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M. 113. Erstes Blatt. Sonntag den 17. Mai 1891
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Gießen, den 14. Mai 1891.
Betreffend: Die trigonometrischen und topographischen Ver- meffungsarbeiten des Generalstabs im Jahre 1891.
Das Großherzogliche Kreis amt Gießen
an bit Großh. Bürgermeistereien de- Kreise-.
Nachstehende vom Großh. Ministerium des Innern und der Justiz und der Finanzen erlassene „offene Ordre', theilen wir Ihnen zur pünktlichen Nachachtung hierdurch mit.
v. Gagern.
Von der topographischen Abtheilung der Königlich Preußischen Landesausnahme werden im Lauf dieses Jahres Topographen-Necognoscirungen im Kreis Gießen vorgenommen werden.
Die bei den Arbeiten fungirenden Dirigenten, Offiziere, Topographen und Hülfstopographen werden unter dem Befehle des Chefs der genannten Abtheilung der Königlich Preußischen Landesaufnahme, des Generalmajors vom Neben- Etat des Großen Generalstabs Herrn S t e i n h a u s e n stehen.
Da zur Ausführung dieses gemeinnützigen und wissenschaftlichen Unternehmens die Mitwirkung der Grundeigen- Ihümer und Eingesessenen, der Geistlichen und Verwaltungsbehörden, namentlich auch der Forstbeamten, in den betreffenden Gebietstheiten erforderlich ist, so werden die genannten Behörden und Personen hierdurch aufgefordert, zur Förderung der erwähnten Arbeiten auch ihrerseits kräftig und eifrig mitzuwirken.
Die dem Herrn Generalmajor Steinhaufen sowie dem ihm unterstellten Personal zu gewährenden Hülfsleistun. gen bestehen vorzüglich in Folgenden:
1) Bei Besichtigung der Gegenden sind auf Verlangen Führer, welche dieselben genau kennen und sonst wohl unterrichtet sind, gegen ortsübliche Zahlung zu gestellen.
2) Bei Quartierwechseln oder sonstigen dienstlichen Veranlassungen haben die Großherzoglichen Bürgermeistereien dem Herrn Generalmajor Steinhausen, sowie dem ihm untergebenen Personal auf Verlangen Miethsfuhrwerke gegen eine billige, die ortsüblichen Preise nicht überschreitende Vergütung, die sofort baar bezahlt werden wird, zu beschaffen und überhaupt für ihr schnelles und sicheres Fortkommen zu sorgen.
3) Die Beamten, besonders Forst- und Baubeamten, sowie die Bürgermeistereien, welche sich im Besitze von Karlen und Aufnahmen solcher Gegenden befinden, die das zu vermessende resp. zu recognoscirende Terrain in sich faßt, werden hierdurch angewiesen, dieselben dem Herrn Generalmajor St ein Haus en, sowie den ihm unterstellten Dirigenten, Offizieren, Topographen und Hülfstopographen auf Erfordern zur Einsicht und allenfalls nöthigen Copirung mit- zutheilen, auch den commandirteu Topographen die erforderlichen Notizen zur Anfertigung genauer statistischer Bemerkungen so ausführlich, als möglich, zu geben.
4) Gegen Vorzeigung dieser Offenen Ordre sind sowohl der Herr Generalmajor Steinhaufen, als auch die Dirigenten, Offiziere, Topographen und Hülfstopographen überall, wo sie es verlangen werden, für sich und ihre Diener resp. Burschen, die rationsberechtigten Offiziere auch noch für ihre Pferde, mit geeignetem Quartier und entsprechender Verpflegung zu versehen. Für diese Leistung hat von den Betreffenden unmittelbar eine angemessene Bezahlung zu erfolgen. r r .
Die Fourage für die Pferde der ratronsberechttgten Offiziere ist gegen die vorschriftsmäßige Quittung herzugeben.
Überhaupt wird erwartet, daß dem Herrn Generalmajor Steinhaufen und dem gesummten ihm unterstellten Personale alle anderen Hülfsleistungen, deren sie zur Beförderung und Erleichterung ihres Auftrages bedürfen werden, gewährt werden, und es wird insbesondere zu den Grundbesitzern, Geistlichen und allen Einwohnern überhaupt das Vertrauen gehegt, daß sie mit Bereitwilligkeit deren Wünschen entsprechen und dadurch zur Erleichterung des nützlichen Zwecks dieser Unternehmung beitragen werden.
Darmstadt, den 29. April 1891.
Oroßherzogl. Hessisches Ministerium des Innern und der Justiz. (L. 8.) gez. Finger.
Großherzogl. Hessisches Ministerium der Finanzen.
(L. 8.) ' gez. Weber.
Dr. Lrnß.
Offene Ordre
für den Chef der topographischen Abtheilung der Königlich Preußischen Landesaufnahme Herrn Steinhaufen, Gene* ralmajor im Neben - Etat des Großen Generalstabes der Armee, sowie die demselben untergebenen Dirigenten, Offiziere, Topographen und Hülfstopographen an die Großh. Bürgermeistereien, die Grundbesitzer, Geistlichen rc. und die bei der Landesverwaltung angestellten Großh. Beamten.
Bekanntmachung,
das Mitnehmen von Hunden in Feldern und Wäldern betreffend.
Nachdem die Wahrnehmung gemacht worden ist, daß die Bestimmungen über das freie Umherlaufenlassen von Hunden in Feldern und Wäldern vielfach unberücksichtigt gelassen werden und daß dies besonders häufig Seitens der Land- wirthe geschieht, welche zur Feldarbeit ihre Hunde mitnehmen und sie dann zum Schaden der Jagd umherstreifen lassen, sehen wir uns veranlaßt, ausdrücklich darauf aufmerksam zu machen, daß dies strafbar und daß an die Polizeiorgane Weisung ergangen ist, Zuwiderhandlungen unnachsichtlich zur Anzeige zu bringen.
Gießen, den 15. Mai 1891.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Gagern.
Gießen, den 15. Mai 1891. Betreffend: Wie oben.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großh. Bürgermeistereien. Polizeibehörden und Gendarmerie de- Kreise-.
Unter Bezugnahme auf vorstehende Bekanntmachung beauftragen wir Sie, Uebertretungen des Art. 25 des Jagdstrafgesetzes unnachsichtlich zur Anzeige zu bringen. Soweit Ihnen Feldschützen und Polizeidiener unterstellt sind, wollen Sie dieselben entsprechend bedeuten.
v. Gagern.
Bekanntmachung,
die Verminderung der Herbstzeitlose betreffend.
Mit Rücksicht darauf, daß in Holge der späten Entwickelung der Vegetation die landwirthschaftlichen Arbeiten im laufenden Jahr sich sehr zusammengedräugt haben, verlängern wir die Frist für die durch unsere Verfügung vom 20. April l. I. — Kreisblatt Nr. 92 — angeordnete Verminderung der Herbstzeitlose bis zum 1. Juni l. I.
Gießen, den 15. Mai 1891.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Gagern.
Gießen, den 15. Mai 1891. Betreffend: Wie oben.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießer
an bie Grotzh. Bürgermeistereien bei Kreises.
Indem wir Sie beauftragen, vorstehende Bekanntmachung zur Kenntniß Ihrer Ortsangehörigen zu bringen, weisen wir Sie an, etwaige Anzeigen, welche wegen ungenügenden Befolgs unserer in rubr. Angelegenheit getroffenen Anordnungen für erforderlich erachtet werden, vor Aufnahme in das Feld-Rügeregister uns vorzulegen. Zur Berichterstattung in Gemäßheit des Schlußabsatzes unserer Verfügung von: 20. v. Mts. erstrecken wir Ihnen die Frist bis 5. Juni d. Js.
v. Gagern.
Gießen, den 14. Mai. 1891.
Betreffend: Das Krankenversicherungsgesetz, hier die Verwaltung u. Rechnungsführung der Gemeindekrankenversicherung.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an bie Großherzoglichen Bürgermeistereien der LandgeMeirrden dr- Kreise-.
Nachdem, in Folge des Jnvaliditäts- unb Altersversicherungs-Gesetzes, den Gemeindekrankenversicherungen vielfach wichtige neue Functionen übertragen worden sind und dadurch die Nothwendigkeit einheitlicher Grundsätze für die Verwaltung und Rechnungsführung dieser Organisationen bei der denselben durch das Krankenversicherungsgesetz übertragenen Geschäfte in besonderem Grad hervorgetreten ist, hat Gr. Ministerium des Innern und der Justiz eine Anweisung über die Verwaltung und Rechnungsführung der Gemeindekrankenver
sicherungen erlassen. Indem wir Ihnen ein Exemplar derselben zum Bemessen hiernach mittheilen, beauftragen wir Sie, dasselbe auch dem Rechner der Gemeindekrankenversicherung zur Einsicht und strenger Beachtung vorzulegen.
Was die Buch- und Rechnungsführung der Gemeindekrankenversicherungen bei der Jnvaliditäts- und Altersversicherung anlangt, so wird auf das Ausschreiben Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 12. December 1890 verwiesen, das wir Ihnen unter dem 20. December 1890 (Amtsblatt Nr. 6) mitgetheilt haben.
v. Gagern.
Gefunden: 1 Hemd, 1 Portemonnaie mit Inhalt, 1 Krahnen, 1 Schürze, 1 Nachtjacke, 1 Strohhut, 1 Kette, 1 Stemmeisen, 1 Handschuh, 1 Trinkbecherchen, 1 Schirm und 1 silbernes Armband.
Gießen, den 16. Mai 1891.
Grobherzogliches Polizeiamt Gießen. Fresenius.
Pfingsten.
-ck. Da ist es wieder, das letzte der drei hohen Christenfeste, das sröhliche Pfingstfest. Ihm hat der größte deutsche Dichter den Beinamen „das liebliche Fest" wahrüch nicht ohne tiefen Grund gegeben; denn Pfingsten ist das eigentliche Frühlingsfest, „das Fest der Freude, das da feiern Wald und Haide." Ostern, das Auferstehungsfest, kündet uns nur das Kommen des Frühlings, feine Verheißung an, aber Pfingsten bringt wirklich die Erfüllung. An ihm hat erst ber „holde Knabe Lenz" wieder das grünumrankte, blüthen- geschmückte Scepter in die Hand genommen. Wohl waltet auch an den anderen hohen christlichen Festtagen Feiertag- und Festesstimmung in unseren Herzen und zeigt sich sichtbar in den Festgewändern. Aber am Pfingstfest, da prangt auch Flur unb Hain, da glänzt auch die ganze Natur im Fest- gewande, da künden nicht nur Glockenklang und Festtagslieder Freude unb Liebe, nein, sie sprechen aus jebetn Busch und jeber Baumkrone, aus bem Dust der Blumen, wie aus dem vielstimmigen Chor der befiederten Sänger in Wald und Flur, aus den Gräsern da unten, wie oben aus dem blauen Aether.
Und gerade unser jetziges Pfingstfest, in der schönsten Zeit des Jahres, im Mai, liegend, zeigt uns Pfingsten als Frühlingsfest in seiner denkbar schönsten Ausstattung. Ungewöhnlich lange hat des Winters eisige Macht die Vegetation zurückgehalten und wie zum Hohne über das Auferstehungs- sest noch einmal seinen weißen Herrschermantel ausgebreitet. Aber „aus leisen Sohlen über Nacht kam doch der Lenz gegangen." Unter seinem warmen Zauberhauch erwachte die schlummernde Erde, und als wollte sie das Versäumte nachholen, so rasch und üppig brach nun „aus allen Zweigen: das maiensrische Grün." Und jetzt am fröhlichen Pfingstfest, da „blüht das fernste, tiefste Thal, das Blühen will nichd enden." Im reichsten Blüthenschmuck prangen die Obstbäume, des Waldes duftige Zweige wölben sich zur Kuppel des einzig erhabenen Domes der Natur und dadrinnen klingt wie Orgelton und Glockenklang der Festpsalm der befiederten Sänger. Wie einzig wahr ist doch jetzt das schöne Wort: „Dann gehet leise, nach seiner Weise, der liebe Herrgott durch den Wald!"
Wer an einem solch' herrlichen Feste nichts verspürt von dem Walten unb Wirken der ewigen Liebe und weisen Allmacht, bei wem an einem solchen Festtag der Gottesfriede nicht Einzug im Herzen hält, „dessen Herz muß wie ein Stein, ohne Lieb' und Leben sein." Leider gibt es in unserer Zeit der Herzen gar zu viele, die verbittert durch Eifersucht, Neid und Haß und alle die elenden Leidenschaften, welche dem Menschengeschlecht zum Dämon werden, unempfindlich sind gegen den „Geist der Wahrheit", den die Welt mit all' ihrem Forschen und Finden, all' ihren Fortschritten und ihrem Streben nicht geben kann. Denn dieser Geist der Wahrheit, den der Herr dort am Pfingstseste sandte und heute noch den seinigen sendet, kommt von oben und weist nach oben. Eben durch diese Sendung des heiligen Geistes setzt das Pfingstfest unseren christlichen Festen die Krone auf. Es ist nicht nur das Frühlingsfest der Natur, sondern auch das Frühlingsfest im Geistlichen, „wo ein neuer Lebensodem die Herzen und Geister durchwehen soll, wo das Heil der Welt, das Weihnachten im Keime gebracht, das an Ostern aus dem Grabe erstand, nun in voller Blüthe steht und einen neuen Frühling über die Erde bringt."
Schon der natürliche Geist des Menschen ist ein kostbares Geschenk des Schöpfers und keine Zeitperiode hat herrlichere Resultate seines Strebens und Könnens aufzuweisen gehabt, als gerade die unserige, welche man mit Recht als


