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Dienstag den 17. Februar
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Gießener Anzeiger
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tmb Anzeigeblatt für den ALveis Gieren.
Anuihme »os Anzeigen zu der Kachmittag» für de» rsigenben Tag erscheinenden Nummer bis von». 10 Uhr.
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Kratiskeikag-: Kießma JamilienMtt«. gSÄ^ÄtSÄ:
AnrtLücher Theil.
A« die Gr. Bürgermeistereien des Bezirks.
Wir ersuchen Sie, die Ihnen dieser Tage zugehenden Patente auszusertigen, mit den beigeschlossenen Marken zu bekleben und letztere zu entwerthen. Die Patente wären sodann unterschrieben und nach den Nummern wieder gehörig geordnet bis längstens LS. März hierher zurückzusenden. Die Anwendung von Streusand bittet man zu vermeiden.
Gießen, am 16. Februar 1891.
Großherzogliches Steuer-Commiffariat Gießen.
Süffert.
Bekanntmachung,
die Rachsuchuvg der Berechtigung zum einjährig freimütigen Dienst auf Grund von Schulzeugnissen betreffend.
Diejenigen jungen Leute, welche auf Grund ihrer Schulzeugnisse die Berechtigung zum einjährig freimütigen Dienst nachsuchen rnollen, rnerden hierdurch auf die nachfolgenden, bei Anbringung der Gesuche zu beachtenden Vorschriften mit dem Anfügen aufmerksam gemacht, daß hiernach unvollständige Gesuche ohne Weiterer zurückgegeben werden.
1) Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs- Commission nur dann einzureichen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum Hessen gestellungspflichtig ist, d. h. seinen dauernden Aufenthaltsort hat.
2) Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst darf nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr und muß spätestens bis zum 1. Februar des Jahres nachgesucht werden, in welchem der sich Meldende das 20. Lebensjahr vollendet.
Der Nachweis der Berechtigung zum einjährigen Dienst ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April desselben Jahres zu erbringen-
)) Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein und ist hierzu ein Bogen in Actensormat (nicht Briefpapier) zu verwenden- Auch erscheint es zweckdienlich, wenn die nähere Adresse angegeben wird.
4) Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen:
a) Geburtszeugniß;
b) ein Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung über Bereitwilligkeit den Freiwilligen während einer einjährigen actioen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten, sowie die Kosten für Wohnung und Unterhalt zu übernchmen. Die Fähigkeit hierzu ist obrigkeitlich zu bescheinigen;
c) ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realgymnasien, Ober-Realschulen, Progymnasien, Realschulen, Realprogymnasien, höheren Bürgerschulen und den sonstigen militärberechtigten Lehranstalten) durch den Director der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizei-Obrigkeit ooer ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist;
d) das Schulzeugniß.
Sodann wird noch besonders bemerkt:
Zu pos. b: daß in dem Einwilligungs-Attest die Unterschrift des Vaters ober Vormundes beglaubigt fein muß.
Zu pos. d: daß die Schulzeugnisse, mit Ausnahme der Reifezeugniffe für die Untversität und die derselben gleichgestellten Hochschulen und Reifezeugniffe für die Prima der Gymnasien, Realgymnasien und Ober-Realschulen, sämmttich nach dem Schema 18 zur Wehr-Ordnung vom 22. November 1888 — Reg. - Bl. Nr. 5 von 1889 — ausgestellt sein muffen.
Im Uebrigen wird auf die Bestimmungen der §§ 88, 39, 90, 93 und 94 der angeführten Wehr-Ordnung verwiesen.
Großh. PrüfungS - Commission für einjährig Freiwillige zu Darmstadt.
Der Vorsitzende:
Dr. Zeller.
Deutsches Reich.
Darmstadt, 14. Februar. Seine Königliche Hoheit der Großherzog empfingen heute den Amtsrichter Dr. Koch *ms Alsfeld, eine Deputation des Hessischen Gasiwinh-Ver- Landes, bestehend ans den Gastwinhen Kalbfleisch aus Butzbach, Schä dler aus Mainz, Ludwig Wiener und Carl Me i n e m e r aus Darmstadt; zum Vortrag den Staatsminister
Finger, den 'Finanzminister Weber, den Minifterialrath Rothe, den Oeconomierath Müller.
Berlin, 14. Februar. Der „Reichsanzeiger" macht bekannt, daß 200 Millionen dreiprocen tiger Reichsanleihe, 250 Millionen preußischer Consols am 20. Februar zur öffentlichen Zeichnung aufgelegt werden. Der Zeichnungspreis ist 84,40; die Schuldverschreibungen lauten auf 200, 500, 1000, 2000, 5000 Mark.
— Der „Post" zufolge hat der Verwaltungsrath der südwestasrikanischen Gesellschaft den Kaufvertrag mit der Hamburger Gesellschaft Heidemann, Woermann u. Genossen über einen Theil der ihm gehörigen Ländereien und Minen vorbehaltlich der Genehmigung des Reichskanzlers heute einstimmig genehmigt.
Berlin, 14. Februar. Auf dem gestrigen parlamentarischen Diner bei dem Reichskanzler sprach der Kaiser seine Hoffnung auf Möglichkeit baldiger Verabschiedung der Arbeiterschutznovelle aus.
Berlin, 14. Februar. Die Künstlerschaft Berlins gab heute Abend zu Ehren Moltkes in ihren Räumen des Architectenhauses ein Fest, zu welchem außer dem Gefeierten auch die Minister Bötticher und Goßler, Gras Seckendorff und andere Ehrengäste erschienen. Zu den Vorstellungen gehörten lebende Bilder, musikalische Vorträge von Waldemar Meyer, Fricke, Schleich, ein Tyroler Quartett rc.
Berlin, 14. Februar. Die Berliner „Politischen Nachrichten" theilen mit, dem Auswärtigen Amte sei die Noti- fication der Unionsregierung betr. die Chicagoer Welt ausstellung zugegangen. Die Reichsregierung habe sich mit den inneren Ressorts der Einzelstaateu behufs Consul- tirung der deutschen Industriellen ins Vernehmen gesetzt und sehe deren Berichten entgegen, bevor sie die amerikanische Einladung beantworte.
Straßburg, 14. Februar. Das Ministerium veröffentlicht neue Bestimmungen, betr. die Regelung der Fremdenpolizei auf Grund des rechtskräftigen, französischen Gesetzes vom 3. December 1849. Danach müssen sich alle im Reichslande dauernd oder länger wie acht Wochen aufhaltenden Ausländer innerhalb vierzehn Tagen bei dem zuständigen Kreis- oder Polizeidirector anmelden; sie erhalten dann eine unentgeltliche Meldekarte als Legitimation. Die Anmeldung ist jeden Januar, sowie bei jedem neuen Umzug zu wiederholen. Minderjährige sind durch die Personen, unter deren Obhut sie stehen, anzumelden. Diese Bestimmungen treten am 1. April in Kraft. Für dauernd sich aufhaltende Ausländer ist der Termin der erstmaligen Anmeldung bis zum 31. Mai ausgedehnt.
Ausland.
Wien, 14. Februar. Nachdem in den letzthin abgehaltenen Ministerconferenzen die Stellungnahme Oesterreich- Ungarns gegenüber den Forderungen Deutschlands bezüglich der Eifenbahntarife vereinbart worden ist, steht nunmehr der „Presse" zufolge diefe Angelegenheit, beziehungsweise Art. 15 des deutsch-österreichisch-ungarischen Handelsvertrags und dessen Interpretation zur Verhandlung.
P^ris, 14. Februar. In der heutigen Sitzung der AkadenHc der schönen Künste kam ein Schreiben des Grafen von Wedel, Generals a la suite des deutschen Kaisers, zur Verlesung. Nach demselben hat Graf von Wedel im Auftrage des Kaisers dem Botschafter Herrn Herbette in Berlin anläßlich des Ablebens seines berühmten Landsmannes Meis sanier mitgetheilt, daß der Kaiser Wilhelm durch dieses Ereigniß schmerzlich bewegt sei. Voll Bewunderung vor dem großartigen Talente des Malers habe der Kaiser vor allen Dingen in ihm den gewissenhaften Künstler hochgeschätzt, welcher aus Selbstachtung sein Gemälde niemals eher aus den Händen gegeben, als bis er als Meister Meisterwerke habe bieten können. Der Kaiser betrachte Meissonier als einen Ruhm Frankreichs sowie der Kunst der ganzen Welt und nehme lebhaften Antheil an dem Schmerz, den sein Vaterland durch dessen Tod erlitten habe. Zum Schluß beauftragt der Kaiser den Botschafter Herbette, dem Institut hiervon Mittheilung zu machen, welches es sich stets zur Ehre anrechnen wird, einen Meissonier zu feinen Mitgliedern gezählt zu haben.
London, 14. Februar. Zn Ehren der Herren Peters und Borchert sand gestern Abend ein Feste ommers im deutschen Turnverein statt. 600 Personen, darunter zahlreiche Mitglieder des hiesigen Zweigvereins des deutschen Colonialvereins, nahmen an dem Feste Theil. Der erste Toast galt dem Kaiser Wilhelm, der zweite der Königin von England und der dritte Herrn Dr. Peters und seinen Gefährten.
Lugano, 14. Februar. In BrusimArsizio am Luganer See sanken drei Häuser in die See. Weitere Nachstürze werden befürchtet.
Belgrad, 14. Februar. Nach Beendigung der Berathnng des Budgets wird die Skupschtina geschlossen werden. Die Debatte über die Preßgesetzvorlage wird auf die nächste Session verschoben, um die Schwierigkeiten der Regierung nicht noch zu vermehren. — Wie die Blätter „Male Novine" und „Videlo" melden, werden der Finanzminister Dr. Vuitsch und der Präsident der Skupschtina, Paschitsch, demnächst nach Petersburg reisen.
Petersburg, 14. Februar. Erzherzog Franz Ferdinand ist gestern Abend 10 Uhr mit einem Hof-Sonderznge nach Moskau abgereist. Der Kaiser, särnmtliche anwesenden Großftirsten, der Hosminister und andere Würdenträger gaben ihm das Geleit auf den Bahnhof.
Newyork, 14. Februar. General Sherman ist gestorben.
Newyork, 14. Februar. Heber den Tod des Generals Sherman herrscht allgemeine Trauer.
Washington, 14. Februar. Der Senat nahm die Be- rathung der Vorlage, betreffend das Ur he b er re ch t, wieder auf und genehmigte mit 25 gegen 24 Stimmen ein Amendement Shermans, welches gegen Zahlung der Eingangszölle des gewöhnlichen Tarifs die Zulaffung derjenigen Ausgaben fremder Bücher gestattet, die im literarischen Eigenlhumsburea» der Unionsstaaten eingetragen sind.
Washington, 14. Februar. In der gestrigen Special- berathung der Bill, betreffend das Urheberrecht, verwarf der Senat en bloc alle früher angenommenen Amendements, so daß die Vorlage nunmehr dieselbe Fassung hat, wie sie von dem Repräsentantenhause angenommen wurde. Der Senat ist in die dritte Lesung der Vorlage eingetreten. — Im Repräsentantenhause wurde eine Bill eingebracht, wonach die freie Ausprägung des in den Vereinigten Staaten producirten Silbers gestattet ist.
Deutscher Reichstag.
66. Plenarfitznng. Samstag, 14. Februar 1891, 1 Uhr.
Die zweite Berathung der Novelle zur Gewerbeordnung (Arbeiterschutzgesetz) wird bei dm Besttmmungm über dir Sonntagsruhe im Handelsgewerbe fortgesetzt.
Abg. Bebel (Soc.) schildert die Lage eines großen Thetls des kaufmännischen Hilfspersonals an der Hand der Petitionen als eine traurige. Die Arbeitszeit sei außerordentlich lang, Zett zur Erholung werde nicht gewährt, die Schlafslälten seien oft feuchte Winkel, Keller, kalte Boden rc. Bet dieser Sachlage solle man wenigstens dafür sorgen, daß den Leuten wenigstens ein völlig freier Sonntag-Nachmittag gesichert werde. Er habe am eigenen Leibe, als Drechsler- lehrltng, erfahren, wie es tbue, wenn man bis zum Abend im Laden stehen müsse, während die Freunde hinaus ins Freie ziehen. Wenn im ganzen Deutschen Reiche die Läden Sonntags Nachmittags geschlossen sein müssen, so werde davon das auf ländliche Kundschaft angewiesene Ladengeschäft der kleinen Städte nur Vortheil haben, da die Landleute jetzt mehr und mehr ihre Bedürfnisse in den großen Städten zu decken suchen, was durch das Offenhalten der Läden an den Sonntag-Nachmittagen befördert werde. Die für Zulassung der Beschäftigung an den ersten Feiertagen angeführten Gründe seien nicht stichhaltig; dieselben träfen nur für so wenige Ausnahmefälle zu, daß man dieselben in der Gesetzgebung nicht besonders berücksichtigen könne.
Handelsminister v. Berlepsch: Er verkenne nicht die im Handelsgewerbe bestehenden Mißverhältnisse und dieselben bildeten auch den Gegenstand der Erwägungen. In dieser Vorlage konnten diese Verhältnisse nicht berücksichtigt werden, da dieselbe sonst nicht rechtzeitig hätte ferttggestellt werden können. Es konnte eben nicht Alles auf einmal in die Hand genommen werden. Er sei für seinen Theil bereit, eine Vorlage zu machen, die die weiteren Verhältnisse des Handelsgewerbes regele.
Abg. Biehl ((Str.) erwidert Bebel, daß im Handwerk den Gehülfen die Sonntagsruhe keineswegs verkümmert sei. Wenn Bebel auf die Sabbathsheiligung der Juden exemplificirt habe, so wäre es nicht wünschenswerth, wenn jüdische Gtschäftepractiken bei uns allgemein wurden. Redner befürwortet ferner seinen Antrag auf Verbot des Hausirhandels an Sonn und Festtagen.
Geh. Rath Lohmann erklärt, daß dieser Antrag eine Eonsequenz des von der Commisston aufgenommenen $ 55a sei.
Abg. Dr. Krause (bfr.) befürwortet eingehend die Streichung der von der Commission als $ 41a aufgenommenen Bestimmung, daß, soweit Gehülfen, Lehrlinge und Arbeiter im Handelsgtwerbe an Sonn- und Festtagen nicht beschäftigt werden dürfen, in offenen Verkaufsstellen ein Gewerbebetrieb an diesen Tagen nicht staltfinden darf.
Abg. Dr. Hartmann (cons.) wandte sich gegen den Antrag, der die Controle über die Befolgung des neuen Gesetzes erschwere, zum Theil ganz illusorisch machen würde.
Abg. Bebel legt Verwahrung gegen den Angriff Biehls auf die Juden ein. Es gebe unter den Juden allerdings Marktschieier, ebenso wie es unter dm sogenannten Christen solche gebe. Biehl brauche sich nur im eigenen Lager umzusehen, um dafür Beispiele genug zu finden.
Abg. Biehl: Er habe nicht alle Juden verdächtigt, sondern nur dagegen Widerspruch erhoben, daß man dem Centrum die Juden als Muster hinstellte. Hätte Bebel je die Katholiken so oertherdigt, wie bie Juden, so würde er an seiner Unbefangenheit nicht zweifeln.


