Donnerstag den 16. April
1881
Nr. 87
Meßmer Anzeiger
Aenerat-Mnzeiger.
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2lmil$d?er Lheil.
Bekanntmachung.
Es wird hierdurch zur Kenntniß der Interessenten gebracht, daß der Vorstand der Tiefbau - Lerufsgenofsenschaft zu Berlin nunmehr den Herrn Lorenz Schelk le zu Stuttgart zum alleinigen Beauftragten für den Bezirk der Provinz Oberheffen bestellt hat.
Gießen, den 13. April 1891.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Gagern.
Bekauntmachuug,
die Unfallversicherung der in land- und forstwirthschasüichen Betrieben beschäftigten Arbeiter betreffend.
Beide Abtheilungen des Umlagekatasters der landwirth- schaftlichen BerusSgenoffenschaft, fortgeführt süp 1890, liegen zwei Wochen lang, nämlich vom 16. April bis zum 30. April d. I., aus be$ Bürgermeisterei zur Einsicht der Bethelligteu offen. Etwaige Ansprüche gegen den Inhalt dieser Kataster sind innerhalb einer Frist von vier Wochen nach der Offenlegung bei dem Vorstande der land- und sorstwirthschaftlichen BerusSgenoffenschaft in Darmstadt bei Meldung späterer Nichtberücksichtigung vorzubringen.
Gießen, am 15. April 1891.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
Gnauth.
Lehrer-Conferenz
des Conserenz-Bezirks Grünberg: Mittwoch den 22.April, Vormittags 10 Uhr, in Grünberg. — Lieder: 21. 147.
Gießen, den 14. April 1891-
Büchner, Schulrath.
Deutsches Reich.
Berlin, 13. April. Das „Verl. Tagebl." läßt sich aus Athen die sensationelle Nachricht melden, Kronprinzessin Sophie von Griechenland, die drittälteste Schwester des deutschen Kaisers, werde am griechischen Charsamstag (2. Mai) zum griechisch-orthodoxen Glauben übertreten. Dem genannten Blatte muß die Verantwortung für diese Meldung zunächst überlassen bleiben.
Deutschem Retchrtug.
98. Plenarsitzung. Dienstag, 14. April 1891, 11 Uhr.
Die zweite Beratung der Novelle zur Gewerbeordnung (Arbeiterschutzgesetz) wird bei § 134a fortgesetzt, welcher den Erlaß von Arbeitsordnungen für Fabriken, die in der Regel mindestens 20 Arbeiter beschäftigen, vorfchretbt.
Die Socialdemokraten beantragen, daß für alle Fabriken Arbeitsordnungen vorgeschrieben werden.
Abg. Wurm (Soc.) begründet diesen Antrag.
Abg. Dr. Hartmann (cons.): Die Fabrtkordnungen sollen die Rechte der Arbeiter sichern und das gute Einvernehmen zwischen den Arbeitern und Arbeitgebern fördern. In kleinen Betrieben würde die Vorschrift einer Fabrrkordnung übeiflüfsiz und lästia sein, überflüssig, weil hier regere persönliche Beziehungen zwischen beiden Theilen existtren. Die alte sächsische Gewerbeordnung ordnete den Erlaß einer Fabrikordnung nur für Fabriken mit mindestens 30 Arbeitern an und das habe sich bewährt.
Abg. Wurm kann nicht einsehen, worin die Belästigung liegen solle, wenn ein Fabrikbesitzer veranlaßt werde, ein- für allemal die Ordnung für feinen Betrieb festzufitzm. Freilich könne er dann nicht alle Tage etwas anderes wollen.
8 134a wird unter Ablehnung des socialdemokratischen Antrags in der Commissionsfassung angenommen.
S 134b bestimmt den Inhalt der Arbeitsordnungen.
Abg. Frhr. v. Stumm (Rp.) ist im Gegensatz zu vielen seiner Berufsgenossen im Princip dafür, daß einzelne Punkte des Arbeitsvertrags in der Arbeitsordnung ausgenommen werden; aber es müsse dann auch die Aufnahme ausreichender Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Disciplin zugelassen sein. Die Basirung der Geldstrafen auf ein Maximum, welches dem ortsüblichen Tagelohn entspreche, sei nicht sachgemäß; es müßte dafür der durchschnittliche Tageslohn angenommen werden. Durch kleine Geldstrafen von 30 Pfg. u. dgl. werde man einen jungen leichtfertigen Arbeiter nicht hindern, Montags blau zu machen. Ueberall werde auf Aufrechterhaltung der Disciplin htngewiikt, in der Armee, in der Schule, unter den Beamten; man solle nun auch den Arbeitgeber von Staats- wcgen nickt hindern, daß er durch Vertrag mit den Arbeitern ausreichende Disciplinarmatzregeln vereinbare. Was er fordere, fordere er nicht als Arbeitgeber, sondern in dem Bewußtsein, daß es sich um Abwehr von Bestrebungen handle, welche die Axt an die Wurzeln der Monarchie legen.
Abg. Dr. Hirsch (dfr.): Und das Alles wegen des unbedeutenden Unterschiedes zwischen ortsüblichem Tagelohn und durchschnittlichen Tagelohnes des einzelnen Arbeiters! Ihm persönlich wäre es lieber, wenn den Arbeitgebern, also Privaten, überhaupt keine Strafbefugnisse eingeräumt wären; oder die Strafen sollten nur nach An
hörung und unter Zustimmung der übrigen Arbeiter verhängt werden. Man sollte doch die moralischen Mittel nicht unterschätzen, die den Arbeitgebern zu Gebote stehen. Helfen dieselben nicht, so bleibe noch immer die Entlassung, denn schließlich fei eine Fabrik keine Besserungsanstalt. Besonders wichtig sei für ihn der Paragraph, weil er die Bildung von ständigen Arbeiterausschüssen in Aussicht nimmt, mit deren Zustimmung in die Arbeitsordnung Vorschriften über das Verhalten der Arbeiter bei Benützung der zu ihrem Besten getroffenen mit der Fabrik verbundenen Einrichtungen, sowie Vorschriften über das Verhalten minderjähriger Arbeiter außerhalb des Betriebes ausgenommen werden können. Erwünscht werde die Aufnahme einer Bestimmung sein, durch welche es verhindert werde, daß die Wohl- that von Arbeiterwohnungeu zum Fluch werde, indem die Arbeiter mit Lösung des Arbeitsverhältnisses gezwungen werden, ihre Wohnungen ohne Rücksicht auf sonst geltende Kündigungsfristen zu räumen. Einen bezüglichen Antrag behalte er sich vor.
Abg. Bebel (Soc.) erblickt in § 134b einen kleinen Fortschritt gegenüber dem bestehenden Zustande. Die Socialdemokraten seien keineswegs gegen die Ausrechterhaltung der Disciplin, sie wollten keine anarchischen Zustände, aber sie wollten auch nicht, daß überall hinter den Arbeitern der Zuchtmeister stehe. Fabrikordnungen wie die im „Königreich Stumm" bestehenden, würden voraussichtlich in Zukunft nicht möglich sein. Dieselbe gehe soweit, daß ein Arbeiter ohne Zustimmung seines Feudalherrn nicht einmal heirathen dürfe. Daneben enthalte diese Fabrikordnung vielfache Eingriffe in die Staatsgewalt. Die Behörden schienen sich danach in einem Ab- bängigkeitsverhältniß zu den Gebrüdern Stumm zu befinden. Die Fabrikordnung der k. sächs. Eisenbahnwerkstätten enthalte die unglaubliche Bestimmung, daß Arbeiter unter 16 und über 35 Jahren nicht eingestellt werden dürfen. Wo kämen wir hin, wenn dieses Beispiel in anderen Betrieben Nachahmung fände. Redner kritisirt eine Reihe weiterer ihm vorliegender Fabrikordnungen und begründet sodann die Anträge seiner Partei. Danach sollen Geldstrafen den Betrag des ortsüblichen Tagelohnes im Laufe einer Lohnperiode nicht überschreiten. Weiter soll der Satz über die Arbetterausschüsse gestrichen werden. Die Arbetterausschüsse, wie sie hier vorgeschlagen werden, feien nicht das, was sie sein sollten. Es sei bedenklich, Arbetterausschüssen, die vom Fabrikherrn abhängig seien, eine Vormundschaft über die übrigen Arbeiter einzuräumen. Den älteren Arbeitern müsse das Recht gewahrt fein, daß sich in ihre privaten Angelegenheiten Niemand einzumischen habe.
Handelsminister Frhr. v. Berlepsch: Es handle sich hier nicht darum, Jemand eine Strafbefugniß einzuräumen, sondern im Gegen- theil um die Einschränkung des Rechtes, Conventionalstrafen zu vereinbaren. Dieses Recht bestehe jetzt unbeschrankt. Die Regierung habe den doppelten Betrag des ortsüblichen Tagelohns als Maximum der Geldstrase vorgeschlagen; die Commission habe den einfachen Betrag angenommen. Wenn das Gesetz die Arbeiter schützm solle, so möge man auch den Arbeitgebern die Mittel nicht versagen, um Zucht und Ordnung in ihren Betrieben aufrecht zu erhallen. Er bitte deshalb um Wiederherstellung der Regierungsvorlage bezw. um Annahme des Antrags Stumm.
Abg. Dr. Schädeler (Ctr.) befürwortet den Commissionsantrag. Strafbestimmungen feien unentbehrlich, aber die Strafen dürften nicht zu hoch sein und es dürfte nicht der Anschein erweckt werden, als ob es sich dabei um eine Bereickerung handle. Die Arbeiterausschüsse werden zu einem vermittelnden Organe zwischen Arbeiter und Arbeitgeber werden. Denselben fei eine hohe sittliche Aufgabe zugewiesen, nämlich erziehlichen Einfluß auf die jugendlichen Arbeiter auszuüben.
Abg. W öllmer (dfr.) befürwortet Streichung der Bestimmung, wonach mit Zustimmung des Arbeiterausschusses Vorschriften über das Verhalten der minderjährigen Arbeiter außerhalb des Betriebes in die Arbeitsordnung ausgenommen werden können. Für eine solche Ueberwachung außerhalb des Betriebes möge für junge Leute unter 18 Jahren eine gewisse Berechtigung vorhanden fein; würde eine entsprechende Aenderung vorgenommen, so würden seine Freunde für die Bestimmung stimmen.
Abg. Möller (natl.) befürwortet den Antrag Stumm auf Ersetzung des ortsüblichen Taielobnes durch den durchschnittlichen Tapesoerdienst der Arbeiter als Mlrximalsatz der zu verhängenden Geldstrafe.
Abg. Frhr. v. Stumm: Nach Erlaß dieses Gesetzes werde ein Theil der Bestimmungen seiner Arbeitsordnung nicht befteben bleiben können, er werde sich aber nach wie vor in seinem Gewissen für verpflichtet erachten, auch über die sittliche Wohlfahrt seiner Arbeiter zu achten; nur werde er, in Fällen, in denen bisher eine Geldstrafe ausgefitzt war, bei erfolgloser Verwarnung künftig zur Entlassung vorschreiten müssen. Letzteres dürste dem Arbeiter freilich unangenehmer fein als eine Geldstrase. Er werde auch künftig Ordnung und Disciplin in seinen Werken aufrechte«halten.
Abg. Bebel: Die Ausführungen Stumms hätten bewiesen, daß wir noch zu ganz anderen Bestimmungen kommen müßten, um der Willkür und Rücksichtslosigkeit der Unternehmer oorzubeugen. Unglücksfällen werde besser durch eine Einschränkung des Accord- systems als durch Strafbestimmungen begegnet.
8 134 b wird unverändert in der von der Commission vorgeschlagenen Fassung angenommen, also unter Ablehnung des Antrages Stumm, wie der Anträge der Socialdemokraten und Freisinnigen.
8 134c bestimmt u. A., daß der Inhalt der Arbeitsordnung für Arbeiter und Arbeitgeber rechtsverbindlich sein soll, daß die Strafen ohne Verzug festgesetzt werden müssen und daß die verhängten Geldstrafen in ein Verzeichniß einzutragen sind, das auf Erfordern dem Aufsichtsbeamten vorzulegen ist.
Abg. Frohme (Soc.) wendet sich gegen die Rechtsverbindlichkeit der Arbeitsordnungen.
Abg. Freiherr von Stumm (Reichsp.) bemängelt, daß die Strafen ohne Verzug festgesetzt werden sollen, was große Unzuträglichkeiten im Gefolge haben könne.
8 134o wird in der von der Commission, bezw. dem „Cartell" vorgeschlagenen Fassung angenommen.
Weiterberathung morgen 11 Uhr.
Neueste Nachrichte«.
Wolffs telegraphisches Torrespondenz-Hurecm.
Berlin, 14. April. Der „Reichsanzeiger" meldet: Major v. Wißmann wurde durch allerhöchste Orde unter dem Ausdruck besonderer Zufriedenheit von dem Commiffarium eines Reichscommiffars in Ostafrika in Gnaden entbunden. Das Anerbieten des Reichskanzlers, weiterhin als Commiffar zur Verfügung des Gouverneurs dem Reiche Dienste zu leisten, hat v. Wißmann angenommen, gleichzeitig aber einen dreimonatlichen Urlaub für Europa erbeten und erhalten.
Berlin, 14. April. Der „Reichsanzeiger" meldet: Nach eingegangener amtlicher Meldung ist die Angelegenheit des Dampfers „Romulus", der in Coronel beschlagnahmt wurde, um die Zahlung des Ausfuhrzolles für die Ladung zu erzwingen, obwohl der Zoll bereits bei Abgang aus Jquique an die Congreßpartei bezahlt war, dadurch erledigt worden, daß die Regierung von Santiago auf Beschwerde des dortigen deutschen Gesandten für die verhängten Zwangsmaßregeln Genugthuung gewährte und dem Dampfer die Fortsetzung der Fahrt gestattete. Die Frage der Entschädigung werde demnächst geregelt werden.
Berlin, 14. April. Den „Berliner Politischen Nachrichten" zufolge hat nunmehr die Staatsregierung beschlossen, das Volksschulgesetz endgiltig abzusetzen und unter Benutzung der Ergebnisse der commissarischen Berathung in der nächsten Session wieder aufzunehmen. Der Cultusminister werde bei der Berathung des Cultusetats diese Entschließung der Staatsregierung kundgeben.
Berlin, 14. April. Abgeordnetenhaus. Berathung der Landgemeindeordnung. Der Antrag Rickert-Eberty zu Paragraph 59 (Wahl der Gemeindevertreter durch Erklärung zu Protocoll), betreffend eine geheime Abstimmung, wird in namentlicher Abstimmung mit 91 gegen 182 Stimmen abgelehnt, dagegen der Paragraph 59 angenommen. Die Paragraphen 60—72 (Nähere Bestimmungen der Wahlausführung, Gemeindevermögen) wurden gleichfalls genehmigt. Paragraph 72 (Gemeindevorsteher, Schöffen) wurde mit 87 a und 87b verbunden, jedoch 87b abgelehnt. — Fortsetzung morgen.
Berlin, 14. April. Die Reichsbank theilt mit, daß ca. 78 Millionen der neuen Reichs anleihe voll eingezahlt seien und die auf 121 Millionen fällige Einzahlung geleistet sei.
Essen, 14. April. Der hiesige aus etwa 1500 Mitgliedern bestehende evangelische Arbeiterverein beschloß einen Protest gegen das vaterlandlose Gebühren der deutschen Delegirren zum Pariser Arbeitercongreß, sowie gegen einen allgemeinen Strike zu erheben mit der Erklärung, er werde sich an einem Strike nicht betheiligen. Gleichzeitig drückte der Verein Gefühle des Dankes und Vertrauens für den Kaiser aus und forderte alle evangelische Arbeitervereine Deutschlands zu ähnlichen Kundgebungen auf.
Karlsruhe, 14. April. In der Hauscapelle der Prinzessin Wilhelm fand heute anläßlich des Ablebens der Großfürstin Olga Feodorowna ein Trauergottesdienst statt, an welchem der Großherzog, die Großherzogin und die zur Zeit anwesenden Mitglieder der Großherzoglichen Familie theilnahmen.
Wien, 14. April. Der Oberste Sanitätsrath stellte den Entwurf eines Jmpfgesetzes fest. Er beruht auf dem Grundsatz der allgemeinen obligatorischen ersten Impfung der Kinder im ersten Lebensjahre und obligatorischer Wiederimpfung vor Beendigung des schulpflichtigen Alters.
Bern, 14. April. Nachdem Bern wieder vom Nationalrath zum Sitz des Landesmuseums erklärt worden ist, sprach sich der Ständerath zum vierten Male für Zürich aus und bezeichnete diesen Beschluß als einen definitiven. Gibt nunmehr der Nationalrath nicht nach, so kommt kein Landesmuseum zu Stande.
Paris, 14. April. Nach Meldungen aus Buenos-Ayreö hat der Minister des Innern demissionirt.
London, 14. April, Die „Times" veröffentlicht einen Entwurf des Rhederverbandes zur Versicherung aller Seeleute und Heizer der Verbandsschiffe gegen Verunglückung auf See. Durch Lösung einer Verbandskarte zu einem Schilling werden die Seeleute und Heizer zu 25, die Capitäne und ersten Ingenieure zu 100, andere Ingenieure und Steuermänner zu 50 Pfund versichert.
Plymouth, 14. April. Zu Ehren der deutschen Geschwaderossiziere sanden gestern glänzende Festlichkeiten statt. Nachmittags war bei dem Divisions-Commau- danten General Harrison Gartengesellschaft und Abends ein Festessen im Marinecasino, welchem der Herzog von Edinburg präsidirte, darauf ein Ball bei dem Admiral Grubbe. Heute


