Ausgabe 
15.12.1891
 
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floaten unangenehm bemerkbar machen. Die politische Bedeutung der Vertrage sei eine friedliche, und seine politischen Freunde werden deshalb den Vertragen zustimmen, umsomehr, als dieselben sich durchaus auf dem Boden der Schutzzollpolitik vom Jahre 1879 bewegen.

Abg. Fürst v. Hatzseldt-Trachenberg (Rp.) flieht seiner Be­friedigung über die Verträge Ausdruck. Er hofft, daß in den Kreisen, die jetzt die Vorlage ablehnen, sich eine allmähliche Aus­söhnung mit den Verträgen einstellen werde. Er stimmt ohne Commissionsberathung für die Verträge; die Commissionsberathung im österreichischen Parlament ist kein Analogon für uns.

Abg. Grai Kanttz (cons.) behält sich ein ausführliches Ein- gehen auf die Reden des Reichskanzlers und des Frhrn. v. Marschall für die Specialberatbung vor und wird auch in dritter Lesung den Antrag auf namentliche Abstimmung stellen.

Abg. Dr. Bürklin (natL) findet schwere Nachthelle für die Landwirthschaft in den Verträgen. Der Landmann wird sich mit den­selben nur einverstanden erklären, wenn ihm klar bewiesen wird, daß die Vorlage so und nur so zu Stande kommen konnte. Auch für den beimischen Weinbau fürchtet er Nachtheile, stimmt aber den Verträgen zu aus politischen Gründen.

Abg. v. d. Decken (Welfe) findet in den Verträgen eine er­freuliche Umkehr auf dem Wege der Blut- und Eisen-Politik. Je mehr sich Oesterreichs wtrtbschaftliche Interessen den unseren an- schließcn, ein desto besserer Bundesgenosse wird Oesterreich für das deutsche Reich, namentlich würden die Deutschen in Oesterreich diesen Vertrag mit Freuden begrüßen.

Die Debatte wird geschloffen. Nach einer längeren Reihe persönlicher Bemerkungen wird die Commissionsberathung der Vorlage gegen bk Stimmen der Conservativen, einiger Fretconserva- ttven und der Antisemiten abgelehnt.

Nächste Sitzung Montag 11 Uhr. Tagesordnung: Zweite Lesung der Handelsverträge.

Schluß 51/4 Uhr.

Netteste Nachrichten.

Woifts ttlegra3bf<6e? ^orrespondenz-Bur-rau

Remplin, 13. December. Seine Majestät der Kaiser ist in Begleitung des Erbgroßherzogs von Mecklenburg-Srre- litz zur Theilnahme an den Vermählungsfeierlichkeiten heute Mittag 12 Uhr hier eingetroffen. Allerhöchstderselbe wurde auf dem Bahnhofe von den Herzögen Georg und Michael empfangen und im Schlosse von den anwesenden Fürstlichkeiten begrüßt. Die Trauung des Prinzen Albert von Sachsen- Altenburg mit der Prinzessin Helene von Mecklenburg Stre- litz fand um 1 Uhr statt. Unmittelbar hinter dem Braut­paare schritt Seine Majestät der Kaiser, welcher die Groß­fürstin Katharina führte. Nach der Einsegnung küßte Seine Majestät der Braut und der Großfürstin die Hand. Bei dem Diner brachte Seine Majestät den ersten Toast aus die Neu­vermählten aus. Seine Königliche Hoheit der Großherzog antwortete mit einem Trinkspruche auf Seine Majestät. Ein zweiter Trinkspruch Seiner Majestät des Kaisers galt dem Wohle des Großherzoglichen Hauses. Um 4 Uhr 9 Min. erfolgte die Abreise Sr. Majestät des Kaisers nach Schwerin.

Depeschen desBureau Herold".

Neustadt a. H., 13. December. Zur heutigen, äußerst zahlreich besuchten Versammlung pfälzischer Vertrauens­männer der nationalliberalen Partei waren auch die Reichstags-Abgeordneten Buhl, Brünings und Klemm erschienen. Rechtsanwalt Hecht, Vorsitzender des Central- Ausschusses, legte unter stürmischem Beifall Verwahrung gegen die Durchpeitschung der Handelsverträge ein. Hierauf sprach Buhl, welcher sich als ausgesprochener Anhänger der Ver­tragspolitik erklärte, sich dagegen höchst pessimistisch den Wein- tarisen gegenüber äußerte. In letzterem Punkte wurde er durch eine Collectiverklärung der Pfälzischen Landtags-Ab­geordneten unterstützt. Es herrscht eine allgemeine Stimmung gegen die Handelsverträge, welche einen drastischen Ausdruck in der Variation der Worte Caprivis fand:Die patriotische Pfalz, welche Jahrhunderte das Schlachtfeld ausländischer Heere gewesen ist, wird jetzt das Schlachtfeld ausländischer Weine." Ein imperatives Mandat wurde den Reichstags­abgeordneten, weil gegen die Principien der Partei verstoßend, nicht gegeben. Die Stimmung der 350 anwesenden Ver­trauensmänner war für die Ablehnung der Verträge.

Localer «nd Srsv»nz!eLLes,

Gießen, 14. December 1891.

Nach dem soeben erschienenen Personal-Bestand der Landes-Universität nehmen an den im Wintersemester 1891/92 zu haltenden Vorlesungen Theil: 543 immatriculirte Hörer gegen 562 im Sommerhalbjahr. Es widmen sich der Theo­logie 83, der Rechtswissenschaft 108, der Medicin 121, der Thierheilkunde 28, der Zahnheilkunde 8, der Kameralwissen- schast 41, der Forstwissenschaft 15, der Mathematik 13, der klassischen Philologie 44, der neueren Philologie 22, der Philosophie und den Naturwissenschaften 14, der Geschichte 4, ber Pharmazie 14, der Chemie 28. Außerdem nehmen noch 42 nicht immatriculirte Hörer an den Vorlesungen Theil. Bon den immatriculirten Hörern besitzen 405 Gymnasial- Maturität, 74 das Reisezeugniß einer Realschule 1. Ordnung, 43 das Reisezeugniß für das betr. Fach und 21 sind nach bem Ermessen des Rectors immatriculirt. Nach der Staats- angehörigkert vertheilen sich die Studirenden auf folgende Länder: Großherzogthum Hessen 423 (Gießen 76), Preußen 82, Bahern 10, Sachsen, Württemberg, Schwarzburg - Son­dershausen, Bremen, Belgien, Australien je 1, Oldenburg, Sachsen-Weimar, Braunschweig, Schweiz je 2, Hamburg, Nord-Amerika je 3, Baden, Rußland je 4.

Sitzung des Schwurgerichts der Provinz Oberhesieu am 12. December 1891. Zur Verhandlung kam die Straf­sache gegen Heinrich Möller V. von Maar wegen Mein- nbs. (Staatsanwalt: Gerichts-Assessor Dr. Zimmermann, Dertheidiger: Justizrath Baist; Geschworene: Philipp Winter L, Nicolaus Metz IV., Karl Ludwig Junker, Heinrich Roth XI., Georg Philipp Feuerbach, Johann Heinrich Block I., Balthasar Schwalb, Karl Linn, Conrad Philipps IX., Friedrich Wilhelm Wetz II., Heinrich Kaspar, Heinrich Renker.) Heinrich Möller V. ist angeklagr, daß er am 22. Mai 1889 zu Lauterbach vor Großherzoglichem Amtsgericht daselbst einen ihm in der Rechts­

sache des Kaufmanns Isaak Speier in Burghaun gegen Heinrich Möller V. von Maar zugeschobene.i Eid wissentlich falsch geschworen habe. Die thatsächlichen Verhältnisse sind die folgenden: Inhaltlich einer durch Isaak Speier in ^Burg­haun gegen Heinrich Möller V. in Maar bei Großherzoglichem Amtsgericht Lauterbach eingereichten Forderungsklage vom 21. März 1889 hatte Letzterer Ende März 1887 bei Kauf­mann Johannes Alfred Reinhardt in Fulda 10 Centner Kleie bestellt. Er erhielt dieselbe angeblich am 1. April 1887 und wurde hierfür pro Centner 4 Mk. 60 Pf. im Ganzen 46 Mk. schuldig. Da er weder Zahlung leistete, noch auch die leeren Säcke, für welche im Ganzen 5 Mk. (für den Sack 50 Pf.) berechnet wurden, zurücksandte, ccdirte der Gläubiger Reinhardt den Betrag von 51 Mk. an den Kauf­mann Isaak Speier in Burghaun. Der Schuldner wurde hiervon in Kenntniß gesetzt. Speier strengte als Cessionar die erwähnte Klage mit dem Anträge an, den p. Möller ur- theilsmäßig zur Zahlung von 51 Mk. nebst 5% Verzugs­zinsen vom 1. April 1887 an zu verurtheilen. Der erste Verhandlungstermin fand am 10. April 1889 statt. Nach­dem der Kläger die Klage vorgetragen, erklärte der Beklagte, er kenne den Kläger nicht, er habe von einer Cession in ord­nungsmäßiger Weise keine Kenntniß erlangt. Zur Sache selbst, d. h. über das eigentliche Geschäft, gab er keine be­stimmte Erklärung ab. Im zweiten und letzten Verhandlungs­termin, welcher am 22. Mai 1889 stcutsaud, bestritt der Beklagte sowohl Bestellung, als auch Empfang der Waare. Der Kläger schob ihm über diese Thatsachen den Eid zu. Da die Partckn über Norm und Erheblichkeit des Eides einverstanden waren, wurde durch Beweisbeschluß angeordnet, der Beklagte habe einen Eid dahin zu leisten: Ich schwöre pp., daß die Thatsache, daß Johannes Alfred Reinhardt zu Fulda mir im April 1887 oder um diese Zeit 10 Centner Kleie zu dem Preise von 4 Mk. 60 Pf. pro Centner und 10 Stück Säcke zu 50 Pf. pro Stück käuflich geliefert und ich hierfür 51 Mk. an Johannes Alfred Reinhard schuldig bin, nicht wahr ist, und daß es auch nicht wahr ist, daß ich die Maaren bei dem genannten Reinhardt bestellt habe, so wahr mir Gott helfe!" Da Kläger nicht nochmals zu einem Termin nach Lauterbach kommen wollte und da sich der Beklagte zur Ab­leistung des Eides alsbald bereit erklärte, schwur er den Eid noch in demselben Termin, nachdem ihn der Richter eindring­lich vor einem Meineid verwarnt hatte. Auf Grund der Eidesleistung wurde die Klage kostenfällig abgewiescn, als­bald jedoch Anzeige gegen p. Möller wegen Meineids er­hoben. Dieser hatte sich zwei Jahre lang durch die Flucht der Strafverfolgung entzogen, bis er vor einiger Zeit in Bochum, wo er sich inzwischen unter falschem Namen aufgehalten, ergriffen wurde. Aus Grund der heutigen Ver­handlung kamen die Geschworenen zu der Ueberzeugung, daß p. Möller den vorstehend normirten Eid falsch geschworen habe und sprachen deshalb dasSchuldig" aus, woraus der Gerichtshof ihn in eine Zuchthausstrafe von vier Jahren, unter Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von fünf Jahren, verurtheilte, auch auf dauernde Unfähigkeit desselben, als Zeuge oder Sachverständiger eidlich vernommen zu werden, erkannte.

Erledigte Stellen im Bezirke des 11. Armeecorps. Bezirk des Königlichen Eisenbahnbetriebsamts zu Wiesbaden, 40 Stellen für den Bahnbewachungs- und Weichenstellerdienst, zunächst aus Probe, nach beendigter Probezeit und abgelegter Prüfung aus einmonatlicye Kündigung, je 5560 Mk. monat­lich. Hanau, Postamt, Briefträger, auf vierwöchige Kün­digung, 900 Mk. Gehalt und 144 Mk. Wohnungsgeldzuschutz. Ohrdruf, Postamt, Landbriefträger, auf vierwöchige Kün­digung, später auf Lebenszeit, 650 Mk. Gehalt, 72 Mk. Wohnungsgeldzuschuß und 30 Mk. Zuschuß für Dienstkleidung. Weimar, Postamt, Landbriefträger, Elementarschulkenntnisse, auf vierwöchige Kündigung, später auf Lebenszeit, 650 Mk. Gehalt, 144 Mk. Wohnungsgeldzuschuß und 30 Mk. für Dienstkleidung. Im Bezirk der Großh. Hessischen (25.) Division. Direction der Main-Neckar-Bahn in Darmstadt, Portier, auf Widerruf, 1234 Mk. nebst freier Dienstkleidung und Gebühreneinkommen.

Weihnachtsgabeu! Weihnachten, das Fest der Liebe und Freude, steht wieder vor der Thüre. Bald prangt wieder der Christbaum kerzenschimmernd auf dem Tische und auf den Gesichtern glücklicher Menschen glänzt der Liebe Rosen­schein.Friede solls noch einmal werden und die Liebe König sein!" Wie sich die ewige Liebe der Gottheit in ihrer kostbarsten Gabe, dem Erlöser der Menschheit, durch das Wcihnachtsfest am klarsten offenbart, so sucht auch die Liebe im Menschenherzen an diesem Fest einen sichtbaren Ausdruck im Geben. Kein Fest, kein Feiertag sonst im Jahr bringt das Bibelwort:Geben ist seliger, denn Nehmen!" so liebe- thätig zur Erscheinung, wie das schöne Weihnachtssest. Dieses Geben als Beweis der christlichen Liebe, dem Kronjuwel im Strahlenkranz christlicher Tugenden, bewegt jetzt schon in der Vorbereitungszeit zum Fest die Herzen und nimmt die Sinne gefangen; es ist die Zeit der Weihnachtsarbeiten. Mit welchem Eifer werden nicht die begonnenen Arbeiten ihrer Vollendung entgegengebracht! Müssen sie doch verborgen gehalten werden vor den Augen derer, die sie erfreuen sollen. Wie oft zeigt nicht in später Nachtstunde da und dort ein einzelner Lichtschimmer, daß hier hinter dem Fenster eine liebevolle Gattin, ein treues Mutterherz, eine dankbare Kindes­seele noch arbeitet, um am Weihnachtsfest den Gatten, die Kinder, die Eltern freudig zu überraschen mit einer uner­warteten, aber erwünschten Gabe! Eine solche Weihnachts­gabe, in welche die Liebe hineingewoben, wird stets ihren Zweck erfüllen: dankbare Freude zu erwecken. Nur wo mit dem Herzen gegeben wird, ob die Gabe groß, ob klein, ob selbst gearbeitet ober gekauft, wird mit dieser Gabe Freude, echte Weihnachtssreude an die Herzen geheftet. Es ist keine Kunst, ein Geschenk zu machen, wenn man Geld hat, aber finnige, brauchbare, durch ihre Zweckdienlichkeit umso werth- vollere Gegenstände anfertigen ober erwerben mit wenigem

Gelb, das verdient Anerkennung und Dank und Belohnung. Wo bei Weihnachtsgaben diese Gesichtspunkte unberücksichtigt bleiben, da bringen sie meist Täuschungen und Enttäuschungen und verfehlen ihren edlen Zweck. Viel wird auf diesem Gebiet gesündigt durch unpractischen Sinn und sinnloses Kaufen, durch gleichgiltige Lieblosigkeit und lieblose Gleichgiltigkeit. Wähle darum bei deinen Weihnachtsgaben nur solche, die dir schon vorher das Gefühl erwecken, sie werden, sie müssen erfreuen, denn der Glanz der Freude auf bem Gesichte bes Beschenkten ist bk köstlichste Belohnung für jebes Opfer! Weißt du auch, wo dir auch ganz sicher und gewiß diese Freude am Weihnachtssest engegenleuchtet? In den Hütten der Armen, im Kämmerlein der Verwaisten und Verlaffenen, wenn du dort Gaben hinträgst. Zu zeigen braucht man dir wohl keine solche Wohnstätten der Ärmuth und Entbehrung, keine Tische, auf denen ein lichtschimmerndes Bäumchen fehlt, keine leere Kinderhändchen; sieh nur nm dich, überall wirst du sie finden, wofern du nur willst! Wenn du jetzt in diesen Vor- \ bereitnngslagen überlegst und erwägst, wie und womit du die lieben Deinigen erfreuen und überraschen willst, dann gedenke auch der Armen! Du brauchst deswegen die Gaben für die Deinigen nicht einzuschränken, schon eine Kleinigkeit kann viel wirken, und ein Wenig, ein Etwas hast du gewiß übrig.Wer den Armen gibt, leiht Gott." Schließe dich mit gleichgesinnten Freunden und Freundinnen zu einem Bunde; denn viel Wenige machen ein Viel, oder wo ein solcher Verein besteht, säume nicht, sein edles Unternehmen zu unter­stützen. Suche dir schon jetzt deinen oder deine Armen aus, die du beschenken willst. Schon dieser edle Gedanke wird dir deine Erwartungen auf das kommende Fest veredlen, versüßen. Deine Christenpflicht gebietet dir das, das kommende Weihnachtsfest mahnt dich daran. Vergiß es nichtGeben ist seliger, denn Nehmen."

X Ranstadt, 11. December. In der Nacht von Donners­tag auf Freitag hat in hiesiger Gegend ein Sturm ge- wüthet, wie wir ihn seit März des Jahres 1876 nicht erlebt haben. Gegen Morgen brach ein Gewitter, mit starkem Hagel untermischt, von Südwesten kommend, mit grellen Blitzen und schweren Donnerschlägen los. Infolge der seitherigen milden Witterung ist dahier ein junger Apfelbaum zu sehen, der vollständig ausgewachsene grüne Blätter getrieben hat. Gewiß eine Seltenheit um diese Jahreszeit."

A Mainz, 13. December. Nach 10 Uhr gestern Abend endete die Schwurgerichtsverhandlung gegen die drei ent­menschten Gesellen, welche in der Nacht vom 19. auf den 20. Juli in dem nahen Zahlbach die 70jährigen Greise, den Schuhmacher Lüft von hier und den Ackerer Weismantel von Zahlbach, durch Messerstiche um's Leben gebracht haben. Die Geschworenen verneinten die auf Mord gerichtete Frage und nahmen Todtschlag beziehungsweise Beihülfe zu demselben an, worauf der Gerichtshof gegen den am meisten belasteten, trotz seines jugendlichen Alters von 20 Jahren oft bestraften Tagelöhner Caspar Förster, der gewissermaßen als Urheber zu dem Verbrechen erscheint, die höchste zulässige Strafe von 15 Jahren Zuchthaus und gegen seinen würdigen Genossen, den ebenfalls mehrfach vorbestraften 10- jährigen Hausburschen Joses Wiephard, eine Zuchthaus­strafe von 12 Jahren nebst den entsprechenden Neben- strafen erkannte. Der wegen Beihülfe zum Todtschlag schuldig befundene dritte rohe Messerheld, der 19jährige Tagelöhner Peter Hochgesandt, wurde zu 21/2 Jahren Zuchthaus verurtheilt. Die Verhandlung, die den ganzen Tag über einen derartigen Zustrom des Publikums verursachte, daß die dem Gerichtsgebäude zunächst gelegenen Straßen polizeilich abge­sperrt werden mußten und der Zutritt zu dem Juftizpalast nur gegen Karten gestattet war, entbehrte jedes weiteren In­teresses und bot lediglich ein Bild von der bestialischen Roh­heit gewisser Menschenklassen. Das mit dem Messer spielen und mit dem Messer drohen gehörte geradezu zur Lebens­gewohnheit dieser rohen Gesellen. Gehörig bezecht, begaben sie sich an dem kritischen Tag nach Zahlbach, wo Förster ein Verhältniß mit einer Kellnerin hatte. Letztere begünstigte einen Anderen, was die Eifersucht Försters erregte, der des­halb, tote er sich äußerte,heute Abend Blut sehen muß". Da er diese thierische Begierde nicht an der Kellnerin, noch an dem von ihr begünstigten Nebenbuhler wegen der Ab­wesenheit der beiden befriedigen konnte, stürzte er sich mit seinen würdigen Genossen auf die ihm vollständig fremden, ruhig des Weges gehenden Greise her und brachte solchen planlos eine Reihe Messerstiche bei, die den Tod der beiden armen, alten friedlichen Männer verursachten. Die strenge richterliche Sühne, die diese rohe That gefunden, wird hoffent­lich gleichgearteten Gesellen zur Abschreckung dienen.

Vermischtes.

Hamburg, 13. December. Der in den letzten Tagen herrschende West sturm brachte viele mit Kaufmannsgutern beladene Schuten zum Sinken und verursachte zahlreiche Un­fälle auf kleineren, dem Hafenverkehr dienenden Fahrzeugen, sowie Collisionen ausfahrender und einfahrender Seeschiffe.

* Görlitz, 13. December. Der wegen Veruntreuungen flüchtige Procurist Schulz erschoß sich bei seiner Ver­haftung.

* Aus Sachsen, 10. December. Sechs junge Forstleute von der Hochschule zu Tharandt sind von der holländischen Regierung zur Uebernahme von Forstämtern in Holländisch- Jndien verpflichtet worden.

* Auch ein Standpunkt. Vater:Ich finde in Deinen Rechnungen fast nur Ausgaben für Bier und Wein. Petroleum jedoch fast gar nicht! Mir scheint, Du bist" Sohn (Student):Aber, lieber Vater, Petroleum kann ich doch nicht trinken!" ______________________________________________

Verkehr, Land- nnd VEswiv:.y

Gründers, 12. December. Fruchtpreise. Weizen JL 2450, Korn 24 20, Gerste JL 17.30, Hafer JL 13.90, Erbsen 20 30, Linsen JL 22. Wicken 15., ßeinXKartoffeln (0 00. 1 Samen 22..