Ausgabe 
15.5.1891
 
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Nr. 111

1891

Hichmer Anzeiger

Keneral-MnzUHer

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Kchulstratze Ar.H,

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Der

Gießener Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme deS Montag».

Freitag den 15. Mai " ---

Amts- ttitb Anzeigeblatt für den Ureis Gieren.

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Äflc Annoncen-Bureaux des In. und Auslande» nehm« ^niusveiluge. Vlkßener LmUEleNVMlier. Anzeigen für denGießener Anzeiger" entgegen.

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AEZche^ Lhell.

Bekanntmachung,

die land- und forst wirthschaslliche Berufsgenoffenschast für das Großherzogthum Hessen betreffend.

Die Grundbesitzer, welche ihren Grundbesitz entweder ganz oder theilweise nicht selbst bewirthschaften, werden hier­durch ausgefordert, bei der Bürgermeisterei derjenigen Ge­meinde, in deren Gemarkung die Grundstücke liegen, btS zum L. Juni L I. schriftlich oder mündlich zu Protokoll den Antrag zu stellen, daß der aus die Steuercapitalien ihrer Grundstücke oder einzelner derselben entfallende Beitrag zur Berufsgenoffenschast von einem Anderen, als Betriebsunter­nehmer zur Zahlung Verpflichteten, erhoben werde. Die An­träge müffen auch die nöthigen Angaben über die Pacht- erträgniffe der einzelnen Loose enthalten.

Sodann wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß nach § 10 der Verordnung vom 11. Juli 1888 von nachverzeich­neten Objecten ein Beittag zur Berufsgenoffenschast nicht er­hoben wird:

1) von Grundstücken, welche zu einem land- und forst- wirthschaftlichen Betriebe überhaupt nicht gehören;

2) von allen Gebäuden nebst zugehörigen Hofräumen, Haus- und Ziergärten;

3) von Grundstücken von Betrieben, deren Sitz außerhalb des Landes gelegen ist;

4j von steuerpflichtigen Grundstücken, deren land- und forstwirthschaftliche Benutzung dauernd eingestellt ist, sei es, daß jede Nutzung ausgehört hat, sei es, daß an Stelle der land- oder sorstwirthschaftlichen eine ge­werbliche Benutzung getreten ist (z. B. Verwandlung eines Ackers in einen Steinbruch).

Diejenigen Grundbesitzer, welche derartige Befreiungs­gründe, die sich der amtlichen Kenntniß entziehen, geltend machen können, werden aufgefordert, die Befreiung bei der Bürgermeisterei derjenigen Gemarkung, in welcher das Grund­stück gelegen ist, bis zum 1. Juni l I. zu beantragen.

Gießen, 12. Mai 1891.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Gagern.

Gießen, am 12. Mai 1891. Betr.: Wie vorhergehend.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

a« die Grotzh. Bürgermeister eie« des «reifes.

Vorstehende Bekanntmachung wollen Sie alsbald auf ortsübliche Weise zur öffentlichen Kenntniß bringen lassen.

Unter Bezugnahme auf § 5 und 10 der Verordnung vom 11. Juli 1888Die Unfall- und Krankenversicherung der in land- und sorstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen betr." und unser Ausschreiben vom 17. Juli 1889 (Anzeigeblatt Nr. 167) machen wir Sie noch darauf auf­merksam, daß die Grundbesitzer, welche ihren Grundbesitz nicht selbst bewirthschaste i, bei der Anmeldung das Rechtsverhältniß (z. B. Pacht rc.) und die Pachterträgniffe der einzelnen Loose anzugeben haben.

Ueber die gestellten Anträge haben Sie ein Register nach der Zeitfolge der Anträge in vorschriftsmäßiger Form (cf. Formular A zu der Verordnung vom 17. Juli 1888, Seite 93 des Regierungsblattes) zu führen und dieses Register spätestens bis zu dem 15. Juni l. I. unter Anschluß der gestellten An- ttäge und der dazu gehörigen Nachweise an uns einzusenden.

Innerhalb gleicher Frist sind die Anmeldungen eingetre­tener Befreiungsgründe von der Beitragspflicht (cf. § 10 der allg. Verordnung) mit dem von Ihnen zu führenden Antrags­register uns mitzutheilen. Die Anträge sind von Ihnen zu prüfen und nach Befund als richtig zu bescheinigen.

Sodann weisen wir Sie unter Bezugnahme auf § 14 und 15 der genannten Verordnung hierdurch an:

1) Verzeichnisse der in den Gemeinden etwa vorhandenen landwirthschsftlicken Nebenbetriebe, z. B. von Fuhrwerks-, Drescherei-, Brennerei-, Molkerei-, Steinbruchs-, Sandgruben-, Lehmgruben-, Torfstich-, Ziegelei-, Kalköfen-, Kellerei-Betrieben rc., soweit diese Betriebe nicht bereits nach dem gewerblichen Unsall- versicherungSgesetze vom 6. Juli 1884 versichert sind;

2) Verzeichnisse der außerhalb des Großherzog- thumS tzelegeneu Grundstücke, welche zu einem landwirthschaftlichen Betriebe im Großherzog- thum gehören, mit Angabe dieser Grundstücke nach der Katasterbezeichnung, der Größe und des Eigenthümers, an den Vorstand der land- und sorstwirthschaftlichen Berufs- genossenschast, Herrn Regierungsrath Nover in Darmstadt, Äs Ende Juni L I einzusenden.

Sodann machen wir Sie noch darauf aufmerksam, daß dann, wenn die im vorigen Jahre eingesandten Register (Formular A) und Verzeichnisse (Formular B) unverändert geblieben sind, es genügt, dies in den an uns bezw. an den Genossenschaftsvorstand einzureichenden Berichten kurz zu be­merken.

Sind nur wenige Aenderungen zu wahren, so werden die vorjährigen Register und Verzeichnisse von dem Genossenschafts­vorstand Ihnen auf Ihren Antrag zugesendet werden. ___________________v. Gagern.____________________

Bekanntmachung.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die nach § 6 des Reichsgesetzes vom 21. Juni 1887 über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden ermittelten Durchschnittsmarktpreise, einschließlich eines Auf­schlags von Fünf vom Hundert, pro Monat April 1891 für den Lieferungsverband Gießen pro 100 kg betragen;

Hafer Jt. 18.60, Heu 6.30, Stroh JL 5.50.

Gießen, den 12. Mai 1891.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

___________________v. Gagern.__________

Bekanntmachung,

die Maul- und Klauenseuche zu Birklar betreffend.

Nachdem die in einem Gehöft zu Birklar ausgebrochen gewesene Maul- und Klauenseuche erloschen ist, werden die angeordneten Sperrmaßregeln wieder aufgehoben.

Gießen, den 13. Mai 1891.

Großherzogliches Kreisamt Gießen. __________________v. Gagern.

Gießen, den 12. Mai. 1891. Betr.: Anschaffung und Unterhaltung des Faselviehes. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Grotzh. Bürgermeistereien des Kreises.

Soweit Sie dem im Schlußabsatz unserer Verfügung vom 23. April l. I. Kreisblatt Nr. "96 Ihnen gegebenen Auftrag noch nicht entsprochen haben, erinnern wir Sie an Erledigung binnen 5 Tagen.

v. Gagern._______________

Bekanntmachung.

Wegen Umbaues der sogen. Wode-Straße bleibt der Fuhrwerksverkehr daselbst aus einige Tage gesperrt.

Gießen, den 14. Mai 1891.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen. Fresenius.

Deutsches Reich.

Darmstadt, 13. Mai. Seine Königliche Hoheit der Großherzog werden sich nächsten Dienstag, den 19. d. M., zu mehrwöchigem Aufenthalt nach England begeben.

Darmstadt, 13. Mai. Zweite Kammer der Hessischen Stände. Bei Beginn der heutigen Sitzung werden wenige neue Einläuse verkündigt, darunter ein Gesuch des kürzlich in Langsdorf tagenden Bauernvereins um Erlaß der Grundsteuer für das Jahr 1 891/92, welches große Heiterkeit erregte. Sodann werden 18 200 Mk. bewilligt, um an den Bahnhöfen Alsfeld und Stockheim noth- wendige Erweiterungen vorzunehmen. Den Brückenwärtern in Worms werden je 72 Mk. Wohnungsgeldzuschuß zuge­billigt. Für die Kliniken in Gießen sind zu baulichen Zwecken und für Mobilien noch etwa 58 000 Mk. erforderlich, welche ohne Debatte zur Verfügung gestellt werden. Nun kommt ein Schreiben des Abg. Philipp Müller zur Verlesung, worin derselbe von seiner Vorladung vor die Strafkammer Mittheilung macht und gestützt auf seine Eigen- chaft als Volksvertreter das Präsidium bittet, das Geeignete vorzusehen. Berichterstatter Weber führt aus, daß nach einer Ansicht eine Ladung und ein Vorführungsbefehl gegen ein Kammermitglied erlassen werden könne, daß die Aus- ührung der letzteren aber der Genehmigung der Kammer bedürfe. Hiermit stimme die Meinung des Ausschusses überein. Die Strafkammer habe den Antrag auf Erlaß eines Vor- ührungsbefehls abgelehnt, deshalb schwebe die Sache zur Zeit in der obersten Instanz. Lasse diese den Erlaß zu, dann ei von der Ausführung immer noch die Kammer zu hören, odaß die Eingabe des Herrn Müller zur Zeit erledigt erscheine. Die Kammer schließt sich diesen Ausführungen an. Zur Tagesordnung übergehend wird ohne Debatte das Gesetz über die Versetzung der Civilbeamten in den Ruhestand

genehmigt, welches auch eine Anrechnung der Zeit zuläßt, während welcher der Beamte Rechtsanwalt oder Notar war. Da die vom Abg. Arnold für die Amtsgerichtsdiener gehegten Wünsche durch Mehreinstellungen in das Budget und die Gehaltsaufbesserung erfiillt sind, zieht derselbe seinen Antrag zurück. Der Vorstellung der Gehülsen bei den Landgerichten Darmstadt, Mainz und Gießen auf Anstellung von je zwei Gehülsen und Gehaltserhöhung wird keine Folge gegeben. Die Hilfsgerichtsschreiber und Aspiranten des Groß- herzogthums haben um definitive Anstellung aller Hilfsgerichts­schreiber und Neuregulirung ihrer Gehälter nachgesucht. Der Ausschuß beantragt, die Regierung zu ersuchen, sämmtliche Hilfsgerichtsschreiber nach fünfjähriger guter und ersprießlicher Dienstführung von der Absolvirung des Examens an gerechnet, widerruflich anzustellen und den Minimalgehalt der Hilfs­gerichtsschreiber auf 1200 Mk. zu erhöhen. N. H. V.

Berlin, 13. Mai. Graf Udo zu Stolberg-Wernigerode hat im Herrenhause mit Unterstützung der Herren Graf von Borcke, Braesicke, Dr. Dernburg, Graf von Dönhoff, Graf Droste von Nesselrode, von Helldorff-Bedra, Ritter von Jerin-Geseß, von Klitzing, Graf zu Münster, Graf von Pfeil-Burghauß, Graf von Pseil-Hausdorf, von Ploetz, von Rexin, Gras von Rothkirch-Trach, Gras von Schlieben, Freiherr von Schroetter, von Sperber, Freiherr von Welczeck, Zweigert den Antrag eingebracht, das Herrenhaus wolle be­schließen, die Königliche Staatsregierung zu ersuchen:

in Erwägung zu ziehen, ob sich zur Verhütung einer möglichenGetreidevertheuerung eine vorübergehende Herabsetzung der Eisenbahn-Gütertarife für G etrei d e und Mehl empfiehlt?"

Dem Anträge sind folgende Motive beigegeben:Da die Landwirthe sich zur Zeit nicht mehr im Besitze nennenswerther Getreidevorräthe befinden, so liegt die Gefahr vor, daß durch Börsenspeculation der Getreidepreis bis zur nächsten Ernte unnatürlich in die Höhe getrieben wird. Die Königliche Staatsregierung wird daher ersucht, zu erwägen, ob es angezeigt erscheint, einer solchen Speculation durch eine vor­übergehende Herabsetzung der Eisenbahn-Getreidetarife ent­gegenzutreten."

Berlin, 13. Mai. DieNationalzeitung" verzeichnet die mit großer Bestimmtheit umgehenden Gerüchte, Maybach habe vor einigen Tagen seine Demission eingereicht. (Fr. Z.)

Neueste Nachrichten.

Wolfis telegraphisches Correspondenz-Bureau.

Berlin, 13. Mai. Das Herrenhaus erledigte heute die Landgemeindeordnung bis § 74, nahm nur einige un­wesentliche Aenderungen der Commissionsbeschlüsse vor, änderte jedoch die Abgeordnetenhausfassung in einem wesentlichen Punkte, den das Stimmrecht in der Gemeindeversammlung betreffenden § 48. Dieser gestattet nämlich die Herabsetzung der Censusziffern durch Ortsstatut- unter Zustimmung des Ministers Herrfurth wurde hier die Bestimmung getroffen, daß dazu b:r Provinziallandtag befugt sein soll. Morgen wird die Berathung zu Ende geführt.

Berlin, 13. Mai. Die Rentengütercommission des Abgeordnetenhauses beendigte heute die Vorberathung und nahm das ganze Gesetz mit geringen Aenderungen nach den Beschlüssen der zweiten Lesung an. Der Abgeordnete Conrad (Flatow) ist zum Berichterstatter ernannt worden.

Berlin, 13. Mai. DerReichsanzeiger" publicirt die Ernennung des Fürsten Otto Stolberg-Wernigerode zum Kanzler des Schwarzen Adlerordens.

Berlin, 13. Mai. DieGermania" theilt einen Aus­zug aus der angekündigten Encyclica über die soziale Frage mit, die sich gegen die Abschaffung des individuellen Eigenthums ausspricht und die Berechtigung der Staats- Intervention für das allgemeine Wohl und die Verteidigung des Rechts der Gesellschaft unter Mitwirkung der Kirche an­erkennt. Der Staat müsse die den modernen Zeitverhältnissen angepaßten Korporationen begünstigen und ermuthigen - diese müßten von christlichem Geiste sich leiten lassen und ihre Pflicht eifrig und prompt erfaßen.

Berlin, 13. Mai. Der Ausschuß der Peters-Stiftu n g übertrug heute Herrn Oscar Borchert das Commando der Expedition am Victoria-See behufs Anlegung einer Schiffs­bauanstalt zur Hinausschaffung der Peters-Stiftung.

Potsdam, 13. Mai. Der Kaiser ist Abends 11 Uhr von der Wildparkstation nach Hannover abgereist.

Königsberg i. Pr., 13. Mai. Der Oberpräsident von Ostpreußen wurde heute von einem Schlaganfall betroffen; der Zustand ist besorgnißerregend.

Wien, 13. Mai. DerNeuen Freien Presse" zufolge hält der Wiener japanische Gesandte beim Attentat in