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Rr. 86

Mittwoch de» 15, April

1891

Der

Mittfltt erscheint täglich, Mt UuLnahme deS Montag».

IM Gießener -««Itte-ßtLit», »erden dem Anzeiger wöchentlich dreimal bei gelegt.

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Aintlichev Theil.

Bekanntmachung, die Erhebung einer nachträglichen Umlage der Gemeinde Großen-Linden betreffend.

Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz soll von der Gemeinde Großen-Linden für 1890/91 eine nachträgliche Umlage auf das gefammte Communalsteuerkapital der Ortseinwohner und Forenfen im Betrage von 2900 <A erhoben werden, wozu sich der Beitrag auf 1 Mark Normalsteuercapital auf 4,222 Pfennig berechnet.

Es wird dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung dieser nachträglichen Umlage in einem Ziel, und zwar im Monat April 1891 erfolgen soll.

Gleichzeitig wird bemerkt, daß die gleiche Bekanntmachung im Großh. Regierungsblatt vom 11. d. M. enthalten ist und daß von diesem Tage an die Frist zum Vorbringen von Reclamationen, welche gegen die Erhebung der Umlagen über­haupt gerichtet find, läuft.

Gießen, den 13. April 1891.

Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Gagern.

Xr. 11 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 7. d. M., enthält:

(Nr. 1946.) Vertrag zwischen dem Deutschen Reich und Oesterreich-Ungarn, betreffend den Anschluß der österreichischen Gemeinde Mittelberg an das Zollsystem des Deutschen Reichs. Vom 2. December 1890.

Gießen, den 13. April 1891.

Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Gagern.

Deutsche» Reich.

Darmstadt, 13. April. Das Grobherzogliche Regie­rungsblatt (Beilage Nr. 8), ausgegeben am 11. April, enthält u. A.:

Bekanntmachung Großh. Kreisamts Gießen, die Er­hebung einer nachträglichen Umlage der Gemeinde Großen- Linden betreffend.

Dienstnachrichten.

Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Aller- gnädigst geruht: Am 7. März dem Pfarrverwalter Ernst Büchner zu Ober-Saulheim die evangelische Pfarrstelle da­selbst zu übertragen.

Am 19. März wurde der von dem Gemeinderath zu Assenheim aus die erste Lehrerftelle an der Gemeindeschule zu Assenheim präsentirte Schullehrer Heinrich Gundermann daselbst für diese Stelle bestätigt; am 20. März wurde dem Schulamtsaspiranten Peter Lorbacher aus Heppenheim a. B. eine Lehrerstelle an der kath. Schule zu Vllbel, mit Wirkung vom 1. April an, am 26. März wurde dem Schulamts­aspiranten Wilhelm Weigand aus Volxheim eine Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Pfeddersheim übertragen; am 28. März wurde der von dem Herrn Fürsten zu Löwenstein- Rosenberg und dem Herrn Grafen zu Erbach-Schönberg auf die 2. Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Kirch-Brombach präsentirte Schulamtsaspirant Adam Pseifer aus Erlenbach für diese Stelle bestätigt.

Am 26. März wurde der Domcapitular Ludwig Erler in Mainz zum Domdecan ernannt.

Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Am 18. März wurde dem seither bei dem Oberlandes­gericht und dem Landgericht der Provinz Starkenburg zu­gelassene Rechtsanwalt Friedrich Heyer die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei dem Amtsgericht Darmstadt I ertheilt.

Concurrenzeröffnungen.

Erledigt sind: Eine mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Wallenrod mit einem jährlichen Gehalte von 900 Mk. Die Lehrerstelle an der katholischen Schule zu Lützel-Wiebelsbach mit einem jährl. Gehalte von 900 Mk. Eine mit einem kathol. Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Mombach mit einem nach dem Dienstalter sich bemessenden jährl. Gehalte von 10001200 Mk. Eine mit einem evangel. Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Rödgen mit einem jährlichen Gehalte von 900 Mk.

Berlin, 12. April. Der Kaiser wird seine angekündigte Rhein reise, wie ein Schreiben des kaiserlichen Oberhof- marschallamts an den Kölner Oberbürgermeister Becker mit- theilt, am 4. Mai antreten und am genannten Tage Abends 10 Uhr in Köln eintreffen. Ueber die Einzelheiten dieser

bevorstehenden Kaiserreise müssen jedoch erst noch weitere Nach­richten abgewartet werden.

Die schon vor Ostern wiederholt zu constatiren ge­wesene Beschlußunsähigkeit des Reichstages hat leider auch nach Ablauf der österlichen Ferienpause alsbald festgestellt werden müssen. Wie bekannt, ergab die am vorigen Freitag vorgenommene namentliche Abstimmung über den vom Contractbruch handelnden wichtigen § 125 des Arbeiterschutz­gesetzes die Beschlußunsähigkeit des Reichstages, da nur 194 Mitglieder anwesend waren. In der Sache selbst ließ die Abstimmung allerdings keinen Zweifel daran, daß das Haus in seiner großen Mehrheit für § 125 war. Dennoch bleibt es höchst bedauerlich, daß im Reichstage durch die Be­schlußunfähigkeit des Hauses wieder einmal kostbare Stunden verloren gegangen sind,- dringend kann man deßhalb nur wünschen, daß die Reichsboten ihren Pflichten endlich besser nachkommen.

Berlin, 12. April. Fürst Bismarck soll, entgegen anderen Nachrichten, sich in keiner Weise über seine etwaige Bereitwilligkeit zur Candidatur im 19. hannoverschen Reichs­tagswahlkreise geäußert haben. Auch wird jetzt versichert, das nationalliberale Centralwahlcomite in Freiburg a. E. habe dem Fürsten von der Ausstellung seiner Candidatur überhaupt keine officielle Mittheilung gemacht. Jedenfalls ist es gut, daß der Wahltag der Comödie der Irrungen, welcher die Geschichte der Reichstagscandidatur des Fürsten Bismarck nachgerade gleicht, baldigst ein Ende machen wird.

Deutscher Reichstag.

97. Plenarsitzung. Montag, 13. April 1891, 1 Uhr.

Erster Gegenstand der Tagesordnung ist die Interpellation der Abg. Hacke und v. Hülst:Sind dem Herrn Reichskanzler That- sachen bekannt, welche geeignet erscheinen, das vom Herrn Kriegs- mintster in der Sitzung vom 13. März über den Bilbungsstand der ostfrtestschen Rekruten geäußerte abfälligeUrtheil zu recht­fertigen?"

Reichskanzler v. Caprivi erklärt sich zur sofortigen Beant­wortung bereit.

Abg. Hacke (dfr.) begründet die Interpellation. Der Kriegs- mintster habe am 13. März, um das Vorgehen eines Hauptmanns in Aurich gegenüber dortigen Landwehrleuten (Lehrern) zu ent­schuldigen, behauptet, von den dort eingezogenen Rekruten kannten die Hälfte nicht den Namen Sr. Majestät des Kaisers und Königs. Diese Aeußerung habe in Ostfriesland große peinliche Erregung hervorgerufen. Der Bildungsstand der Ostfrtesen stehe in keiner Weise zurück; Analphabeten gebe es in Ostfriesland nicht. Niemals auch habe sich der Patriotismus der Ostfriesen verleugnet. Angesichts dieser Thatsachen sei die Aeußerung des Kriegsministers unbegreiflich. Er bitte den Kriegsminister, Offiziere nach Ostfriesland zu schicken, die den Bildungsstand der dortigen Bevölkerung zu würdigen verstehen.

Reichskanzler v. Caprivi: Der Kriegsmintster habe am 13. März nicht vom Btldungsstande der ostfrtestschen Rekruten, sondern von einem bestimmten Vorfall gesprochen. Ihm sei nichts bekannt, was die Aeußerungen des Kriegsmintsters nicht als be­rechtigt erscheinen lasse. Der betreffende Hauptmann habe die Lehrer ermahnt, ihre Pflicht zu thun, da von 56 feiner Rekruten 23 den Namen Sr. Majestät des Königs und Kaisers nicht gekannt hätten. Darin liege kein Angriff auf den Btldungsstand und den Patriotismus der Ostfriesen. Der letztere habe sich von jeher bewährt, schon zu Zeiten des großen Kurfürsten, dann unter dem großen Könige, in Den Befreiungskriegen und so fort bis in die neueste Zeit. Er selbst sei stolz darauf, Chef des 78. (oftfrtesischen) Regiments zu fein.

Abg. o. Hülst erklärt, nach dieser Antwort auf eine wettere Besprechung der Interpellation zu verzichten.

Dann wird Die zweite Berathung der Novelle zur Gewerbe­ordnung (Arbeiterschutzgesetz) fortgesetzt.

Die Bestimmung über den an einen Schadensnachweis nicht gebundenen Entschädigungsanspruch des Arbeitgebers gegenüber dem contractbrüchtgen Arbeiter wird mit 153 gegen 58 Stimmen ange­nommen und zwar auf Antrag desCartells" als $ 124a. Die Bestimmung über die Haftung der contractbrüchige Arbeiter an­nehmenden Arbeitgeber für diesen Entschädigungsanspruch wird als 8 125 angenommen mit der vom Abg. Hartmann u. Gen. beantragten Erweiterung, daß auch derjenige Arbeitgeber mitverhaftet fein soll, der einen contractbrüchigen Gesellen oder Gehülfen beschäftigt, sofern nicht seit der unrechtmäßigen Lösung des Arbeitsverhältnisses bereits 14 Tage verflossen sind.

Zu AbschnittIH, betrifftdieLehrlingsverhältnisse, zu 8126 (Verpflichtungen des Lehrherrn den Lehrlingen gegenüber), beantragen die Socialdemokraten folgende Zusätze:

Lehrlinge dürfen während der Zeit, daß im Betrieb regel­mäßige Beschäftigung vorhanden ist, weder zu häuslichen Dienst­leistungen noch zu Arbeiten herangezogen werden, die mit dem Beruf nicht in directer Beziehung stehen. Die tägliche Arbeitszeit der Lehrlinge darf 10 Stunden, ausschließlich der Pausen, nicht über­schreiten. Während der Zeit von Abends 8 Uhr bis Morgens 5 Uhr dürfen Lehrlinge unter 17 Jahren nicht beschäftigt werden."

Abg. Bebel (Soc.) begründet diesen Antrag. Es müsse dafür gesorgt werden, daß Lehrlinge nicht als Mädchen für Alles gemiß- braucht werden, wie das jetzt so vielfach geschehe. Im Uebrigen bezwecke der Antrag, der Ausbeutung der Lehrlinge zu begegnen, die namentlich von solchen Gewerbtreibenden geübt werde, welche mit Schleuderpreisen concurrirten.

Bundescommiffar Geh. Rath Wilhelms erklärt, daß das, was die Antragsteller wollten, durch die Vorschriften der Vorlage bereits im vollen Umfange erreicht werde, so daß es hierzu weiterer Bestimmungen nicht bedürfe.

Abg. Metzner (Ctr.): Der Antrag gehe in der vorliegende» Fassung zu weit, indem er unter allen Umständen verbieten wolle, daß dem Lehrlinge keine Arbeit aufgegeben werde, die mit dem Berufe nicht zusammenhängt.

Abg. Eberly (bfr.) befürwortet das Verbot der Nachtarbeit der Lehrlinge. Junge Menschen, die kaum das Kindesalter über­schritten haben, gehörten Nachts ins Bett, nicht in die Backstube. Mögen sich die Bäcker anders etnrtchten! Er empfiehlt demnach de» zweiten Theil des socialdemokratischen Antrags, nicht aber den erste» Theil, Der zu drakonisch sei.

Abg. Bebel vertheidtgt die socialdemokratischen Anträge unter Exemplificirung auf seine Enquete über die Verhältnisse im Bäcker- gewerbe. Die ängstliche Rücksichtnahme der Regierung auf alle Unternehmer-Interessen habe das Vertrauen in den Arbeiterkreife» erschüttert, daß sie von den ihr gewährten Vollmachten den erwünschte» Gebrauch machen werde.

Abg. Bock (Soc.): Durch die Innungen werde die Aus­beutung der Lehrlinge nicht eingeschränkt, sondern im Gegentheil gefördert. So müßten bei ihm zu Hause bei Jnnungsmeistern die Schuhmacherlehrlinge von früh 6 bis Abends 10 Uhr arbeiten und dann Sonntags noch die Kundschaft bedienen.

Bundescommiffar Geh. Rath Wilhelmj weist daraus hin, daß dem socialdemokratischen Anträge jede Controlbesttmmung fehle, welche die Ausführung desselben sicher stelle.

Der soctaldemokrattsche Antrag wird abgelehnt; für dm zweiten Theil desselben stimmen auch die Freisinnigen.

Der Rest des Abschnitts, Lehrlingsverhältnisse, wird angmommm, ebenso der Abschnitt Verhältnisse der Betriebsbeamten, Werkmeister, Techniker.

8 134, der die Bestimmungen über die Verhältnisse der Fabrik­arbeiter einleitet, lautet in der vom sog. Cartell vorgeschlagene» Fassung:Aus Fabrikarbeiter finden die Bestimmungen der 88 121 bis 125 oder wenn die Fabrikarbeiter als Lehrlinge anzusehen find, die Bestimmungen der 88 126 bis 133 Anwendung. Dm Untep- nehmern von Fabriken, in welchen in der Regel mindestens 20 Arbeiter beschäftigt werden, ist untersagt, für den Fall der rechtswidrigen Auf­lösung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeiter die Verwirkung des rückständigen Lohnes unter dm Betrag des durchschnittliche» Wochenlohnes hinaus auszubedingen. Auf die Arbeitgeber und Arbeiter in solchen Fabriken finden die Bestimmungen des $ 124b keine Anwendung."

Abg. Frohme (Soc.) bekämpft die Ausdehnung derBestim«- ungm über den Contractbruch auf den Fabrikarbeiter und oerurtheilt das Vorgehen der Arbeitgeber-Coalitionm.

Abg. Stadthagen (Soc.): Der Arbeiter müsse sehr naiv fein, der nicht einsehe, welches furchtbare Unrecht ihm mit dieser Contractbruchbestimmung zu Theil werde. Was seirechtswidrig?* Durch Aufnahme dieses Begriffes werde dem einfachen Arbeiter zu- gemuthet, sich über die juristische Tragweite von Handlungen klar z» sein, die von Juristen verschieden beurtheilt würden.

8 134 wird angenommen.

Morgen 11 Uhr Weiterberathung.

Neueste Nachrichten.

WolffS telegraphisches Torrespondenz-Bureau.

Berlin, 13. April. Abgeordnetenhaus. Fort­setzung der zweiten Berathung der Landgemeindeordnungs­vorlage. Bei § 49 (Gemeindeversammlung als Gemeinde­vertretung) bittet Minister Herfurth, die Commissions- sassung anzunehmen, die Sache habe weniger eine principielle als eine sachliche Bedeutung- die Regierung sei für die Ein­führung einer Vertretung; über die Zahl der Stimm­berechtigten sei man noch nicht einig, die Zahl 80 sei sehr hoch gegriffen. Die Paragraphen 49 bis inclusive 58 werden saft durchgängig nach den Commissionsbeschlüssen angenommen, mit einigen redactionellen Aenderungen. In § 51, wonach mindestens zwei Drittel der von jeder Klasse zu wählende» Gemeindeverordneten Angesessene sein müssen, Unterantrag Avenarius angenommen, statt zwei Drittel zu sagen:Die Hälfte". § 52 mit Antrag Jagow genehmigt, wonach Brüder in die Gemeindevertretung wählbar sind. Fortsetzung morgen 11 Uhr.

DieNorddeutsche Allgemeine Zeitung" setzt ihre Betrachtungen über die parteiische Beurtheilung der H a n d e l s - Vertragsverhandlungen heute fort und bemerkt, die Regierung lehne es ab, in dem gegenwärtigen kritische» Augenblicke mit dem bewährten Principe des Schutzes der nationalen Arbeit eine Kraftprobe zu machen. Die Re­gierung sei der Ueberzeugung, daß sie mit den Wiener Ver­handlungen einen Weg beschritten habe, der zur Erhaltung eines ausreichenden Schutzes für die Landwirthschaft und die Industrie führe.

Berlin, 13. April. Gegenüber den Behauptungen des Blattes, daß die Vergewaltigung des deutschen Kohlenschiffes Rajah" durch die Chilenen nicht erfolgt wäre, wenn Deutschland Kriegsschiffe in chilenischen Gewässern gehabt hätte, hebt derReichsanzeiger" hervor, daß auch das eng­lische KohlenschiffKilmarey" in derselben Weise wie der Najah" von den Chilenen vergewaltigt worden sei. Der Commandant des englischen Geschwaders sei in gleicher Weise und mit dem gleichen Erfolge für das englische und das deutsche Schiff eingetreten und er habe die Freigabe beider und das schriftliche Versprechen voller Entschädigung seitens des Ehess des chilenischen Geschwaders bewirkt.