selben an. Nur ein mit irdischen Gütern gesegneter Mann könne die Stelle annehmen, da das Gehalt kaum 4000 Mk. übersteige, von welcher Summe der Stadtpfarrer etwa die Hälfte für Almosen und gute Zwecke allein ausgeben müsse. Dazu kommen noch Repräsentationen ?c. Herr Dr. Schmitz, der auch als fleißiger Schriftsteller und wissenschaftlich hoch gebildeter Mann bezeichnet wird, muß demnach mit Glücks- gütern gesegnet sein, falls er die Stadtpfarrerstelle zu Frankfurt annimmt.
* Straßburg, 11. März. Die Folgen des verschärften Paßzwanges machen sich in den Reichslanden recht unangenehm sühlbar) so meldet man der „Straßb. Post" aus Masmünster, daß infolge des' schlechten Besuchs der französischen Bauern die Marktpreise, z. B. Butter, Eier u. s. w., bedeutend gestiegen sind, was die friedliebende Bevölkerung gewiß härter treffe, als den verwünschten Deroulcde: doch gebe man sich allgemein der Hoffnung hin, daß die getroffenen Maßregeln nicht von langer Dauer sein werden.
* Ein nichtswürdiger Bubenstreich wurde in Sprott au bei einer Felddienstübung mehrerer Batterien des Keld- Artillerie-Regiments Nr. 5 ausgeführt. Die Batterien standen gegenseitig im Feuer. Beim Laden eines Geschützes der vierten Batterie steckte der Kanonier Stasik außer einer Kartusche auch einen schweren Feldstein in das Geschützrohr. Nur einem glücklichen Zufall ist es zu danken, daß von dem Geschoß Niemand getroffen wurde. Jedoch hat der Stein die spiralförmigen Züge des Geschützrohrs derartig zerrissen, daß dasselbe gänzlich unbrauchbar geworden ist.
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Wir sehen Kaiser Wilhelm I. vor Sedan, die Gefangennahme Napoleons, den furchtbaren Straßenkamps von Le Bourget, den Kamps unserer Braven gegen nichtswürdige Franctireurs bei Champigny, und so manches andere, welches allen, „die mit dabei gewesen", das Herz in gerechtem Stolze höher schlagen läßt und denen, für welche jene Gesundheit und Leben aus's blutige Spiel setzten, eine richtige Vorstellung vermittelt von den großartigen Leistungen unserer Heldensöhne. Sehr interessant ist auch die Vorsührung der verschiedenen Verschanzungsarbeiten (Lausgräben, Brücken re.), sowie der zerstörenden Wirkung unserer Riesengeschoffe. Da der Besuch diese Woche sehr stark ist, so hat der Besitzer des Panoramas die Veranlassung genommen, diese Serie noch bis zum Schluffe der Saison am 22. März stehen zu lassen, versäume daher Niemand, die letzte und eine der historischen Serien in Augenschein zu nehmen, da die Gelegenheit hier so bald nicht wieder geboten wird.
— Manche unserer Leser werden gewiß schon darüber nachgedacht haben, wie es kommt, daß das Osterfest nicht immer aus einen und denselben Tag fällt, wie z. B. das Christfest. Im vorigen Jahre fiel Ostern auf den 6. April, in diesem fällt eß auf den 29. März, im nächsten auf den 17. April u. s. w. Das beruht auf den Bestimmungen des Concils zu Nicäa vom Jahre 325 n. Chr. Damals wurde nämlich festgesetzt, daß Ostern an demjenigen Sonntag gefeiert werden solle, der aus den ersten nach der Frühlings- Tag- und Nachtgleiche kommenden Vollmond folge. Sollte aber einmal der Vollmond selbst auf einen Sonntag eintreten, so solle Ostern an dem darausfolgenden Sonntag gefeiert werden. — Die Frühlings-Tag- und Nachtgleiche ist am 20. März. In dem lausenden Jahre tritt Mittwoch den 25. März Vollmond ein, und mithin muß Ostern auf den 29. März, als den nächsten Sonntag nach dem Vollmond fallen. Das Osterfest kann überhaupt nur in die Zeit vom 22. März bis zum 25. April fallen. Aus den äußersten Termin, den 25. April, fällt das Fest erst im Jahr 1943.
X Lich, 13. März. Heute war der Untersuchungsrichter aus Gießen hier und vernahm wegen des in voriger Woche in der Hosraithe des Bäckers Karl Christian Lotz dahier ausgebrochenen Brandes verschiedene Personen. Zum Schluß • wurden der Brandbeschädigte und dessen Knecht gefänglich eingezogen. — Nächsten Sonntag 3J/2 Uhr wird der Ingenieur Brockmann aus Offenbach im hiesigen Ortsgewerbeverein (Heiland'schen Saale) einen Vortrag halten über Kleinmotoren und deren Bedeutung in der Kleinindustrie. — Heute sind die Störche dahier angekommen.
Vermischtes
= * Frankfurt a. M., 12. März. Als Nachfolger des verstorbenen Geistlichen Raths, Stadtpfarrers Münzenberger wird in neuester Zeit mit ziemlicher Bestimmtheit Herr Oberpfarrer Dr. Schmitz in Creseld genannt, der weit über die Grenzen seines Bisthums bekannt ist und von dem man sagt, daß er nicht nur ein tüchtiger Kanzelredner, sondern auch ein vortrefflicher Redner in Versammlungen sei. Besonders aus den großen Katholikenversammlungen sei er vor- theilhast hervorgetreten, zuletzt auf der Coblenzer Generalversammlung der deutschen Katholiken, wo er über die Schule sprach. Die hiesigen Blätter bezeichnen es als recht schwierig, die zweifellos sehr angesehene Stadtpsarrerstelle zu besetzen und geben als Grund die schlechte Dotirung der
Gießen, 14. März.
— Kaiser-Panorama. „Fest steht und treu die Wacht am RheinMit wie großen Mühen und Anstrengungen die Sicherung der „heiligen Landesmark" hat errungen werden müssen, das sührt uns das Kaiserpanorama in der hochbedeutsamen Serie, „Erinnerungen an den Feldzug 1870/71" ergreifend und mit überwältigender Wahrheitstreue vor Augen.
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5) An der Loosziehung persönlich Theil zu nehmen, fieht jedem Militärpflichtigen frei; für Diejenigen, welche bei dem Aufrufe nicht anwesend sind, zieht ein Mitglied der Er- fatz-Commission das Loos.
6) Die Großb«rzogli»e« Bürgermeisterei.« haben sämmtliche ihrer Gemeinde angehorig«« oder in ihrer Seweinde gestellungspflichtige« Militärpflichtig« auf Grund der ihnen bereit» »»geganaenea Stammrollen zu der Musterung »orruladen. Bemerkt wird hierbei, dap Mitt, tärpflichtige, welche fich auöwäri» aufhalten, zur Musterung nicht geladen werd«« dürfe«, da folche nur an ihrem Aufenthaltsort gestellungspflichtig find.
Die Großherzoglichen Bürgermeister oder Beigeordneten haben mit den Militärpflichtigen ihrer Gemeinde im Muste- rungstermin rechtzeittg anwesend zu sein und sich darum zu bemühen, daß die Letzteren >/a Stund« vor der be- stimwten Zeit zur Stelle sind, nüchtern und reinlich gekleidet erscheinen und während des Musterungsgeschäftes ein anständiges und ruhiges Verhalten beobachten.
Wenn ein Militärpflichtiger wegen Gebrechen oder Krank- Heft persönlich zu erscheinen nicht im Stande ist, ober wenn er fich in gerichtlicher Haft befindet, so ist darüber em auf persönlicher Anschauung beruhendes Zeugniß des Arztes und der Bürgermeisterei, bezw. eine Bescheinigung des Gerichts -orzulegen. .
Den Grobherzoglichen Bürgermeistereien siegt es ob, daraus ausmerksam zu machen, daß ein Militärpflichtiger wegen gerichtlicher Bestrafung des Militärdienstes unwürdig ist, und sind deshalb die erforderlichen Nachweise amtlich zu erwirken und vorzulegen.
Im Anschluß an das Ersatz-Geschäft findet Douner-tag den 9. April im Rathhaus zu Lich, Mittwoch den 15. April in dem früheren Ho s- gerichtsgebäude zu Gieße«,
SamStag de« 18. April im Gasthaus zum Rappen zu Grünberg,
Die Clasfificirnng der Mannschaften der Reserve, der Landwehr ersten und zweiten Aufgebots und der Ersatz-Reserve rücksichtlich ihrer häuslichen und gewerblichen Verhältniffe statt.
Es haben daher diejenigen.Reservisten und Landwehr- männer ersten und zweiten Aufgebots, sowie die Ersatz- Reservisten, welche im Falle einer Einberufung aus Zurückstellung wegen häuslicher Verhältniffe einen Anspruch machen zu können glauben, an den bezeichneten Tagen, Morgens 11. Uhr, zu erscheinen und ihre Gesuche zu begründen.
Gießen, den 12. März 1891.
Der Civil-Vorsitzende der Ersatz-Commission des Kreises Gießen. Jost, Negierungsrath.
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schen Katechismen war es sehr wohl angebracht, auch «die Elemente der darstellenden Geometrie oder Projectionslehre in kurzer, übersichtlicher Weise vorzuführen, da fast kein Gewerbe die technischen Zeichnungen entbehren kann und die Anfertigung derselben die Bekanntschaft der Projectionslehre vorausfetzt. — Es ist dem Versaffer vorzüglich gelungen, ein Mittel zu schaffen, welches es ermöglicht, daß der Handwerker, Werkmeister, Kunstgewerbetreibende, kurz Jever, der es mit einer Zeichnung zu thun hat, sich in kurzer Zett mit dem Wichtigsten aus der Projectionslehre vertraut machen kann.
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