Ausgabe 
15.3.1891 Zweites Blatt
 
Einzelbild herunterladen

1891

Rr. 63

Sonntag den 15. März

Zweites Blatt

Vierteljähriger

Kenerat-Wnzeiger

Amts- «nd Anzeigeblatt für den Meers Gieren.

HraLisöeitage: chießmer Aamitienökätter.

MMMBBMMMMWMWBMMBBMMMMMBMMM! IM WJU lülBBCTESa^SBF.rpS

N2e Annoncen-Bureaux deS In» nnd Auslandes nehm«

nzeigen für den

Aintlichcr- Therl

tyenbrau

>ier

e Ebel.

d.

2410

<a

Feuilleton

Annerod und die Franzose«.

623 fi. 44 fr.

lu-is

liegk

zeldtrn. Dazu kam aber noch ein Betrag von 1445 st. als I Auch die Schneider, welche die alten Montxren stickten »nd

nnd und

chme bei dem Set* ohmutter, bchweßer

I .-M-11-1 .. _J. -LL.'-L..'JJ! - .L

Annahme von Anzeigen zu der Nachmittag- für den falgenden Tag erscheinendm Nummer bis Bonn. 10 Uhr.

flen M iebenen: geb. Brann,

wie zu Hause fühlten. Sie brauchten ja nur zu befehlen es war alles da.

Der Abschluß der Rechnung lautet:

Aber nicht nur -sind für Bestechung ihre Hand aus und

Die Gießener Anmltieußtättsr »«dm dem Anzeiger «Schmllich dreimal drigelrgt.

einer Gemeinde einen Schein ausstellte.

Die angeführten Posten und andere, die nicht abge­schrieben wurden, geben eine stattliche Summe an Bestechungs-

sranzösische Schuster, die den Soldaten die Schuhe flickten und neue machten, erhielten 14 fl. und dazu mußte noch das Leder rc. mit gestellt werden. Feinere Arbeiten für die Offiziere wurden von einem Schuster in Rödgen angefertigt.

« Wwe.,

tblitbtntn.

«iL.d.M., * 15 aus statt.

burschen, Fabrikarbeiter ober in ähnlicher Eigenschaft aushalten, oder die Universität Gießen oder bat Gymnasium daselbst oder eine sonstige Lehranstalt in einer Gemeinde des Kreises Gießen besuchen;

c) in einer Gemeinde des Kreises Gießen, oder während ihre Eltern einer solchen angehörten, im Auslande geboren sind, und weder im Großherzogthum Hesse«, noch in einem andern deutschen Staate Domicil be­sitzen oder sich aufhalten;

und im Jahre 1871 geboren sind;

ferner

Sämmtliche Militärpflichtige, welche im Jahre 1889 bezw. 1890 zurückgeftellt worden, oder nach ihrer gezogenen Num­mer disponibel geblieben, d. h. nicht ein­berufen worden sind.

Entbunden von der persönlichen Gestellung find Diejenigen, welchen Ausstand bewilligt, oder Be­rechtigung zum einjährig.freiwillige« Militärdienst ertheilt worden ist.

2) Diejenigen Militärpflichtigen, welche zum zweiten- oder drittenmale erscheinen, haben ihre Loosungsscheine mitzubringen.

3) Wenn von einem Militärpflichtigen, oder für einen solchen von feinem Vater, oder seiner Mutter Zurück« stelluug in Anspruch genommen wird, so ist für Vorlage der zur Beurkundung der behaupteten Thatsachen erforder­lichen Nachweise und Zeugnisie vor dem zur Musterung an-- beraumten Termine zu sorgen. Die Zeugnisie müsien amt­lich ausgestellt oder beglaubigt sein.

Wenn die Zurückstellung auf die Arbeitsunfähig- feit eines Familienangehörigen gegründet wird, so hat der betreffende Famillenangehörige sich selbst persönlich im Termin vor der Ersatz-Commission ein­zufinden.

Noch nicht eingereichte AurücksteüuugSaufprüche sind bei der Großherzoglichen Bürgermeisterei vorzubringen und die Verhandlungen baldigst unter allen Um­stände« vor Beginn deS Ersatzgeschäftes an die Ersatz-Commission einzusenden. Verspätete Gesuche haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung.

4) Wenn ein Militärpflichtiger an Gebrechen leidet, die äußerlich nicht wahrnehmbar sind, z. B. Taubheit, Hart­hörigkeit, Kurzsichtigkeit, Geistesschwäche u. s. w., so ist biet durch amtlich ausgestellte oder beglaubigte Zeugnisie bet Arztes, sowie des Bürgermeisters, Geistlichen, Lehrers u. s. ». nachzuweisen. DaS Vorhandensein von Gpilepfie ist durch die eidliche Erklärung von mindestens drei glaubwürdigen Zeugen zu erhärten.

-ztzy

MIO srro

Der

OKKe»er Anzeiger erfcheint täglich, Ut Ausnahme deS Montags.

1797-1798.

(Schluß.)

Patrouillen und französische Honimissäre höchst zugänglich, auch Offiziere halten empfangen von der Gemeinde Annerod

Die Rechnung wurde von dem Fürst!. Hessischen Amt zu Langgöns geprüft und richtig gesunden.

Bedenkt man nun, daß eine kleine Gemeinde, wie Anne­rod, die jetzt nach 100 Jahren nur wenig über 500 Ein­wohner zählt, in einer verhältnißmäßig kurzen Zeit eine Kriegsschuldenlast von über 10,200 fl. hatte, so läßt sich daraus leicht ein Schluß ziehen, welche ungeheure Summen das ganze deutsche Vaterland während der schweren franzö­sischen Kriegsjahre zu tragen hatte, und es wird klar, wie es kommt, daß noch jetzt viele Gemeinden, kleine und große, ihre alten Kriegsschulden von damals her noch nicht abtragen konnten und dieselben als schweren Ballast von Jahr zu Jahr in der Rechnung mitschleppen. Sind wir im Friedensschluß 1871 gegen die Franzosen zu hart gewesen? <

Gießener Anzeiger" entgegen.

I g

neue machten, mußten mit 16 fl. 30 fr. bezahlt werden, nicht minder die Arzneien für kranke französische Soldaten. Wat französische Arbeiter nicht machen konnten, wurde auf Kosten der Gemeinde in Gießen angefertigt und ausgebeffert, so Sattlerarbeit im Betrage von 20 fl. Wurde ein Pferd krank, so wurde der Kurschmied Schmitt von Steinbach ge­holt und erhielt für jeden Gang nach Annerod */, fl. Da­gegen mußtedem Knecht eines französischen Commandanten vor Arznei für seine angeblich kranken Pferde" 51/2 fl. be­zahlt werden. Diese Posten mögen genügen, um den Beweis zu liefern, daß sich die Franzosen in Annerod recht behaglich

I. Zu Lich im Rathhaussaale.

Montag den 6. April, Vormittags von 9 Uhr an Musterung

.der Militärpflichtigen der Gemeinden Albach, Allendorf a.

tiii1

116.80

646»

n- sold-Sleck

1L

Antheil Annerods an der von dem französischen General Olivier in Lich ausgeschriebenen Contribution für das Amt Hüttenberg und die von demselben requirirte Pferdelieferung, so daß diese Kontributionen und Bestechungsgelber zusammen betrugen 2112 fl. 7^ Er.

Zweimal wurden auch Zahlungen an die Kriegskosten- Kasie in Gießen im Betrage von 133 fl. 37 Er. geleistet - ferner mußten die ausgenommenen Kapitalien verzinst und theilweise auch zurückgezahlt werden, was eine Ausgabe von 1461 fl. 34 Er. nöthig machte. Zur Bestreitung der dem ganzen Amte Hüttenberg auferlegten Kriegskosten hatte Anne­rod beizutragen 277 fl. 30 Er., die Amts- und Schreib­gebühren dagegen betrugen nur 31 fl. Der Schultheis Lempp berechnete sich für Mühewaltung während der ganzen Fran­zosenzeit 6/g vom Hundert Gulden Einnahme, Bürgermeister, zwei Vorsteher je 18 fl. Auch die übrigen Rechnungskosten waren mäßig. Aber unter den Ausgaben, Kriegskosten ins­gemein, finden sich wieder eine Reihe von Posten, die üble Schlagschatten auf die Kriegszeit werfen. Als im April und Mai die Franzosen rasch vordrangen und auch Annerod be­setzten, war ein Dolmetscher nöthig. Zum Glück -fand sich derselbe in Joh. Phil. Otto von Großenbuseck, der '20 Tage in Annerod blieb und für seine Dienste als Dolmetscher 27 fl. erhielt. Brauchten die französischen Pferde neue Huf­eisen, die Gemeinde mußte sie und die Kohlen liefern und dazu noch die französischen Schmiede bezahlen. Die Gewehre waren während des Feldzuges mangelhaft geworden- zwei französische Büchsenmacher stellten sie wieder her und mußten dafür von der Gemeinde mit Hfl. bezahlt werden. Zwei

Besondere Bestimmungen.

1) Zur Musterung haben sich, bei Meibung ber gesetz­lichen Strafen, zu stellen:

Diejenigen, bem Großherzogthum Hessen ober einem anbern Staate des deutschen Reiches angehörigen Militär­pflichtigen, welche

a) in einer Gemeinde des Kreises Gießen ihr gesetzliches Domicil ihre Heimath ober ihren ständigen Wohn­sitz haben unb sich nicht in einem anbern Theile des Großherzogthums Hesien ober einem andern Staate in einer der nachstehend unter b) ange­gebenen Eigenschaften aufhalten;

b) in einer Gemeinde des Kreises Gießen sich als Dienst­boten, Haus- ober Wirthschaftsbeamte, Hanblungs- biener unb Lehrlinge, Handwerksgesellen unb Lehr-

MKgtW n M

Bekanntmachung,

bas Ersatzgeschäft pro 1891 betreffend.

Die Musterung unb Loosziehung der Militärpflichtigen des Kreises Gießen für das Jahr 1891 findet an den nach­benannten Tagen statt und zwar:

Die ganze Einnahme dieser pag. 8 in

die ganze Ausgabe nach pag. 85 in gegen einander verglichen hat der Rechner überzahlet

Gießener Anzeiger **

Lahn, Bellersheim, Bettenhausen, Birklar, Dorf-Gill, Eber- stadt, Ettingshausen, Garbenteich und Großen-Linden,

Dienstag den 7. April, Vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Grüningen, Hausen, Holzheim, Hungen, Inheiden, Langd, Lang-Göns unb Langsborf;

Mittwoch den 8. April, Vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Leihgestern, Lich, Muschenheim, Münster, Nieder-Bessingen, Nonnenroth, Obbornhofen, Ober- Bessingen, Ober-Hörgern unb Rabertshausen;

Donnerstag den 9. April, Vormittags von 9 Uhr an: derjenigen ber Gemeinden Rodheim, Röthges, Steinbach, Steinheim, Trais-Horloff, Utphe, Villingen und Watzenborn mit Steinberg.

Freitag den 10. April, Vormittags von 9 Uhr an: Loosziehung.

II. Zu Gießen in dem früheren Hofgerichts- gebäude

(B r a n d p l a tz).

Bekanntmachung,

Maul- und Klauenseuche, hier Verbot des Gießener Marktes, betreffend.

Mit Rücksicht auf das Bestehen der Maul- und Klauen­seuche in der Stadt Gießen, in Allendorf a. d. Lahn, Annerod und Trohe muffen wir die Abhaltung des aus den 24. und 25. März d. I. anberaumten Rindvieh- und Schweinemarktes zu Gießen hierdurch untersagen. Zugleich verbieten wir für diese Tage das öffentliche Fellbieten von Rindvieh und Schweinen durch Händler in Gießen und in den in einem Umkreis von drei Stunden gelegenen Orten.

Gießen, den 13. März 1891.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Gagern.

Rechnung besteht «ach 9582 fl. 10 fr.

10205 54 ,

ft'

beträchtliche Summen.

Den 14. Mai 1797. Dem im Ort Annerod com- mandirenben Officier haben die Ortsvorstände, baß er bem anderseits benannten französischen Commissär eine Bescheinig­ung über den großen Fourage-Mangel ausgestellt, und da­durch die täglich geschehen müssende Lieferungen ins Magazin nach Lich beendiget, zum Douceur gegeben 4 Carol, oder 44 fl.

Den 4. Juni 1797. Dem im Ort commanbirenben französischen Capitän haben die Ortsvorstänbe, daß er während seines Dortseins alle Paffanten unb Fuhren abgewiesen, 4 Carolin bezahlen müssen 44 fl.

Den 24. Juli d. a. ferner einem im Ort comman- birenben Officier, daß er von der in Annerod gelegenen ganzen Compagnie bie Hälfte in bas noch befreite Ort Rödgen Zerleget, bezahlet 22 fl."

Die drei letzten Beispiele zeigen, daß die Gefälligkeit eines Offiziers verschieden taxirt wurde. 2 Carolin bekam er, wenn er einer Nachbargemeinde einen Theil der Last auf­halste, 4 dagegen, wenn er gegen besseres Wissen zu Gunsten

Samstag den 11. April, Vormittags von 8 Uhr an: Musterung

der Militärpflichtigen der Gemeinden Allendorf a. d. Lda., Alten-Buseck, Annerod, Bersrod mit Winnerod, Beuern, Burkhardsfelden, Daubringen, Großen-Buseck und Hattenrod;

Montag den 13. April, Vormittags von 8 Uhr an: derjenigen der Stadt Gießen der beiden ältesten Jahrgänge (1889 und 1890);

Dienstag den 14. April, Vormittag von 8 Uhr an: derjenigen des jüngsten Jahrgangs (1891) der Stadt Gießen und derjenigen der Gemeinden Heuchelheim und Klein-Linden;

Mittwoch den 15. April, Vormittags von 8 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Lollar, Mainzlar, Oppenrod, Reis­kirchen, Rödgen, Ruttershausen, Staufenberg, Treis a. d.Lda., Trohe und Wieseck;

Donnerstag den 16. April, Vormittags von 8 Uhr an: Loosziehung.

III. Zu Grünberg im Gasthaus zum Rappen.

Freitag den 17. April, Vormittags von 8 Uhr an: Musterung

der Militärpflichtigen der Gemeinden Allertshausen, Belters­hain, Climbach, Geilshausen, Göbelnrod, Grünberg, Harbach, Keffelbach und Lauter;

Samstag den 18. April, Vormittags von 8 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Lindenstruth, Londorf, Lumda, Odenhausen, Queckborn, Reinhardshain, Rüddingshausen, Saasen, Stangenrod, Stockhausen, Weickartshain und Weitershain.

Montag den 20. April, Vormittags von 8 Uhr an: Loosziehung.

hausen

Jahren heute saust

liennit die traurige I Schwiegervater und

Bringerlohn.

Durch bic Post bezog« 2 Mark 50 Pfg.

Redaktion, unb Druckerei:

-chutflraßr Mr.I<

Fernsprecher 61.

lr&Kel|er

atzten v?01 W

Mcher

As.-M-

S»*

Tender 6,6