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Nr. 12 Donnerstag den 15. Januar __________________1891

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Amtlicher Theil.

Gießen, am 12. Januar 1891.

Betr.. die Aussührung des Alters- und Jnvaliditäts- versicherungsgesetzes vom 22. Juni 1889.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen a» die Großherzogliche« Bürgermeistereien, die Vorstände der Fabrik-- und Knappschaft-- Kaffe«, der OrtSkraukenkaffe Gießen und der örtliche« Invalidität-- und Alter-verficherung-stellen de-

Kreise-.

Zur Aussührung des rubr. Gesetzes sind von der Versicherungsanstalt folgende Vorschriften erlassen worden-

I. Beim Vollzüge von Entscheidungen über Streitigkeiten wegen der Beiträge (§ 125 des Jnvaliditäts- und Alters- Bersicherungsgesetzes) und bei der Berichtigung von Quittungs­karten (§ 127 des angeführten Gesetzes) ist folgendes Ver­fahren einzuhalten:

1. Sind für zu wenig Beitragswochen Beiträge erhoben und Marken verwendet worden, so hat diejenige Stelle, welche diese Beiträge hätte einziehen sollen, auf Anweisung des Kreisamtes die zu wenig erhobenen Beiträge von dem Arbeitgeber einzuziehen und die entsprechenden Marken in die Quittungskarte einzukleben.

2. Sind Marken einer niederen Lohnklasse verwendet worden, so hat diejenige Stelle, welche solche Marken ver­wendet hat, auf Anweisung des Kreisamtes die unrichtig verwendeten Marken z'u vernichten und die richtigen Marken nach Ersatz der Werrhsdifferenz seitens des Zahlungspflichtigen in die Quittungskarte einzukleben.

3. Sind ungerechtfertigter Weise Beiträge erhoben worden, so hat diejenige Stelle, welche dieselben erhoben hat, aus Anweisung des Kreisamtes, das eine solche jedoch nur aus Antrag des beteiligten Arbeitgebers oder Versicherten ertheilen wird, je die Hälfte des zu viel erhobenen Beitrags an den Arbeitgeber und Versicherten zu erstatten und die den wiedererstatteten Beiträgen entsprechenden Marken in der Quittungskarte zu vernichten.

4. Sind Marken von zu hohem Werthe verwendet worden, so hat diejenige Stelle, welche dieselben verwendet hat, aus Weisung des Kreisamtes, daß dieselbe auch hier nur aus Antrag der Betheiligten ertheilen wird, die betreffenden Marken zu vernichten, die richtigen Marken in die Quittungs- kartc cinzukleben und die Werthsdifferenz an die Arbeitgeber und Versicherten je zur Hälste zu erstatten.

5. Will das Kreisamt an Stelle der Vernichtung von Marken die Ausstellung einer neuen Quittungkarte treten laffen, so hat die jeweilig zuständige Stelle die alte Quittungskarte einzuziehen und den Betheiligten eine neue Quittungskarte auszustellen, in welche die giltigen Einträge der alten Karte übertragen, für die unrichtig verwendeten Marken aber richtige Marken eingeklebt werden. Das bezüglich der Uebertragung einzuhaltende Verfahren richtet sich nach Ziffer 31 37 der Anweisung betreffend das Ver­fahren bei der Ausstellung und dem Umtausch, sowie bei der Erneuerung der Quittungskarten (Regierungsblatt Nr. 44).

6. Sind die betheiligten Arbeitgeber und Versicherten mit der für sie zuständigen örtlichen Jnvaliditäts- und Alters­versicherungsstelle darüber einig, daß die Berichtigung einer Quittungskarte stattzufinden hat, weil Marken überhaupt nicht oder von zu hohem oder zu niederem Werthe verwendet worden sind oder Beiträge überhaupt nicht hätten verwendet werden sollen, so hat die örtliche Stelle, ohne daß ein Ein­schreiten des Kreisamtes stattfindet, das unter 14 angegebene Verfahren selbstständig vorzunehmen. Hierbei wird auf Ziffer 42 der oben angeführten Anweisung ausmerksam gemacht.

7. Sind die berichtigten Quittungskarten bereits auf­gerechnet (§ 103 Abs. 2 des Reichsgcsetzes), so ist auch in allen Fällen die Berichtigung dieser Aufrechnung und der über dieselbe etwa ertheilten Bescheimgung durch die zuständige örtliche Stelle vorzunehmen.

8. Die Vernichtung der Marken erfolgt gemäß Be­schlußes des Bundesraths vom 27. November 1890 durch Abreißen oder völlige Unkenntlichmachung der Marken. Dabei ist auf der Quittungskarte handschriftlich oder unter Ver­wendung eines Stempels der Vermerk *) Marken vernichtet", sowie die Bezeichnung der die Vernichtung von Marken vornehmenden Stelle zu setzen. Die Vernichtung von Marken kann auch dadurch erfolgen, daß sie durch einen daraus gesetzten amtlichen Vermerk als ungiltig erklärt werden.

*) Hier ist die Zahl der vernichtete» Marken einzurücken.

9. Wegen Ersatzes der bei Vernichtung von Beitrags­marken den örtlichen Stellen erwachsenden Kosten in Höhe der jeweils vernichteten Marken haben dieselben unter Vorlage der Verhandlungen der Versicherungsanstalt Vorlage zu machen.

II. Ferner wird darauf ausmerksam gemacht, daß solche Personen, welche Anspruch auf Altersrenten erheben, ver­sicherungspflichtig bleiben. Die örtliche Stelle hat daher dem Antragsteller in Anwendung des Verfahrens Ziffer 1130 der oben angeführten Anweisung alsbald eine neue Quittungs­karte, welche die Ordnungs-Nummer 2 erhält, auszustellen, für denselben auch ferner Beiträge einzuziehen, und die der Lohnklasse entsprechenden Beitragsmarken in dessen Quittungs­karte cinzukleben.

Wir empfehlen Ihnen sich in vorkommenden Fällen nach diesen Vorschriften streng zu richten. Die Großh. Bürger­meistereien wollen von dem Inhalt dieses Ausschreibens die Vorstände der örtlichen Jnvaliditäts- und Altersversicherungs- ftellen in Kenntniß setzen.

von Gagern.

Bekanntmachung,

Maul- und Klauenseuche zu Gießen betreffend.

Nachdem der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche bei einer Kuh des Viehhändlers Juda Katz I. zu Gießen sest- gestellt worden ist, haben wir die Sperre über die beiden in der Großen Mühlgaffe zu Gießen gelegenen Ställe des Ge­nannten verfügt.

Gießen, am 12. Januar 1891.

Grobherzogliches Kreisamt Gießen- v. Gagern.,

Deutscher Reichstag.

42. Plenarsitzung. Dienstag, 13. Januar 1891, 2 Uhr.

Auf das Glückwunschschreiben des Präsidiums aus Anlaß der Geburt des jüngsten Prinzen ist ein kaiserliches Dankschreiben etn- gegangm.

Auf der Tagesordnung steht die erste Berathung des Antrages Auer und Genossen (Soc.) auf Annahme eines Gesetzes betr. die Abänderung des Zolltarifs (Aufhebung der Getreide-, Mehl-, Vieh- und Fleischzölle) in Verbindung mit dem Anträge Richter (bfr.), den Reichskanzler zu ersuchen, zur Entlastung der minder wohl­habenden Volksklassen und zur Anbahnung einer gerechteren Be­steuerung 1. die Kornzölle auf die bis 1887 bestandenen Sätze zu ermäßigen, sodann eine allgemeine Revision der Zölle einzuleiten, welche unter gänzlicher Beseitigung der Zölle auf Korn, Vieh und Holz auch eine Entlastung der Landwirthschast herbetführt; 2. die Aufhebung der Zucker-Matertalsteuer und der Zuckerausfuhrprämien zu veranlaßen; 3. die Brenner-Privilegien bei der Branntwetn-Ver- brauchsabgabe aufzuheben.

Reichskanzler v. Caprivi: Die wirthschaftliche Tragweite der Anträge wird von den verbündeten Regierungen nicht verkannt. Die Anträge waren bereits int Juli v. I. eingebracht. Inzwischen sind die Verhandlungen wegen Abschluß eines Zolloertrages mit Oesterreich angeknüpft worden und wir haben die begründete Aussicht, daß die Verhandlungen zu einem für beide Thetle befriedigenden Resultate kommen werden. Nähere Mtttheilungen hierüber zu machen sind die verbündeten Regierungen zur Zeit nicht im Stande, weder über den Verlauf der Verhandlungen, noch über die beiderseitigen Ziele derselben. Die Sorge für die Erleichterung der Volksernährtmg liegt auch den verbündeten Regierungen am Herzen; sie glauben dies auch bewiesen zu haben, indem sie die Fletscheinfuhr erleichterten. Zugleich aber erkennen wir an, daß unS auch die Sorge für die Erhaltung der Landwirthschast obliegt. Eine gedeihliche Landwirthschast ist für die Erhaltung des Staates von höchstem Werthe. Treten die Herren in eine Dtscusfion der Anträge ein, so werden sich die Vertreter der verbündeten Regierungen nur insoweit an derselben bethetligen, als dies eben zur Berichtigung bedenklicher Jrrthümer über chatsächliche Verhältnisse nöthig sein sollte.

Hierauf begründet der Abg. Schumacher (Soc.) den Antrag Auer, indem er die Zölle als verderblich schildert; sie haben daS Rechtsbewußtsein der Bevölkerung auf den Kopf gestellt. Aus der Rede des Kanzlers ist zu entnehmen, daß man auch oben einsteht, mit den Zöllen geht es nicht weiter. Es ist verkehrt, durch die Zölle einer größeren Zabl von Arbeitern ein bestimmtes Einkommen sichern zu wollen. Für den überwiegenden Thetl der Arbeiterschaft ist der Zoll eine große Last. Redner sucht durch Angabe statistischer Daten uachzuwetsen, daß die industrielle Krisis ledigltch aus der Zollpolitik hervorgegangen ist. Auch in den Kreisen, die früher für die Zölle arbeiteten, hat sich ein Umschwung vollzogen. Unser Antrag bezweckt, daß man in ähnlicher Weise, wie man mit Oesterreich in Unterhand­lungen getreten ist, auch mit Rußland und Amerika verhandele. Für die breiten Masten des Volkes wird man am besten sorgen, wenn man die Zölle aufhebt und die Militärausgaben vermindert. Nehmen Sie unseren Antrag an. Dann haben Sie sich wirklich um das Vaterland verdient gemacht.

Abg. Richter (bfr.) begründet seinen Antrag, der nicht Alles erschöpfe, was seine Partei anstrebe. Im vorigen Reichstage war kaum ein Achtel der Abgeordneten für solchen Antrag, heute dürfte mindestens ein Drittel der Abgeordneten dem Anträge zustimmen. Wir haben nicht erwartet, durch eine Neuwahl sofort eine srei- händlertsche Mehrheit im Reichstage zu erhalten. Die Agrarzölle find zuletzt allein und einseitig erhöht; es ist gerecht, mit der theil- . weisen Aufhebung dieser Zölle den Anfang zu machen. Im Prtncip bin ich mit dem soctaldemokratischen Anträge und mit den AuS- | führungen des Vorredners einverstanden. Die Frage der Zucker- und

Branntweinsteuer ist in Fluß gekommen durch die inzwischen ein­gebrachten Vorlagen. Die Mtttheilungen über den österreichischen Handelsvertrag begrüßen wir mit aufrichtiger Freude, er wird einige Sicherheit in die handelspolitischen Verhältniste bringen. Allerdings sind wir Gegner der Differentialtarife und hoffen, daß die Regierung nicht auf solche, sondern auf allgemeine Tarifreformen hinstreben wird. Eine Abstimmung über die Anträge wünschen wir mit Rück­sicht auf die schwebenden Verhandlungen nicht; vielleicht empfiehlt sich die Verweisung der Anträge an die Budgetcommtssion. In Schutz nehmen möchte ich die Regierung noch gegen Angriffe auS Anlaß der Verhandlungen mit Oesterreich. Aus einer alten Raketen- ktste ist die Ansicht aufgestiegen, daß diese Verhandlungen für daS Fortbestehen des Dreibundes entscheidend seien, man sollte deshalb den Reichstag auflösen. Nun, mit solcher Wahlparole würde wahr­scheinlich der letzte Agrarier hier ausgerottet werden. (Sehr wahr!) Leider hat Fürst Bismarck nicht den Reichstag aufgelöst, wenn er neue Zölle verlangte. Mit Recht legt man jetzt Werth auf die Förderung des Verkehrs. Fürst Bismarck selbst hat seither dem Handelsverträge mit Oesterreich großen Werth beigelegt, jetzt wirft er aus dem Dickicht von Friedrtchsruh, hinter dem Bretter­zaun derHamb. Nachr." mit Steinen auf seinen Nachfolger. Ich habe dem Fürsten Bismarck gegenüber nie ein Blatt vor dm Mund genommen, diesen publictsttschen Unfug verurtheile ich ganz besonders. Die Rakete ist aufgesttegen, sie hat gezischt, sie ist verpufft, erleuchtet hat sie Niemand außer Herrn v. Kardorff, den sie veranlaßt hat, wieder seine Forderung nach Doppelwährung geltend zu machen, die erst recht ohne internationale Verträge nicht durchzusühren ist. Lehnen Sie jetzt unseren Antrag ab, dann bringen wir ihn beim Etat wieder ein und Sie nehmm ein bedenkliches Odium auf sich. Der gegenwärtige Zeitpunkt ist besonders günstig für die Beseitigung der Zölle. <«

Abg. Lutz (cons.): Ich bin in einem Kreise gewählt, wo Groß­grundbesitz nicht besteht; dort sind die Kleinbauern Schutzzöllner (Hört, hört!) Die Aufhebung der Zölle würde den Rum der Landwirthschast herbetsühren. Daß die Socialdemokraten hierauf abzielen, ist begreiflich, denn der ruinirte Bauer ist der beste Social­demokrat (Sehr richtig!) Die Aufhebung der Einfuhrbeschränkungen ist wahrscheinlich nur aus Courtoisie gegen den zweitgrößten Bundes­staat erfolgt, sie war ein Fehler, wie die große Seuchengefahr in Nürnberg und in anderen Städten darthut. Will man den deutschen Bauer schnell und sicher ruiniren, so hebe man die Zölle auf. Die vorübergehende Fleischnoth war eine Folge des Futtermangels im vorigm Jahre.

Abg. v. Sch al sch a (Ctr.) stimmt mit dem Vorredner überein. Herr Richter lobt den österreichischen Vertrag, obwohl er ihn noch gar nicht kennt. Redner zieht sodann aus einer Reihe von Zahlen über die Bewegungen auf dem Geld- und Getreidemarkte den Schluß, daß der Zoll das Getreide nicht vertheuert hat. Die Preisschwankungm werden bedingt durch die Zahlungsmittel, mit denen das Geträde bezahlt wird. Erst soll man Ersparnisse im Etat machen und bann die Zölle aufheben. Richtiger wäre es von Herrn Blumacher ge­wesen, erst die Ermäßigung der Militärausgaben zu beantragm und dann die Beseitigung der Getreidezölle anzufireben.

Abg. vr. Buhl (ntl.) bedauert zunächst dieForm des Richter schen Angriffes auf den unvergeßlichen Gründer des deutschen Reiches. Die Zölle nützen dem Kleinbauern mehr als dem Großgrundbesitzer, das wird auch in Arbeiterkreisen eingesehen; man begreift dort, daß die Löhne gegen die geringe Vertheuerung des Brobes sehr herabsinken würden, wenn die Zölle aufgehoben mürben. Wenn man sich auch im Princip für bie Aufhebung ber Getreibezölle entschließen könnte, so ist doch der gegenwärtige Zeitpunkt zu einer solchen Aushebung wenig geeignet.

Hierauf vertagt sich das Haus.

Nächste Sitzung Mittwoch 1 Uhr. Tagesordnung'. Fortsetzung der soeben vertagten Berathung.

Schluß 5 Uhr.

Neueste Nachrichten.

Wolff- telegraphisches Lorrespondenz«Bureau.

Berlin, 13. Januar. DerReichsanzeiger" schreibt: DieFranks. Zeitung" hat aus Mecklenburg die Nachricht gebracht, der Großherzog habe dem Fürsten Bismarck die Stellung des mecklenburgischen Ministerpräsidenten angetragen, die der Fürst jedoch abgetehnt habe. So sehr die Nachricht, namentlich auch durch die Unrichtigkeit der damit verknüpften Nebenumstände das Gepräge der Unwahrheit an der Stirn trägt und so wenig anzunehmen ist, daß denkende Männer dieselbe für Ernst nehmen könnten, hat sie doch den Weg durch viele Blätter des In- und des Auslandes gefunden. Dieser Umstand und der Wunsch, dem unerfreulichen Gerede ein Ende zu machen, veranlaßt die mecklenburgische Staats­regierung zu der Erklärung, daß die Nachricht aller und jeder thatsächlichen Grundlage entbehrt.

Berlin, 13. Januar. Die gestrigen Telegraphen­störungen, die durch das plötzlich eingetretene Thauwetter herbeigeführt waren, betrafen nur die oberirdischen, nicht die unterirdischen Leitungen. Die letzteren sunctioniren vorzüglich. Die unterirdische Linie bis München ist erst bis zur bayerischen Grenze hergestellt.

Berlin, 13. Januar. Die von dem PariserTemps" veröffentlichte Mittheilung, Prinz Waldemar von Däne­mark habe sich behufs Aufnahme des Herzogs von Orleans in die russische Armee an den Kaiser von Rußland gewendet, entbehrt jeder Begründung.

Stettin, 13. Januar. Der Kaiser traf an Bord des EisbrechersBerlin", gefolgt von den EisbrechernStettin" undSwinemünde" um 5 Uhr hier ein, begleitet vom Ober-