Ausgabe 
14.6.1891 Erstes Blatt
 
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Rr. 135. Erstes Blatt.

Sonntag den 14. Juni

1891

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Gießener Anzeiger

Kmerat-Mnzeiger.

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Durch die Post S «ark 60 Pfg.

Rebaction, tmb Druckerei:

S*wttteV Aernbeecher 51,

Amts- und Anzeigeblatt für den Areis Giefzen.

*« lag erschktnmhrn Nummer 6U Corrn. I0AH». | HraLisöeitage: Gießener KamitLenötätter. |

Anrtlichev Theil.

Statut,

die Benutzung der Gemeinde-Biehwaage zu Reiskirchen betreffend.

Mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz vom 6. Juni l. I. zu Nr. M. I. 15977 und unter Zustimmung des Kreisausschusses des Kreises Gießen wird wegen Benutzung der Gemeinde-Viehwaage zu Reiskirchen bestimmt:

§ 1.

Alle zur Verwiegung gebrachten Gegenstände müssen durch einen verpflichteten Wiegemeister gewogen werden. Außer dem Wiegemeister und dessen Stellvertreter hat Niemand das Recht, aus der Waage wiegen zu lasten.

§ 2.

Der Wiegemeister oder dessen Stellvertreter haben der ihnen zugehenden Aufforderung alsbald Folge zu leisten.

Die Aufforderung hat von den Betheiligten (Käufer oder Verkäufer) direct an den Wiegemeister zu geschehen. Wenn derselbe der Aufforderung nicht entspricht, so ist sich an die Großh. Bürgermeisterei zu wenden, die denselben zum Wiegen anhalten und nöthigenfalls Großh. Kreisamt Anzeige erstatten wird.

§ 3.

Der Wiegemeister oder dessen Stellvertreter haben über die von ihnen besorgten Geschäfte ein Tagebuch zu führen, in welchem unter fortlaufenden Nummern anzugeben ist:

a. der Ort des Wieggeschäfts,

b. der Name des Verkäufers und Käufers,

c. Datum der Verwiegung,

d. Art der gewogenen Gegenstände,

e. das Gewicht der einzelnen gewogenen Gegenstände, f. der Betrag der erhobenen Wieggebühren.

§ 4.

Der Wiegemeister hat dem Käufer oder Verkäufer einen dem Eintrag im Tagebuch gleichlautenden Wiegschein aus­zustellen, aus dem sowohl das Gesammtgewicht der einzelnen verwogenen Gegenstände als auch der erhobene Gebühren­betrag zu ersehen ist.

§ 5.

Gebührentarif.

An Wieggebühren sollen erhoben werden:

A. Von Ortseinwohnern

1. für Kleinvieh, als Schweine, Schafe, Kälber,

u. s. w. von jedem Stück ......5 Pfg.

2. für Großvieh, als Ochsen, Kühe, Rinder u. s. w.

für jedes Stück..........15 Pfg.

über 10 Ctr. von einem jeden Stück . . .20

3. für jeden anderen zur Verwiegung kommenden Gegenstand, als Frucht, Kartoffeln, re. bis zu

3 Ctr..............10 Pfg.

für jeden weiteren Centner......2

B. Von Ortsfremden wird das Doppelte der oben erwähnten Wieggebühren erhoben.

§ 6.

Sogleich nach stattgefnndener Wiegung sind die vor- bemerkten Wieggebühren nebst 5 Pfg. Vergütung für jeden gewogenen Gegenstand an den Wiegemeister zu entrichten.

§ 7.

Am Schluffe eines jeden halben Jahres hat der Wiegemeister das Tagebuch abzuschließen, sodann hat er einen Auszug aus demselben anzusertigen, über die im verflostenen Halbjahr ge­wogenen Gegenstände, als auch über bezogene Gebühren, woraus das Gewicht wie auch die gewogenen Gegenstände er­sichtlich sind. Diesen Auszug hat er in beglaubigter Form der Bürgermeisterei zu überreichen.

Die erhobenen Wieggebühren werden sodann an den Ge­meinde-Einnehmer in Einnahme decretirt und von dem Wiege­meister an denselben ausbezahlt.

§ »

Der Wiegemeister und dessen Stellvertreter werden von dem Ortsvorstand aus Widerruf ernannt, und von Großh. Kreisamt verpflichtet und unterliegen als Gemeindebeamte Len für solche geltenden Disciplinarvorschriften.

Gießen, den 11. Juni 1891;

Großherzogliches Kreisamt Gießen;

v. Gagern.

Bekanntmachung.

Da die Maul- und Klauenseuche auf drei Stunden im Umkreise von Homberg a. d. O. eine größere Verbreitung gewonnen hat, so sind wir genöthigt, die Abhaltung des Vieh­marktes am 17. d. Mts. zu Homberg zu verbieten.

Alsfeld, den 10. Juni 1891.

Großherzogl. Kreisamt Alsfeld.

_________________v. Gro lman._________________

Bekanntmachung.

Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß an einem Tage der nächsten Woche gegen Abend eine unvermuthete Allarmirung der hiesigen Feuerwehr zu Uebungs- zwecken stattfinden wird.

Gießen, den 12. Juni 1891.

Großherzogl. Polizeiamt Gießen.

Fresenius._______________

Gefundene Gegenstände: 1 Schulmappe, 1 Münze, 1 Portemonnaie mit Inhalt, 1 Waschbütte, 1 Peitsche, 1 Broche, 1 Sonnenschirm, 1 Regenmantel, 1 Theebrett, 1 Notizbuch, 1 Strohhut.

Gießen, den 13. Juni 1891.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

Fresenius.

politische Wochenschau.

Gießen, 13. Juni.

Auch nach der Erklärung des Reichskanzlers, daß die Regierung nicht gewillt sei, eine Herabsetzung oder Aufhebung der Getreidezölle eintreten zu lassen, sind die erregten Erörterungen über die Frage, ob eine der­artige Maßregel in der That unumgänglich sei, nicht zur Ruhe gekommen. Die freisinnige Partei hatte den Versuch gemacht, sofort auf die Erklärung v. Caprivis zu antworten, war aber daran mit dem Hinweis auf die geltende Geschäfts­ordnung des preußischen Abgeordnetenhauses gehindert worden. Infolgedessen stellte die Partei den Antrag, die Regierung zu ersuchen, das Material, welches dem Urtheil des Mini­steriums über die zur Zeit verfügbaren Getreidebestände und die diesjährigen Ernteaussichten zur Grundlage gedient hätte, dem Hause mitzutheilen, soweit dabei nicht vertrauliche Gut­achten in Frage kämen. Daraufhin suchte der Reichskanzler zunächst aus dem Wege privater Besprechungen mit einzelnen freisinnigen Abgeordneten die Angelegenheit zu erledigen, ohne den gewünschten Erfolg zu erzielen. Indessen verlautete, daß die Regierung dem freisinnigen Antrag für den Fall der parlamentarischen Verhandlung Folge zu geben gedenke. Erst auf diese Nachricht hin wurde der Antrag für Donnerstag auf die Tagesordnung gesetzt. Aber noch bevor das Haus in die Discussion eintrat, ergriff der Reichskanzler das Wort, um zu betonen, daß die Regierung noch genau aus dem Stand­punkte seiner früheren Erklärung stehe. Das Material, das die Unterlage zu der Entschließung des Staatsministeriums gebildet habe, könne er jedoch nicht mittheilcn. Es setze sich in der Hauptsache aus den Mittheilungen einzelner Geschäfts­leute zusammen, die durch eine Veröffentlichung ihrer Gut­achten geschädigt würden, und aus Consularberichten aus dem Auslande, die mit Rücksicht auf die hinter den bezüglichen Angaben stehenden Gewährsmänner geheim bleiben müßten. Ueberhaupt habe die Staatsregierung ein durchaus ziffernmäßiges und mittheilbares Material der Natur der Sache gemäß gar nicht gehabt, sondern auf Grund einer mehr allgemeinen, aus der Kenntnißnahme der verschiedenartigsten Meinungs­äußerungen von Sachverständigen gewonnenen Anschauung ge­handelt. In der folgenden Discussion richtete namentlich der Abgeordnete Eugen Richter scharfe Angriffe aus die Regierung. Er behauptete, daß diese gewiß mit ihrem Material nicht hinter dem Berge halten werde, wenn sie der Ansicht wäre, mit einer Veröffentlichung irgend welchen Eindruck zu machen. Er verlange auch gar nicht zu wissen, wie viel Ge­treide Hinz und Cunz noch auf Lager habe oder aus der Ernte erwarte, sondern nur eine zusammenfassende Dar­stellung der ausschlaggebenden Gründe, um sich überzeugen zu können, ob eine Zollherabsetzung thatsächlich unnöthig sei. Wenn die Regierung kein ganz festes Fundament zu ihrer Beschlußfassung gehabt habe, so dürfe man es ihm erst recht nicht verübeln, wenn er die Brodtheuerung immer wieder zur Sprache bringe. Die Debatte, die am Freitag ihre Fort­setzung fand, endete damit, daß der freisinnige Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt wurde.

In Preußen zieht gegenwärtig der Bochumer Steuer­prozeß die allgemeine Aufmerksamkeit aus sich. Ueber die Vorkommnisse, die zu dem sensationellen Prozesse geführt

haben, sind die Leser desGießener Anzeigers" bereits von anderer Seite hinreichend informiert worden. Uns erübrigt es, auf die politische Bedeutung des Ereignisses hinzuweisen, die darin besteht, daß es als erwiesen gelten kann, daß in Preußen in Folge Wahlrechtes eine Zusammensetzung der städtischen Körperschaften im Sinne und Interesse gewisser Kreise herbeigeführt werden kann. Außerdem ist die An­nahme des Rentengutsgesetzes zu verzeichnen, das die Errichtung von Rentengütern durch bie Gewährung von Staats- credit erleichtern soll.

Von den Verhältnissen des Auslandes kommen zunächst die fortgesetzten Erörterungen über die weitere Ausdehnung des Dreibundes in Betracht. Die auch von uns erwähnten Ge­rüchte über offizielle Beziehungen Englands zum Dreibunde werden in derA. St.", dem offiziösen römischen Blatt, dementirt: es könne versichert werden, daß diese Angaben, insofern sie richtig verstanden sein sollten, einer willkürlichen persönlichen Muthmaßung des verstorbenen Prinzen Jerome Napoleon, auf den sie zurückgeführt werden, entstammten. Gegen diese Behauptung protestirt neuerlich der französische Abgeordnete Millevohe, der die betreffenden Gerüchte zuerst colportirt hatte, mit dem Bemerken, auch die französische Regierung sei über die in Frage kommenden Thutsachen vollkommen unterrichtet. Ein Gegenstück zu diesem Rattenkönig von Behauptungen und Dementis mit Bezug auf ein englisch-italienisch-österreichisches Bündniß bilden die Meldungen und Gegenmeldungen über die Versuche Frankreichs, in ein festesVertragsverhältniß zu Rußland zu kommen. Einmal heißt es, von Frankreich sei vor wenigen Wochen dem Zaren ein förmliches Vertheidi- gungsbündniß angetragen worden. Die Antwort habe jedoch besagt, daß Rußland einen solchen Vertrag nicht schließen werde, da der Hauptzweck des Zaren der sei, den Frieden aufrecht zu erhalten. Dies könne er aber nur, wenn er freie Hand habe. Die letzten Nachrichten lauten indessen einiger­maßen anders: Das bezeichnete Anerbieten sei bereits vor Monaten gemacht worden, aber bisher unbeantwortet ge­blieben. Hinsichtlich der russischen Judenaustrei­bungen haben wir schon neulich berichtet, daß Baron Hirsch die Absicht verfolgt, die Auswanderer in Argentinien anzu­siedeln. Zur Ergänzung unserer Mittheilung fügen wir hin­zu, daß eine Grundfläche von etwa 9 Millionen ha erworben werden soll, die je nach Bedarf in der Weise besiedelt werden würde, daß je ein Marktflecken mit etwa 5000 Bewohnern im Mittelpunkte von 10 Dörfern mit je 10002000 Ein­wohnern zu liegen hätte. Zu den Judenaustreibungen in Ruß­land kommen übrigens jetzt auch Bedrängungen von Prote­stanten, wie aus einer Meldung über die Lage in Odessa hervorgeht. Die gegenwärtig in China ausgebrochene Bewegung gegen die Fremden nimmt einen immer bedenk­licheren Umfang an. Französische Kirchen und Waisenhäuser sind zerstört, Zollbeamte und Missionäre getödtet worden. Die Vertreter Frankreichs und der Vereinigten Staaten haben die chinesische Regierung aufgefordert, die französischen und amerikanischen Staatsangehörigen wirksam zu schützen. Für den Fall, daß China sich nicht zur Genugthuung und Schad­loshaltung herbeiließe, droht die französische Regierung mit einem Bombardement aus Nanking.

DerrtscheS Leich.

Darmstadt, 12. Juni. Wie derDarmst. Ztg." aus Balm oral, 10. Juni, weiter gemeldet wird, haben sich Seine Königliche Hoheit der Groß Herzog und Seine Königliche Hoheit Prinz Heinrich von Battenberg in Begleitung von Generalmajor Wernher nach Ballata und von da per Bahn über Aberdeen nach Jnverneß begeben. Dort nahm die DachtSheila" des Prinzen Heinrich die Aller­höchsten Herrschaften an Bord und es wurde die Fahrt durch den CaledonianCanal nach der Westküste von Schottland an­getreten.

Darmstadt, 12. Juni. Wie man derDarmst. Ztg." aus Potsdam schreibt, haben Seine Majestät der Kaiser Seiner Königlichen Hoheit dem Erbgroßherzog in An­betracht dessen, daß die für Höchstdenselben gemiethete Wohnung am Canal den gestellten Ansprüchen nicht genügte, eine Wohnung im Cabinetshause zur Verfügung gestellt, welche in früherer Zeit der Höchstselige Kaiser Friedrich als Kronprinz in Potsdam bewohnte.

Neueste Nachrichten.

Wolfis telegraphische» Lorrespondenz-Bureau.

Berlin, 12. Juni. Das Abgeordnetenhaus nahm den Gesetzentwurf betr. die Rheinischen Gewerbegerichte in erster und zweiter Lesung en bloc an. Hieraus wurde die