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Nr. 62 Samstag den 14. März 1891

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AnrLlichev Cherl.

Bekanntmachung,

die Ernennung der Feuervisitatoren betreffend.

Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß an Stelle der auf ihr Nachsuchen von ihrem Amte entbundenen Experten Bezirksbauaufseher Rohrer und Senßselder zu Gießen

I. für die Orte:

Albach, Mendorf a. v. Lahn, Dors-Gill, Garbenteich, Großen-Linden, Grünmgen, Hausen, Heuchelheim, Holz­heim, Klein-Linden, Lang-Göns, Leihgestern, Steinbach, Watzenborn-Steinberg

der Zimmermeister Peter Pitz in Gießen;

II. für die Orte:

Lollar, Ruttershausen, Staufenberg mit Friedelhausen der Maurermeister Heinrich Keßler von Annerod mit der Vornahme der Feueroisitaüon betraut und als Feuer- visttatoren verpflichtet worden sind.

Gießen, den 10. März 1891.

Grobherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Gagern.

Gießen, den 10. März 1891.

Betr.: Wie oben.

Das Großherzogliche Kreis amt Gießen an die Großherzoglichrn Bürgermeistereien der vorgenannten Gemeinden

Vorstehende Bekanntmachung wollen Sie aus ortsübliche Weise zur öffentlichen Kenntniß bringen lasten. - $

v. Gagern.

Bekanntmachung.

Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß an Stelle des aus sein Nachsuchen von seinem Amte entbun­denen Experten L. Hahn zu Gießen

I. für die Orte:

Mach, Mendorf a d. Lahn, Annerod, Garbenteich, Großen-Linden, Hausen, Heuchelheim, Klein-Linden, Lang-Göns, Leihgestern, Steinbach und Watzenborn mit Steinberg

der Bezirksbauausseher Rohrer zu Gießen;

II. für die Orte:

Men-Buseck, Großen-Buseck, Lollar, Rödgen, Rutters­hausen , Staufenberg mit Friedelhausen, Trohe und Wieseck

der Bezirksbauaufseher Senßselder zu Gießen;

III. für die Orte:

Bersrod, Beuern, Burkhardsfelden, Reiskirchen und Winnerod

der Bezirksbauauffeher Maringer zu Grünberg;

IV. für die Orte:

Mendorf a. d. Lumda, Daubringen, Gießen mit Schiffen­berg, Mainzlar, Oppenrod und Treis a d. Lda^

der bisherige stellvertretende Experte Maurermeister Keßler zu Annerod

zu ständigen Experten in Brandversicherungs- und Brand­entschädigungsangelegenheiten ernannt und verpflichtet worden sind.

Gießen, den 10. März 1891.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Gagern.

Gießen, den 10. März 1891. Betr.: Wie oben.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großherzvglichen Bürgermeistereien der vorgenannten Gemeinden.

Unter Hinweis auf die vorstehende Bekanntmachung beauftragen wir Sie, den betr. Experten künftig zu den frag­lichen Dienstverrichtungen zuzuziehen.

v. Gagern

Deutsches Reich.

Darmstadt, 12. März. Das heute ausgegebene Groß­herzogliche Regierungsblatt Nr. 5 enthält:

1. Verordnung, die Abänderung der Verordnung vom 20. September 1879 über die allgemeine Einführung von Stempelmarken betreffend. Vom 4. März 1891.

2. Bekanntmachung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz, sowie Großh. Ministeriums der Finanzen, die Ausgabe neuer Stempelmarken betreffend.

Deutscher Reichstag.

86. Plenarsitzung. Mittwoch, 11. März 1891, 2 Uhr.

(Verspätet eingegangen.)

Auf der Tagesordnung: Petitionen.

Die Petitionscommission erachtet eine Reihe von Petitionen als zur Erörterung im Plenum nicht geeignet, darunter diejenigen betr. den börsenmäßigen Terminhandel mit Nahrungsmitteln rc., betr. Gewährung von Pensionszulagen für Kriegs-Invaliden, betr. Hinausschiebung der Inkraftsetzung des Jnvalidttätsoersicherungs- gesetzes, betr. Erlaß eines Gesetzes zur Bekämpfung des Mißbrauchs geistiger Getränke rc.

Abg. Gamp (Rp.) beantragt, die gegen den börsenmäßigen Terminhandel mit Nahrungsmitteln rc. gerichteten Petitionen zur Verhandlung im Plenum zu ziehen.

Es wird dementsprechend verfahren werden.

Die Vereine zur Wahrung der Interessen des Viehhandels zu Dresden, Berlin, Magdeburg, Köln und Leipzig petitioniren darum, daß allgemein für lebendes Vieh die Eisenbahn-Fracht nur nach Maßgabe des wirklich benutzten Bodenraumes berechnet werde. (Ref. Aog. Münch.) Die Petition wird vom Abg. Klemm (cons.) be­fürwortet und dem Reichskanzler zur Erwägung überwiesen.

Die Actiengesellschaft für Bergbau, Eisen- [unb Stahlindustrie Union" zu Dortmund petittonirt um Rückzahlung von gesetzwidrig erhobenem Roheisenzoll im Betrage von 140000Mk. (Ref.Abg. Goldschmidt.)

Die Abgg. Möller (natl.), Hultzsch (cons.) und Dr. Harn- macher (natl.) erklären die Forderung derUnion" für durchaus begründet.

Bundescommlssar Geh.Oberfinanzrath Schmidt legt dar, daß gegen dieUnion" gar nicht anders verfahren werden konnte, als versehren worden ist.

Abg. Dr. Hammacher (natl.): Das ist nicht richtig; wenn der Bundesrath seiner Sache sicher war, so brauchte er nicht den Competenzconflict in dem von der Union gegen den Fiscus ange­strengten Ctvilproceß zu erheben.

Staatssecretär Dr. v. Boetticher: Wir haben in SUuersachen nicht die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte; es war also Pflicht der Regierung, den Competenzconflict zu erheben.

Abg. Dr. Hammacher (natl.): Zwischen der Erhebung des Competenzconflictes und der Zurückweisung der Klage durch das Gericht wegen mangelnder Compttenz besteht ein Unterschied. Gegen die Klagezurückweifung wäre nichts einzuwenden gewesen.

Die Petition wird der Negierung zur Berücksichtigung über­wiesen.

Mehrere Frauen-Vereine beantragen Zulassung der Frauen zum Universitättzstudium und zu den Universitätsprüfungen. Die Petitions-Commission beantragt Uebergang zur Tagesordnung.

Abg. Schrader (5fr.) bitte!, die Petitionen den verbündeten Regierungen zur Berücksichtigung zu überweisen. Die Einrichtungen auf unseren Universitäten seien durchgängig so, daß die Zulassung von Frauen zum Studium keinen Schwierigkeiten begegnen werde. Die Erfahrungen, welche man mit der Zulassung der Frauen zum Studium auf den amerikanischen Universitäten gemacht hat, sind die besten. Den Nachweis der Reise für den Besuch der Universität braucht man nicht nothwendig durch den Besuch eines humanistischen Gymnasiums zu erwerben; diese Reife kann auch aus privatem Wege erworben werden, es ist nur nöthig, daß der Nachweis der vorhandenen Reste erbracht wird.

Abg. Dr. Harmening (dfr.) empfiehlt Überweisung der Petitionen an die verbündeten Regierungen zur Erwägung. Es werde zunächst genügen, daß die verbündeten Regierungen sich mit der Frage beschäftigen und namentlich erwägen, ob nicht zunächst vielleicht Frauen zum Studium der Medicin zuzulassen seien. Die Zuständigkeit des Reiches in dieser Frage ist umfangreich genug, um m.mdettens eine Gesetzgebung für die Etnzelstaaten anzuregen, welche diese Frage endgültig regeln konnte. Aus dem gemeinsamen Verkehr männlicher und weiblicher Studenten auf den Universitäten fürchtet Redner keine Unzuträglichkerten.

Abg. Dr. Orler er (Ctr.) stimmt gegen die Anträge auf lieber; Weisung der Petitionen an die Negierung, da die Frage der Kom­petenz des Reiches nicht unterstehe; inan sehe das sofort deutlich, wenn man die Frage der Vorbildung weiblicher L>tudirenden ins Auge fasse; diese Frage greife in das Schulwesen der Einzelstaaten tief ein und kann nicht von Reichs wegen allgemein geregelt werden; es ist von diesem Standpunkte aus auch ganz berechtigt, wenn die v.rbündeten Regierungen der Sache bisher keine Aufmerksamkeit zu­gewendet haben. Auch sachlich kann Redner sich für die Zulassung von Frauen zum Studium nicht entscheiden, wenn auch zuzugeben sei, daß es außerordentlich besähigte Frauen gibt, die auf jedem Gebiete der Wissenschaft Bedeutendes leisten würden. Es würde sich aber für wissenschaftlich gebildete Frauen keine Gelegenheit zu geeigneter Beschäftigung finden; sie würden lediglich das wissenschaftliche Prole­tariat und damit die Zahl der umstürzlerischen Elemente vermehren. Den Petitionen ist mit der Erstattung eines schriftlichen Berichtes mehr Ehre erwiesen, als sie verdienen. Redner empfiehlt Uebergang zur Tagesordnung.

Abg. Bebel (Soc.): Es ist merkwürdig, daß Herr Orterer die Kompetenzfrage anregt, während er vor einigen Tagen der Rege­lung der Sonntagsruhe zustimmte, die auch in die Competenz der (Sinje!floaten eingreift. Die Frage ist den Herren vom Centrum eben unsympathisch. Sie ist das Product einer socialen Bewegung unter den Frauen, die von Jahrzehnt zu Jahrzehnt stärker wird. Die Anstands- und Sittlichkeitsbedenken gegen die Zulassung der Studentinnen theilt Redner nicht. Krankenpflegerinnen können durch das L>tudium nur gewinnen. Der rohe Ton der Studenten würde sich mtlbern, wenn sie genöthigt sind, mit weiblichen Studentinnen zu verkehren. Die Erfahrungen in Amerika und der Schweiz be­stätigen dies. Es ist die veraltete Auffassung von der strengen Scheidung der Geschlechter, die uns hindert, endlich einen ent­

scheidenden Schritt in dieser Sache zu thun.LAm engherzigsten ver­fährt in dieser Beziehung der Einzelstaat Preußen, wo weibliche Studenten gar nicht zugelassen werden und doch hat der Cultus- Minister, der bis heute im Amte war, der Professorin Kowalewska seine Ehrerbietung bezeugt. Dieselbe konnte in Preußen ein Examen nicht ablegen und ging deshalb nach Paris, um dort für ihre mathe­matische Arbeit eine besondere Auszeichnung zu erhalten. DaS Mindeste, was wir der Petition gegenüber thun sollten, ist die Ueder- weisung an die verbündeten Regierungen.

Abg. Hultzsch (cons.): Die Frauen sollen im Hause und ix der Familie wirken als Erzieherinnen und Mütter, aber nicht draußex im Kampfe der Welt. Die Natur hat den Unterschied zwischen Mann und Frau geschaffen; wir haben kein Recht, diesen Unterschied zu verwischen.

Abg. Rickert (dfr): Man scheint hinter der Petition wieder die Frauen-Emancipation zu wittern. (Abg. v. Meyer-Arnswalde: Ist es auch!) Ja, Herr v. Meyer, Sie können mit der heutigen Zeit nicht mehr mit! (Große Heiterkeit!) Es ist eine berechtigte Forderung des weiblichen Schamgefühls, daß sie von Aerztinnen in gewissen Fällen behandelt werden und daß man sie nicht zwingt, sich von Aerzten behandeln zu lassen. Diese Forderung wird immer lauter und sie wird soviel Anhänger werden, daß sich auch in diesem Hause die heutige Minorität für die Petition in eine Mehrheit ver­wandeln wird. Die Kompetenzfrage ist nicht zweifelhaft; wir könnten das einfach auch dadurch beweisen, daß wir einen Gesetz­entwurf zur Abänderung der ärztlichen Prüfungsordnung ein­bringen; dann würde sich ja zeigen, ob wir die Sache hier erledigen können.

Abg. Wisfer (lib., fractionslos) spricht für die Ueberweisung der Petition.

Abg. Dr. Harmening (dfr.) bedauert, daß man die Frage zu einer Parteifrage zu machen suche; das sei sie durchaus nicht oder sollte sie doch nicht fein.

Die Debatte wird geschlossen und die Petition durch Uebergang zur Tagesordnung erledigt; alle anderen Anträge werden abgelehnt.

Hieraus vertagt sich das Haus.

Nächste Sitzung Donnerstag 1 Uhr. Tagesordnung: Rest de« Etats in zweiter Lesung. Patentgesetz.

Schluß 5V» Uhr.

87. Plenarsitzung. Donnerstag, 12. März 1891.

Auf der Tagesordnung stehen zunächst die an die Budget­commission zurückgewiesenen Positionen des Marineetats.

Die Commission (Res. v. Koscielski) schlägt vor: Die ersten Raten für die Panzerfahrzeuge 8 und U, je eine Million Mark, zu bewilligen, dagegen die im Etat für 1890/91 eingestellte erste Rate zum Bau der Kreuzercorvette K, 2300000 Mark, in Wegfall zu bringen.

Staatssecretär Dr. v. Boetticher theilt mit, daß die preußische Regierung dem Beschlüsse der Budgetcommission zustimmt und daß voraussichtlich auch der Bundesrath zustimmen werde. Nach bet der Regierung eingegangenen Berichten wird der Nordostseecanal im Frühjahre 1895 fertiggestellt sein und es sei dringend wünschens­wert!), daß bis dahin die beiden Panzerfahrzeuge vollendet seien.

Abg. Sperltch erklärt Namens der großen Mehrheit des Centrums, daß dieselbe dem Kompromiß zustimme. Die beiden Schiffe vaßten in den Plan, dem das Centrum zustimme: der Sicherung der Küstenoertheidigung.

Abg. Rickert (dfr.) hofft, daß Herr v. Boetticher bei der dritten Lesung in der Lage sein werde, die Zustimmung des gesammten Bundesraths zu erklären. Das Compromiß komme Denjenigen ent­gegen, welche eine Angriffsflolte nicht haben wollten. Nach von der Regierung in der Commission abgegebener Erklärung steht das Modell für die beiden Panzerfahrzeuge fest. Es sei ferner milgetheilt worden, daß ro?nn die beiden Panzerfahrzeuge nicht bewilligt würden, auf einer der kaiserlichen Werften Hunderte von Arbeitern wegen Mangel an Arbeit entlassen werden müßten. Wenn in einem späteren Jahre die Forderung für die Kreuzercorvette K wieder ein­gebracht werden sollte, würde der Reichstag die Vorlegung aller Pläne fordern müssen.

Abg. Richter (dfr.) lehnt den Compromißantrag ab; das ge­währte Aequioalent fei nicht der Bewilligung gleichwerthig. Im Schiffsbau müsse ein langsameres Tempo eintreten, das liege auch im Interesse der Werftarbeiter, denen nur mit Stetigkeit der Arbeits­gelegenheit gedient sei.

Der Antrag der Commission wird gegen die Stimmen der Socialisten, der Volksparteiler, einer Minderheit der Freisinnigen und einiger Mitglieder des Centrums angenommen.

Angenommen werden ferner die Matricularbeiträge, das Etats­und das Anleihegesktz.

Es folgt zweite Berathung der Novelle zum Potentgefetz. (Ref. Abg. Goldschmidt).

Abg. Graf Ballestrem (Ctr.) beantragt mit Rücksicht auf die gewissenhafte und sorgfältige Durchberathung des Entwuris in der Commission und auf die Geschäftslage des Hauses en dloe Annahme des Entwurfs.

Abg. v. Bennigsen (natl.) schließt sich dem an.

Die Novelle wird nach den Beschlüssen der Commission ein­stimmig en bloc angenommen.

Der Präsident wird ermächtigt, dem Prinzregenten von Bayern zu dessen 70. Geburtstage die Glückwünsche des Hauses telegraphisch zu übermitteln.

Nächste Sitzung morgen 1 Uhr. Dritte Lesung des Etats für 1891/92.

Neueste Nachrichten.

Wolff:? telegraphisches Lerrcsponyenz-Gur^u.

Berlin, 12. März. Dem heutigen Diner bei dem österreichischen Botschafter wohnten der Kaiser, die Kaiserin, der Großherzog von Baden, Herzog Günther von Schles­wig, Staatssecretär v. Marschall und zahlreiche andere Nota- bilitäten bei. Das Kaiserpaar erschien um 7 Uhr und ver­weilte bis gegen 9y2 Uhr.