M. 2S1 Erstes Blatt. Sonntag den 13. December 1891
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AnrtLichep Cheil
Deutsches Reich.
nn Darmstadt, II. December. Hessischer Landrag. cfo z,er heutigen Sitzung der zweiten Kammer stellte der «ba B r e i m e r eine Interpellation an Großh. Regierung wegen Srbauunq einer Bahn Fllrth-Beerfelden-Hetzbach im Anschluß «u die Linie Frankfurt-Stuttgart. - Nach Verkündigung einer
Bekanntmachung, betreffend die Beleuchtung der Fuhrwerke und Fahrzeuge zur Nachtzeit.
Nachdem wir die Wahrnehmung gemacht haben, daß den Bestimmungen der im Abdruck nachstehenden Polizei-Verord- nung nicht überall nachgekommen wird, bringen wir dieselbe Wiederholt unter dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß, daß die Polizeiorgane angewiesen worden sind, Zuwiderhandlungen gegen dieselbe unnachsichtlich zur Anzeige zu bringen.
Gießen, am 11. December 1891.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Gagern.
Betr.: wie oben.
Wokizei-Merordnung
für den Kreis Gießen.
Aus Grund des Art. 78 des Gesetzes vom 12. Juni 1874, des § 366, pos. 10 des Reichsstrafgesetzbuchs und des Art. 279 des Polizeistrafgesetzes wird unter Zustimmung des Kreisausschuffes und mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 22. Februar 1889 zu Nr. M. I. 4991 hiermit verordnet:
§ r-
Alle auf den öffentlichen Straßen des Kreises Gießen verkehrenden, mit Zugthieren bespannten Fuhrwerke und Fahrzeuge muffen nach Eintritt der Dunkelheit mit einer an gut sichtbarer Stelle angebrachten, brennenden Laterne Versehen sein. Personenfuhrwerke, welche auf den erwähnten Straßen während der genannten Zeit verkehren, müssen durch zwei hellbrennende Laternen, welche zu beiden Seiten des Kutschersitzes anzubringen sind, beleuchtet sein. Für Personenfuhrwerke, welche auch in der Landwirthschaft verwendet werden (Leiterwagen), genügt eine an gut sichtbarer Stelle (am Vordergestell unter der Deichsel) anzubringende brennende Laterne.
§ 2.
Landwirthschaftliche Fuhrwerke und Fahrzeuge, welche unmittelbar von der Feldarbeit in ihrer Ortsgemarkung oder der angrenzenden Gemarkung auf dem Heimwege begriffen sind, sind von den Vorschriften des § 1 befreit.
Für den Bezirk der Stadt Gießen gilt diese Befreiung nicht.
§ 3.
Wenn die Ladung eines Fuhrwerks oder Fahrzeugs neben -der hinten so weit vorsteht, daß Fußgänger, vorbeifahrende oder entgegenkommende Fuhrwerke dadurch in der Dunkelheit gefährdet werden können, so muß dieser Theil der Ladung durch eine Laterne besonders beleuchtet sein.
§ 4-
Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen unterliegen der Bestrafung nach § 366, pos. 10 des Reichsstrafgesetzbuchs (Geldstrafe bis zu 60 Mk. oder Haft bis zu 14 Tagen).
§ O-
Diese Polizeiverordnung tritt mit dem 1. Mai 1889 in Kraft.
Gießen, den 26. Februar 1889.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Gagern.
Gießen, 11. December 1891.
Betr.: Wie oben.
Das Grohherzogliche Kreisamt Gietzen
«m die Großh. Bürgermeistereien und die Großh.
Gendarmerie des Kreifes.
Unter Bezugnahme auf vorstehende Bekanntmachung be- «ustraqcn wir Sie, den Befolg der rubr. Polizewerordnung schärfstens zu überwachen und Zuwiderhandlungen unnach- stchtlich zur Anzeige zu bringen.
v. Gagern.
2200 Mk.,
angestellt.
Die
drei letzten Klassen waren seither
nicht
genehmigte Classisicirung ist wie folgt:
8 Hilfsgerichtsschreiber mit
Die jetzt
8
8
8
8
2200
1950
1700
1450
1200
5
5
5
12
6
2
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1980 1760
1540 1400
1200 1000
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Reihe neuer Einläufe, darunter 17 Eingaben wegen Errichtung privater oder staatlicher Lagerhäuser zur Unterbringung land- wirrhschastlicher Producte, ferner 7 Eingaben wegen Abschaffung der Steuer für Schäferhunde, tritt die Kammer in die Berathung über die Rückäußerung erster Kammer bezügl. der Vorstellung und Bitte der Hilfsgerichtsschreiber und Aspiranten des Großherzogthums Hessen um definitive Anstellung sämmtlicher Hilssgerichtsschreiber und Neuregelung ihrer Gehaltsverhältnisse. Das Haus nimmt den Antrag des Ausschusses auf Beitritt zum Beschluß erster Kammer an. — Die Vorlage der Regierung aus nachträgliche Einstellung eines jährlichen Mehrbetrages von 4600 Mk. sür Gehalte an 40 widerruflich anstellbare Hilssgerichtsschreiber wird debattelos genehmigt. Desgleichen die Vorlage der Regierung auf nachträgliche Einstellung eines jährlichen Mehrbetrages von 15000 Mk. für Schreibhülse bei den Amtsgerichten. Zugleich mit Genehmigung dieser beiden Vorlagen sprach sich die Kammer für die widerrufliche Anstellung von 40 zur Zeit bei den Großh. Amtsgerichten beschäftigten Hilssgerichtsschreibern aus und genehmigte die von der Regierung vorgeschlagene Eintheilung in Gehaltsklassen. Die frühere Eintheilung war:
5 Hilssgerichtsschreiber mit oonAcm*
Die Zahl dieser Beamten soll 40 nicht übersteigen. — seitens der Abgg. Frank, Pennrich und Wolz ist ein Antrag gestellt aus Vorlage eines Gesetzentwurfs, durch welchen den unter Gemeindegarantie errichteten Sparkassen das Recht der administrativen Beitreibung ihrer Ausstände übertragen werden möge. Die Großh. Regierung hat sich gegen diesen Antrag ausgesprochen im Hinblick auf den Stand der Arbeiten zur Einführung eines bürgerlichen Gesetzbuchs sür das Deutsche Reich. Sie hat ferner umfangreiche Bedenken getragen, diesem Antrag stattzugeben, als sie in Uebereinstimmung mit den in dieser Frage gehörten Gutachten der Gerichtsbehörden der drei Provinzen des Landes zu der Ansicht kam, daß eine Übertragung des Rechts der administrativen Beitreibung der Sparkasseausstände weder für geboten, noch im Interesse ihrer Schuldner sei, und daß eine besondere Begünstigung dieser Institute zu bedenklichen Consequenzen in Ansehung der Rechtsgleichheit führen müsse. Auch die Kammer schließt sich dieser Anschauung voll und ganz an und beschließt einstimmig, den Antrag für erledigt zu erklären. — Für den Bau der Nebenbahnen wurden laut Gesetz vom 15. November 1890 zusammen 23 500000 Mk. in Ansatz gebracht. Nunmehr hat sich bei der Bearbeitung der zunächst fertig gestellten Projecte für die Linien Grünberg-Londorf, Weinheim-Fürth und Lorsch- Heppenheim-Fürth herausgestellt, daß die Baukosten für diese Strecken sich bedeutend erhöhen. Die Mehrforderung beziffert sich auf 1 t/z Millionen Mark, und zwar bei Grünberg-Londorf von 622000 auf 975000 Mk., bei Lorsch-Heppenheim-Fürth von 1903000 auf 2 400000 Mk. und Weinheim-Fürth von 1 400000 auf 2050 000 Mk. Bei dieser Vorlage erklärt nunmehr Finanzminister Weber unter lebhaftem Beifall des Hauses, daß die Verhandlungen mit der preußischen Regierung wegen des Baues der Bahn von Frankfurt-Stockheim-Gedern einen so erfreulichen Fortgang genommen hätten, daß deren Ausführung nunmehr gesichert fei. Auch bei den Linien Friedberg-Homburg und Salzschlirf-Schlitz könne ein Gleiches in Aussicht gestellt werden. Die Vorlage wird hiernach genehmigt. — Eine Eingabe der Gemeinde Kelsterbach wegen Abgabe von Waldstreu und des Wilhelm Anthes zu Lich wegen Heranziehung zur Einkommen- und Capitalrentenfteuer wird nach den Anträgen der ersten Kammer erledigt. — Nunmehr folgt die Fortsetzung in der Berathung des Gesetzentwurfs, den Ersatz des Wildschadens betr. Nachdem die Debatte über die einzelnen Gesetzesparagraphen beendigt ist, wird über die Annahme des ganzen Gesetzentwurfs abgestimmt. Derselbe wird mit allen gegen 15 Stimmen ab gelehnt. Mit diesem Beschluß sind die sämmtlichen von derRegierung vorgelegten Entwürfe des neuen Jagdgesetzes gefallen. Hieraus vertagt sich die Kammer auf unbestimmte Zeit. — Der von der Regierung gestellte Antrag auf gefängliche Vorführung des Abg. Müller vor die Strafkammer wird nochmals an
den zweiten Ausschuß zurückverwiesen. Der Antrag hatte keine Aussicht aus Annahme in der Kammer.
Deutsch«- Rerchstag.
138. Plenarsitzung. Freitag den 11. December 1891, 1 Uhr.
Staatssecr. im Ausw. Amt, Frh. v. Marschall: Der Abg. Graf Kanitz hat gestern gegen die Vorlage und gegen die Regierung den Vorwurf erhoben, daß aus der Vorlage der freihändlerische Geheimerath-Styl erkennbar sei. Da ich diesen Vertrag versaßt habe, so muß ich Den Eliteton eines freihändlerischen Geheimen Rathg auf mich beziehen (Heiterkeit). Unmöglich kann man von Freihandel reden bei einem Zoll von 3 Mk. 50, dann ist es unbegreiflich, wie die Schutzzöllner sich im Jahre 1886 mit einem Zoll von 3 Mk. begnügen konnten. Graf Kanitz sollte der Regierung dankbar sein, daß diese nicht unter den Zoll von 1886 heruntergegangen ist. Der Schutz der nationalen Arbeit kann kein einseitiger sein und der Schutz der nationalen Arbeit auf dem Eisenmarkt hat auch Anspruch auf Berücksichtigung. In Deutschland wird das Schutzzollsystem ein gemäßigtes sein oder es wirb nicht sein. Das bisherige Schutzzollsystem war nicht Haltbär, wenn der bisherige Export aufrecht erhalten werden sollte. Es kann sich für uns nur darum handeln, daß mir aus unseren Zöllen Compmsationsobjecte für Tarifverträge gewinnen. Wann der Kampf Aller gegen Alle beginnt, müssen auch wir gerüstet sein. Eine Verwirklichung der Ideen des Grafen Kanitz könnte doch nur einem Demokraten gefallen. Die verbündeten Regierungen weisen den Vorwurf, die Landwirthschaft verlassen zu haben, entschieden zurück. Die Aufrechterhaltung eines mäßigen Schutzzolls kann der Landwirthschaft nur nützen; sie wird aber geschädigt durch einen hohen Zoll, der nicht aufrecht erhalten werden kann, sondern durch das erste außergewöhnliche Eretgniß auf wirthschastlichem Gebiete beseitigt wird.
(Der Abg. Graf Kanitz bittet nach Beendigung dieser Rede wiederholt laut ums Wort.)
Abg. Broemel (bfr.): Wir können der weiteren Verhandlung der Sache gegenüber ruhig zusehen. Der vom Reichskanzler abgelehnte Titel eines Freihändlers ist für mich ein Ehrentitel und als Schutzzoll auf Getreide ist jeder Zoll zu verachten, es ist also unzutreffend, zu fragen, mit welchem Satze ein Zoll auf Getreide anfängt, ein Schutzzoll zu sein. Mit den Handelsverträgen befindet sich die Regierung auf dem richtigen Wege und werde hoffentlich auf demselben weiter gehen; der Reichskanzler habe an dem bestehenden Zollsystem die bitterste Kritik geübt. Redner und seine Freunde werden den Verträgen zustimmen. Es ist ein erhebender Gedanke, daß Deutschland es war, welches dm Anfang mit der Tarifoolitik machte, die voraussichtlich den Anfang machen auf der neuen Bahn der Gestaltung unserer wtrthschaftltchen Verhältnisse, nicht blos bei uns, sondern in Europa und in der ganzen Welt. Die Redensart vom Schutze der nationalen Arbeit ist nicht aufrecht zu erhalten und der College Fürst Bismarck ist leider nicht auf seinem Platze, um sie zu vertheidigen. Der Reichskanzler befand sich durch die Hinterlaffen- schaft seines Amtsoorgängers in einer schwierigen Lage und es verdiene doppelt Anerkennung, daß er in dieser schwierigen Lage die ihm gestellte Aufgabe so glücklich gelöst hat, wie dies in den Verträgen geschehen ist, die dahin wirken werden, daß die Einzelintereffm vor den gemeinsamm Interessen in den Hintergrund treten werden. Auf diesem Wege freuen wir uns jedes Fortschritts und bedauern nur, baß die Vorlage nicht noch weiter gegangen ist. Was die nach der Behauptung des Grafen Kanitz geschädigten Industriezweige betrifft, so werden dieselben eine Schädigung nicht erleiden. (Redner sucht dies durch Angabe statistischen Zahlenmaterials zu beweisen.) Der Getreidezoll habe viel weniger die Aufgabe und den Zweck, die Arbeit zu schützen, als vielmehr, die Rente vom Grund und Boden zu erhöhen. (Sehr richtig!) Redner glaubt, daß die Vertragstarife des österreichischen und des italienischen Vertrages identisch sind und bittet um Belehrung, falls er hierin irre; am besten wäre es, wenn die Regierung einen neuen Zolltarif vor legte, wie er sich nach ben neuen Verträgen gestaltet hat. Wir sind mit diesen Verträgen erst am Anfänge einer neuen Zollreform und die Regierung wird die weitere Ausbildung dieser Reform nicht von der Hand weisen tonnen. Das wirthschaflliche Band, welches um die europäischen Staaten durch diese Verträge gefchlungm werde, befestige hoffentlich auch daS politische Band dieser Staaten und sichere den Frieden (Beifall).
Abg. Graf Kanitz (cons.) bittet zur Geschäftsordnung, ihm zur Entgegnung auf die Rede des Freiherrn v. Marschall bas Wort zu ertheilen.
Der Präsident erklärt, daß dies nicht angängig sei.
Abg. Böttcher (ntl.): Die nationalliberale Partei könne ander Vertragsfrage eine Fractionsfrage nickt machen, da die Fraction sich aus den verschiedensten Berufsangehörigen zusammensetze. die in allen Theilen des Landes wohnen. Die Vortheile der bisherigen Schutzzollpolitik seien nicht zu oerfennen, ohne diese würden zahlreiche Arbeiterentlassungm stattgefunden haben. (Widerspruch bet den Socialdemokraten.) Redner stimmt den Verträgen zu. Die versprochene ehrliche Probe mit den Schutzzöllen habe man gehalten; die Ergebnisie derselbm stehen mit der Vorlage nicht im Widerspruch. Zweifelhaft sei nur, ob alle Interessen, die durch die Verträge berührt worden, auch eingehend erwogen worden sind. Man werde dann suchen müssen, für die geschädigten Interessen irgend einen Ausgleich zu finden, damit die Einführung der Verträge ohne tiefere Erschütterungen unseres Erwerbs- und Wirthschaftslebens sich voll zieht. Besondere Berücksichtigung verlangt der Redner zu Gunsten des deutschen Weinbaues. Der Wein sei wirthschastlich und politisch ein wichtiger Factor; der Wein mache Kunst, Wissenschaft, Alles. (Heiterkeit!) Die Verträge bedürfen jedenfalls der eingehendsten Prüfung, sie sind eine Nothwendigkeit, aber man möge sich vor jeder Ueberfchätzung derselben hüten. Besser es läuft bei der Kritik eine Rüge unter, als daß die Verträge sich nachher unoermuthet als fehlerhaft erweisen in einzelnen Bestimmungen.
Abg. v. Kardorff (Rp.) betont zunächst die Nothwendigkeit der Vertretung schutzzöllnerischer Ideen im Reichstage; er habe mit dieser Auffassung bereits ben Fürsten BiSrnarck unterstützt zu einer Zeit, als er von Herrn Bamberger und seinen Freunden verlassen wurde. Diesen Standpunkt vertrete er (Redner) noch heute; er sei


