Berlin, 10. Januar. Der Centralvorstand des Afrika- Vereins der deutschen Katholiken hat für Missions- und ähnliche Zwecke in Deutsch-Ostafrika die bedeutende Summe von insgesammt 75000 Mk. und für den Wißmanndampser aus dem Victoriasee 25 000 Mk. bewilligt.
München, 9. Januar. In Bayern beschäftigt der von liberaler Seite gemachte Vorschlag, anläßlich des bevorstehenden 70. Geburtsfestes des Prinzregenten Luitpold die Summe von 10 Millionen Mark aus den Etatsüberschüssen zu einem in München zu erbauenden Nationalmuseum zu widmen, lebhaft die Gemüther. Es liegen indessen über dieses Project so viele zum Theil widerspruchsvolle Meldungen vor, daß man gut thut, das Nähere abzuwarten. Auch schreibt die „Münch. Allg. Ztg.", daß nach ihren Informationen die Angelegenheit sich zur Zeit in einem Stadium befinde, welches augenblicklich weitere Mittheilungen hierüber noch ausschließe- es scheint demnach auch die Nachricht, daß der bayerische Landtag demnächst zu einer kurzen außerordentlichen Tagung in dieser Angelegenheit einberufen werden solle, als verfrüht. Bemerkenswerth ist, daß die Münchener Centrumsblätter, wie „Fremdenblatt", „Bayerischer Courier", „Vaterland", dem Projekte vom finanziellen Standpunkte aus sehr lebhaft widersprechen.
Ausland.
Wien, 9. Januar. Die „Neue Fr. Pr." meldet aus Pest über die deutsch-österreichischen Handelsvertrags-Verhandlungen: Die deutschen Unterhändler sorderten die Wiederherstellung der seither geänderten Verfügungen der Art. 15 und 18 des Handelsvertrags von 1878, nämlich die Erhebung gleicher Einheitssätze im localen und im Durchzugsverbandsverkehr wie für die eigenen Provenienzen. Deutscherseits fverde ferner als die erste Voraussetzung für Den Handelsvertrag die Gewährung beiderseitiger Garantien hinsichtlich der Eisenbahnpolitik bezeichnet, damit eine Neu- tralisirung und die Umgehung der Zollsätze durch Tarifsätze unmöglich sei. Da man deutscherseits die paritätische tarifarische Behandlung der deutschen Provenienzen als conditio sine qua non für das Zustandekommen des Handelsvertrags bezeichnet, sei die österreichische Regierung nicht abgeneigt, auf die Vortheile der bisherigen Tarifpolitik zu verzichten, um dieses Hinderniß für den Abschluß des Vertrages zu beseitigen. — Gegenüber den gestern an der Börse verbreiteten Gerüchten über die angeblich unmittelbar bevorstehende Einberufung der Valuta-Enquete meldet die „Neue Fr. Pr." aus Pest, daß in letzter Zeit bezüglich der Einberufung derselben zwischen den Regierungen Oesterreichs und Ungarns keinerlei Verhandlungen stattgesunden hätten- daher sei der Zeitpunkt für die Einberufung noch unbestimmt.
Paris, 9. Januar. Der „Temps" meldet aus Petersburg, Prinz Waldemar von Dänemark habe sich brieflich an den Czaren gewandt, mit der Bitte um Ausnahme des Herzogs von Orleans als Offizier in ein russisches Cavallerieregiment. Der Czar erwiderte, rr sehe darin mit Rücksicht aus die ausgezeichneten Beziehungen zu der französischen Regierung eine Unzukömmlichkeit, da die sranzösische Regierung darin eine tendenziöse Begünstigung der monarchischen Partei erblicken könnte, während Rußland der französischen Partei-Discussion fremd bleiben wolle, so lange Frankreich, welches alle Sympathien Rußlands besitze, an der Spitze eine geachtete Regierung wie diejenige Carnots habe. Bezüglich des Hinweises auf den Fall des Prinzen Napoleon habe die Antwort erklärt, daß dieser Prinz niemals Aspirationen auf den Thron, noch Verwickelungen mit der Regierung der Republik gehabt habe.
Konstantinopel, 9. Januar. Ein Communique des Auswärtigen Amtes bezeichnet den vor einigen Tagen verhafteten Lutzki als Terroristen und in mehrere Criminal- untersuchungen in Rußland verwickelt- er sei Verurtheilungen nur durch die Flucht nach Bulgarien entgangen. Lutzki sei von der russischen Polizei mit erdrückenden Beweisen als gemeiner Verbrecher gesucht- weder der Palast noch die otto- manische Regierung hätten sich in die Verhaftung eingemischt - die russischen Consularbehörden seien selbstständig vorgegangen, denn gemäß den Capitulationen stehe den sremden Consulaten gegen ihre Nationalen das Verhastungsrecht zu. Die otto- manische Regierung habe keinen Anlaß gehabt, Lutzki als gemeinen Verbrecher zu schützen.
Die Sterblichkeit der Stabt Gießen im Jahre 1890.
Die Gesammtzahl der Sterbfälle betrug im Jahre 1890: 536, davon 97 Kinder im ersten Lebensjahre, 115 von zwei bis fünfzehn Jahren und 324 Erwachsene.
Nach Abzug der hierbei mitgezählten verstorbenen 145 Ortsfremden stellen sich die Zahlen in derselben Reihenfolge für die Bevölkerung der Stadt auf 391, 92, 76 und 223. Die Sterbeziffer beträgt, allerdings noch auf das Resultat der Volkszählung vom 1. December 1885 mit 18 962 Einwohnern berechnet, für die Gesammtsterbsälle 28,26 nach Abzug der Ortsfremden 20,06 vom Tausend der ortsanwesenden Bevölkerung, ist demnach umsomehr eine nicht ungünstige, als sich dieselbe bei der nach der letzten Volkszählung constatirten Bevölkerungszunahme in Wirklichkeit noch günstiger stellt.
Ansteckende Krankheiten haben für die Bewohner der Stadt meistens nur in mäßiger Zahl auf die Sterblichkeit eingewirkt. Von Masern ist kein Sterbfall bekannt geworden, von Scharlach, Halsbräune und Unterleibstyphus nur je einer, von Keuchhusten und Rose je zwei, von Wochenbettkrankheiten 3 und von Rachenbräune 30. An Lungenschwindsucht starben 50, an acuten entzündlichen Erkrankungen der Athmungs-Organe 57, an Gehirnschlagfluß 11 Personen, an acutem Gelenkrheumatismus eine und an Darmcatarrh und Brechdurchfall 14 Kinder im ersten Lebensjahre. Anderen bekannten Krankheiten erlagen 195 und unbekannt blieb die Todesursache in 18 Fällen. In Folge von Verunglückung sind 5 Personen gestorben, 2 durch Ertrinken und 3 durch Ueberfahren. Andere Arten gewaltsamen Todes sind bei der einheimischen Bevölkerung nicht vorgekommen.
Großh. Kreisgesuudheitsamt Gießen.
Locales rrnd provinzielles.
Gießen, 12. Januar.
— Samstag den 17. Januar l. I., Vormittags 9 Uhr beginnend, findet im Regierungsgebäude zu Gießen eine öffentliche Sitzung des ProvinzialausschuffeS der Provinz Ober- heffeu statt, in welcher folgende Gegenstände verhandelt werden:
1. Antrag des Großh. Bürgermeisters Petri von Oppenrod auf Erhöhung seiner Bureaukosten.
2. Gesuch des Eduard Riemer von Gießen um Er- theilung der Concession zum Wirthschaftsbetriebe.
3. Klage des Friedrich Koch senior von Hain-Gründau gegen die Gemeinde Hain-Gründau wegen der Loos- holznutzung.
4. Klage der Georg Wilhelm Kratz Wittwe von Nieder- Florstadt wegen verweigerten Loosholzes.
5. Gesuch des Maximilian Jaskowsky zu Gießen um Ertheilung der Concession zum Wirthschastsbetrieb.
— Unter Hinweis auf den in voriger Nummer angekündigten, am 21. d. M. stattfindenden Vortrag des Herr» Director Reich über die Frage: „Stammt der Mensch vom Affen ab?" theilen wir ein Bruchstück des Referats über denselben Vortrag aus dem „Hannoverschen Tageblatt" vom 2. April 1890 mit: „.....Er besprach zunächst die
Hauptarten menschenähnlicher Affen, Gorilla, Schimpanse und Orang-Utang, und stellte dazu die niedrigstehenden Menschenrassen, Zulus, Koffern, Buschmänner u. s. w., in Parallele, indem er das Aehnliche wie die wesentlichen Verschiedenheiten in der Körperbeschaffenheit derselben hervorhob. Weiterhin ging er auf menschliche Deformationen, Kretins, Mikrokephalen, ein und kam zu dem Schluffe, daß ein Wesen, welches als Mittelstufe zwischen Mensch und Affe zu bezeichnen ist, der Wissenschaft nicht bekannt und daher die Ansicht, daß das Menschengeschlecht eine Fortpflanzung des Affengeschlechts wäre, bis jetzt keineswegs zu begründen sei. Die Ausführungen des Redners wurden durch eine große Anzahl recht hübscher Riesenlichtbilder wirksam unterstützt. In einer dritten Abtheilung wurde dann aus die vorsündfluthlichen Zeiten zurückgegangen und die Eis-, Stein-, Bronce- und Eisenperiode in raschem Fluge durchmessen. Auch hier dienen eine Reihe von Lichtbildern zur Veranschaulichung des Vortrags."
— Nachdem der Markenverkauf für die Alters- und Jnvaliditätsversicherung begonnen hat, dürste es am Platze sein, einen kurzen Namen für diese Marken zu wählen. Es
wird daher der Vorschlag gemacht, sie „ArbeitSmarkerr^ zu nennen, ein Wort, das ja den meisten Menschen geläufig ist und sich doch leichter ausspricht, als Alters- und Invalidenversicherungs-Marken. (Wie wir erfahren, dürste den Marken die amtliche Bezeichnung: „Berfichernngsmarken" gegeben werden. Red.)
— Um Schleifen oder sonst glatte Stellen ans den Straßen dauernd unschädlich zu machen, gieße man etwas warmes Wasser aus und streue unmittelbar sofort Sand oder Asche nach, durch das Gefrieren des Streuwittels im Waffer ist eine neue Glätte ausgeschlossen.
Friedberg, 8. Januar. Im Jahre 1890 wurden in hiesiger Stadt geschlachtet: 466 Ochsen, gegen 458 in 1889, 7 Bullen, gegen 2, 208 Kühe, gegen 152, 280 Rinder, gegen 353, 10 Stiere, gegen 19, 1125 Kälber, gegen 1198, 2590 Schweine, gegen 2880, 236 Hammel, gegen 187, 219 Schafe, gegen 114, 51 Ziegen, gegen 37, zusammen 5192 Stück Vieh in 1890, gegen 5400 in 1889. Bei der Fleischbeschau wurden 13 Stück beanstandet, wovon 3 verscharrt wurden, während 10 für genießbar, aber nicht ladenrein erklärt wurden.
* Resultate der Volkszählung. Wir haben vor Kurzem Einzelergebniffe der letzten deutschen Volkszählung veröffentlicht und es dürste daher für unsere Leser nachstehende, der „Weser-Ztg." entnommene Zusammenstellung intereffaut sein. Sie führt die Volkszahl der bedeutenderen deutschen Städte von den Jahren 1885 und 1890 aus:
1890
1885
1. Berlin
1,574,485
1,315,287
2. Hamburg
570,000
471,427
3. Leipzig
355,485
291,623-
4. München
344,898
261,981
5. Breslau
334,710
299,640
6. Köln
282,537
239,437
7. Dresden
276,085
246,086
8. Magdeburg
201,913
159,520
9. Frankfurt a.M. 179,666
154,513
10. Hannover
163,100
139,731
11. Königsberg
161,149
151,151
12. Düsseldorf
147,000
115,190
13. Altona
144,636
123,352
14. Nürnberg
142,404
114,891
15. Stuttgart
139,695
125,909
16. Chemnitz
138,855
110,817
17. Elberfeld
125,830
106,499
18. Bremen
124,940
118,073
19. Straßburg
123,566
111,985
20. Danzig
119,714
114,805
21. Barmen
116,192
103,068
22. Stettin
116,139
99,543
23. Crefeld
105,000
90,236
24. Aachen
102,300
95,725
25. Braunschweig
101,227
85,174
26. Halle
100,883
81,982
Entscheidungen -es Reichsgerichts.
— Als ein Unfall »tei dem Betriebe" im Sinne de» $ 1 des Unsallversicherungsgesetzes ist nach ein m UrtheU deS Reichsgerichts, I. Strafsenats, vom S. October 1890 der nach der Beendigung der Arbeit auf dem Wege von der Betriebsstätte nach Hanse geschebene Unfall wckt aniuseh-n.
Gerichtliche Entscheidungen.
— Für die UrrsalleirtschLdigrmg ländlicher Arbeiter ist eine vor Kurzem getroffene Entscheidung oes Reich'-vei sicherungsairttS von Wichtigkeit. Dieselbe geht dahin: Der für Gewerbe geltende Grundsatz, die weitere Erwerbsfähigkeit eines Verletzten nicht aus-- schließlich nach der Art seiner bisherigen Beschäftigung zu bemeffen, sei nicht in demselben Grade auf die in land- und forstwtrthschast- lichen Betrieben Beschäftigten anzuwenden. Die in den Verhältnissen begründete größere Seßhaftigkeit ländlicher Arbeiter lasse den verletzten schwieriger einen seinen Fähigkeiten entsprechenden Erwerb finden, waS bei Beurtheilung der verbliebenen Erwerbsfähigkeit entsprechend gewürdigt werden müsse.
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