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Donnerstag den 12. März

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Amts- und Anzeigeblutt für den "Kreis Gieren

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Hratisßeikage: Gießener Kamilienßlätter.

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Schriftart und

Ä8«fl|mf 86« Anzeigen zu der RechmittogL für dm fcigtrit'd Lag erscheinenden Nummer bis vorm. 10 llhr.

Alle Amnmcen-Bureaux de- In- und Lu-l«ndeZ nehmen Anzeigen für denGießener Anzeiger" entgegen

auf die Steuerreform bezüglichen Vorlage« hinter sich zu haben, deren Durchberathung in bedeutend kürzerer Zeit er­möglicht wurde, als man zuerst annahm.

März 1891. Casp ary,

Kie Meß euer aaalHteeUttet dem Anzeiger dreimal d «igelest.

Controltages bis

Militärgesetz.

Gießen, den 5.

Der

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-ft« ßlu-nahme bt3 Montags.

Lager

1442 lum-polirten Möbeln, aller Art, Blumen- ppiche, Läufer und n Preisen! iethe! ireinerwerkstätte! |

einschließlich Mitternacht unter dem

Oberstlieutenant z. D. und Commandeur des Ländwehr- bezirks Gießen.

2. Appell Nachmittags 1 Uhr 30 Minuten - Wehrleute I. Auf­gebots aller Waffen und Ersatz-Reservisten.

D. Zu Hungen

am 3. April 1891 an dem Friedhose für die Bewohner von: Bellersheim, Bettenhausen, Hungen, Inheiden, Langd, Langs­dorf, Muschenheim mit Hof-Güll, Ronnenroth, Obbornhofen, Rabertshausen mit Ringelshausen, Rodheim mit Hof-Graß, Röthges, Steinheim, Trais-Horloff, Utphe, Villingen.

1. Appell Vormittags 9 Uhr 30 Minuten: Reservisten, so­wie zur Disposition der Truppentheile und der Ersatz-Behörden entlassenen Mannschaften aller Waffen.

2. Appell Vormittags 10 Uhr 30 Minuten: Wehrleute I. Auf­gebots aller Waffen und Ersatz-Reservisten.

E. Zu Lich

am 3. April 1891 am Bahnhof für die Bewohner von: Albach, Birklar, Dorf-Güll, Eberstadt mit Arnsburg, Ettings­hausen, Garbenteich, Grüningen, Holzheim, Lich mit Albacher- Hof, Kolnhausen und Mühlsachsen, Münster, Rieder»Bessingen, Ober-Bessingen, Ober-Hörgern, Steinbach.j

1. Appell Nachmittags 3 Uhr: Reservisten, sowie zur Dispo­sition der Truppentheile und der Ersatz-Behörden entlassenen Mannschaften aller Waffen.

2. Appell Nachmittags 4 Uhr; Wehrleute I. Aufgebots aller Waffen und Ersatz-Reservisten.

Besreiuugsgesuche sind bis längstens 8 Tage vorm Appell auf dem Dienstwege durch das Hauptmeldeamt einzu­reichen und müssen durch die Bürgermeisterei beglaubigt sein werden aber nur im dringendsten Nothsalle genehmigt.

Die Lcute treten in bürgerlicher Kleidung an: Stöcke, Schirme, Pfeifen und Cigarren sind vorher abzulegen.

Die Militärpapiere (Paß und Führungszeugniß) müssen zur Stelle sein.

Sämmtliche Mannschaften stehen im Lause des ganzen

Gießener Anzeiger

Kenerat-Mnzeiger.

2 Mark 20 Pfg. aW Bringerloha.

Lurch die Post bqtfF-

9 Mark 50 Pfq.

Redaclion, Q^cbt-Ov und Druckerei'

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We|nhandiuig

Gießen, am 6. März 1891.

Betreffend: Frühjahrs-Controlversammlungen.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

<m die Grotzh. Bürgermeiftereie« deS Kreiles.

Nachstehende Bekanntmachung wollen Sie auf ortsübliche Weise zur öffentlichen Kenntniß bringen taffen.

v. Gagern.

Bekanntmachung.

Bei den diesjährigen Frühjahrs-Controlversammlungen im Kreise Gießen haben zu erscheinen alle zum Hauptmelde­amt Gießen gehörigen:

1) Offiziere, Sanitätsoffiziere und Beamten der Reserve und Landwehr I. Aufgebots.

2) Reservisten, sowie zur Dispofition des Truppentheils und der Ersatz-Behörden Entlaffenen.

3) Wehrleute I. Aufgebots, die vom 1. October 1878 ab eingestellt worden.

4) Ersatz-Reservisten, geübte und nicht geübte.

Nachstehend ist angegeben, wo und zu welcher Zeit die Controlpflichtigen anzutreten haben:

A. Zu Gießen

am 1. April 1891 im Oswald'schen Garten für die Be­wohner von Annerod, Burkhardsfelden, Gießen mit Schiffen­berg und Herrnwald, Heuchelheim, Kleinlinden, Oppenrod.

1. Appell Vormittags 9 Uhr: Reservisten, sowie zur Dispo­sition der Truppentheile und der Ersatz-Behörden entlaffenen Mannschaften der Infanterie.

2. Avpell Vormittags 10 Uhr 30 Min.: Offiziere, Sanitäts­offiziere und Beamte der Reserve und Landwehr I. Aufgebots, sowie sämmtliche Wehrleute I. Auf­gebots der Infanterie.

3. Appell Nachmittags 2 Uhr: Reservisten, sowie zur Dispo­sition der Truppentheile und der Ersatz-Behörden entlaffenen Mannschaften und sämmtliche Wehr­leute I. Aufgebots der Garde, Jäger, Cavallerie, Artillerie, Pioniere, Eisenbahn- und Luftschiffer­truppen, des Trains (einschl. Krankenträger), Sani- täts- und Veterinärpersonals, Büchscmnachergehülfen, Oeconomiehandwerker, sowie alle übrigen der Reserve und Landwehr I. Aufgebots angehörigen Mann­schaften.

4. Appell Nachmittags 3 Uhr: Sämmtliche Ersatz-Reservisten.

5. Appell Nachmittags 4 Uhr und zwar für die Bewohner von Allendorf a. d. Lahn, Großen-Linden, Lang­göns, Leihgestern, Watzenborn und Steinberg, Hausen.

B. Zu Lollar

am 2. April 1891 neben dem neuen Bahnhofsgebäude für die Bewohner von Allendorf a. d. Lda., Alten-Buseck, Bersrod, Beuern, Climbach, Daubringen mit Heibertshausen, Großen-Buseck, Lollar, Mainzlar, Rödgen, Ruttershausen mit Kirchberg, Staufenberg mit Friedelhausen, Treis a. d. Lda., Trohe, Wieseck.

1. Appell Vormittags 8 Uhr 30 Minuten: Reservisten, so­wie zur Disposition der Truppentheile und der Ersatz-Behörden entlassenen Mannschaften aller Waffen.

2. Appell Vormittags 9 Uhr 15 Minuten: Wehrleute 1. Auf- gebors aller Waffen.

3. Appell Vormittags 10 Uhr: Sämmtliche Ersatz-Reservisten.

C. Zu Grünberg

am 2. April 1891 an dem Bahnhof für die Bewohner von: Allertshausen, Beltershain, Geilshausen, Göbelnrod, Grünberg mit der Dickelsmühle, Neumühle, Stadtmühle, Steinmühle, Obere und Untere Ziegelhütte, Latzmühle, Hattenrod, Harbach mit der Kolbenmühle und Sommermühle, Kesselbach mit der Rabenau'schen.Papiermühle, Lauter mit der Arztmühle, Bing­mühle, Georgenhammer, Strelles-Mühle und Walk-Mühle, Lindenstruth, Londorf mit der Burg Rabenau, Burgmühle, Schmidtmühle, Reitzenmühle und Ziegelhütte, Lumda (Groß- und Klein-), Odenhausen mit Appenbörnerhof, Queckborn, Reinhardshain, Reiskirchen, Rüddingshausen, Saasen mit Bollnbach, Veitsberg und Wirberg, Stangenrod, Stockhausen, Weickartshain, Weitershain mit dem Hainerhof, Winnerod. 4. Appell Nachmittags 12 Uhr 30 Minuten: Reservisten, so- wie zur Disposition der Truppentheile und der Ersatz-Behörden entlaffenen Mannschaften aller Waffen.

Deutscher AeLehstug.

85. Plenarsitzung. Dienstag, 10. März 1891, 1 Uhr.

Die Genehmigung zur strafrechtlichen Verfolgung des Retchs- tagsmitgliedes Metzger (Soc.) wegen Beamtenbeleidigung wird nicht erthetlt. (Berichterstatter Abg. v. Kehler).

lieber den Gesetzentwurf betr. die Abänderung von Bestimm­ungen des Strafgesetzbuchs berichtet Namens der Commission Abg. Dr. Horwitz.

Artikel I, der die Bestrafung der Postdelicte bestimmt, wird unverändert angenommen.

Artikel II betrifft die Bestrafung von Beschädigungen bezw. Gefährdungen des Telegraphenbetriebes.

Abg. Gröber (Ctr.) bestreitet die Nothwendtgkett einer be­sonderen Bestimmung für die hier in Frage kommenden Fälle von Sachbeschädigung.

Abg. Klemm (cons.): Es handle sich hier um eine besondere Form der Sachbeschädigung, die sich bei der Bedeutung des Tele­graphen für den öffentlichen Verkehr als besonders schwer qualtficire; deshalb sei auch eine besondere Strafbestimmung dafür am Platze.

Artikel II wird in der von der Commission vorgeschlagenen Fassung angenommen.

Artikel III dehnt die vorerwähnten Strafbestimmungen auch auf die Rohrpostanlagen aus. Dieser Artikel wird mit einem Zusatz der Commission angenommen, wonach unter Tttegraphenanlagen auch Fernsprechanlagen mitbegriffen sind.

Damit ist die zweite Lesung der Vorlage beendet.

Es folgt die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betr. die kaiserliche Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika.

Abg. v. Keudell (Rchsp.) spricht seine Freude darüber auS, daß es den Bestrebungen der Reichsregierung gelungen ist, zu ver­hindern, daß der schwarze Erdthetl ganz in englischen Besitz überging.

Abg. Dr. Bamberger (dfr.) erklärt, daß er und seine Freunde gegen die Vorlage stimmen werden in Consequenz der früher der Colonialpolttik gegenüber beobachteten Haltung.

Die Vorlage wird in zweiter Lesung angenommen.

Es folgen Wahlprüfungen.

Die Commission beantragt über die Wahl des Abg. Dr. Schier (cons.) für 8. Cassel die Beschlußfassung auszusetzen und amtliche Erhebungen über angebliche Unregelmäßigkeiten bei der Wahl zu ver­anlassen.

Abg. Baumbach-Altenburg (Rchsp.) erklärt sich gegen die­jenigen Erhebungen, welche die Beeinflussung der Krieger-Vereine betreffen, die angeblich stattgefunden haben soll.

Das Haus beschließt nach dem Commissionsantrage.

Die Wahl des Abg. Evers (Ctr.) für 3. Minden soll nach dem Anträge der Commission für gtltig erklärt werden.

Abg. Rickert (dfr.) beantragt nochmalige Zurückverweisung an die Commission, event. sofortige Ungültigkeitserklärung. Es liege eine amtliche Beeinflussung der Wahl durch den Landrath vor, der gegen Herrn v. Hammerstein Partei ergriff. Es sei mehr als wahr- scheinltch, daß ohne die Beeinflussung Herr v. Hammerstein in die engere Wahl gekommen wäre.

Abg. Groeber (Ctr.) hält die Verlautbarungen des Landraths nicht für amtliche; außerdem enthielten sie nichts Unwahres. Redner und seine Freunde werden lediglich für den Commissionsantrag stimmen.

Abg. Dohrn (dfr.) befürwortet eine nochmalige Berathung der Angelegenheit durch üte Commission.

Abg. Trager (dfr.): Die Form der landräthlichen Bekannt­machung lasse keinen Zweifel darüber, daß sie als amtliche aufgefaßt werden müsse. Der Landrath habe seine amtlichen Befugnisse wett überschritten; das rechtfertige die Ungültigkeitserklärung der Wahl. Jedenfalls sollte man die Angelegenheit zur nochmaligen Prüfung an die Commission zurückoerwetfen.

Abg. Dr. Marquardsen (natl.) schließt sich den Anschauungen Groebers an; Evers habe in der Stichwahl mit einer so bedeutenden Mehrheit von Stimmen gesiegt, daß nicht anzunehmen ist, daß er gegen Herrn v. Hammerstein unterlegen wäre. Es wäre eine materille Ungerechtigkeit, wenn man die Wahl Evers für ungültig erklären wollte. Auch zu einer nochmaligen Zurückverweisung an die Com­mission liegt kein Grund vor. Die Bekanntmachung des LandrathS erfolgte in der Erbitterung, aber eine amtliche ist sie nicht.

Abg. Schrader (dfr.): Auf den Gemüthszustand des Land­raths kommt bei der Beurtheilung feiner Bekanntmachung nichts an. Mit Rücksicht auf die später bekannt gewordenen Mora empfiehlt sich nochmalige Commissionsberathung.

Das Haus beschließt, unter Ablehnung aller anberroeiten Anträge, Gültigkeitserklärung.

Die Commission beantragt über die Wahl des Abg. Grumbt (Rchsp) für 8 Sachsen die Beschlußfassung auszusetzen und Erheb­ungen über angebliche Unregelmäßigkeiten anzuordnen.

Abg. Dr. Mehnert (cons.) beantragt, die Erhebungen über eine angebliche Agitation in den Kriegervereinen, welche die Commission beschloffen, nicht zu veranlassen; die Agitation sei an sich nicht gesetz­widrig und im vorliegenden Falle habe sie sich auf ein harmloses Circular beschränkt.

Abg. Bebel (Soc.): In Sachsen ist die Agitation der Krieger­vereine so verderblich, daß es Zeit ist, ihr ernstlich entgegenzutreten; sie ist dort mit Genehmigung des Königs inscenirt worden und es wurde erklärt, daß die Stimmenabgabe für einen Candidaten der Opposition ein Meineid sei.

Bei der Abstimmung über den Antrag des Abg. Dr. Mehnert wird Auszählung nöthig; es stimmen nur 241 Abgeordnete ad. DaS Haus ist mithin nicht beschlußfähig.

Nächste Sitzung Mittwoch 2 Uhr. Tagesordnung: Kleine Vor­lagen, Commissionsberichte.

Schluß 5V< Uhr.

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Deutsches Reich.

Darmstadt, 10. März. Die Erste Kammer der Stände wird Mittwoch den 18. d. M. zur Erledigung des Budgets für mehrere Sitzungen zusammentreten.

Darmstadt, 10. März. Das gestern ausgegebene Groß­herzogliche Regierungsblatt (Beilage Nr. 6) enthält:

1. Bekanntmachung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz, die Bildung von Sachverständigeu-Vereinen in Gemäßheit der Reichsgesetze vom 9., 10. und 11. Januar 1876 über das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste, den Schutz der Photographien und das Urheberrecht an Mustern und Modellen betreffend.

2. Zusammenstellung der Ergebnisse der Rechnung über die Staatsschuldenverwallung für das Etatsjahr 188889.

3. Verzeichniß der Vorlesungen, Hebungen und Praktika, welche im Sommersemester 1891 in den sechs Fachabtheilungen der Großherzoglich Technischen Hochschule zu Darmstadt ge­halten werden.

Darmstadt, 10. März. Das Amts blatt des Groß­herzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz, Section für Justizverwaltung, Nr. .4, enthält: Ausschreiben d. d. Darmstadt, 3. März 1891, an die Vorsteher der Groß' herzoglichen Gesängniffe, Provinzialarresthäuser und Haft- locale, betreffend das Feuerlöschwesen in den Straf- und Gefangenenanstalten des Großherzogthums.

Berlin, 9. März. In der nächsten Woche werden für den Reichstag wie für das preußische Abgeordneten­haus die Osterferien beginnen, welche den überbürdeten Volksvertretern eine sehr nothwendige längere Erholungspause bringen. Die Osterferien sollen in beiden Parlamenten am 20. März ihren Ansang nehmen und hofft man, daß der Reichstag bis dahin den Etat vollständig erledigen und viel­leicht auch die Einzelberathung der Arbeiterschutzvorlage noch ein Stück weiter fördern wird. Was das preußische Abge­ordnetenhaus anbelangt, so dürfte sich dasselbe bis zu seiner Vertagung nach Fertigstellung der Gewerbesteuervorlage nur noch mit kleineren Sachen beschäftigen, so daß die zweiten Lesungen des Etats und der Landgemeindeordnung dem nach­österlichen Sessionsabschnitt Vorbehalten bleiben. Jedenfalls können die preußischen Volksvertreter sich der österlichen Ruhezeit mit dem Bewußtsein hingeben, um wenigstens die

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