Einzelbild herunterladen

zu wirken, daß die Handarbeitslehrerinnen an den städtischen Schulen im Sinne des Art. 35 des Volksschulgesetzes den Fachlehrern bezüglich ihrer Anstellungs-Verhältnisse gleichgestellt werden.

4) Auf die an die Stadtverwaltungen von Seiten der Lehrer ge­richteten Gesuche um anderweiteRegelung der Gehaltsverhältnisse der Lehrer, Lehrerinnen, Schulvcrwalter und Schulverwatterinnen an den städtischen Volksschulen wurde beschlossen, 1) daß den Gesuchen nur in der Art entsprochen werden könne, daß die für die Lehrergehalte festzusetzenden Gehaltsscalen nach dem Dienstalter be­stimmt werden, zählend von der ersten dienstlichen Verwendung nach bestandener Schlußprüfung, ohne jede Rücksicht auf den Zeitpunkt der definitiven Anstellung. 2) Bet Großh. Staatsregierung zu be­antragen, eine gesetzliche Bestimmung des Inhalts herbeizuführen, daß die Städte in gleicher Weise wie die Landgemeinden fernerhin nur einen Durchschnittsgehalt für die Lehrerstellen der Stadtschule aufzubringen haben und daß der fehlende Betrag als Alterszulage aus Staatsmitteln aufzubringen ist.

5) Bezüglich der Erhöhung der Gehalte der städtischen Beamten mit Rücksicht auf das Gesetz vom 11. April 1891, betr. die Aufbesserung der Gehalte der Civilbeamten, hält der Städtetag eine Erhöhung der Gehalte der städtischen Beamten für n o th wendig, insoweit diese Gehalte nicht in den letzten zwei Jahren bereits regulirt worden sind. Die Art und das Maß der Erhöhung soll den einzelnen Städten überlassen bleiben, da hier locale Verhältnisse und feststehende Organisationen maßgebend sind. Soweit möglich, soll die städtische Gehaltsfeststellung sich der staatlichen anschlietzen.

6) Zur Angelegenheit der Er Hebung der Gemeindesteuern wird beschlossen, bei Großh. Ministerium der Finanzen zu beantragen, dasselbe wolle für die Möglichkeit rechtzeitiger Erhebung der Gemeinde- Umlagen dadurch Sorge tragen, daß: 1) die Erhebungsziele für die Gemeindesteuern für die Monate Mai, Juli, September, November, Januar und März verlegt und 2) den Steuercommissartaten die zur rechtzeitigen Durchführung des Steuerregulirungs-Geschäfts er­forderlichen Hilfskräfte während der Dauer der Steuerveranlagung zur Verfügung gestellt werden. (Wie aus den Verhandlungen des Städtetages hervorging, steht Gießen nächst Offenbach in der Zu­stellung der Steuerzettel am günstigsten. Die Staatssteuerzettel werden den Steuerpflichtigen so zeitig zugestellt, daß sie das 1. Ziel noch entrichten können; die Zustellung der Gemeindesteuerzettel ließ sich indeß nicht ermöglichen, ohne daß zwei Ziele zugleich fällig wurden. In einigen anderen Städten kämen die Gemeindesteuerzettel erst in die Hände der Steuerpflichtigen, wenn drei Ziele fällig seien.)

Ueber die Fürsorge für die Hinterbliebenen der Gemeindebeamten verhandelte der Städtetag ebenfalls. Ein Beschluß wurde indeß nicht gefaßt, aber im Allgemeinen dem Vorgänge Gießens entsprechend empfohlen, in die Gehalts­sätze der Beamten mit einzuziehen die Beiträge zu der Wittwen- und Waisenkassen, bezw. auf Entrichtung besonderer Beiträge von Seiten der Beamten zu verzichten.

Die Gesuche der Herren Andreas Sorgenfrei und Wilhelm Scharf um Ertheilung der Coneession zum Wirthschaftsbetrieb werden innerhalb der für die Stadtver- ordneten-Versammlung in Frage kommenden Zuständigkeit befürwortet. Ersterer Gesuchsteller beabsichtigt die Wirthschaft Zum Kronprinzen" (Licherstraße), letzterer die Wirthschaft Zur Pulvermühle" weiterzubetreiben. In Erledigung des ihr neulich in Betreff der sogen.Taubentränke", des vor der Kempff'schen Besitzung an der Marburgerstraße befindlichen Wasserbehälters, ertheilten Auftrages, hat die Baudeputation beantragt, von einer in früheren Sitzungen zur Sprache gebrachten Veräußerung dieser Taubentränke abzusehen, dagegen den Zugang zu derselben auf einen Meter einzuschränken. Der Antrag wird zum Beschluß erhoben. Gemäß des im Mai 1889 errichteten Testaments des Metzgers PH. Schmidt hat die Stadt die Verpflichtung übernommen, das Grab desselben von dem Zinsen-Erträge eines Capitals von 400 Mk. in Stand zu halten. Es wird, weil die bezüglich der Instandsetzung des Grabes getroffenen Be­stimmungen besondere Weiterungen veranlassen würden, be­schlossen, auch die Instandsetzung durch die Stadt vornehmen zu lassen. Die Löber'sche Grabstätte (des Stifters der Löberstiftung) soll ebenfalls in die Unterhaltung der Stadt übernommen werden. Das Gesuch des Herrn Peter Gibb um Erlaubniß zum Umbau eines Hauses am Leih- gesterner Weg wird aus Grund der §§ 5 und 18 des Orts­baustatuts beanstandet. Nach § 5 des angezogenen Statuts wird außerhalb des Ortsbauplans in der Regel Bauerlaubniß nicht ertheilt- nach § 18 sind Stockwerksaussetzungen auf bestehende Gebäude nur dann zulässig, wenn die bestehenden Mauern eine bestimmte Minimalstärke haben. Für ver­schiedene gelegentlich der Erweiterungsbauten für eine Kessel­anlage im Schlacht Hause auszusührende Herstellungs­arbeiten (Umbau der Maschinistenwohnung, Herstellung eines Zimmers für den Taglöhner, Weißen der Wände und Decken, Ausbesserungen an der Hauptschlachthalle re.) werden die 445 Mk. betragenden Kosten bewilligt. Nachdem die Bürgermeisterei Heuchelheim sich bereit erklärt hat, die An­schlußstrecke des nach dem Hardtberge führenden Weges zu chaussiren, sollen die Chaussirungsarbeiten auch auf der diesseitigen Strecke vorgenommen werden. Die auf 2100 Mk. veranschlagten Kosten werden zu Lasten des nächstjährigen Budgets bewilligt. DemOberhessischen Verein für Localgeschichte" soll eine im Garten der Schüler'schen Besitzung befindliche, z. Z. als Grubenverschluß dienende Gußplatte aus dem Jahre 1743,da ihm dieselbe für seine Sammlungen noch fehlt", überlassen werden. Das Gesuch des Herrn L. Hubn um Verlegung eines Entwässerungs­grabens auf der Stephansmark wird unter der Bedingung genehmigt, daß Gcsuchsteller alle Kosten trägt. Dem Gabelsberger Stenograph en-Verein soll auf Er­suchen der alte Rathhaussaal zum Zwecke der Ertheilung von Unterricht an zwei Wochenabenden unter den üblichen Be­dingungen überlassen werden. Nach der Ortspolizei­verordnung vom 10. Mai 1890 müssen die Vorgärten mit einer aus massivem Sockel und eisernem Geländer bestehenden Einfriedigung versehen sein, sofern eine andere Ein- sriedigungsart nicht besonders gestattet ist. Bauplätze an eröffneten Straßen müssen mit einer aus gehobelten Latten bestehenden Einfriedigung nach der Straße hin abgeschlossen werden. Diesen Anforderungen entsprechen nach vorliegenden polizeilichen Meldungen z. Z. eine Anzahl Einfriedigungen im Nordende der Stadt (Weserstraße und Nordanlage) nicht. Die Baudeputation hat beantragt: die Einfriedigungen an den Hosraithen von Magnus Becker (Steinstraße 51), PH. Böger (Weserstraße 5), Wilhelm Gail (Nordanlage) in ihrem dermaligen Zustande zu belassen, da die betr. Straßen noch

nicht ausgebaut sind- der Kaspar Vogel Wwe. (Nordanlage) die Herstellung einer ordnungsmäßigen Einfriedigung aufzu­geben- dem Wilh. Seuling anzusinnen, seinen Bauplatz an der Nordanlage durch ein den Bestimmungen über Einfriedi­gung der Bauplätze entsprechendes Lattenspalier abzuschließen, während die Einfriedigungen an den Hosraithen von Karl Neuenhagen Wwe. und Ludwig Georgi durch neue ersetzt werden sollen. Es wird im Sinne des Deputationsantrages beschlossen. Der Beschluß über die künftige Verwendung der ehemaligen, in Besitz der Stadt übergegangenen Stall­meisterwohnung wird ausgesetzt. Es war mit demAll­gemeinen Verein für Armen- und Krankenpflege" wegen Ueber- nahme des Miethspatronats über das betr. Gebäude, das eine Anzahl kleiner Wohnungen enthält und behufs deren Benutzung entsprechend hergestellt werden sollte, verhandelt worden. Genannter Verein hatte sich bereit erklärt, das Haus zu miethen. Inzwischen hat Herr Oppenheimer der Stadt ein Angebot gemacht, nach welchem er das Grundstück erwerben und unter Heranziehung seines eigenen Grundbesitzes zur Anlage einer Privatstraße verwenden will. Die Sache wird deshalb der Baudeputation zur Vorberathung über­wiesen. In Verfolg ihres Gesuches um Ueberlassung eines Kohlenlagerplatzes hat die Garnison-Verwaltung als weiter geeignetes Gelände dasjenige zwischen dem Hause des Herrn Barbier Nolte und der Licherstraße vorgeschlagen. Die Baudeputation hat sich mit Wahl dieses Platzes nicht einverstanden erklärt, sondern schlägt als Lagerplatz einen Theil des, den hinter der Kaserne befindlichen Weg entlang ziehenden Geländes vor. Der Beschluß hierüber wird noch ausgesetzt. Herrn Metzgermeister Meister wird aus Ersuchen zur Räumung seines zwecks Straßendurchbruchs von der Stadt erworbenen Hauses Frist bis zum 15. Juli bewilligt. Schließlich erklärt sich die Versammlung damit einverstanden, daß die Sitzungen der Stadtverordneten während des Monats August ausfallen und nur dringende Angelegen­heiten erledigt werden.

Die am 8. d. Mts. hier zu Grab getragene Frau Anna Noll geb. Eißner hielt bei der Fahnenweihe des Kriegervereius im Jahre 1878 als junges blühendes Mädchen die Weiherede. Leider erfuhr der Verein zu spät, daß Frau Noll von New-Uork hierher gekommen sei, um statt Genesung den zu frühen Tod zu finden. Er konnte sich nur darauf be­schränken, heute einen prachtvollen Kranz mit der Widmung: Ihr, die unserer Fahne die Weihe gab, in dankbarer Er­innerung der Kriegerverein Gießen" auf das Grab der Verblichenen niederzulegen.

Der Gießener Anzeiger von gestern (9. Juli) enthielt aus Marburg die Nachricht, daß in dortiger Gegend die Influenza unter den Pferden herrsche und bereits mehrere Opfer gefordert habe. Das ist wieder ein Beweis von der Indolenz der Pferdebesitzer, so lange ihre Pferde gesund sind. Sonst würde man sich die vom Königlich Preußischen Kriegs­ministerium durch eine Geldprämie ausgezeichnete Broschüre unseres Mitbürgers, Herrn Oberstlieutenant Spohr,Die Influenza (Grippe, Brust- und Rothlaufseuche) der Pferde, ihre Entstehungsursachen, Ver­hütung und naturgemäße Heilung. (Hannover bei Schmorl & von Seefeld 1889. Preis 1 Mk.)" beschafft und danach gehandelt haben. Die Influenza ist, wie dort nachgewiesen, eine lediglich durch Anhäufung von gas­artigen Giften aus der Ausdünstung der Pferde selbst in der Stall lnft entstehende Krankheit und kann nur durch aus­giebiges Lüften der Ställe Offenlassen der Fenster bei Tag und bei Nacht vermieden werden. Auch über die Behandlung bereits erkrankter Pferde giebt die genannte Schrift ausführliche Auskunft. Die Husarenschwadron in Merseburg, unter welcher ebenfalls die Influenza aüfgetreten, läßt die Pferde seitdem im Freien bivakiren.

Ernennung. Seine Königliche Hoheit der Groß­herzog haben Allergnädigst geruht: am 5. Juli den Geo­logen Dr. Karl Albert Gustav Klemm aus Dresden zum zweiten Landesgeologen, mit Wirkung vom I.März 1892 an, zu ernennen.

Auszeichnung. Das Ehrenzeichen für Mitglieder frei­williger Feuerwehren wurde ertheilt: Durch Allerhöchste Entschließung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs vom 29. Juni dem Mitgliede der freiwilligen Feuerwehr zu Wimpfen Ludwig No bis.

Zur Warnung für Thierqu'äler möge mitgetheilt werden, daß bei den Gerichtshöfen immer mehr die Praxis zur Anwendung gelangt, derartige Uebertretungen nicht mit Geld-, sondern mit Freiheitsstrafen zu ahnden, indem von der Ansicht ausgegangen wird, daß der Anblick einer Thier­quälerei, besonders auf jugendliche Gemüther, einen verrohenden Eindruck ausübe.

Kaiser-Manöver. An dem diesjährigen Kaiser-Manöver des 11. Armeecorps nehmen behufs Bildung einer Cavallerie-Division auch Truppentheile anderer Armee-Corps Theil. So erhalten die Gemeinden des Kreises Friedberg in den Tagen des 14.16., 20., 24., 25., 30. und 31. August, 1., 2., 3. September Einquartierung von den zum 7. Armee­corpsgehörigen Cavallerie-Regimentern: Westfälisches Cürassier- Regt. Nr. 4 (Münster) und 1. Westsäl. Husaren-Regt. Nr. 8 (Paderborn).

Hessische Luther-Stiftung. Diejenigen Herren Studirenden derTheologie, welche sich um eines der am 1. October d. Js. frei werdenden Stipendien der hessi­schen Luther-Stiftung bewerben wollen, werden aufgefordert, ihre Gesuche bis zum 1. August l. Js. bei dem Schriftführer des Vorstandes, Herrn Dekan Wahl zu Wieseck, einzureichen. Die hessische Luther Stiftung ist bestimmt, solche Studirende der evangelischen Theologie, welche sich verbindlich machen, der hessischen Landeskirche zu dienen und sich durch erwiesene Tüchtigkeit würdig gezeigt haben, durch Stipendien bei ihrem Studium, vorzugsweise bei solchem auf der Landes-Universität zu Gießen, zu unterstützen. Die Stipendien betragen 350,

bezw. 700 Mk. und werden in der Regel aus zwei Jahre verliehen.

Jagdausfichten. Die Aussichten aus eine gute Reb­hühnerjagd sind, wie gemeldet wird, an vielen Orten be­deutend herabgemindert worden, indem sich herausgestellt hat, daß die brütenden Hennen die Nester theilweise verlassen haben. Der Grund hiervon ist offenbar in dem Umstand zu suchen, daß sie die Eier von dem vielen Regen nicht mehr zu schützen vermochten und in Folge dessen das Brüten lieber ausgaben. Die jungen Hasen scheinen weniger durch das Regen­wetter gelitten zu haben.

S. Villingen, 9. Juli. Heute sand dahier unter zahl­reicher Betheiligung die Beerdigung des in Folge einer Schlägerei in Nonnenroth verstorbenen 19jährigen Sohnes des hiesigen Arbeiters Weber statt, nachdem Tags vorher unter Anwesenheit mehrerer Aerzte, der Großherzogl. Staats­anwaltschaft u. s. w. die Section der Leiche vorgenommen worden war. Ein als Thäter bezeichneter und dieserhalb ver­hafteter Einwohner von Birklar ist wieder freigelassen worden.

Aus dem Ohmthal, 9. Juli. Die Heuernte neigt sich ihrem Ende zu, das durch die weniger günstige Witterung der letzten Tage etwas in die Länge gezogen wird. Allgemein übertrifft das Ergebniß der Heuernte hier die gestellten Er­wartungen, es kann als ein sehr gutes bezeichnet werden. Dies kommt daher, daß in den letzten 14 Tagen das Anfangs fehlende Grundgras durch die ausgezeichnet frucht­bare Witterung: Tags warmer Sonnenschein, Nachts Regen, mit Macht nachwuchs und sich entwickelte. Was in den Grundwiesen durch den strengen Winter verloren ging, das ersetzen doppelt die Berg- und Feldwiesen durch einen ganz vorzüglich üppigen Graswuchs. Der Heuvorrath wird den vorjährigen hier übertreffen, da die Landwirthe diesmal nicht wie früher gezwungen waren, viele Wiesen grün auszusüttern. Der Klee wuchs und wächst noch so reichlich, daß er voll­ständig zur Fütterung ausreicht, und das fällt sehr ins Gewicht bezüglich des Quantums des Futtervorraths. Oft wird die reichste Heuernte eben durch das Fehlen des Grün­sutters sehr reducirt. Auch bezüglich der Qualität übertrifft die diesjährige Heuernte die vorjährige, die damals sehr unter der Ungunst der Witterung zu leiden hatte. Allerdings kommt ja gegenwärtig auch nicht sehr getrocknetes Heu in die Scheuer, aber das meiste ist doch bereits unter Fach und Dach. Das Grummet zeigt einen ganz vorzüglichen Ansatz, wie die Vegetation überhaupt üppiges Wachsthum. Allein in ihrer temporären Entwickelung bleibt sie fast 14 Tage hinter der normalen zurück. Dem Korn wird eben die Wurzel noch nicht faul, es ist noch gänzlich grün, und doch sind bald zwei Wochen seitPeter und Paul" (29. Juni) verflossen, von welchem Zeitpunkt an in der Regel die Reife be­ginnt. Dem Obst kommt das seitherige feuchte Wetter sehr zu statten- die jungen Früchte entwickeln sich sehr gut und fallen nicht so massenweise ab, wie bei anhaltender Trockenheit. Nehmen wir hier die Gesammtaussicht des Ergebnisses der landwirthschaftlichen Producte in's Auge, so müssen wir uns sagen: hier ist kein Grund zu einer Vertheuerung des Brodes vorhanden, wie sie dessenungeachtet aber besteht.

Büdingen, 8. Juli. Das hiesige Kreisamt hat für unseren Kreis ein Localreglement erlassen, wonach es den schul­pflichtigen Kindern untersagt wird, ohne Begleitung ihrer Eltern oder deren Stellvertreter Wirthshäuser und öffentliche Tanzlocale zu besuchen.

Verkehr, £anö» rrird Volkswirthschaft»

Gieße«, 8. Juli. Der gestern dahier abgehaltene Vieh­markt war ziemlich befahren. Es waren aufgetrieben: 1345 Stück Rindvieh und 197 Stück Schweine. Am Tage vor dem Markte zeigte sich schon große Kauflust und wurden am selben Tage viele Käufe abgeschlossen. Eine merkliche Aenderung in den Preisen war jedoch nicht eingetreten. Nächster Markt Dienstag den 21. und Mittwoch den 22. Juli d. I., am letzteren Tage auch Krämermarkt. Das Ablesen der Krämerstände findet Morgens 7 Uhr statt.

Frankfurt- 8. Juli. Der gestrige Markt im städtischen Viehhos war befahren mit 427 Kälbern und 260 Schweinen; am Dienstag waren 108 Schweine vorhanden. Die Umsatzpreise blieben bei beiden Vtehsorten unverändert die am Montag notirten: Kälber erster Sorte 68 bis 73 Pfg., zweiter Sorte 57 bis 63 Pfg., Schweine erster Sorte 56 bis 57 Pfg., zweiter Sorte 54 bis 55 Pfg. per Pfund.

nirchlrche Anzeigen Stadt Gietzerr.

Evangelische Gemeinde.

Gottesdienst.

7. Sonntag nach Trinitatis, 12. Juli:

Vormittags 7»/i Uhr: Pfarrer Schlosser.

Vormittags 9Va Uhr: Pfarrer Dingeldey.

Kinderkirche Vormittags 11 Uhr: Pfarrer Schlosser.

Katechismuslehre für die Realgymnasiasten und Realschüler Vormittags 11 Uhr in der Kleinkinderschule. Pfarrer Dr. Nau­mann.

Christenlehre für die confirmirten Mädchen Nachmittags 3 Uhr in der Stadtktrche. Pfarrer Schlosser-

Die Pfarrgeschäfte in der Woche vom 12. bis 18. Juli besorgt Pfarrer Dingeldey-

Katholische Gemeinde.

8. Sonntag nach Pfingsten, 12. Juli:

Samstag: Nachmittags um 4 Uhr und Abends um V»8Uhr Gelegenheit zur hl- Beichte.

Sonntag: Morgens von 6 Uhr an Gelegenheit zur hl. Beichte; um Va7 Uhr Austheilung der hl- Communion; um V28 Uhr Früh­messe ; um 8/<10 Uhr Hochamt mit Predigt. Nachmittags um Uhr Christenlehre und Andacht.

Gottesdienst in der Synagoge.

Samstag den 11. Juli:

Vorabend 716 Uhr, Morgens 8o° Uhr, Nachmittags 4°° Uhr, Sabbathausgang 855 Uhr.

Temperatur der Lahn und Luft gemessen am 10. Juli, Vormittags zwischen 11 und 12 Uhr: Wasser 13Vz, Luft 13 Grad Reaumur.

L. Ehr. Rübsamen Wwe.