Ausgabe 
11.7.1891
 
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Nr. 158. Samstag den 11. Juli 1891

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Gießener Anzeiger

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Hench^recher 61.

Amts- und Anzeigeblatt für den Aoeis Gietzen.

eae|«e» Ln-eigen zu der Nachmittags für des fei««Äl>ni Lag erscheinenden Nummer bis Bonn. 10 Uhr.

Gratisöeitage: Gießener Kamitieuötätter.

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Anrtlichev Theil.

Gießen, den 9. Juli 1891. Betr.: Den Termin für die Einsendung der Gemeinderech­nungen pro 1890/91.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

au die Grotzh. Bürgermeistereien des Kreises»

Unter Bezugnahme auf unser Ausschreiben vom 11. Juni 1885 Amtsblatt Nr. 4 beauftragen wir Sie, sobald der Gemeinde'Einnehmer die Rechnung für 1890/91 an Sie abgeliefert hat, uns hiervon Anzeige zu erstatten.

Sofern der für die Ablieferung der Rechnung an Sie bestimmte späteste Termin Ende September von dem Rechner nicht eingehalten werden sollte, haben Sie uns am 1. October zu berichten.

__________________v. Gagern.__________________

Gießen, 9. Juli 1891.

Betr.: Den Termin für die Einsendung der Kirchenrech­nungen.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die evang. Kirchenvorstände des Kreises.

Der späteste Termin für die Ablieferung der Kirchen­rechnung an Sie ist auf Ende August festgesetzt.

Erfahrungsgemäß wird dieser Termin von den Kirchen­rechnern häufig nicht eingehalten, wir beauftragen Sie daher, uns die erfolgte Abgabe der Rechnung für 1890/91 bis zum 1. September l. I. anzuzeigen, event. zu berichten, daß der Ablieferungstermin vom Kirchenrechner nicht eingehalten wurde.

Mit dieser Anzeige ist gleichzeitig der Nachweis über den an den evang. Centralkirchenfonds abzuliefernden Ueberschuß des Einkommens der Pfarrstelle einzusenden, bezw. zu berich­ten, daß ein derartiger Ueberschuß nicht vorhanden ist.

Der aufzustellende Nachweis des Ueberschusses muß ge­nau der Vorschrift des Amtsblattes Großh. Oberconsistoriums Nr. 14 vom 17. Juni 1884 entsprechen.

Für die Kirchenfonds mit dreijähriger Rechnungsperiode fällt die Berichterstattung bezüglich der Ablieferung der Rech­nung fort.

Wir machen endlich noch besonders darauf aufmerksam, daß die Fi li al gemeinden, welche ihre Gehaltstheile an den Kirchenfonds der Pfarr gemeinde abzuliefern haben, von der Aufstellung und Einsendung des obenerwähnten Nachweises entbunden sind.

__________________v. Gagern.__________________

Bekanntmachung.

Mittwoch den 22. Juli 1891, Vormittags 10 Uhr wird auf Lonys Felsenkeller zu Gießen eine Generalversammlung des landwirthschaftlichen Bezirks­vereins Gießen abgehalten werden.

Alle Mitglieder des landwirthschaftlichen Bezirksvereins und der landwirthschaftlichen Ortsvereine, sowie alle Freunde der Landwirthschast werden zu dieser Versammlung hierdurch ergebenst eingeladen.

Die Herren Bürgermeister werden ersucht, den in ihren Gemeinden wohnenden Mitgliedern des Vereins von dieser Einladung Kenntniß zu geben und auf zahlreichen Besuch der Versammlung hinzuwirken.

Nach Schluß der Versammlung wird ein gemein­schaftliches Mittagsessen um 1^ Uhr Nachmittags stattfinden und ist der Preis eines Couverts aus 1.20 festgesetzt.

Tagesordnung:

1) Vorlage und Prüfung der Rechnung des landwirth­schaftlichen Bezirksvereins pro 1890/91.

2) Vorlage und Festsetzung des Voranschlags pro 1891/92.

3) Neuwahl des Vorstandes des landw. Bezirksvereins.

4) Wahl eines Rechners an Stelle des nach Offenbach überziehenden seitherigen Rechners Herrn' Laub er von Gießen.

5) Vortrag des Herrn Landwirthschaftslehrers Leithiger zu Alsfeld über das landwirthschaftliche Genoffenschafts­wesen.

Gießen, den 8. Juli 1891.

Der Director des landwirthschastl. Bezirksvereins Gießen. Jost, Regierungsrath.

Deutsches Reich.

Darmstadt, 9. Juli. Wie derDarmst. Zeitung" aus Potsdam berichtet wird, haben sich Seine Königliche Hoheit

der Erbgroßherzog heute früh zu einem viertägigen Besuche Ihrer Königlichen Hoheiten des Prinzen und der Prinzessin Heinrich von Preußen nach Kiel begeben.

Darmstadt, 9. Juli. Das heute ausgegebene Groß­herzogliche Regierungsblatt Nr. 20 enthält: Wahl­ordnung für die Wahlen der Vertreter der Arbeiter und der von diesen zu wählenden Beisitzer zum Schiedsgericht aus Grund des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 und des Ausdehnungsgesetzes vom 28. Mai 1885. Vom 24. No­vember 1885 und 27. Juni 1891.

Neueste Nachrichten.

WolffS telegraphisches Torrespondenz-Bureau.

Berlin, 9. Juli. DerReichsanzeiger" meldet, der Minister der öffentlichen Arbeiten, Thielen, sei zum Chef des Reichseisenbahnamts ernannt worden.

Berlin, 9. Juli. DenBerliner Politischen Nachrichten" zufolge wären die Kosten für die Arbeiten zur Befestigung Helgolands auf Grund eines noch vonMoltke erstatteten Gutachtens aus nicht ganz den dritten Theil der ursprünglich veranschlagten Summe herabgemindert, sodaß ein Betrag von etwa sechs Millionen Mark zur Ausführung der Bauten ausreichen werde.

Posen, 9. Juli. Nach Meldungen der Blätter wurde zwischen Lokalka und Grodno gestern Nacht in dem Blitzzuge Warschau-Petersburg Gras MichaelPlater, Gutsbesitzer bei Bialystok, ermordet und beraubt. Die Raubmörder sind entkommen.

Straßburg, 9. Juli. DieStraßburger Post" bezeichnet die Meldung von im Reichslande überhaupt und speciell in Straßburg bei den Gemeinderathswahlen zu Tage getretenen landsmannschaftlichen Spaltungen unter den Altdeutschen als unbegründet.

Wien, 9. Juli. Wie dasFremdenblatt" erfährt, ist auf die Anfrage der serbischen Regentschaft, ob dem Kaiser der Besuch des Königs Alexander am 10. August angenehm sei, eine sehr freundliche zustimmende Antwort erfolgt. Da der Kaiser um diese Zeit sich noch in Ischl aufzuhalten beabsichtigt, werde der Besuch daselbst statt­finden. Ristic und Paschic werden den König begleiten.

Salzburg, 9. Juli. Die letzten Wolkenbrüche ver­ursachten im Gasteiner, Rauriser und Fuscherthal bedeutenden Schaden. Brücken und Mühlen wurden weggerissen, viele Wiesen sind versandet, die Ernte ist theilweise vernichtet und auch Menschenleben sollen zu Schaden gekommen sein- so meldet man z. B., daß eine Sennerin bei dem Unwetter er­trunken sei.

London, 9. Juli. Der Kaiser machte heute früh einen Spazierritt durch Rotten-Row und nahm dann nach dem Frühstück im Buckingham-Palast, wobei die Musik der Cold­stream-Garde spielte, verschiedene Adressen entgegen. In seiner Ansprache an die Deputation des Antisclaverei-Vereins wies der Kaiser auf die inhumane Behandlung der Opfer Seitens der afrikanischen Sclaveuhändler hin. Später nahm er noch eine prachtvoll ausgestattete Bewillkommnungsadresse der Corporation der Fischhändler entgegen. Die Adresse hebt hervor, daß die Corporation die Ehre gehabt habe, den Kaiser Friedrich zu ihren Mitgliedern gezählt zu haben; die Corpo­ration heißt unterthänigst und herzlichst den Kaiser willkommen und weist auf die Bande hin, die England und Deutschland verknüpfen und erfleht den göttlichen Segen für das Deutsche Reich. Der Kaiser dankte sehr huldvoll und sprach seine Be­wunderung über die kunstvolle Ausführung der Adresse aus.

London, 9. Juli. Der Kaiser wohnt heute Abend einem Concert in Albert-Hall bei. Das Frühstück nahm das Kaiserpaar beim Marquis von Londonderry ein.

London, 9. Juli. Zum heutigen Gartenfest in Marlborough-House begab sich das Kaiserpaar im offenen Wagen, von der Leibgarde escortirt. Die Volksmenge be­grüßte das Kaiserpaar warm und lebhaft. In Marlborough- House wurde es vom Prinzen und der Prinzessin von Wales nebst deren Kindern empfangen. Die Königin tras um fünf Uhr von Windsor ein. Der Kaiser hals seiner Groß­mutter aus dem Wagen und geleitete sie zu ihrem Sitz im Garten. Um sieben Uhr kehrte die Königin nach Windsor zurück.

Der Kriegsminister gibt bekannt, daß an der Revue in Wimbledon am Samstag 1024 Mann Cavallerie, 5 Batterien, 2103 Mann Garden zu Fuß, 2084 Infanteristen, 562 Milizen, 15 920 Freiwillige, insgesammt 991 Offiziere und 22100 Mann unter dem Commando des Herzogs von Cambridge theilnehmen.

London, 9. Juli. Nach Meldungen aus Dublin herrscht dort unter den strikenden Dockarbeitern

größere Erregtheit. Gruppen der Feiernden durchzogen lärmend die Straßen.

Charleroi, 9. Juli. Der Strike ist beendigt, nach­dem der Rath der Ritter der Arbeit gestern die Wiederauf­nahme der Arbeit beschlossen hatte; heute nahmen 4500 Arbeiter die Arbeit wieder auf. Der Ausstand hat 70 Tage gedauert.

Newyork, 9. Juli. In einer Zuschrift an eine Zeitung erklärt der Senator Sherman, daß ein gemeinsames Vor­gehen mit den handeltreibenden Nationen das einzige Mittel sei, den Marktwerth des Silbers aus das entsprechende Verhältniß zum Golde zu erheben. Ein diesbezüglicher Ver­such von Seiten Amerikas allein würde nur die Schwäche der Union darthun. Die Forderung freier Silberprägung sei wenig rationell und habe nichts gemein mit der vernunft­gemäßen Forderung, den Münzumlauf entsprechend der Stei­gerung des Geschäftsverkehrs und dem Wachsthum der Be­völkerung zu vermehren.

Cincinnati, 9. Juli. Die Waarenbäuser der Pelzhändler Burkhardt u. Co. und der Confecttonare Gülshofer u. Co. sind niedergebrannt. Der angerichtete Schaden wird auf eine Million Dollars geschätzt.

Montevideo, 8. Juli. (Lloyd-Depesche.) Der deutsche DampferCleopatra" aus Hamburg ist in der Magellän- straße aus einen gesunkenen Felsen gestoßen und hat an den Strand gesetzt werden müssen, um am Untergehen ver­hindert zu werden. Das Schiff bricht auseinander und geht wahrscheinlich ganz verloren. Die Mannschaft und Passagiere sind gerettet.

totales utt6 provinzielles,

Gießen, 10. Juli.

Sitzung der Stadtverordneten vom 9. Juli. An­wesend : Herr Oberbürgermeister Gnauth, Herren Beigeordneten Keller und Langsdorff, von Seiten der Stadtverordneten die Herren Georgi, Grüneberg, Dr. Gutfleisch, Habenicht, Heyligen- staedt, Homberger, Jughardt, Keller, Löber, Petri, Dr. Ploch, Scheel, Schiele, Schmall, Schopbach, Simon, Dr. Thaer und Wallenfels.

Herr Oberbürgermeister Gnaüth eröffnete die Sitzung mit zwei Mittheilungen. Die erste derselben betrifft den Bahnbau Londorf-Lollar. Das Großh. Ministerium der Finanzen hat dem Großh. Kreisamt mit Bezug auf den von der Stadtverordneten-Versammlung s. Z. gefaßten Be­schluß, bei Großh. Regierung um Aufhebung des Projectes einer Bahn von Londorf nach Lollar und Ausführung einer solchen von Londorf nach Gießen mit Haltestelle im Nordende von Gießen vorstellig zu werden, mitgetheilt: Großh. Mi­nisterium erachte den Bau einer Bahn von Londorf nach Gießen wegen vorhandener Terrain-Schwierigkeiten für nicht empfehlenswerth- den Jntereffen der Bewohner des Lumda- thales würde durch die projectirte Linie Londorf-Lollar gedient- die Vorarbeiten für eine Linie Londorf-Gießen könnten, selbst nachdem sich die Stadt Gießen zur Ueber- nahme der entstehenden Kosten bereit erklärt, in absehbarer Zeit wegen Mangel an technischen Kräften nicht vorgenommen werden. Die zweite Mittheilung betrifft den am 6. Juli in Worms abgehaltenen Städtetag, aus welchen Herr Oberbürgermeister Gnauth die Stadt Gießen vertrat. Die aus dem Städtetage gefaßten Beschlüsse geben wir hier nach einem derW. Ztg." entnommenen, durch den Bericht des Herrn Oberbürgermeisters bestätigten Referat wieder:

1) Betreffs der Regelung der Canal-BenutzungsgebühreN beschloß der Städtetag bei Großh. Ministerium des Innern und der Justiz die Aenderung des Art. 21 der Bauordnung dahin zu be­antragen, daß a. im Falle die Canalkosten von den Anliegern in Capital zurückerhoben werden sollen, die Kosten für den laufenden Meter Canal im Durchschnitt für das ganze Canalnetz ermittelt und eingehalten werden können, b. daß aber außerdem gesetzliche Regelung dahin in der Bauordnung getroffen werde, daß für die Benutzung der Canäle die statutarische Einführung einer Canal-Benutzungsgebühr zugelassen wird, welche nach Maßgabe der durch die Capttalaufwendungen für Canaltstrung entstehenden Ztnsenlast auf die Grundsteuercapttalien der entwässerten Gebiete auszuschlagen ist. Ferner wurde ein Anttag angenommen, auf die Tagesordnung einer der nächsten Städtetage die Frage der Revision der Bauordnung zu setzen. (Herr Ober­bürgermeister Gnauth bezeichnete es angesichts der für Gießen z. Z. schwebenden Canalisationsfrage für erwünscht, daß da über die Art der Regelung dieser Frage in den betheiligten Gemeinden eine völlige Klarheit nicht herrsche die Gesetzgebung in der einen oder anderen Weise Entscheidung treffen möge.)

2) Hinsichtlich der Kosten der Jnvalidttäts- und Alters­versicherung erklärte der Städtetag, daß die Kosten, welche den örtlichen Stellen aus der Uebernahme der Geschäftsführung der Jnvaltditäts- und Altersversicherungsanstalt entstehen, 10 pCt. der Einnahmen dieser Stellen betragen. Angesichts dessen wurde be­schlossen, bet Großh. Mtntsterum des Innern und der Justiz zu beanttagen, daß die auf 3 pCt. festgesetzte Vergütung auf 10 pCt. erhöht wird.

3) Sei Großh. Ministerium des Innern und der Justi» dahin