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Nr. 131. Mittwoch den 10. Juni

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Amtliche. Theil.

Statut,

die Benutzung der Gemeinde-Viehwaage zu Steinbach betreffend.

Mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz vom 2. Juni l.J. zu Nr. M. I. 15511 und unter Zustimmung des Kreisausschusses des Kreises Gießen wird wegen Benutzung der Gemeinde-Viehwaage zu Steinbach be­stimmt :

§ 1.

Alle zur Verwiegung gebrachten Gegenstände müssen durch einen verpflichteten Wiegmeister oder durch dessen Stellver­treter gewogen werden. Außer diesen hat Niemand das Recht, aus der Waage zu wiegen.

§ 2.

Der Wiegmeister oder dessen Stellvertreter haben der ihnen zugehenden Aufforderung zum Wiegen alsbaldige Folge zu leisten.

Die Aufforderung hat von den Betheiligten direct an den Wiegmeister zu geschehen. Wenn derselbe der Aufforderung nicht entspricht, so ist sich an die Großh. Bürgermeisterei zu wenden, welche denselben zum Wiegen anhalten und nöthigen- falls Großh. Kreisamt Anzeige erstatten wird.

§ 3.

Der Wiegmeister oder dessen Stellvertreter haben über die von ihnen besorgten Geschäfte ein Tagebuch zu führen, in welchem unter fortlaufenden Ordnungs-Nummern anzu­geben sind:

a. der Ort des Wieggeschäfts,

b. der Name des Verkäufer? und Käufers,

c. Datum der Verwiegung,

d. die Art der gewogenen Gegenstände,

e. das Gewicht des gewogenen Gegenstandes,

f. der Verkaufspreis per Centner, insofern Verkäufer oder Käufer denselben angeben, wozu sie jedoch nicht gezwungen werden können,

g. der Betrag der erhobenen Wieggebühren.

§ 4.

Der Wiegmeister hat dem Käufer oder Verkäufer em dem Eintrag im Tagebuch gleichlautendes Abdruck-Billet, wo­rauf das Gewicht enthalten ist, auszustellen.

§ 5.

Gebührentarif.

An Gebühren werden erhoben:

1) für Kleinvieh, als: Schafe, Ziegen, Kälber,

Schweine u. s. w., von einem jeden Stück . 5 Pf.

2) für Großvieh, als: Ochsen, Kühe, Rinder

u. s. w. unter 10 Centner, von einem Stück 15

über 10 Centner, von einem Stück . . 20

3) für jeden anderen zur Verwiegung kommen­den Gegenstand, als: Frucht, Kartoffeln, Steinkohlen u. s. w., bis zu 3 Centner . 10 für jeden weiteren Centner.....2

§ 6.

Sogleich nach stattgefundener Wiegung sind die vorbe­merkten Wieggebühren nebst 5 Pfennig Vergütung an den Wiegmeister zu entrichten.

Für ortsfremdes Vieh oder sonstige Gegenstände sind 10 Pf. Vergütung für jede Wiegung an den Wiegmeister nebst den unter § 5 angeführten Wieggeldern zu bezahlen.

§ 7.

Am Schluffe eines jeden Vierteljahres hat der Wieg­meister das Tagebuch abzuschließen, sodann hat er einen Auszug aus dem Tagebuch über die im verflossenen Viertel­jahr gewogenen Gegenstände zu fertigen, woraus sowohl das Gewicht der gewogenen Gegenstände, als auch die erhobenen Gebühren ersichtlich sind. Diesen Auszug hat er in be­glaubigter Form der Bürgermeisterei zu überreichen.

Die erhobenen Wieggebühren werden dann dem Ge­meinde-Einnehmer in Einnahme decretirt und dann von dem Wiegmeister an denselben ausbezahlt.

§ 8.

Der Wiegmeister und dessen Stellvertreter werden von dem Ortsvorstand auf Widerruf ernannt und von Großh. Kreisamt verpflichtet, und unterliegen als Gemeindebeamte den für solche geltenden Disciplinarvorschriften.

Gießen, den 6. Juni 1891.

Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Gagern.

Deutsches Reich.

Darmstadt, 6. Juni. Aus B a l m o r a l wird derD. Ztg." geschrieben: Seine Königliche Hoheit der Großherzog be­

gaben sich gestern mit Ihrer Majestät der Königin und Ihren Königlichen Hoheiten der Prinzessin Beatrice und Prinz Heinrich von Battenberg nach Ballater, um der Beisetzung des Lieutenants G. Mc. Donald Barrett im 21. Königlich Schottischen Füsilier-Regiment, welcher noch bei der Ankunft der Allerhöchsten Herrschaften in Schottland als Fahnenlieutenant in der zum Empfang erschienenen Ehren­compagnie gestanden hatte und am vergangenen Freitag bei einer Fahrt in See umgekommen war, beizuwohnen. Im Gefolge Seiner Königlichen Hoheit befand sich Generalmajor Wernher. In der vergangenen Woche machten J.J. K.K. Gr.Gr. H.H. der Großherzog, Prinzessin Alix und Prinz Heinrich von Battenberg, begleitet von Generalmajor Wernher, aus Ponys, sowie J.J. K. Gr. H.H. Prinzessin Beatrice und Prinzessin Victoria im Wagen einen sehr lohnenden Ausflug nach Gleen Gelder und nahmen in dem dortigen Jagdhause Geldershiel den Thee.

Darmstadt, 8. Juni. Die Commission zur Revision der hessischen Verwaltun gsgesetzgebung soll mit ihren Beratungen zu Ende gekommen sein, so daß das ge­summte Material nunmehr dem Staatsministerium unter­breitet werden kann. Fr. Ztg.

nn. Darmstadt, 6. Juni. Vierte evangelische Landessynode. Nach Bekanntgabe einer Reihe neuer Einläuse und Berichtsanzeigen tritt die Synode in die Be­ratung der Vorlage Großherzoglichen Oberconsistoriums, den Gesetzentwurf, die Aushebung der Accidenzien der evangelischen Geistlichen betreffend. Die Berathung des Gesetzentwurfs nimmt den ganzen Morgen in Anspruch, da sich gegen die Fassung desselben schwerwiegende Bedenken erheben. Der § 1 besagt: Vom 1. April 1892 sind alle Ge­bühren der Geistlichen für von denselben zu verrichtenden Amtshandlungen, als Taufen, Trauungen und Beerdigungen, Vorbereitung zum heiligen Abendmahl, die Ostern- und Psing st feier, die herkömmlichen Gaben der Confirmanden, für Eides-Erklärungen und für Haus-Comwunionen ausgehoben. Dagegen gehören nicht hierher die aus den Gemeinde- oder Kirchenkaffen be­zahlten Vergütungen für Kirchweihpredigten und Gottesdienste, welche zur Erinnerung an Hagelschaden, Feuersbrunst rc. gehalten werden. Die Geistlichen dürfen von dem genannten Tage an für die oben erwähnten Amtshandlungen Gebühren

Fenilleton.

Am Vorabend des deulsch-frsnMschen Feldzuges 187071.

(Schluß.)

Als ich aus dem Schlachtplatze eintras, waren die Ab­hänge des Spicherer Berges von unseren Braven bereits er­stürmt, der Feind war auf der waldigen Höhe schon zurück- geworsen und aus dieser tobte ein mörderischer Kamps. Das Gewehrseuer knatterte ohne Unterbrechung, die dunklen Linien der kämpfenden Bataillone hoben sich plastisch von dem Grau des Berges. Unten zur Rechten im Thale, auf der Wiese bei der goldenen Bremm und der Waldsecke, auf der For- bacher Chaussee, spieen die Batterien des Feindes Verderben, während erst gegen 3 Uhr den Unserigen zwei Batterien des 8. Corps zu Hilfe kamen, von deren Ausstellung aus ich dem Verlaufe des Kampfes zuschaute.

Der Pulverdamps (das Wort, wie ich es in der Er­innerung an diesen und an andere schwere Tage hier schreibe, erregt in mir eine Vorstellung von der grauenhaften Ueber- sichtlichkeit des Schlachtgemenges der Zukunft, wenn dieser Schleier es nicht mehr decken wird) verwischte mir ost in unmittelbarer Nähe die Formen der feindlichen Bataillone, das Hin- und Herwogen der Gefechtslinien, denn das Klein­gewehrfeuer hüllte sie in Wolken. Keine Pause im Gefecht- heftiger und immer wilder tobte die Schlacht- die Füße der Kämpfenden zertraten die zwischen und vor ihnen hinsinkenden Verwundeten, wenn das Gefecht stand. Unsere Cavallerie hatte bereits einige wirksame Chargen gemacht. Gegenüber aus dem abschüssigen Plateau pflanzten sich jetzt neue feind­liche Batterien auf. Von unten heraus wirkten einige unserer Geschütze. Jndeß waren unsere Truppen denen des Feindes bei Weitem unterlegen, der nach ungesährer Berechnung wohl an 30,000 Mann schon in den Kampf gebracht und uns immer neue Mannschaft entgegenwars. Einmal schon hatten die Unseren ihn zurückgedrängt und wieder brach er mit frischen Kräften vor.

Da kamen über den Winterberg auch unsere Verstärkungen heran. Im Laufschritt eilten sie, die schon stundenlangen Marsch zurückgelegt, über den Winterberg in das Thal hinab, erkletterten die Spicherer Abhänge gegenüber und warfen sich in den Kamps. So spät waren sie gekommen - sechs Stunden saft hatten die Kameraden mit der Uebermacht gerungen! Aber auch einige neue Batterien kamen ihnen von unten zu Hilfe und gegen 7 Uhr war denn endlich der Feind aus der Höhe zurückgeworfen. Aber nur momentan, denn wieder führte er neue Truppen ins Gefecht und dieses stand, so viel ich sehen konnte, wohl eine halbe Stunde- dann aber gegen 8 Uhr wich er über die Höhe zurück. Mehrere am Fuße des Berges aufgestellte Reserven, Infanterie, Cavallerie und Artillerie, ihm nach, um den nöthigen Druck zu üben, und geschlagen räumte er gegen Forbach zu das Schlachtfeld.

Inzwischen hatte auch unser rechter Flügel aus der Chaussee ein blutiges Gefecht. Unsere Bataillone waren unter dem heftigsten Feuer bereits bis Stiering vorgedrungen, wurden aber wieder zurückgedrängt und erst gegen Abend gelang es auch ihnen, den Feind m den Grenzort Stiering hineinzuwerfen. Auch der Versuch desselben, mit starken Artilleriemassen unser Centrum zu durchbrechen, war miß­lungen- dieselben wurden von den Unserigen zum Rückzüge gezwungen, den der Feind durch eine furchtbare Kanonade zu decken suchte. ,

Als der Abend herabsank, war eine der denkwürdigsten Schlachten zu unseren Gunsten entschieden. Unsere Truppen lagerten sich erschöpft auf dem Platze, den sie bei Beendigung des Kampfes inne gehabt, um am Morgen eines neuen An­griffs gewärtig zu sein. Der Feind campirte auf den Höhen zwischen Forbach und Kehrbach. Unser Verlust war bedeu­tend, namentlich an Offizieren. Rührend;unb erhebend war es zu sehen, mit welcher Aufopferung die Saarbrückener Be­völkerung schon während des Kampfes bemüht war, den Ver­wundeten Hilfe und Erfrischung zuzusühren. Ganze Wagen voll Frauen und Mädchen fuhren auf das Schlachtfeld, un­besorgt um die einschlagenden Kugeln, um Verbandzeug, Wasser, Brod und Nahrungsmittel zu bringen- ich selbst sah zwei Mädchen unter den Krankenträgern, die einen schwer 1 verwundeten Offizier aus den Armen aus dem Kampfe trugen,

- ihn mit ihren Tüchern verbanden und ihn dann erst zum ; Verbandplätze schafften.

Wer in diesem heißen, durchaus improvisirten Treffen eigentlich das Commando geführt, darüber war man auf dem \ Schlachtselde ganz im Unklaren. Keiner der Generäle, darüber waren die Offiziere einig, würde die Verantwortlichkeit da-

für übernommen haben, wäre es schief gegangen- man sprach ! indeß damals schon davon, daß es Steinmetz gewesen, der \ nach seiner Gewohnheit der erste habe sein wollen und den Vormarsch befohlen. Als ich, von der Spicherer Höhe kommend, um 10 Uhr Abends das Hotel zur Post betrat, fand ich die Generäle v. Steinmetz, v. Zastrow und v. Kamecke am Gast­tische. Ich warf hier diese Frage auf, aber ich erhielt keinen Aufschluß. Als ich nach flüchtigem Abendmahl zu Goeben hinüber- 5 eilte, um in dieser Ungewißheit wenigstens Anhalt für einen 5 authentischen Geschäftsbericht zu haben, sagte dieser mir: ;Sie wissen, wir langten um 1 Uhr an und da führte ich ' das Commando. Um 2 Uhr übernahm es Excellenz Stein- ? metz!" Auch er wollte ersichtlich nicht weiter mit der Sprache heraus.

Als am nächsten Morgen kein Angriff erfolgte und auch Forbach in der Nacht eiligst vom Feinde aufgegeben war (der in vollem Rückzug, da am selben Tage auch Mac Mahon bei Wörth geschlagen worden) fuhr ich dort hinaus, um für meine Pferde zu souragiren, denn das Futter war knapp geworden. Unsere Soldaten saßen in den halb zerstörten Gehöften an der Chaussee, auf welcher der Kamps getobt, und sangen:Napoleum, du Schustergeselle", und andere seltsame Lieder, die damals entstanden. Der ganze Weg war mit Trümmern bedeckt. General v. Kamecke stand im Ein­gänge eines Zeltes am Wege, das einem Indianer-Wigwam glich- er lud mich ein, mit ihm eine Flasche des guten Roth- weins zu trinken, den die Franzosen so eilig in Forbach zurückgelassen, und bei dieser Gelegenheit fragte ich auch ihn wieder:Sagen Sie mir um Gotteswillen, Excellenz, wer hat denn gestern commandirt?" Ich sagte ihm dabei, was Goeben mir gestern Abend geantwortet.Ah bah!" rief er lachend und einen Kraftausdruck gebrauchend, den ich hier j nicht wiedergeben kann,ich habe commandirt!"