Ausgabe 
10.5.1891 Drittes Blatt
 
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"bie Abfallwässer aus Häusern und Etablissements ableiten, die Straßengoffen und die damit in Zusammenhang stehenden Uebel- stände hinsichtlich der Reinhaltung der Straßen beseitigen zu können, die Freihaltung der Keller von Wasser u. s. w. genügten zur Rechtfertigung der von der Stadt zu bringenden materiellen Opfer. Es wird auf Antrag der Baudeputation beschlossen, den Canalisationsentwurs durch Herrn Baurath Lindle in Frank­furt a. M. prüfen, und bei Ausführung des oben bezeichneten Straßenumbaues einen Doppelcanal von der Theilungsschleuße bis zur Steinstraße vorsorglich ausführen zu lassen. Dieser Doppelcanal ist so gedacht, daß zwei übereinanderliegende Canäle angelegt werden, wovon der obere dem seitherigen Zwecke des Ringgrabens dient, der untere aber erst in Be­nutzung genommen würde, wenn die Canalisation zur Aus­führung käme. In Betreff des Leichenbestattungs- wesens hat die Leichenkasse-Gesellschast ein Schreiben an die Bürgermeisterei gerichtet, in welchem sie unter Beifügung eines Rechenschaftsberichtes anfragt, ob die Stadt, wie mehr­fach verlaute, später das Fahren der Leichenwagen in eigene Regie zu übernehmen gedenke. Die von der Bürgermeisterei hierauf ertheilte Antwort lautet dahin, daß zur Zeit keine Absicht vorliege, dies Geschäft aus die Stadt zu übernehmen, so lange die Gesellschaft dasselbe nicht als besondere Ein­nahmequelle für ihre Mitglieder betreibe oder sonstige An­stände aus der Einwohnerschaft sich ergäben, die ein Vor­gehen der Stadtverwaltung nörhig erscheinen ließen. In einem weiteren Schreiben des Sanitäts-Vereins und der Allgemeinen Sterbekasse weisen diese Vereine aus die Nothwendigkeit hin, daß die Stadt das Fahren der Leichen­wagen übernehmen möge, sie begründen ihren Antrag damit, daß die z. Z. für Benutzung der Leichenwagen an die Leichen­kasse-Gesellschast zu entrichtenden Gebühren für die meist den unbemittelen Ständen angehörenden ca. 900 Mitglieder des Sanitäts-Vereins und der Allgemeinen Sterbekasse zu hoch seien, die Leichenkasse-Gesellschast erhebliche Ueberschüsse er­ziele und daß ein von beiden Vereinen gestelltes Gesuch auf Ermäßigung der Sätze auf 10 Mark für den Wagen erster Klaffe, 6 Mark für den Wagen zweiter Klasse und 4 Mark für den Kinderleichenwagen von der Generalversammlung der Leichenkasse-Gesellschast abgelehnt worden fei. Selbst der An­trag des Vorstandes der Leichenkasse-Gesellschast auf An­nahme der Sätze von 11 Mark für die erste, und 7 Mark ftir die zweite Wagenklaffe, sei nicht zur Annahme gelangt. Die Friedhofs-Commission, über deren Verhandlungen in dieser Angelegenheit Herr Oberbürgermeister Gnaulh eingehend be­richtet, hat zwar constatirt, daß ein so hoher Gewinn, wie er in der Eingabe der beiden Vereine verzeichnet, für die Leichenkaffe - Gesellschaft sich nicht ergebe, da diese auf Ab­schreibungen bedacht sein müsse und sonstige Kosten zu tragen habe, glaubt aber auch dem Ansinnen des Sanitäts-Vereins und der Allg. Sterbekasse auf Ermäßigung der Sätze eine gewisse Berechtigung nicht absprechen zu können. Sie bean­tragt deßhalb, die Leichenkasse-Gesellschast um Ermäßigung der Sätze auf die von ihrem Vorstande beantragte Höhe von 11 Mk. für 1. Klasse, 7 Mk. für 2. Kl. (5 Mk. für Kinder­leichen und 6 Mk. für Armenleichen) zu ersuchen- von dem Erfolge dieser Meinungsäußerung werde es abhängen, ob die Stadt früher oder später das Geschäft in eigene Regie über­nehme. Die Abstimmung über den Deputationsantrag ergab Annahme desselben mit Stimmenmehrheit, während die Minderheit für Uebernahme des Leichenfahrens auf die Stadt, in zweiter Linie für Ermäßigung der Sätze aufi die von dem Sanitätsverein und der Allg. Sterbekasse angegebene Höhe stimmte. Die durch Herrn Stadtverordneten Schmall ver­anlaßte neuerliche Untersuchung des Wassers der Pumpe in der Neustadt (vor dem Gait'schen Hause) hat ergeben, daß sich das Wasser wesentlich verschlechtert habe und hohen Gehalt an Chlor und Ammoniak ausweise. Von der bean­tragten Ersetzung der Pumpe durch einen Ventilbrunnen der Wasserleitung soll indeß nach Antrag der Baudeputation vor­erst noch abgesehen werden, bis ein nochmaliger Versuch der Verbesserung des Wassers durch gründliche Instandsetzung und Ausräumung des Brunnens vorgenommen worden ist. Der Antrag beruht auf einem Gutachten des Herrn Direcrors des Gas- u. Wasserwerks, wonach eine Beseitigung der Pumpbrunnen mit Rücksicht auf das stattgehabte Einfrieren der Haus­wasserleitungen und der Ventilbrunnen sich nicht empfehle. Dem Gesuche der Bewohner auf der Ostanlage um Be­lassung des Ventilbrunnens am Eingänge zur Wiesen st raße wird mit Rücksicht auf den vor Kurzem ge­faßten Beschluß betreffs des Brunnens in der Südanlage stattgegeben. Ein weiterer Ventilbrunnen soll auf der Nord an läge, an der Kreuzung der Dammstraße, aus­gestellt werden.

Die diesjährige Hauptversammlung des Vogelsberger Höhenclnbs findet am 21. Mai in Lauterbach statt, und Zwar nach vorausgegangenem Empfang der Theilnehmer und gemeinsamem Frühstück im kleinen Saale des Casinos. Die reichhaltige Tagesordnung enthält u. A. Anträge des Vor­standes sowie der Zweigvereine aus Herstellung von Logir- zimmcrn im Dachgeschoß des Clubhauses, Anlage einer Treppe in dem Taufsteingerüst, Errichtung eines Aussichtshauses aus dem Baumgartskopf, Anbringung von Orientierungstafeln an dem Aussichtsgerüst auf dem Tausstein und der Herchen- hainer Höhe u. s. w. Um 2 Uhr findet gemeinschaftliches Mittagessen im großen Saale des Casinos statt. Für die nicht an den Verhandlungen theilnchmenden Festtheilnehmer findet bei günstiger Witterung ein Spaziergang nach dem HainigEichberg Seibertsberg Blitzenröder Hutsabrik statt.

Die von den Oberhessischen Eisenbahnen zur Erleich­terung des Besuches des Vogelsberges zu ermäßigten Preisen verabfolgten Fahrkarten zu Rundreisetouren gelangen auf den Stationen Gießen, Gelnhausen, Laubach, Mücke, Hungen, Grünberg, Schotten, Gedern und Lauterbach zur Ausgabe. Die Fahrpreise betragen: Für die Tour GelnhausenStock­heimGedern, zurück SchottenNiddaGelnhausen 2.80; GelnhausenStockheimGedern, zurück MückeGießen

Gelnhausen «X 4.30; GießenHungenLaubach, zurück MückeGießen 1.90(2. Cl. 2.50); GießenHungen Laubach, zurück GrünbergGießen <X 170 (2. Cl. 2.30); GießenHungenLaubach, zurück SchottenNiddaGießen eX 2.50; GießenHungenLaubach, zurück GedernStock­heimGießen <M. 3.00; GießenMücke, zurück Schotten NiddaGießen «X 2.40; GießenMücke, zurück Gedern StockheimGießen <X 2.80; GießenLauterbach, zurück SchottenNiddaGießen «X 3.90; GießenLauterbach, zurück GedernStockheimGießen «X 4.40. Die hier angeführten Touren können anch in umgekehrter Richtung unternommen werden. Die Fahrkarten bleiben dieselben. Für Psingstausflüge eignen sich diese Touren ganz besonders, denn die zwischen den oben bezeichneten Stationen der einen Linie der Oberhessischen Bahnen und der anderen zurückzulegenden Fußtouren können durch Ab­stecher nach besonders schönen Punkten unseres Vogelsberges beliebig verlängert, als auch je nach Wahl in einem Tage zurückgelegt werden. BuchnersVogelsbergführer" giebt den Reisenden jede wünschenswerthe Auskunft über Weglängen, Gasthäuser, Sehenswürdigkeiten u. s. w.

Auf den Oberhessischen Eisenbahnen ist mit Wirkung vom 1. Mai d. I. ein anderweite Bestimmungen über die Ausgabe von Abonnementskarten enthaltender Nach­trag in Kraft getreten. Wie aus diesen Bestimmungen her­vorgeht, werden für Schüler und Schülerinnen für die Folge auch Monatskarten ausgegeben, bei welchen die in den Monat fallenden Ferientage in Abzug gebracht werden, für welche aber gegen die gewöhnlichen Schüler-Monatskarten ein um ein Geringes erhöhter Einheitssatz bei Berechnung des Fahr­preises in Ansatz gebracht wird, lieber Beginn und Schluß der Ferien ist bei Bestellung solcher Monatskarten eine Be­scheinigung beizubringen; innerhalb der Ferientage dürfen diese Schüler-Monatskarten nicht benutzt werden.

Wochen-Fahrkarten werden nach einer neuen Be­stimmung auf den Oberhessischen Eisenbahnen nur noch an Arbeiter ausgegeben, welche als solche bekannt sind oder sich als solche ausweisen. Der Einheitssatz für Arbeiter- Wochenkarten ist aus 1 S\ pro Person und Kilometer er­mäßigt worden. Eine Arbeiter-Wochenkarte, welche z. B. zu einer sechsmaligen einfachen Fahrt von Garbenteich nach Gießen berechtigt, kostet 50 ; für Hin- und Rückfahrt 1 <X.

Vermischtes.

A Mainz, 7. Mai. Die sog. Naphtaboote, diese neuartigen Fahrzeuge, die seit dem letzten Jahre die Auf­merksamkeit mancher Spaziergänger aus unserem schönen Rhein­quai, noch mehr aber diejenige unserer Schifffahrtsinteressenten aus sich zogen, sind hier auf unserem stolzen Rhein bereits so populär geworden, daß binnen Monatsfrist schon ein zweites dieser Wasservelocipede, für das Rheingau bestimmt, hier an­kam. Wir meinen die eleganten Schiffchen, welche, mit einer kleinen, unscheinbaren Maschine versehen, wie von unsichtbaren Händen getrieben, bald pfeilschnell dahinschießen, bald in schnellem Bogen die Brückenpfeiler umkreisen und die elegantesten Evolutionen ausführen. Infolge freundlicher Einladung des Ver­treters der Firma Escher, Whß & Cie. in Zürich, Herrn Georg Reitz hier, hatten wir kürzlich Gelegenheit, eine Fahrt auf einem solchen Schiffchen mitzumachen. In der kurzen Zeit von zwei Minuten, nachdem die Lampe mit einem Zünd­hölzchen angezünder, war das Boot fahrbereit und schoß mit voller Geschwindigkeit in den Strom. Aus der ganzen Strecke von Mainz bis Bingen und zurück hatte man weder aus der Hinfahrt noch auf der Rückfahrt auch nur mit einem Finger an die Maschine zu rühren. Die Spannung blieb im Kessel beständig auf 4 Atmosphären. Mit einem kleinen Handschieber ist die Maschine jeden Augenblick sofort zu stoppen, vor- oder rückwärts in Gang zu setzen. Das Schiffchen kann von jedem Platz aus mit Hülfe einer ringsumlausenden Leine gesteuert werden. Von Rauch oder Hitze spürt man durchaus nichts. Beim Anlegen wird das Feuer sofort gelöscht. Um wieder in Brand zu kommen, ist kaum mehr Zeit erforderlich, als die Mitfahrenden zum Einsteigen brauchen, so daß weder Brennmaterial noch Zeit verloren geht. Wie man uns be­richtet, sind bereits über 800 solcher Fahrzeuge im Betrieb. Das Schiffchen, mit welchem wir fuhren, ist unter den drei Typen, die obengenannte Firma baut, Nr. 2, 8 m lang, 1,7 m breit und geht 60 cm tief. Es faßt 1520 Per­sonen, die Maschine hat 4 Pserdekräfte und ertheilt dem Fahr­zeug eine Geschwindigkeit von 1112 km. Das Princip, durch welches so unerwartet günstige Resultate erzielt werden, besteht in der Anwendung von Naphta resp. Petroleum­dämpfen statt des Wasserdampfes, welche zugleich, indem sie theilweise verbrannt werden, das Brennmaterial ersetzen. Da Petroleum viel leichter verdampft als Wasser, ist der Effect ein schnellerer und günstigerer, wozu noch tritt, daß die auf­gewandte Wärme hierbei mehr als doppelt so gründlich wird als beim Wasserdampf, weßhalb es möglich ist, Maschine und Kessel so klein und leicht zu hatten, daß sie fast keinen Raum im Schiff einnehmen, und der verdampfte Naphta (Petroleum) wird bis aus jenen kleinen Theil, welcher zur Heizung dient, wieder condensirt, und ist der ganze Verbrauch ein so geringer, daß das kleine Schiffchen, aus welchem wir fuhren, einen Vor­rath für 24 Stunden Fahrzeit führen kann. Es muß Fach­blättern überlassen bleiben, die Einzelheiten der Maschine, durch welche all' die angedeuteten großen Erfolge erzielt werden, zu beschreiben, und beschränken wir uns darauf, zu constatiren, daß auch der Nichrfachmann sosort den Eindruck erhält, es mit den Naphtabooten mit einem wirklich bedeutenden Fortschritt zu thun zu haben, welcher vor Allem unserem herr­lichen Rheingau zu gute kommt. Den glücklichen Besitzern der eleganten Schiffchen aber können wir nur gratuliren, daß sie die hervorragende Neuerung erkannt und sich von den rußigen, Platz versperrenden, ewigen Reparaturen, des Schmierens und Keffelputzens, überhaupt der Quelle steten Aergers der Kohlencomödie emancipirten und das reine, stets fahrbereite Naphtaboot wählten.

D-rEstzr, uttö

Dem von mir im September v. I. gestellten Anträge gemäß hat Königliche Eisenbahn-Dtrection verfügt, daß die Ausgabe von Anschluß-Rückfahrkarten von Gießen und Friedberg nach Frankfurt a. M. bezw. Hanau nebst Gutscheinen zur Erlangung von sog. festen Rundretsekarten mit 45tägiger Gültigkeit vom 15, d. M. ab stattfinde. Abdruck der Bestimmungen des Tarifs und des Nachtrags I, welcher diese Verkehrserleichterung betrifft, folgt nachstehend zur Kenntnißnahmc der Interessenten.

Gießen, 8. Mai 1891.

F. C. P. Koch,

Mitglied Könrgl. Bezirks-Etsenbahnraths.

A. Bestimmungen.

Die in der nachstehenden Preistafel bezeichneten Anschluß- Rückfahrkarten werden an solche Reisende verausgabt, welche beabsichtigen, in Frankfurt a. M. (Hauptbahnhof über ^^^berg öopiDcytnytn oder MainzWeißenburg oder Rüdesheim oder auch ab Ost­bahnhof) eine der daselbst verkäuflichen Rundreise-Fahrkarten nach der Schweiz oder Süddeulschland ;c. zu lösen. Ebenso an Reisende von den untenstehend genannten Stationen des Dtrecttons-Bezirks Hannover, welche Rundreisekarten nach Italien zu lösen be­absichtigen. Die Fahrkarten, welche zu allen Zügen, zu deren Benutzung überhaupt Rückfahrkarten berechtigen, gültig sind, haben eine Gültigkeitsdauer von 45 Tagen. Diese Gültigkeitsdauer wird bezüglich der Rückfahrkarten von Stationen des Directions- Bezirks Hannover in dem Falle auf fechzig Tage verlängert, wenn in Frankfurt a. M. eine Rundreise-Fahrkarte nach Italien hierzu gelöst wird. Die Verlängerung erfolgt durch eine, von der Billet-Expedition in Frankfurt a. M. auszustellende Be­scheinigung folgenden Inhaltes:

Durch gegenwärtigen Schein wird die Gültigkeitsdauer der Rückfahrkarte Elaffe Nr. von nach

Frankfurt a. M., dessen Inhaber eine Rundretsekarte nach Italien gelöst hat, um Tage verlängert.

Frankfurt a. M., den

(Siegel) (Unterschrift)

Nach beendeter Fahrt an den Schaffner abzuliefern."

Auf die Rückfahrkarten von dm übrigen Stationen des gegen­wärtigen Tarifs werden Fahrkarten nach Italien nicht verabfolgt. Soweit auf die Rückfahrkarten von Stationen des Di recttons- Bezirks Hannover Rundreise-Fahrkarten nach Italien bezw. von Hamburg eine, der in Frankfurt a. M. während des ganzen Jahres zur Verausgabung gelangenden Rundreisekarten nach Süd­deutschland 2C. zu lösen beabsichtigt wird, erfolgt die Verausgabung der Rückfahrkarten mit Gutschein während des ganzen Jahres, im Uebrigen ist die Ausgabe auf die Zeit vom 1. Mai bis Ende September beschränkt. Die Verausgabung erfolgt jedoch nur dann, wenn gleichzeitig mit der betreffenden Anschluß Rückfahrkarte ein Gutschein, dessen Preis für die einzelnen Klassen und Verbindungen in der Preistafel angegeben, von Reisenden hinzu gelöst wird. Dieser Gutschein wird unter gleichzeitiger Vorzeigung der Rückfahr­karte von der betreffenden Billet-Expedition in Frankfurt (Haupt­oder Ostbahnhof) bei Lösung der betreffenden Rundreisekarte zum vollen Betrage, jedoch nur innerhalb der ersten 10 Tage vom Lösungstage an gerechnet, in Zahlung angenommen. Nach Ablauf des 10. Tages (bezw. wenn der Gutschein mit Fah. karte etwa erst nach dem 20. September gelöst und nicht eine Fahrkarte nach Italien bezw. für Hamburg eine Fahrkarte nach Süddeutschland hinzu­genommen wird, am 30. September) verliert der Gutschein seine Gültigkeit und verfällt der Betrag desselben zu Gunsten der Bahn­verwaltung. Eine Rückerstattung des Gutschein-Betrages in dem Falle, daß in Frankfurt a. M. eine Rundreisekarte nicht gelöst wird, findet nicht statt. Die Rückfahrkarten, welche von der Rückreise von der betreffenden Billet-Expedition in Frankfurt a. M. adgestempelt werden müssen, sind nur für diejenige Person gültig, welche die Reise damit begonnen hat. In Betreff der Fahrpreis-Ermäßigung für Kinder gelten folgende Bestimmungen: 1) Kinder unter 4 Jahren werden frei befördert, wenn ein besonderer Platz für dieselben nicht beansprucht wird; 2) Kinder im Alter von 10 Jahren und darüber genießen keine Tarif-Ermäßigung; 3) Ein Kind im Alter von 4 bis 10 Jahren wird in allen Wagenklassen und bei allen Zuggattungen zur Hälfte des Fahrpreises für Erwachsene befördert. Die Fahrpreise für Kinder-Fahrkarten werden auf volle 10 Pfg. aufgerundet; 4) Zwei Kinder im Alter von 4 bis 10 Jahren werden in allen Wagenklasfen und bei allen Zuggattungen auf eine Fahrkarte der betreffenden Klasse befördert; 5) Für einzelne Kinder im Alter von 4 bis 10 Jahren werden gewöhnliche Fahrkarten (zur Hälfte des Preises, vergleiche Nr. 3) ausaegeben. Von diesen Fahrkarten wird in solchen Fällen der durck schrägen Strich begrenzte Heinere Abschnitt vom Btllet-Expedienien abgetrennt und zurückbehallen. Die Preise der Gutscheine sind für Kinder über 4 Jahre die gleichen, wie für Erwachsene. Auf jede Fahrkarte wird für die betreffende Strecke bis Frankfurt a. M. Freigepäck und zwar: auf eine Fahrkarte zum vollen Preise 25 kg, auf eine Fahrkarte zum halben Preise (bei Kinder-Beförderung) 12 kg gewährt.

B. Tarif.

Betrifft die Preise der Rückfahrkarten, Gutscheine und der Ge­päckfracht pro 10 kgr Uebergewicht für die an den Linien Cassel- Hamburg-Bremen und Cassel-Leipzig (Tbüringtsche Strecke) gelegenen Hauptstationen nach Frankfurt a. M. Derselbe ist auf dem Büreau Großh. Handelskammer einzusehen.

Nachtrag l.

Neue Anschluß - RüSfahrkarteu mit 45tägiger Gültigkeits­dauer.

Ausgabe-

Stationen

Bahnweg.

Betrag

der Rückfahr­karte

des Gut­scheins

i der Gepäckfracht für 10 kg Uebergewicht. ;

I.

Kl.

X

11. Kl.

X

III. Kl.

X

I.

Kl.

X

II.

Kl.

X

in.

Kl. ,

XJ

a. nach

Fra

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rt a.

M.

66

Gießen

Vilbel

8,0

6,0

4,0

i 4,0

3,0

3,0 i

0,33

35

Friedberg

4,2

3,2

2,1

3,0

2,0

2,0 !

0,18

65

Gießen

b.

Friedberg-

nach

7,8

Han 5,9

au.

3,9

4,00

3,00

2 00

0,33

33

Friedberg

Windecken Windecken

4,0

3,0

2,0

2,0

1,0

1,0

0,17

In Oberhessen finden im Monat Mai u. A. folgende Märkte statt:

Den 12. in Herchenbain Vieh-, 13. Krämermarkt.

Den 12. in Bergen Vieh- und Krämermarkt.

Den 13. in Friedberg Vieh- und Krämermarkt.

Den 13. in Wetzlar Vieh- und Krämecmarkt.

Den 14. in Butzbach Vieh- und Krämermarkt.

Den 19. in Bletchenbach Vieh- und Krämermarkt.

Den 19. in Grünberg Vieh- und Krämermarkt.

Den 19. in Lich Vieh- und Krümel markt.

Den 19. in Rodheim v. d. Höbe Krämermarkt.

Den 26. in Langgöns Vieh- und Krämermarkt.

Den 26. in Usingen Vieh- und Krämermarkt.

Den 28. in Griedel Krämermmkt.