Ausgabe 
10.5.1891 Drittes Blatt
 
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Sonntag Len 10. Mai

Nr. 107 Drittes Blatt

Der

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Die Gießener

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A rnE-chcr Thatt.

Bekanntmachung.

Da nach Mittheilung des Großh. Kreisgesundheitsamts in jüngster Zeit die Masern in bösartiger Weise und in Ver­bindung mit Rachenbräune (Diphterie^) ausgetreten sind, so empfehlen wir, daß Familien, in welchen Erkrankungen an Masern vorkommen, hiervon den Lehrern Mittheilung machen und ihre sämmtlichen Kinder von der Schule fernhalten, damit der Ausbreitung der Krankheit vorgebeugt werde.

Gießen, 8. Mai 1891.

Grobherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Gagern.

Gießen, 8. Mai 1891.

Betreffend: Das Auftreten von Masern in Verbindung mit Diphteritis in der Stadt und Umgebung von Gießen.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Schulvorstände de» Kreise-.

Unter Hinweis auf vorstehende Bekanntmachung beauf­tragen wir Sie, Kinder aus Familien, in welchen die Masern ausgebrochen stnd, von der Schule fernzuhalten.

v. Gagern.

Locales und Lrovinzielles,

Gießen, 8. Mai.

Sitzung der Stadtverordneten vom 8. Mai. An­wesend : Herr Oberbürgermeister Gnauth, Herren Beigeordneten Keller und Langsdorfs, von Seiten der Stadtverordneten die Herren Adami, Georgi, Grüneberg, Habenicht, Heyligenstaedt, Homberger, Jughardt, Keller, Löber, Petri, Dr. Ploch, Scheel, Schiele, Schmall, Schopbach, Simon, Dr. Thaer, Vogt und Wallenfels.

Vor Eintritt in die Tagesordnung theilt Herr Ober­bürgermeister Gnauth den Eingang der Entscheidung des Landgerichts in dem Enteignungs-Verfahren über das zu den neuen Kliniken verwendete Gelände mit. Danach wird das betr. Gelände der Stadt vom 1. Mai 1887 ab gegen Zahlung des Betrags nebst 5% Zinsen zugesprochen und zwar zum größten Theile zu einem niedrigeren Preise, als den Besitzern von der Stadt freihändig geboten wurde (60 Pf. per lH Meter). Eine weitere Mittheilung betrifft den Umbau des Bahnhofs. Danach ist die Genehmigung

des zwischen der Stadt und der Bahndirection abgeschlossenen Vertrags von dem Minister der öffentlichen Arbeiten erfolgt unter der Bedingung, daß die Stadt die erforderlichen Zu­fahrtsstraßen herstellt, außerdem 20000 Mk. beiträgt zu den Kosten für die von der Bahnverwaltung auszusührende An­lage der Unterführung am Geilsus'schen Hause an der West­anlage, die Ueberführung der Wieseck, Verlegung eines Theiles der Wieseck und Herstellung der Auffahrtsrampe nach dem neuen Güterbahnhofe. Die Arbeiten sollen zwei Jahre nach Beginn beendet sein. Schließlich theilte Herr Oberbürger­meister Gnauth mit, daß der Kaufvertrag über den Erwerb der Schüler'schen Besitzung abgeschlossen sei und diese am 1. Juli d. I. auf die Stadt übergehe. Das Gesuch des Herrn L. Preisag um Austausch von Gelände (es handelt sich um einen zwischen dem Huhn'schen Hause und demjenigen des Gesuchstellers gelegenen Theil des verfüllten Bruchgrabens an der Ludwigstraße) wird abgelehnt, da nach Ansicht der Baudeputation der projectirte Austausch eine bessere Verwerthung des Geländes für später ausschließe. Herr Steinbach hat sein früher gestelltes Gesuch aus Her­stellung des vom Schiffenberger Weg nach seiner Dampf­ziegelei führenden Erdkauter Wegs unter Angebot weiterer persönlicher Aufwendungen wiederholt. Die Baudeputation hat beantragt, die auf die Stadt entfallenden Chaussirungs- kosten unter der Bedingung zu bewilligen, daß Gesuchsteller, nachdem er sich bereits zur unentgeltlichen Abtretung seines am alten Weg gelegenen, außer Betrieb gesetzten Steinbruchs bereit erklärt, den Steinfuhrlohn trägt und auch die Angrenzer sich verpflichten, das zur Geradelegung und Verbreiterung des Weges »öthige Gelände unentgeltlich abzugeben. Es wird beschlossen, vor Eingehen auf den Antrag eine Localbesich­tigung vorzunehmen. Das CorpsHassia" hat am Schiffenberger Weg (hinter Steins Garten) einen Garten erworben und beabsichtigt, auf diesem Gelände ein Corps­haus zu errichten,- die geplante Ausführung des Kniestocks des Corpshauses in Holz soll auf Antrag der Baudeputation ausnahmsweise gestattet werden, da dieselbe Bedenken wegen baupolizeilichen Verstoßes nicht hegt und der Bau durch den Kniestock eine Verschönerung erfahren würde. Für die senk­recht zum Schiffenberger Weg laufende Straße soll das ent­sprechende Längen-Nivellement gefertigt werden. Das Gesuch des Herrn I. Häuser um Erlaubniß zur Errichtung eines Anbaues an seinem Hause in der Ludwigstraße wird wegen Verstoßes gegen § 28 des Ortsbaustatuts, wonach von der Straße aus sichtbare Theile von Anbauten ein gefälliges Aeußere erhalten sollen, beanstandet. Anstand gab der Bau­deputation die gedrückte Bogenstellung der Fenster zu dem

projectirten Anbau. Im December v. I. hat der Thier­schutzverein sich mit der Frage an den Stadtvorstand ge­wendet, ob nicht auch im hiesigen Schlachthause das Vieh vor der Tödtung betäubt werden könne- der Verein empfahl die Anwendung hölzerner Schlaghämmer für Schweine und Klein­vieh, die Schlachtmaske für Großvieh. Auf Befragen über die Zweckmäßigkeit der Betäubung des Schlachtviehs hat die Fleischer-Innung erklärt, daß sie gegen Beschaffung von Be- täubungsgegeuständen nichts einwende, sich aber gegen deren obligatorische Anwendung erklären müsse. Es wird dem An­träge der Schlachthausdeputation entsprechend die Anschaffung von drei Schlaghämmern und einer Schlachtmaske beschlossen. Durch den infolge des Neubaues der Turnhalle bereits begonnenen Straßenumbau aus der Nordanlage, der seine Fortsetzung in der Richtung des neuen Knabenschul­gebäudes finden soll, wird die Frage der Canalisation der Stadt berührt. Ein ausführliches Canalisationsproject nebst Kostenberechnung ging der Stadtverordneten-Versamm- lung vor ungefähr acht Monaten zu, und wird in demselben besonders als erste Ausgabe bezeichnet die Entwässerung der Altstadt, von der städtischen Pumpstation an gerechnet bis zum Asterweg. Durch den Ausbau der Straße über die Nordanlage wird der Stadtringgraben mehrfach gekreuzt und damit die Frage nahe gelegt, ob derselbe ferner dem seitheri­gen Zweck dienen oder ob schon mit Rücksicht aus die Canali­sation dessen Anlage derartig erfolgen soll, daß er später ein­fach als Theil derselben benutzt werden könne. Nach dem Canalisationsproject muß der Canal in diesem Theil tiefer angelegt werden, als der jetzige Stadtringgraben, der das Wasser aus der Lahn um die Stadt führt, wogegen der Zweck des zukünftigen Canals sein wird, Abfallwaffer rc. aus der Stadt abzuführen. Herr Oberbürgermeister Gnauth berichtete eingehend über die bei Ausführung der Canalisation selbst als bei umfangreicheren Straßenbauten zu beachtenden Gesichts­punkte und erachtete es für nothwendig, in Zukunft bei Straßen- rc. Bauten die Canalisation mit in Berücksichtigung zu ziehen, besonders bezüglich der Neustadt. Der Herr Ober­bürgermeister erklärte, nachdem er eine Zuschrift des Herrn Justizrath Baist, in welcher sich derselbe gegen Anlage von Schwemmcanälen äußert, verlesen, daß der Beschluß, einen Canalisationsplan ausarbeiten zu lassen, nicht auf seine Ver­anlassung als Bürgermeister gefaßt wurde, sondern schon vor­her, als Herr Justizrath Baist noch Mitglied der Stadt- verordneten-Versammlung war. Die Frage, ob das zu er­bauende Canalnetz auch zur Abführung der Fäkalstoffe aus den Wohnhäusern dienen solle, könne eine Beschlußfassung zu Gunsten der Canalisation nicht beeinflussen, die Möglichkeit

Feuilleton.

B diese Dienstmädchen!

(Eine Berliner Gerichtsscene.)

Das runde, vor Erregung hochgeröthere Gesicht ununter­brochen mit dem Taschentuche fächelnd und schwer athmend, schob sich eine corpulente Dame in schwarzseidenem Kleide durch die enge Thür in den Anktageraum, wo sie sich stöh­nend aus zwei Stühle niederließ.Um Jotteswillen", bat sie den Gerichtsdiencr,bringen Sie mich blos en Schluck Wasser, ick bin durch bet Frauenzimmer draußen uf's Corri- dor janz aus den Constantenanze jekommen, bet isne Sünde und ne Schande, bet so eene bet fertig bringt, eenen in diese Bucht rinzubringen." Ihr Wunsch wird erfüllt und ihr Ner­vensystem scheint sich nach dem Genüsse des Wassers auch be­ruhigt zu haben, als der Gerichtshof eintritt. Vorsitzender: Sie sind die Wittwe Emma H . . ? Angekl.: Wittwe, Rentiäre un Hausbesitzerin, Herr Jerichtshof, wat denken Se blos von mich, bet ick als vermöjendc Frau hier rin muß. Präs.: Die Vermögensverhältnisse kommen hier gar nicht in Betracht, höchstens wenn es sich um die Festsetzung einer Geldstrafe handeln sollte. Sie sind der Körperverletzung der unverehelichten Johanna Meier angeklagt, das war wohl Ihr Dienstmädchen? Angekl.: Ja, die Mächens, die Mächens! wat die eenen zusetzen können, bet jetzt übert Menschenmög­liche. Da schreiben sie immer von die Socialdemokraten, aber jejen die Dienstmächens sind bet noch reene Engel, aber an die traut sich feener nich ran, mit die halten ja so­gar die Soldaten. Det da die Rejierung sich nich mal mang legt, bet kann mir blos wundern. Vors.: Sprechen Sie Nos nicht so viel Ueberflüssiges, sondern bleiben Sie bei der Sache. Angekl.: Ick habe früher en jroßet Jeschäft gehatt, aber eher werde ick mit fünf Schlachterjesellen fertig, als Mit so n Racker von Mächen. Jetzt habe ick mir 'ne Uswarte-

srau jenommen, die jeden Tagne Mark und die halbe Kost kriegt, det wird mir ja dHeier jenug, aber ick habe vier Stu­ben, die kann ick nicht alleene rein halten. Ick möchte blos wissen, wenn ick feen Vermöjen hädde. Vors.: Hören Sie mal, Frau H., denken Sie, Sie sind auf dem Markt? Sie sollen sich hier auf die Anklage verantworten. Nun antworten Sie gefälligst auf meine Fragen. Geben Sie zu, daß Sie das Mädchen mit einer eisernen Feuerzange über den Kopf geschlagen haben? Ang.kl.: Der Jriff ist vernickelt jewesen, det war die Zange aus meine beste Stube. Vors.: Halten Sie das denn für ein geeignetes Züchtigungsinstrument? Sie dürfen Ihr Mädchen gar nicht schlagen, geschweige denn mit einem so gefährlichen Werkzeug. Angekl.: Ick möchte blos, det Ihre Frau Jemahlin det brave Kind mal so als Mächen for Allens gehabt hädde, ick kann blos sajen, denn wüßten Sie Bescheed. Wir Herrschaften müffen uns doch jejenseitig beistehen un wenn man vermöjend ist ... . Vors.: Lassen Sic uns in Ruh mit Ihrem Vermögen. Er­zählen Sie uns kurz, wie Sie dazu gekommen sind. An­gekl. : Ick habe et reell von meinem selijen Mann jeerbt un denn Vors.: Ich meine'nicht, wie Sie zu Ihrem Gelde ge­kommen sind, sondern wie Sie dazu kamen, das Mädchen zu schlagen. Angekl.: So, so, bet is natierlich wat anders. Det Mächen is den 1. October zujezogen, un ick bin jewiß jut jejen ihr gewesen, aber wir hadden die Kaserne in die Nähe und da wissen Sie wohl Bescheed. Alle Abend, wenn ick klingele, war sie nicht vorräthig, un ick hadde ihr bet woll hundert Mat jesagt, det ick bet Rumtreiben Abenbs uf die Straße durchaus un durchum nich haben wollte. An'n Weih­nachtsabend hadde ick Besuch von meinem Schwiejersohn, wat ooch en sehr vermöjender Mann is, un ick hadde mir schon den ganzen Dag mächtig über det Mächen erjern müssen. Erst schmeißt sie mir beit Abwischen 'ne theire Fijur von't Jesims, die jawoll Hermes vorstellen dhat, un denn holt sie mir uf'n Abend eenen Karpen von die Länge, en Ding wie so'n un­mündiger Hering, saje ick Ihnen. Ick habe mir. orndlich

scharnirt vor meinem Schwiejersohn. Un wat sagt sie, als ick ihr det Vorhalten dhue, det der Karpen für det Jeld Ville zu kteene war? Det würde schon langen, denn sie machte sich nich Ville aus Fisch. Ick bin nu trotzdem nich so, un be- scheere ihr, wie sich det gehört, denn wenn man bet bazu hat, muß man ooch nich so sind. Nach'n Essen kriegt mein Schwiejersohn Aptit uf'n Jlas Bier, un ick brücke uf'n elek­trischen Knopp, bet bie Johanne kommen soll. Ick brücke un brücke, kommen bhut bet Mächen aber nich. Ick warte 'ne Viertelstunbe, benn jehe ick raus un will ihr holen. In bie Küche ist feen Mensch nich, bie Lampe brennt, aber sonst is Allens still. Ick benfe, Du wirst boch mal sehn, wie lange bie Carnalje wegbleibt un leje bie Sicherheitsfette vor die Hinterthür, det se nich rin kann. Endlich so um halb elfe rum klingelt det. Ick als Herrschaft springe hin un mache mein Dienstmächen die Dhüre uf. Ick hadde jerade an'n Ofen zu dhun jehatt un deshalb die Zange noch in die Hand. Ick saje: Nu Freilein? Sind Sie en bisken promenieren je­wesen? Wat antwortet sie mir? Wie ick dazu käme, die Hinterthür zu verriejeln, det wäre eene jroße Unverschämtheit. Nu trat mir denn die Jalle int Blut, ick wurde falsch un habe ihr mit die Zange eens jejeben. Vors.: Das Mäd­chen hat aber eine blutende Kopfwunde davongetragen. Angekl.: Det is in drei Dage wieder zujeheilt jewesen. Vors.: Wenn die Sache sich verhält, wie Sic erzählen, konnten Sie allerdings gereizt sein. Wir werden uns das Mädchen mal ansehen. Die Zeugin tritt allerdings mit einer an Frech­heit grenzenden Dreistigkeit vor Gericht auf. Vors.: Sie sind von der Dame da verletzt worden, das darf Sie aber nicht abhalten, die reine Wahrheit zu sagen. Zeugin: Dame? bie da? Eine die ihre Nase in ne blaue Kattunschürze putzt, bet is in meine Oogen überhaupt keine Dame nich. Vors.: Sie scheinen allcrbings eine ziemlich unverschämte Person zu sein. Setzen Sic sich nur hin, wir haben genug. Frau H. kommt mit einer Geldstrafe von zehn Mark davon.