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1891

Freitag den 10. April

Rr. 82

Amts- unb Anzergeblatt für den Gießen.

dem Bischof von Münster kündigt an, Fritzen werde nach

Bischöfe von Trier und Münster erfolgenden Präconisirung

Neueste Nachrichten.

WotffS telegraphisches Torrespondenz-Bureau.

ton Anzeigen zu der Nachmittag- für den felgmben Tag erscheinenden Stummer bi- Lorm. 10 Uhr.

wird in die Berathung des zweiten Abschnittes der Vor­lage, welcher die Verhältnisse der Gesellen und Gehulsen betrifft, ^etreten^^ Gesellen und Gehülfen sind verpflichtet, den Anordnungen der Arbeitgeber in Beziehung aus die ihnen übertragenen Arbeiten und auf die häuslichen Einrichtungen Folge zu leisten; zu häuslichen Arbeiten sind sie nicht verbunden. , .

Die Soctaldemokraten beantragen, in Parenthese hinzuzusugen. (auch Personen, die regelmäßig für die Bedienung in Gast- und Schankwirthschaften, als Gehülfen und Lehrlinge in Gärtnereien beschäftigt gerben) ^^gründet den Antrag mit dem Hinweis darauf, daß das Hülfspersonal in Schank- und Gastwtrthschaften vielfach noch der Gestndeordnung unterstehe.

Bundescommissar Geh. Rath Wilhelme: Insofern der Antrag die Kellner unter die Gewerbeordnung stellen wolle, sei er überflüssig, denn die Kellner unterständen bereits der Gewerbeordnung. Aber ein großer Theil des in Schank- und Gastwirthschaften be­schäftigten Personals verrichte vorwiegend häuslich^ Arbeiten und dieser falle unter das Dienstpersonal. Was die Gartner anlange, , rsm ucv //^**** ~

so sei in dem Antrag Bebel nicht ausgesprochen, daß derselbe nur die ben gestrigen Besuch des zukünftigen Bischofs Fritzen DH Handelsgärtnereien im Auge habe; nur in diesen beschäftrgte Gehulsm < 1«^of von Münster kündigt an, Fritzen werde nach

unb X"Stumm (3tp.), | der im Mai durch den Bischof v°n Metz unter^Assist-n^ der H-rtm-nn (conf.) unb o. Unruh - - Bomst (Rp.) 'frechen sich gleichfalls gegen den Antrag aus, der nur Unklarheiten schaffen würde, und weisen die agitalorische Behauptung socialdemokratischer Blätter und Redner zurück, die Kellner sollten der Gestndeordnung

^"'Äba Dr. Hirsch (dfr.): Nachdem die Commission, wohl ein­stimmig, gleiche Kündigungsfristen für beide Theile beschlafen sei es schwer begreiflich, wie man letzt zu der Forderung der Beseitigung der Kündigungsfristen überhaupt kommen könne. Angesichts der Klagen über die schlechte Lage der Arbeiter wolle man dem Arbeiter noch den Schutz nehmen, den ihm die Kündigungsfrist gewahrt! Er sei auch gegen die Bestimmungen der Vorlage über den Contract- bruch, aber man schütte das Kind mit dem Bade aus, wenn man nun so weit gehen wolle, wie die Socialdemokraten mit dieser ihrer neuesten^gSchwen^g^nann (conp; Die Annahme des socialdemo­kratischen Antrages würde em Unglück für die Arbeiter ein, nicht für die Arbeitgeber, die heute vielfach auf Kündigungsfristen ver­zichteten, weil dieselben von den Arbeitern doch nur eingehalten würden so lange es ihnen beliebe. Mit dem Wegfall der Kundr- gungsflisten könne der Arbeiter jeden Augenblick auf die Strotze gesetzt werden. Mit diesem Anträge würden die Socialdemokraten schwerlich die Stimmen der Arbeiter hinter sich haben.

Abg Frohme (Soc.): Die Kündigungsfristen seien nur von Nutzen, wo die Rechte der Arbeiter noch einigermaßen geschützt würden, nicht aber unter Verhältnissen, wie sie dieses Gesetz, das lediglich den Unternehmer Interessen zu dienen bestimmt sei, schaffen werde Dieses Gesetz überliefere den Arbeiter mit gebundenen Händen der Willkür der Unternehmer. _

Abg. vr.Bötticher (nl.) protestirt gegen diese Characteristrung eines Gesetzes, welches ben Arbeiter in einem Maße schütze, wie es früher in Deutschland nicht bestanden und kaum in irgend einem andern Lande bestehe. Mit der Beseitigung der Kündigungsfrist solle jede ethische Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeiter ge­löst und ein ewiger Kriegszustand zwischen beiden Theilen hergestillt ^"^Abg. Bebel: Ein Verhältniß, wie es Dr. Bötticher im Auge habe, könne nur bestehen, wo es sich um einen Betrieb mit fünf Arbeitern handle, nicht aber um einen Großbetrieb. In welchen persönlichen Beziehungen könne Herr v. Stumm mit seinen 5-bUUV Arbeitern stehen? Angesichts der Beschlüfle hinsichtlich des Lohn-

Bterteljtibrt.)« A-0««eme»!sprtiL i 2 Mark 20 Pfg. mV Bringcrlohn.

Durch die Post bezog« 2 Mark 50 Psg.

Rcbodion, «kpedmpd und Druckerei:

rchukßratzeAr.T

Fernsprecher 51.

Deutscher Reichstag.

93. Plenarsitzung. Mittwoch, 8. April 1891, 12 Uhr.

Die zweite Berathung der Novelle zur Gewerbeordnung (Arbeiterschutzgesetz) wird fortgesetzt. ... . _

Abg. Rösicke (lib) beantragt die Einfügung eines neuen Para­graphen (120k), wonach die Gewerbeunternehmer verpflichtet sein sollen, den von ihnen beschäftigten Arbeitern über 16 Jahren zwischen je zwei Arbeitsschichten oder je zwei Arbeitstagen eine Ruhezeit von wenigstens 9 Stunden zu gewähren. In Betrieben, in denen die täglichen Arbeitszeiten unbestimmt sind, foH den Arbeitern über 16 Jahren innerhalb 24 Stunden eine Ruhezeit von mindestens 9 Stunden gewährt werden. Der Antragsteller führt an, daß der »Zweck des Antrags vorwiegend ein hygienischer sei. Die Arbeitszeit fasse der Antrag außer Betracht, es sei, deshalb auch wohl nur ein Scherz gewesen, wenn man ihm zugeschrieben Habe, er wolle mit seinem Anträge einen löstündigen Normalarbettstag einfuhren. Sein Antrag könnte im Gegentheil sehr gut neben dem socialdemokratischen Anträge auf Festsetzung eines Maxtmalarbeitstags bestehen, da er den Arbeitern eine zusammenhängende Ruhepause sichern wolle.

Handelsminister Frhr. v. Berlepsch: Nach der dem Bund s- rath in § 120e zugestandenen Befugnitz sei der Antrag Rösicke nn- nöthig und auch nicht unbedenklich. Der Bundesrath werde von seiner Befugniß namentlich auch den Gewerben gegenüber, die der Antragsteller im Auge habe, Gebrauch machen..

Abg. Rösicke zieht infolge dieser Erklärung seinen Antrag

Alle Annonckn-Bureaux deS In- und Auslandes nehm« Anzeigen für benGießener Anzeiger- entgegen.

Airrtlichsr Ttzsil.

Bekanntmachung,

die Rachsuchung der Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst auf Grund von Schulzeugnrffen betreffend. Diejenigen jungen Leute, welche auf Grund ihrer Schulzeugnisse die Berechtigung zum einjährig fretwMgen Dienst nachsuchen wollen, werden hierdurch auf dre Nachfolgen- den, bei Anbringung der Gesuche zu beachtenden Vorschriften mit dem Anfügen aufmerksam gemacht, daß hiernach unvoll- ständige Gesuche ohne Weiteres zurückgegeben werden.

1) Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prufungs- Commission nur dann einzureichen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum Hessen gestel- lungrpflichtig ist, b. h. feinen dauernden Aufenthaltsort hat. .

21 Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst darf nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr und muß spätestens bis zum 1. Februar des Jahres nachgesucht werden, in welchem der stch Meldende das 20. Lebensjahr vollendet.

Der Nachweis der Berechtigung zum ein« jährigen Dienst ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April desselben Jahres

31 Das Gesuch"muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein und ist hierzu ein Bogen in Actensormat (nicht Briespapier) zu verwenden. Auch erscheint es zweck« dienlich, wenn die nähere Adresse angegeben wird.

4) Dem Gesuche sind folgende Papiere beizusügen:

a) Geburtszeugniß;

d) ein Einwilligung«.Attest des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung über Bereit­willigkeit den Freiwilligen während einer ein­jährigen actioen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten, sowie die Kosten für Wohnung und Unterhalt zu übernehmen. Die Fähigkeit hierzu ist obrig­keitlich zu bescheinigen;

el ein Unbescholtenheitszeugnrß, welcher für Qjjnlinqe von höheren Schulen (Gymnasien, Real- qymnasien, Ober-Realfchulen, Progymnasien. Real­schulen, Realprogymnasien, höheren Bürgerschulen und den sonstigen militärberechtigten Lehranstalten) durch den Director der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizei - Obrigkeit ober ihre vorgefetzte Dienstbehörde auszustellen ist;

d) das Schulzeugniß.

Sodann wird noch besonders bemerkt:

ou pos. d: daß in dem Einwilligungs-Attest Die Unter» fchrift des Vaters oder Vormundes beglaubigt fein muß.

qu pos. d: daß die Schulzeugnisse, mit Ausnahme der Reifezeugniffe für die Universität und die derselben gleichgestellten Hochschulen und Reifezeugniffe für die Prima der Gymnasien, Realgymnasien und Ober-Realschulen, sämmtlich nach dem Schema 18 zur Wehr-Ordnung vom 22. November 1888 Reg.-Bl. Nr. 5 von 1889 ausgestellt fein muffen.

Im fiebrigen wird auf die Bestimmungen der 88, 39, 90, 93 und 94 der angeführten Wehr-Ordnung verwiesen.

Großh. Prüfung« - Commission für einjährig Freiwillige zu Darmstadt.

Der Vorsitzende:

Dr. Zeller.

Der Anreißer erscheint täglich, viti Ausnahme deS MontagS.

Sit Gießener »wiHfuiraittt «erden dem Anzeiger «Schentlich dreimal deigelrgt.

Deutsches Reich. §

Darmstadt, 8. April. Das Amtsblatt des Groß- herzoglichen Ministeriums des Innern und der, Justiz, Section für Justizverwaltung, Nr. 6, enthält: Ausfchreiben d. d. Darmstadt, 20. März 1891, an die gerichtlichen Be­hörden der Provinz Rheinhessen, insbesondere an die Groß­herzoglichen Notare, die Visitation der Schreibstuben der Großherzoglichen Notare der Provinz Rheinhessen im Jahre 1890 betreffend.

Berlin, 8. April. Der Kaiser ist heute Abend von seinem Ausfluge nach der Ostseeküste im besten Wohlsein wieder in Berlin eingetroffen. Als weitere Reiseziele des hohen Herrn in nächster Zeit werden Oberhessen, wo ein Besuch beim Grafen Görtz stattsinden soll, und Darmstadt bezeichnet. In letzterer Residenzstadt würde, wie es heißt, unser Kaiser eine Zusammenkunft mit der zur Zeit noch in Südsrankreich weilenden Königin von England haben.

°"°'"D°?7°genannte Kartell (Abgg. Dr Entfleisch, Dr H-rtm-nm, Letocha, Möller und Frhr. von Dtumm) beantrag dre Einfügung des 8 124a:Außerdem kann jeder der beiden Theile aus wichtigen Gründen vor Ablauf der vertragsmäßigen Zeit- undohneJUe- Haltung einer Kündigungsfrist die Aufhebung des^Arbeitsoerhaltnif es verlangen, wenn dasselbe mindestens auf 4 Wochen oder wenn en längere als 14tägige Kündigungszdt vereinbar ist. Hebet da Vorhandensein wichtiger Grunde entscheidet der Richter.

Der neue Paragraph wird nach kurzer Debatte angenmnmen. Morgen 1 Uhr: Forsietzung ber heutigen Berathungen bei ben Bestimmungen über Eontractbruch.

einbehaltungsrechts und der Bestrafung des Eontractbruchs seien die Kündigungsfristen für die Arbeiter nur schädlich und damit erkläre sich hinreichend der Antrag. . ~

Aba. Dr. Hirsch (fts.) halt daran fest, daß bei den Be­ziehungen des Arbeitgebers zum Arbeitnehmer auch sittliche Momente in Betracht kommen und weist auf Beispiele guten ^Enehmens zwischen Unternehmern und Arbeitern auch in großen Betrieben hin.

Abg. Frohme bestreitet die Existenz solcher sittlichen Momente, die Beziehungen zwischen Unternehmer seien nur materieller Natur. Der Antrag beseitige den Eontractbruch mit einem Male, indem er die Möglichkeit eines solchen in Wegfall bringe.

Abg. Möller (nl.): Gerade durch Beseitigung der Kuudigungs- fristen liefere man Hunderte der Willkür eines ^inzenen aus.

Nachdem noch Abg Molkenbuhr den 1 ofratHcijeM Antrag verlheidigt, wird §122 angenommen; der socialdemokratische S2tntra§ 123 bchimm^di^Fälle, in denen vor Ablauf der vertrag mäßigen Zeit und ohne Aufkündigung Gesellen und Gehülfen entlassen werden. Er wird ohne Debatte anßenonimen.

§ 124 zählt die Voraussetzungen auf, unter denen Gesellen und Gehülfen vor Ablauf ber vertragsmäßigen Zeit und ohne Auf­kündigung die Arbeit verlassen können. . . ~

Der Paragraph wird unter Ablehnung eines diese Voraus­setzungen erweiternden Amenvements des Abg. Stadthagen (Soc.)

Gießener Anzeiger

Kmeral-Mzeiger.

Berlin, 8. April. Vor dem heutigen Dmer bet dem Fürsten Pleß wird der Kaiser bei dem Fürsten Pleß dem Capitel des Hubertusordens beiwohnen, wobei Herzog Ernst Günther von Schleswig-Holstein und Graf Solms-Klrtzschdorf in den Orden ausgenommen werden.

Ein Telegramm derGermania^ aus Munster über

concecrirt werden. v _

Köln, 8. April. Der frühere Secretar der russischen unterstellt werben ! Gefanbtschaft in Bukarest, Jakobs oh n, set mit Eriaubnyz

Der socialbemokratische Antrag wirb abgelehnt unb S 121 un- ber bulgarischen Regierung in Sofia erngetroffen, ferne: An- verändert angenommen. gaben schienen beigetragen zu haben, daß man cue L-P

§ 122 in der Commissionsfassung bestimmt. Das Aroetts- » Körber Beltscbews aufsinden und verfolgen konnte, verhälmiß zwischen den Gesellen oder Gehülfen und ihren Arbeit- der Mo^er Beltschews aussin e ' » erwähnt ein

aebern kann, wenn nicht ein Anderes verabredet ist, durch eine ledem Köln, 8. Aprtl. Dre ^toin. ^trszcg. c Theile freistehende, 14 Tage vorher erklärte Aufkündigung gelöst Schreiben Schynses vom 27. ^anuar von Bukumb. werden. Werden andere Kündigungsfristen vereinbart, so müssen sie / trat derselbe eine Wanderung vom Sudwestuser des ,ür beibe Theile gleich sein. Vereinbarungen, welche bieser Bestimmung $lctori -eeg big Uganbagreuze an. Alles war vorbereitet

® Aufhebung ber KänbigungSsristen über- für bie Expeditionen nach Uganda, Unyanyembe Karagwe Haupt. Es liege dies ebenso im Interesse der Unternehmer wie in man beabsichtigte, nach dem Tanganftka zu marschtren. ueu dem der Arbeiter. Die häufigen Eontractstreitigkeiten wurden damit | tenant ^angheld segelte ihm nach, nachdem Mangom wieder­holt geschlagen war. Das Land südlich vom Victoriasee war vollständig ruhig. Lieutenant Sigl marschirte am 27. ^.anuar nach Tabora, um dort ein Fort zu bauen.

Esten a. Ruhr, 8. April. Der //Rhem.-Westf. Ztg.

zufolge ist in den letzten Tagen em größerer Abschluß aus Lieferung von 200000 Tons Kohlen nach Ant­werpen zu Stande gekommen, an welchem die Harpener Bergbau-Actien-Gesellschaft, die Bergwerks-Gesellschaft ^Hr- bernia" in Herne und die GrubenKonstantin der Große undCentrum" participiren. Der Preis stellt sich auf HO Mk. per Doppelwaggon von 10 Tons für melirte Kohle und auf 120 Mk. pro Doppelwaggon für Stückkohle loco -)xche. Die westfälischen Kohlenverkauss-Vereimgungen werden bei der morgen stattfindenden Kohlenverdingung der Eisenbahn-Direction Magdeburg aus 250000 Tons Kohlen die gesammte Menge zu 105 Mk. pro Doppelwaggon an­bieten und werden denselben Preis fordern bei der Verdingung der rechtsrheinischen Eisenbahn-Direction in Köln am 15. April für das ausgeschriebene Gesammtquantum von mehr als einer Million Tons, lieferbar vom 1. Juli 1891 bis ^0. Juni 1892. Demselben Blatte zufolge ist von einem Nachlassen der Nachfrage nichts zu spüren- im Gegentheil kann die Kohlenproduction auch fernerhin mit dem andauernd starken Kohlenverkaus kaum Schritt halten, so daß die Stabilität der Preise für absehbare Zeit verbürgt ist.

Hamburg, 8. April. DieHamb. Börsetthaüe bringt eine Meldung aus Kamerun vom 28. Februar über em ! Gefecht vom 31. Januar im Hinterland von Kamerun von I zwei Expeditionen Zintgraffs und 5000 verbündeten Balw

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