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1891.

Dienstag den 10. Februar

Nr. 34

Rebaction, LxpedM«r mtb Druckerei:

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VteNrljälfriHrr >lo*ntm<K tspreßvs 2 Mark 20 Pfg. oM Vringerloha.

Durch die Post oezvß« 2 Mark 50 Pf-.

Die Gießener

swrbni dem Anzeiger ^chintlich dreimal ßrigckc-t.

Gießener Anzeiger

Keneral-Unzeiger.

Der 84che»»r eetoeiiit täglich, Lckt Ausnahme de» Montags.

Amts- tinb Anzergedlatt fflr den Avers Greben.

irr i Hmtisöeikagee Hießmer K-milimWtt«.

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Alle Annonccv-Bureaux der In- und Auslandes nehm« Anzeigen für denGießener Anzeiger" entgeg«.

Aintlrchev Cheil»

Nr. 4 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 4. d. M-, WthäÜ:

(Nr. 1933.) Verordnung, betreffend das Verbot von Maschinen zur Herstellung künstlicher Kaffeebohnen. Vom 1. Februar 1891.

(Nr. 1934.) Bekanntmachung, betreffend den Aufruf und die Einziehung der Einhundertmarknoten der Chemnitzer Stadt­bank. Vom 3. Februar 1891.

u_, Gießen, den 9. Februar 1891.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

______________ v- Gagern._______________ '

Bekanntmachung.

Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der aus den 3. März l. I. angesetzte Gießener Viehmarkt «icht abgehalten werden wird, daß dagegen der Vieh- und Krämermarkt, welcher auf den 4. März l. I. ausgeschrieben ist, ftattfindet-

Gießen, den 27. Januar 1891.

Grobherzogliches Kreisamt Gießen.

____v. Gagern.__

Bekanntmachung,

Hie Rachsuchung der Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst auf Grund von Schulzeugnissen betreffend.

Diejenigen jungen Leute, welche auf Grund ihrer Schulzeugnisse die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst nachfuchen wollen, werden hierdurch auf die nachfolgen­de», bei Anbringung der Gesuche zu beachtenden Vorschriften mit dem Anfügen aufmerksam gemacht, daß hiernach unvoll­ständige Gesuche ohne Weiterer zurückgegeben werden.

1) Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs- Commission nur dann einzureichen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum Hessen gestel­lungspflichtig ist, d. h. seinen dauernden Aufenthaltsort hat.

3) Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst darf nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr und muß spätestens bis zum 1. Februar des Jahres «achgesucht werden, in welchem der stch Meldende das 29. Lebensjahr vollendet.

Der Nachweis der Berechtigung zum ein­jährigen Dienst ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April desselben Jahres z» erbringen-

B Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein und ist hierzu ein Bogen in Actensormat (nicht Briefpapier) zu verwenden. Auch erscheint es zweck­dienlich, wenn die nähere Adresse angegeben wird.

4) Dem Gesuche find folgende Papiere beizufügen:

a) Geburtszeugniß;

A) ein Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung über Bereit­willigkeit den FreiwMgen während einer ein­jährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten, sowie die Kosten für Wohnung und Unterhalt zu übernehmen. Die Fähigkeit hierzu ist obrig­keitlich zu bescheinigen;

ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Real- gymnafien, Ober-Realschulen, Progymnafien, Real­schulen , Realprogymnasien, höheren Bürgerschulen und den sonstigen mllitärberechtigten Lehranstalten) durch den Director der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizei-Obrigkeit ober ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist;

d) das Schulzeugniß.

Sodann wird noch besonders bemerkt:

3» pos. b: daß in dem Einwilligungs-Attest die Unter­schrift des Vaters oder Vormundes beglaubigt sein muß.

Z» pos, d: daß die Schulzeugnisse, mit Ausnahme der Reifezeugnisse für die Univerfität und die derselben -leichgestellten Hochschulen und Reifezeugnisse für die Prima der Gymnasien, Realgymnasien und Ober-Realschulen, sümmtlich nach dem Schema 18 zur Wehr-Ordnung vom 22. November 1888 Reg. - Bl. Nr. 5 von 1889 ausgestellt sein müssen.

Im Uebrigen wird auf die Bestimmungen der §S 88, *59, 90, 93 und 94 der angeführten Wehr-Ordnung verwiesen- Großh. Prüfung- - Commission

für einjährig Freiwillige zu Darmstadt.

Der Vorsitzende:

vr. Zeller.

Deutsches Reich.

Berlin, 7. Februar. Die Budget-Commission des Reichstags beendete heute den Militäretat. Abgelehnt wurden 500,000 Mk. (für ein Dienstgebäude der Artillerie-Prüsungs- Commission in Berlin), 147,000 (für eine Jnsanteriekaserne in Metz), 300,000 (für eine Artilleriekaserne in Stettin), 20,000 von der Etatpost für die Ausstattung der Kaserne in Marienwerder. Zu Beschaffung für artilleristische Zwecke :c. wurden statt 10 Millionen nur 9 Millionen und von einer Million für eine Cavalleriekaserne in Saarburg Nur 900,000 bewilligt. Das Extraordinarium wurde sonst nicht beanstandet.

Berlin, 7. Februar. Die Reichstags-Bau-Com- mission beauftragte in der heutigen Sitzung die Sub-Com­mission mit Erstattung von Vorschlägen, betreffend die Bau» summe, welche nach Ansicht der Commission nicht ausreichen dürste, lieber die Frage, ob für den inneren Bau echtes Material zu verwenden sei, wurde nichts beschlossen, jedoch wurde die Ansicht geäußert, daß für die constructiven Theile (z. B. Säulen) echtes Material, für die Wandbekleidung da­gegen Stuck verwendet werden sollte.

Berlin, 7. Februar. Der vom Magistrate heute sest- gestellte städtische Haushaltsetat pro 1891/92 balan- cirt in Einnahme und Ausgabe mit 77 692 779 Mk., d. i. um 4176 483 Mk. mehr als im lausenden Rechnungsjahre, wohl mit Rücksicht aus die bevorstehende Neuregelung der Gemeinde-Einkommensteuer.

Ausland.

Wien, 7. Februar. DasFremdenblatt" bespricht die italienische Cabinetkrise und stellt dabei fest, Rudini habe sich öffentlich für einen überzeugten Anhänger des Dreibundes erklärt. DieNeue Freie Presse" will abwarten, wie die Vertreter der Rechten und Linken im Cabinet Rudini sich ver­tragen werden. Jedenfalls werde Italien Deutschlands und Oesterreich-Ungarns Freund bleiben und mit oder ohne Herab­setzung eines Kriegsbudgets im Dreibunde verbleiben. Ohne den Bestand des letzteren würde Frankreich durch die Rück­sicht auf Italien allein sich kaum abhalten lassen, Tripolis zu besetzen.

Oporto, 6. Februar. Die gegen den Redaeteur der Republica Portugueza" wegen eines aufrührerischen Artikels verhängte Strafe ist mit dem heutigen Tage verbüßt. Den­noch wurde derselbe wegen Theilnahme am Aufruhr weiter in Haft behalten. Die gefangenen Militärpersonen werden nach den Festungen St. Julian bei Lissabon und Elvas über- führt.

Lyon, 7. Februar. Heute Nachmittag versammelte sich die Handelskammer zu einer außerordentlichen Sitzung gelegent­lich der Anwesenheit des Deputaten Jounart, des Bericht­erstatters der Commission für die Seidenzollfrage. Der Präfect und hervorragende Vertreter der Kaufmannschaft wohnten der Sitzung bei. In einer Ansprache äußerte Jou­nart die Ueberzeugung, daß die Kammern die Zollfreiheit von Cocons und Rohseide beschließen würden.

Rom, 7. Februar, lieber die Zusammensetzung des neuen Cabinets verlautet: Rudini: Ministerpräsident und Auswärtiges, Nicotera: Inneres, Luzzatti: Schatz, Pelloux: Krieg, Branca: Finanzen und Arbeiten. Bis jetzt ist aller­dings nur die Ernennung des Deputirten Darco zum Unter- staatssecretär im Ministerium des Auswärtigen als sicher an­zusehen. Die einzelnen Ministerposten sind dagegen noch nicht definitiv besetzt; für den Posten eines Ackerbaumimsters wird unter Anderen der Deputirte Chimirri genannt.

Madrid, 7. Februar. Der Präfekt gestattete den Repu­blikanern auf ihren Antrag, morgen, Sonntag, bei der An­kunft ihres Parteigenossen Salmeron Hierselbst eine Kund­gebung zu veranstalten.

Petersburg, 7. Februar. DasJournal de St. Peters- bourg" schreibt:Der Erzherzog FranzFerdinand, ein Neffe des Kaisers Franz Joses, ist in unserer Hauptstadt ein­getroffen, deren Bevölkerung den erlauchten Gast unseres Souveräns auf das herzlichste bewillkommte. Dieselbe erblickt mit Recht in diesem aus eigenem Antriebe unternommenen höflichen Besuche ein Zeichen der freundschaftlichen Beziehun­gen zwischen beiden Dynastien und ein Unterpfand des allge­mein gewünschten Friedens, indem er die Pflege guter Nach­barschaft zwischen beiden Reichen begünstigt."

Cardiff, 7. Februar. Eine Versammlung der ftrifenben Dockarbeiter beschloß die Fortsetzung des Strikes.

Rio de Janeiro, 7. Februar. Die gemäßigten Blätter mißbilligen durchaus den H an delsv er trag Brasiliens mit den Vereinigten Staaten, welchen sie als sehr nachtheilig für Brasilien erachten.

Deutscher Reichstag.

60. Plenarsitzung. Samstag, 7. Februar 1891, 1 Uhr.

Eine Anzahl von Petitionen wird als zur Erörterung im Plenum für ungeeignet erachtet.

Es folgt erste Berathung der Novelle zum Branntwetn- steuergesetz.

Staatssecretär v. Maltzahn: Zu einer grundsätzlichen Re­vision des erst vor 3 Jahren in Kraft getretenen Branntmein- steuergesetzes sei der Zeitpunkt noch nicht gekommen, umsoweniger als sich die Wirkungen des Gesetzes noch nicht voll übersehen ließen. Die Volkszählungsresultate konnten der neuen Contingentiruug nicht zu Grunde gelegt werden, weil die Resultate noch nicht definitiv be­kannt seien. Die Zollbesttmmung (Wegfall der günstigeren Behandlung von echtem Cognac und Rum) bezwecke keine Mehreinnahme; wird die Bestimmung abgelehnt, so würde versucht werden, die bestehenden technischen Schwierigkeiten aus anderem Wege zu überwinden.

Abg. Hug (Ctr.) verlangt auch keine tiefgehende Revision deS Branntweinsteuergesetzes, kündigt aber einen Antrag an, wonach eine in landwirtschaftlichen Brennereien als Haustrunk aus Wein- und Obstrückständen mit einfachen Brennvorrichtungen hergestellte Jahres­menge von 10 Liter reinen Alkohols steuerfrei fein soll. Er bedauere, daß dieser von der badischen Regierung im Bundesrath gestellte Antrag dort keine Berücksichtigung gefunden. Der finanzielle Ausfall könne nicht in Frage kommen.

Staatssecretär v. Maltzahn: Eine neue Vergünstigung für die kleinen Brenner Süddeutschlands würde die kleinen Brenner Norddeutschlands dazu veranlassen, auch entsprechende Vergünstigungen zu fordern. Durch das bestehende Gesetz seien den kleinen landw. Brennern bereits Erleichterungen gewährt. Das finanzielle Evgebnttz des angekündigten Antrags könne leicht unterschätzt werden, wie die Erfahrungen in Frankreich beweisen, welche wohl für den Beschluß des Bundesraths entscheidend waren.

Badischer Bundesbeoollmächtigter v. S ch er e r: Wenn Hug bew angekündigt, n Antrag einbringe, würde er ihn im Bundesrath unter­stützen.

Abg. Holtz (Rp.) spricht seine Genugthuung darüber aus, daß die Vorlage nichts an den Grundlagen des Branntweinsteuergesetzes ändere, in das sich die Landwirthschaft eingelebt habe. Den in der Vorlage vorgesehenen Erleichterungen für die kleine landwirthschastliche Brennerei stimme er zu, wie er immer bestrebt sein werde, dieser kleineren Brennerei Erleichterungen zu verschaffen, nur dürfte sich nicht daraus eine neue, die bestehende gefährdende Industrie ent­wickeln. Bis auf die Zollbestimmung stimme er der Vorlage zu. Die inländische Branntweinfabrikation brauche echten Rum, Cognac und Arrac zum Verschnitt und sie habe bei der Güte unseres rec- tificirten Kartoffelspiritus gar keine Veranlassung, unechten Rum rc. zu beziehen.

Abg. Dr. Barth (freis.): Das Branntweinsteuergesetz habe de» Großbrennern alle möglichen Privilegien, den Kleinbrennern aber nur Nachtheile gebracht. Die Freisinnigen würden in der Commission bemüht sein, das Verhältntß zu Gunsten der kleinen Brenner etwa- günstiger zu gestalten. Freilich viel wird nicht erreicht werden, wen« man nicht dazu übergehe, die Grundlagen des Gesetzes uwzugestalten. So wenig wie beim Zucker liege beim Branntwein eine Veranlassung vor, neben der Verbrauchssteuer eine Materialsteuer bestehen zu lassen. Das Privilegium, das aus den Taschen der Branntwein Consumenten 40 Millionen nimmt, und sie einer beschränkten Anzahl gut fituirter Leute zuwende, sei unhaltbar. Es finde nirgends seines Gleichen in der Steuergeschichte irgend eines Landes. (Widerspruch) Er werde einen auf Beseitigung dieses Privilegs gerichteten Antrag einbringen.

Abg. Dr. Buhl (nl.) fragt den Vorredner, wie er es fertig bringen wolle, gleichzeitig das Privileg zu beseitigen, um den kleinen Brennern Erleichterung zu schaffen. (Sehr richtig!) Er werde Barth mit größter Aufmerksamkeit folgen, wenn dieser an die Lösung dieser Problems herantreten werde. Weitere Erleichterungen für die Klein- brenner ließen sich vielleicht auf dem Wege erreichen, daß man den Einzelstaaten das Recht hierzu erteilte. Die Ausführung des Ge­setz s gebe zu mannigfachen Klagen Anlaß. Aufgabe der Commission wird es auch fein, in der Ausführung des Gesetzes Erleichterungen vorzuschlagen.

Abg. Zorn v. Bulach (Els.): Das Gesetz habe in Elsaß- Lothringen große Mißstimmung beroorgerufen, da es dort, wie über­haupt in Süddeutschland, die Brennerei nichtmehliger Stoffe fast unmöglich mache. Die zu Gunsten dieser Brenner geforderten Er­leichterungen würden die Grundlagen dieses Gesetzes nicht erschüttern. Wie für Bier, so sollte man auch für Branntwein den Haustrunk freigeben. Der Hinweis auf Frankreich sei unzutreffend, da dort für den kleinen Brenner keine Controle bestehe. Er bitte den badische» Antrag anzunehmen und damit auch in Elsaß-Lothringen Zufriedenheit zu schaffen. (Beifall.)

Abg. Wurm (Soc.): Seine Freunde würden sich auf Flick- werk nicht etnlaffen, da das Gesetz nicht werth sei, erhalten zu bleiben. Dieses Gesetz erlege 11 bis 13 Millionen Proletariern eine Jahresfteuer von 15 bis 16 Mark pro Kopf auf. Wenn da- die großen Herren, die Spiritusbrenner, so wollen, so werde ihnen der kleine Mann die Antwort gelegentlich nicht schuldig bleiben. Durch die Vertheuernung sei der Consum nicht jurücfgegangen; der arme Mann müsse nur mehr bezahlen, was er sich ander­wärts abdarbe. Zurückgegangen sei nur der Export. Die Land- wicthschaft habe gar keinen Vorthetl von dem Gesetz. Nur 0,16 % der landw. Betriebe seien mit Brennerei verbunden. Die meiste» der mit Brennerei verbundenen landwirthschaftlichen Betriebe seien klein und hätten als solche nur Nachtheil und Schererei von dem Gesetz. Dagegen bekämen einige große Brenner ein jährliche- Natronalgeschenk von den Proletariern in der Höhe von je 100000 Mk. Dazu komme noch eine erhebliche Exportprämie, die der Zucker- prämie sehr ähnlich sehe.

Abg. Dr. W i n d t h o r st: Das Branntweinsteuergefetz sei gemacht worden, weil das Reich Geld brauchte; es mußte dabei vorsichti- verfahren werden, um nicht eine große Anzahl unterer Mitbürger und wichtige Erwerbsinterefsen in große Schwierigkeiten zu bringen. Hierbei kommen die ländlichen Arbeiter hauptsächlich in Betracht, das Urthetl der Socialdemokraten ist dabei unzutreffend, denn von de» ländlichen Arbeiterverhältniffen und von den Bauern verstehe» fic nichts. (Lachen bei den Socialdemokraten.) Abg. Singer ruft -