Sonntag den 9. August
(Siebener Anzeiger.
Beilage zu Nr. 183. - 1891
Feuilleton.
Großstädtische Existenzen.
In einer interessanten „Wiener Scizze" schildert O. Tann- Bergler in der „Frankfurter Zeitung" die geniale Art und Weise, in welcher gewisse fragwürdige Personen sich eine oft glänzende Existenz zu verschasten wissen, ohne in den allerdings ziemlich weiten Maschen des Strafgesetzes hängen zu bleiben.
Die Natur dieser Geschäfte bringt es in der Mehrzahl der Fälle mit sich, daß die Opfer solcher im Verborgenen blühenden Industrien nichts weniger verdienen als Mitleid, weil die Beweggründe, welche die Betrogenen zu solchen geschäftlichen Beziehungen brachten, nicht selten gleichfalls sehr unlautere sind. Verbrecherischer Leichtsinn, unersättliche Genußsucht, die Absicht, selber ein einträgliches, wenn auch unerlaubtes Nebengeschästchen zu machen, und noch schlimmere Regungen spielen da eine Rolle.
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Es klingelt. Die Frau öffnet die Thür,- eine junge, sehr hübsche und auffällig elegant gekleidete Dame steht vor derselben :
„Hier ist ein Zimmer zu vermiethen?" erkundigt sie sich mit weicher, sympathischer Stimme.
„Jawohl, aber nur für einen Herrn," erwiderte die Frau, sichtlich mit ihrer Verlegenheit kämpfend, „denn mit Damen —"
Die Frau, welche bereits vor zwei Decennien ihre erste Jugend hinter sich hatte, erröthete und vollendete den Satz nicht, dessen Anfang das elegante Fräulein übrigens nicht zu beleidigen scheint.
„Ich weiß — es steht ja auch aus dem Zettel unten: „Für einen soliden Herrn", erwidert die Dame, die inzwischen in die Wohnung getreten ist, „ich will eben vermitteln, daß Sie einen soliden Herrn als Miether bekommen. Lassen Sie mich das Zimmer besichtigen, liebe Frau. — Hm, ganz hübsch. Wie viel verlangen Sie? Fünfzehn Gulden? Lächerlich! Da ist viel zu wenig."
Die Frau wendet ein, daß es ihr selbst bei diesem Preise nicht gelingen könne, einen Zimmerherrn zu finden.
„Viel zu wenig ist das, sag ich Ihnen," entgegnet das Fräulein eifrig, „in drei Tagen haben Sie es für fünfundzwanzig Gulden an den Mann gebracht. — Bemühen Sie sich nicht, liebe Frau," beruhigt die sprachgewandte junge Dame, „ich weiß, was Sie fragen wollen- ich bin nicht „Braut" ihres zukünftigen Zimmerherrn, ich kenne ihn gar nicht, ich werde ihm auch keine Besuche abstatten, und, um Sie ganz zu beruhigen, will ich Ihnen weiter sagen, daß ich Ihnen meine Dienste auch nicht umsonst zur Verfügung stelle. Ich garantire Ihnen fünfundzwanzig Gulden, wie erwähnt- für den ersten Monat erhalten Sie jedoch blos so viel, wie Sie selber gefordert hätten, die zehn Gulden bilden meine
Provision. Sind Sie einverstanden? Sie haben nichts zu thun, als mich übermorgen zwei Stunden lang in Ihrer Wohnung die Hausfrau spielen zu lassen."
Am nächsten Morgen enthielten die Zeitungen folgendes Inserat: „Bei distinguirter, junger Dame ist an einen Herrn, der Werth auf familiären Verkehr legt, ein schön möblirtes Zimmer unter bescheidenen Bedingungen zu vermiethen. Zu besichtigen am Sonntag von 9 bis 11 Uhr Vormittags. Adresse in der Expedition."
Am Sonntag um 9 Uhr wird angeläutet. Der Herr, „der Werth aus familiären Verkehr legt", ist angenehm überrascht von der Anmuth der jungen Dame, die nicht zu viel behauptet, wenn sie sich selber distinguirt nennt. In seiner ersten Verwirrung küßte er ihr die weiße, kleine Hand. Das Miethen einer neuen Wohnung war für ihn sonst nicht gerade die amüsanteste Beschäftigung, aber hier . . . Seine Verwirrung hält an, als er — ganz flüchtig selbstverständlich — das Zimmer besichtigt. Sie ladet ihn in der liebenswürdigsten Weise ein, Platz zu nehmen, plaudert so reizend, gibt ihm offenherzig Ausklärung über ihre Privatverhältnisse und bezaubert ihn, bezaubert ihn so vollständig, daß er sich nicht einmal über den Miethzins entsetzt, der für ihn entschieden die Ueberschreitung einer wichtigen Budgetpost involvirt und vor dem, wenn ihn ein minder schöner Mund begehrt hätte, er sich geflüchtet hätte.
Aber hier kann man doch nicht feilschen! Er erklärt, schon am nächsten Tage sein neues Heim beziehen zu wollen und erlegt das Geld für den ersten Monat.
Wenige Minuten später ist die Wohnungs Eigenthümerin im Besitze ihrer sünfzehn Gulden.
„Hier ist meine Karte. Vielleicht kündigt Ihnen der Zimmerherr und Sie wollen von meiner Adresse Gebrauch machen. Ich bin, wie Sie sehen, eine berufsmäßige Wohnungs- Vermittlerin!"
Die Vermuthung der jungen, eleganten Dame sollte tatsächlich in Erfüllung gehen. Als dem Zimmerherrn am nächsten Tage zu seiner sichtlich unangenehmen Ueberraschung die Mittheilung wurde, daß eine viel.weniger distinguirte und viel weniger junge Frau seine Quartiergeberin sei, da fand er in seinem Zimmer eine so stattliche Zahl von Fehlern -und Anständen, daß er sich genöthigt sah, feierlich „aufzusagen".
Aber das hatte nichts zu sagen. Die bezaubernde Wohnungs-Vermittlerin wird schon dafür Sorge tragen, daß das Zimmer ihrer neuen Kundschaft nicht lange Zeit leerstehe.
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Solche Wohlthäter der Menschheit, die „an Beamte, Offiziere und Jahresparteien mit genügender Sicherstellung Geld bis zu den höchsten Beträgen" ausleihen, braucht man bei helllichtem Tage gewiß nicht mit der Laterne zu suchen.
Die „genügende Sicherstellung" bewahrt diese Raubritter vor Verlusten und die klug berücksichtigte Clausel des Wuchergesetzes von dem „Nothstande" des Schuldners vor Strafe.
Trotz Wuchergesetzes lassen sich ganz „anständige" Procentchen erzielen.
Herr Berger ist auch ein Vielprocentiger, aber er verachtet sonderbarer Weise jede Sicherstellung. Wer ihm Deckung geben kann, bekommt von ihm keinen Kreuzer- er leiht grundsätzlich nur aus Wechsel oder Schuldscheine mit gefälschten Unterschriften. Mein Gott, ein Geschäftsprincip, so gut wie jedes andere.
Wie beginnt er es aber, zum Kuckuk, um bei solchem Geldgeschäfte nicht in kürzester Zeit zum Bettler zu werden?
Die Manipulation ist von bestechender Einfachheit.
Da ist zum Beispiel ein junger Herr aus gutem, aus vornehmem Hause, der die Gepflogenheit hat, doppelt so viel Geld auszugeben, als er von Papa erhält. Oder sagen wir, eine verschwenderische Frau, deren Gatte zufällig den Schlüssel zu seiner Kasse längere Zeit hindurch nicht findet, muß absolut eine bestimmte Summe bis zu einer bestimmten Zeit haben. Sie muß, denn Sie braucht Geld zu einer Sensationsrobe, für einen Wohlthätigkeitsbazar, oder zu noch vitaleren Zwecken.
Das sind so die Lieblingkunden unseres Freundes Berger.
Mit größter Liebenswürdigkeit erklärt er sich dem jungen Herrn oder der gnädigen Frau gegenüber bereit, die ge> wünschte Summe herbeizuschaffen. Er bemerkt, daß momentane Verlegenheiten in allerersten Häusern eintreten und steht nicht an, anzuerkennen, daß auch der Chef des Wiener Bankhauses Rothschild einmal sein Committent gewesen sei. Er bringe die lächerlich geringe Summe, ja, aber der Herr Papa oder der Herr Gemahl müsse — es sei ja nur eine blose Form — seinen Namen auf das Instrument setzen.
Nachdem Herr Berger mehrere schreckliche Eide geschworen, daß er sich niemals an den Bürgen wenden werde — bei solchen Finanzoperationen ist ja „Diseretion Ehrensache" — wird er aus später beschieden und erhält dann die Teufelsverschreibung, auf der sich eine ächte und sehr plump nachgeahmte Unterschrift befindet.
Und diese letztere bildet für den Ehrenmann eine Garantie, die an „Bonität" von keiner zweiten übertroffen werden konnte.
Mit diesen Falsifikaten bewaffnet, verübt der ahnungslose Herr Berger, der natürlich niemals die geringsten Zweifel in ihre Echtheit setzt, an seinen wehrlosen Opfern die unverschämtesten Erpressungen.
Und seine Forderungen um Geld, mit denen er in immer geringeren Zwischenräumen erscheint, können nicht zurückgewiesen werden, da er das wirksame Zwangsmittel anwendet, zu erklären, er müsse sich sonst „in seiner Verlegenheit" (wenn die geforderten Beträge größer sind: „in seiner Verzweiflung") an den Aussteller der Unterschriften wenden.
Es gibt keinen Ausweg — er erhält das Verlangte, und wenn der junge Herr seinen allerneuesten Gigerl-Anzug oder die gnädige Frau ihre Sensationsrobe eigenhändig ins Versatzamt tragen müßte.
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