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Nr. 106. Samstag den 9. Mai 1891

Set AirtzeE A*hN« eint täglich, toCt Älusnahme des MoMags.

Nie Metzener AÄikitt«»ßrslt», .'w*ke dem Anzeiger ^Hknttich dreimal heigele-t.

Gießener Anzeiger

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Gießen, am 4. Mai 1891. Betr.: Die Aufnahme von Waisen in die Landeswaisenanstalt. Das Grotzherzogliche Kreisamt Gießen

<m die Grotzh. Bürgermeiftereie« des Kreises.

Nach § 6 der Dienstanweisung, die Verpflegung armer Waisen betreffend, vom 10. April 1890, ist bei Aufnahme von Waisen in die Waisenanstalt nur die Vorlage der unter a, b und c aufgeführten Urkunden als Aufnahmebelege erfor­derlich. Wir verweisen aus unsere Bekanntmachung vom 25 Juni 1885 Gießener Anzeiger Nr. 146 nach wel­cher für die Zukunft Impfscheine und kreisärztliches Gutachten über den Gesundheitszustand und die Körperbeschaffenheit der auszunehmenden Waisen der Regel nach nicht mehr beizubringen find und letzteres nur dann nöthig erscheint, wenn damit ein Antrag auf ausnahmsweise höhere Unterstützung aus der Landeswaisenkaffe begründet werden soll. Da Großh. Kreis­gesundheitsamt Gießen öfters um Erthetlung solcher ärztlicher Bescheinigungen zum Zwecke der Aufnahme von Waisen in die Landeswaisenanstalt unnöthigerweise ersucht wird, so sehen wir uns veranlaßt, Sie wiederholt auf die Bestimmungen des S 6 genannter Dienstanweisung zur Nachachtung und Bedeu­tung der Pflegeltern bei Aufnahme von Waisenkindern zu verweisen.

v. Gagern.

Bekanntmachung,

Wetterauer Obstbauverein betreffend.

Sonntag den 10. Mai, Nachmittags 4 Uhr, findet im Gartensaale der Steinhäußer'schen Bierbrauerei die Generalversammlung des Wetterauer Obstbau- Verein S mit folgender Tagesordnung statt:

1) Bericht des Ausschusses, erstattet durch den Geschäfts­führer Dr. von Peter;

2) Die Umwandlung des Wetterauer Obstbauvereius in einen Obstbauverein für die Provinz Oberheffen;

3) Diesbezügliche Aenderung der Statuten;

4) Neuwahl des Vorstandes für die Section Friedberg durch die Mitglieder der Section;

,5) Vortrag des Vorstehers der pomologischen Gärten C Reichelt. Thema:Das Programm für den Muttergarten der Provinz und pomologischen Garten der Ackerbauschule für die Provinz Oberheffen in Friedberg";

6) Anträge und Wünsche;

7) Besuch des neuen pomologischen Gartens.

Um 3 Uhr Versammlung der Ausschußmitglieder im selben Locale. Tagesordnung und Einladung zu dieser Sitzung erfolgen noch besonders.

Der Präsident: Der Geschäftsführer:

Dr. Braden. Dr. von Peter.

VenL^es Reich.

Berlin, 7. Mai. Fürst Bismarck hat an die von ihm empfangene Deputation nationalliberaler Herren aus dem Rcichstagswahlkreise Geestemünde- Lehe eine längere Ansprache gerichtet, in welcher er sich zur Annahme des Mandats für genannten Wahlkreis bereit er­klärte. Doch erklärte der Fürst, aus verschiedenen Gründen sein Mandat nicht regelmäßig ausüben zu können, jedenfalls nicht mehr in der sich ihrem Ende zuneigenden gegenwärtigen Reichstagssession. Einer bestimmten Partei will er sich im Parlamente nicht anschließen, doch ist er für Erhaltung des früheren Cartells zwischen den Conservativen und den Ge­mäßigt-Liberalen. In Besprechung seines Verhältnisses zu den Rationalliberalen wies Bismarck den ihm zugeschriebenen Aus­druck,er wolle die Nationalliberalen an die Wand drücken, daß sie quietschten", als eine widerliche Lüge entrüstet zurück. Bezüglich seines künftigen Auftretens im Reichstage äußerte der Fürst frei und offen, er denke nicht daran, seinem Amts­nachfolger und der Regierung grundsätzliche Opposition zu bereiten, aber er werde gegenüber von Vorlagen, die er für schädlich halte, auch nicht schweigen.

Berlin, 6. Mai. DerReichsanzeiger" theilt mit, daß die Verhandlungen zwischen den deutschen und öster­reichischen Commissaren behufs gemeinsamer Umarbeitung der beiderseitigen Betriebsreglements für den inneren Eisen­bahnverkehr in wesentlichen Punkten zu einer erfreulichen Einigung geführt haben und heute geschloffen worden sind.

Anstand.

Paris, 6. Mai. Der Gemeinderarh hat heute nach einer lebhaften Erörterung über die Haltung der Polizei am 1. Mai eine Tagesordnung angenommen, welche sich gegen das vom Minister des Innern den Forderungen der Arbeiter gegenüber befolgte Präventivsystem, sowie zu Gunsten der Amnestie-Kundgebungen ausspricht und ein Tadelsvotum gegen den Polizeipräsecten enthält. Für die Familien der Opfer von Fourmies wurden 10,000 Francs bewilligt. Schließlich wurde eine Resolution zu Gunsten einer den Familienangehörigen der Getödteten zu gewährenden Pension und wegen Erhaltung ihrer Kinder auf Staatskosten an­genommen.

Cherbourg, 7. Mai. Das TorpedobootEdmund Fontaine" ist in Folge eines Zusammenstoßes mit dem KriegsschiffSurcoupe" in den Grund gebohrt. Die Mann­schaft wurde gerettet.

Brüffel, 7. Mai. Die städtischen Behörden haben Ordre erhalten, sich auf die Einberufung von zwei Klassen Miliz­truppen vorzubereiten. Die Behörden von Lüttich haben um Verstärkung der Truppen gebeten. '

Brüffel, 6. Mai. Nach einer Meldung aus La Louviere wird am Freitag in allen centralen Bassins ein allgemeiner Strike, welcher gestern in mehreren Versammlungen be­schlossen worden, befürchtet. Im Bassin von Charleroi und Mons ist die Lage die gleiche. Die Ruhe ist nicht gestört. In der Nacht ist auch in Chatelineau ein Dynamitattentar gegen das Haus eines Arbeitenden verübt worden, der Schaden ist jedoch unbedeutend und der Urheber verhaftet worden.

Kapstadt, 7. Mai. Reutermeldung. Zwei Häuptlinge des Gungunhana-Stammes sind nach England ab­gereist, um der Königin den Wunsch der Gungunhana, unter englische Schutzherrschaft zu treten, vorzutragen und der Ergebenheit gegenüber England Ausdruck zu geben.

Petersburg, 6. Mai. Die Leiche des Großfürsten Nikolai Nikolajewitsch, welche von einem Sohne des­selben und den nächsten Angehörigen begleitet war, traf heute auf dem Bahnhofe ein und wurde vom Kaiser, der Kaiserin, allen Mitgliedern der Kaijerlichen Familie, den Hofstaaten und Würdenträgern empfangen. Nach Absingung eines Chorals und der Litanei trugen der Kaiser und die Groß­fürsten selbst den Sarg nach dem Leichenwagen. Im Zuge folgten das Kaiserpaar, die Großfürsten, der Fürst von Montenegro, Prinz Albert von Altenburg, die Großherzogin von Schwerin, Deputationen des Westpreußischen Kürassier­regiments und österreichischer Husaren, deren Ches der Großfürst war. Die Truppen bildeten Spalier. Die Zu­schauer entblößten das Haupt bis zur Peter-Pauls-Kathedrale.

Konstantinopel, 6. Mai. DerAgence de Constantinople" zufolge soll der erfolgte Ausgleich zwischen der Pforte und dem russischen Botschafter betreffs des Verbots der Passage der Dardanellen an das russische SchiffKostroma" demnächst durch Notenaustausch bekräftigt werden, worin die Pforte für die Zukunft das ungehinderte Passiren der Meerengen durch die Handelsflagge führende Schiffe der Kreuzerflotte zugesteht. Falls die Schiffe Soldaten und Kriegs­material führen, wird die russische Regierung die Pforte da­von verständigen. Die Haltung des Commandanten v. Kavak wird als aus Mißverständniß beruhend erklärt. Die Frage der Entschädigung soll zwischen der Pforte und der Gesell­schaft der Kreuzerflotte direct geregelt werden.

Newyork, 6. Mai. Nach einem Telegramm aus San Diego in Kalifornien hat der Vereinigte-Staaten-Marschall von Diego den chilenischen DampferEtata" beschlagnahmt und den Capitän des Dampfers verhaftet, weil derselbe in Verdacht steht, Waffen und Munition für die chilenische Congreßpartei an Bord nehmen zu wollen. Es wurden Schleppschiffe ausgeschickt, um auch die außerhalb des Hafens liegenden Schiffe mit Beschlag zu belegen. Man glaubt, das eine wäre die GoeletteRobert und Minnie", das andere ein der chilenischen Congreßpartei gehöriges Kriegsschiff, welches bereits eine Ladung Kriegsmunition an Bord genommen hat.

Reichstag.

116. Plenarsitzung. Mittwoch, 6. Mai 1891.

Der Gesetzentwurf betr. das Reichsschuldbuch wird in dritter Lesung debattelos endgültig angenommen.

Dann wird die dritteBerathung des Arbetterschutzgesetzes bei S 120d fortgesetzt.

Entsprechend einem Anträge der Mehrheitsparteien wird die Beschwerdefrist gegen polizeiliche Verfügungen zur Durchführung der Schutzmaßnahmen von zwei auf vier Wochen verlängert. Auch soll der Vorstand der Berufsgenoffenschaft das Recht der Beschwerde haben, wenn die erlaßene Verfügung den von der Bernfsgenoffen-

schaft erlassenen Vorschriften zur Verhütung von Unfällen wider­spricht. Diese Aenderungen werden vom Abg. Roesicke (ltb.) befür­wortet.

Die Socialdemokraten beantragen S 124b, welcher die Entschädigung der Arbeitgeber im Falle des Contractbruchs betrifft, zu streichen. Der Antrag wird abgelehnt, worauf die Socialdemokraten ihre weiteren Anträge zurückziehen.

Die AbschnitteVerhältnisse der Gesellen und Gehülfen, Lehr- lingsverhältnisse und Verhältnisse der Betriebsbeamten?c." werden angenommen.

AbschnittVerhältniffe der Fabrikarbeiter" behandelt zunächst die Arbeitsordnung. Nach dem Beschluß der zweiten Lesung sollen Geldstrafen den Betrag des ortsüblichen Tagelohnes nicht übersteigen dürfen.

Die Mehrheitsparteien beantragen, dafür zu setzen:Geld­strafen dürfen die Hälfte des durchschnittlichen TagesarbettsverdtensteS nicht übersteigen; jedoch können Thätlichkeiten gegen Mitarbeiter, erhebliche Verstöße gegen die guten Sitten, sowie gegen die zur Auf­rechthaltung der Ordnung des Betriebes, zur Sicherung eines gefahr­losen Betriebes oder zur Durchführung der Bestimmungen der Gewerbeordnung erlassenen Vorschriften mit Geldstrafen bis zum vollen Betrage des durchschnittlichen Tagesarbeitsverdienstes belegt werden."

Abg. Wöllmer (dfr.) erklärt sich gegen den Antrag, durch den das Gesetz mit zu viel Details bepackt werde.

Abg. Bebel (Soc.) erblickt in dem Anträge eine Verschlechterung gegenüber der Vorlage.

Abg. Hitze (Etr.) bestreitet dies und weist darauf hin, daß es sich um ein Eompromiß handle.

Preutz. Handelsmtnister Frhr. v. Berlepsch spricht sich für den Antrag aus und erklärt gleichzeitig, daß die verbündeten Re­gierungen nach wie vor Strafbestimmungen gegen Anwendung von Zwang zum Contractbruch, sowie zur Aufreizung dazu für unerläßlich hielten. Die Erfahrungen bet dem letzten rheinisch-westfälischen Berg- arbeiter-Strtke hätten sie in ihrer Ueberzeugung nur bestärken müssen, denn hier sei der Contractbruch wieder Regel gewesen. Die ver­bündeten Negierungen erwogen, ob das Gesetz für sie nach Ablehnung des S 153 durch den Reichstag noch von Werth sei. Es fehlte nicht an Aufforderungen, das Gesetz fallen zu lassen; sie leisteten denselben keine Folge, da sie meinten, man solle nicht für nothwendtg erkannte gesetzliche Bestimmungen fallen lassen, weil man nicht gleichzeitig andere ebenfalls für nothwendig erkannte Bestimmungen erlangen könne. Der Reichstag aber werde später wieder vor die Frage der Einführung von Strafbestimmungen gegen Zwang zum Contractbruch und Aufreizung dazu gestellt werden und sich dann hoffentlich von der Nothwendigkett einer Bestimmung wie der des 8 153 überzeugen. (Beifall.)

Abg. Singer (Soc.): Die Ausführungen des Ministers seien von Polizeiqeist durchtränkt. Den verbündeten Regierungen .werde es aber hoffentlich auch in Zukunft nicht gelingen, einen Reichstag zu finden, dem sie einen solchen Verschärfungsparagraphen abzuringen vermöchten. Derselbe würde auch den Klassenkampf nur aufs Aeußerste verschärfen. Was die Bergarbeiterbewegung anlange, so sollen sich in dieselbe Elemente gemischt haben, die ein Interesse daran haben, durch Verminderung der Kohlenproduction die Preise in die Höhe zu treiben. Von großen Kohlenspeculanten sollen große Geldmittel zur Verfügung gestellt worden sein, um den Strike zu unterstützen. Das Compromiß sei durch den Widerspruch des Frhrn. o. Stumm veranlaßt, vor dem der Reichstag ins Mauseloch krieche.

Vtcepräsident Dr. Baumbach (dfr.) ruft den Redner wegen der letzteren Aeußerung zur Ordnung.

Abg. Frhr. v. Stumm (Rp.) fordert Beweise für die Behauptung, daß die Arbeitgeber den Bergarbeiterstrike provoctrt hätten oder daß die Kohlenspeculanten, die übrigens mit den Arbeitgebern nicht identisch seien, den Strike gefördert hätten. Aber wie dem auch sei, S 153 habe weder mit den Kohlenspeculanten noch mit den Arbeit- gebern etwas zu thun; er sei dazu da, die arbeitswilligen Arbeiter gegen Vergewaltigungen zu schützen. Die Erklärung des Ministers werde überall den besten Eindruck machen.

Abg. vr. Hirsch (dfr.) erklärt sich gegen den Compromißantrag, Abgg. Möller (natl.) und Hitze (Ctr.) rechtfertigen denselben.

Abg. Bebel (Soc.): Die Soctaldemokraten hätten von dem letzten Bergarbeiterstrike entschieden und bis zum letzten Augenblick abgerathen; wenn der Strike trotzdem zum Ausbruch kam, so liege die Wahrscheinlichkeit vor, daß hier die Unternehmer die Hand im Spiele hatten.

Pceuß. Minister Frhr. o. Berlepsch gibt zu, daß die Mit­glieder der socialdemokratischen Fraction aus der Ueberzeugung heraus, daß die Organisation der Bergarbeiter noch nicht genügend entwickelt sei, um Erfolg zu versprechen, vor dem Strike warnten. Die Arbeiter­führer an Ort und Stelle hätten vielfach eine andere Haltung beob­achtet. Amtliche Anhaltspunkte dafür, daß andere Elemente die Hand bet dem Strike im Spiele gehabt, seien nicht vorhanden. Könnten sie gegeben werden, so würde er solchem Treiben energisch entgegen­treten.

Abg. Auer (Soc.): Singer und er seien aus voller Ueber­zeugung gegen den Stttke etngetreten. Aus der Thalsache, daß der Rath nicht befolgt worden, gehe hervor, daß die Strikenden vielfach nicht Soctaldemokraten waren. Die große Mehrzahl der sächsischen Bergarbeiter sei soctaldemokratisch und deshalb gehe die Bewegung im Zwickauer Kohlenrevier ruhig vorüber.

Der Compromißantrag wird angenommen.

Zu den Bestimmungen über das Inkrafttreten des Gesetzes beantragen die Mehrhettsparteien, die Termine hinauszuschieben. In der Hauptsache soll danach das Gesetz am 1. April 1892 in Kraft treten, da die Zeit zu den erforderlichen Vorkehrungen nicht ausretchen würde, wenn der 1. Januar festgehalten werden sollte.

Abg. Beckmann (Ctr.) u. Gen. beantragen ferner eine weitere Hinausschiebung der Bestimmungen über die Beschäftigung jugend­licher Arbeiter in Spinnereien.

Abgg. Möller (natl.) und Stumm (Rp ) befürworten, Abgg. Dr. Schädler (Ctr.), Dr. Hirsch (dfr.) und Auer (Soc.) be­kämpfen den letzteren Antrag, der abgelehnt wird, während die Com- promißanträge Annahme finoen.

Damit ist die dritte Berathung des Arbeiterschutzgesetzes bis auf die Gesammtabsttmmung beendet.