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Dienstag den 8. September
Nr. 208
1891
Der ftefttw Anzeiger eufthemt täglich, ■M Lusnahm« bei Wonlags.
Wt Gießener Mi>i,rrie«rritti, •**c» dem Anzeiger »Gchevtlich dreimal h «igele,t.
Gießener A nzeiger
Kenerat-Mnzeiger.
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Zlints« unb Anzeigeblatt für den "Kreit Gieren.
Annahme een Anzeigen zu der Nachmittags für den iargrnden Lag erscheinenden Nummer bis Bonn. 10 Uhr.
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Alle Annoncen-Bureaup des In- und Auslandes nehm« Anzeigen für den „Gießener Anzeiger- entgeg«.
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Arntlichev Theil.
Bekanntmachung.
ES wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der landwirthschaftliche Bezirksverein des Kreises Gießen Mittwoch den 30. September 1891, von Vormittags 9—12 und Nachmittags von 2—5 Uhr unter nachstehend abgedruck- ten Bestimmungen auf Lonys Felsenkeller in Gießen eine Ausstellung von Saatfrüchten aller Art veranstalten wird. Zum Besuche derselben werden Käufer und Verkäufer und alle Landwirthe freundlichst eingeladen.
Landwirthe des Kreises Gießen, welche durch Vermittlung des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Saatfrucht zu beziehen wünschen, haben ihre Anmeldungen bis zum 20. September bei dem unterzeichneten Vorstande oder einem der nachbenannten Mitglieder der Ausstellungs-Commission
1) Herrn Gutsbesitzer Schlenke zu Gießen,
2) „ Oeconom Helfrich zu Gießen,
3) „ Oeconom Georgi zu Gießen
emzureichen.
Es wird hierbei darauf aufmerksam gemacht:
1) Daß bei Bestellungen von Mitgliedern des landwirthschaftlichen Bezirkvereins, welche den Betrag von 30 Mk. nicht übersteigen, die Kosten des Transports der Saatfrucht bis zur Eisenbahn- Station Gießen auf die landwirthschaftliche Bezirksvereinskaffe übernommen werden, daß dagegen bei größeren Bestellungen die Vereinsmitglieder die Kosten des Transports des Saatgutes insoweit zu übernehmen haben, als die Bestellung den Betrag von 30 Mk. übersteigt.
2) Daß Bestellungen von Landwirthen des Kreises Gießen, welche nicht Mitglieder des landwirthschaftlichen Bezirksvereins sind, ebenfalls ausgeführt werden. Dieselben haben aber, wenn sie nicht vorher noch Mitglieder des landwirthschaftlichen B^irksvereins werden und sich zu diesem Behufe bei dem Unterzeichneten anmelden sollten, den vollen Kostenbetrag für Ausführung ihrer Bestellung zu vergüten.
3) Daß die Zahlung bei Empfang der Frucht alsbald zu erfolgen hat, falls nicht die Gemeinde die Zahlung der Frucht für ihre Gemeindeangehörigen übernimmt. Die Herren Bürgermeister werden ersucht, vorstehende Bekanntmachung in ihren Gemeinden veröffentlichen zu lassen, Anmeldungen entgegenzunehmen und mit der Erklärung des Gemeinderaths, ob die Gemeinde die Garantie für die Zahlung der Frucht von Seiten der betreffenden Gemeinde-An- gehörigen übernimmt, bis zum 20. September l. I. an den Unterzeichneten einzusenden.
Die Gemeinde hat dann den Kaufpreis innerhalb drei Wochen an den landwirthschaftlichen Bezirksverein zu entrichten und denselben von den Empfängern der Frucht wieder erheben zu lassen.
Gießen, den 7. September 1891.
Der Director des landwirthschaftlichen Bezirksvereins. Jost.
Saatausstellungs-Ordnung
für die am Mttwoch den 30. September 1891 auf Lonys Felsenkeller in Gießen stattfindende Saatausstellung.
Als Aussteller wird nur Derjenige zugelassen, der fich nachstehender Ordnung unterwirft:
1) Saatgut aller Art kann ausgestellt werden.
2) Die von den Ausstellern einzusendenden Proben dürfen bei Getreide-Arten nicht unter 2 kg betragen.
3) Der Aussteller hat die Probe mindestens einen Tag vor Beginn der Ausstellung an Herrn Wirth Jäger aus Lonys Felsenkeller zu Gießen einzusenden.
Die Anmeldung muß enthalten:
a. Name und Wohnort des Ausstellers.
b. Genaue Bezeichnung der ausgestellten Saatwaare.
c. Garantie für Lieferung von diesjährigem Saatgut.
d. Angabe der Menge, welche verkäuflich ist, in^kg, sowie des Preises für 100 kg und der Lieferzeit.
4) Mr vollkommen reine Waare wird zum Markte z«- gelaffen.
5) Der angegebene Preis kann während der Ausstellung nicht mehr erhöht werden.
6) Der Aussteller verpflichtet sich, das zum Verkaufe an
gemeldete Quantum des Saatgutes zu dem angegebenen Preise in der festgesetzten Lieferzeit dem landw. Bezirksverein unter Gestattung einer Zahlungsfrist von 4 Wochen zu liefern, andere Besteller erhalten die bestellte Frucht nur gegen Baarzahlung bei Empfang der Waare oder gegen Nachnahme des Kaufpreises.
7) Die Proben der verkauften Saatwaaren bleiben Eigenthum des landwirthschaftlichen Bezirksvereins, welcher dieselben drei Monate lang nach Schluß der Ausstellung zum Zweck der Controle aufbewahrt, die Proben von nicht verkauften Saatwaaren können von den Ausstellern zurückgenommen werden, widrigenfalls sie ebenfalls dem landwirthschaftlichen Bezirksverein zufallen.
8) Der Verkäufer haftet für seine Angaben und für Lieferung der Waare nach Probe. — Bei nicht vertragsmäßiger Lieferung kann der Käufer die Waare unter Beanspruchung des Ersatzes der Kosten des Hertransporis unfrankirt zurücksenden oder dieselben unter Beanspruchung des Mnderwerths behalten.
9) Der Verkäufer hat die verkaufte Waare bis zur nächsten Bahnstation zu bringen und dort aufzugeben; von da trägt der Käufer die Transportkosten resp. für seine Mitglieder ganz oder theilweise der landwirthschaftliche Bezirksverein Gießen.
Von der Absendung der Waare hat der Verkäufer dem Käufer zu gleicher Zeit Nachricht zu geben.
10) Sind besondere Vereinbarungen nicht getroffen worden, so steht es dem Käufer frei, die nöthigen Säcke zum Bezug der gekauften Waare selbst zu stellen; anderenfalls hat der Verkäufer die Säcke in tadelloser Qualität zu liefern und das Recht, dieselben zum Selbstkostenpreise zu berechnen, wenn sie nicht vom Käufer binnen vierzehn Tagen frei zurückgesandt werden.
11) Die Zahlung des Kaufpreises rc. für die durch Vermittelung des Bezirksvereins gekaufte Frucht hat bei Empfang der Frucht durch den Besteller zu erfolgen, insoweit nicht die Gemeinde für ihre Angehörigen die Zahlung des Kaufpreises übernommen hat.
12) Jeder Aussteller verpflichtet sich, sein ausgestelltes Muster zum Zwecke beliebiger Untersuchung und Vergleichung der vom landwirthschaftlichen Bezirksverein ernannten Ausstellungs-Commission zur Verfügung zu stellen, die Bestellungen genau nach den Mustern zu liefern und bei Streitigkeiten über die Uebereinstim- mung der auf Grund der Ausstellung bezogenen Waaren mit dem ausgestellten Muster sich dem Aus- spruche eines Schiedsgerichts zu unterwerfen, falls ein solches vom Käufer angerufen wird. Das Schiedsgericht besteht aus drei unparteiischen Sachverstän
digen, von denen je einer durch die Ausstellungs- Commission, den Käufer und Verkäufer gewählt wird.
13) Ausstellung und Etiquettirung und Ueberwachung des Saatguts ist Sache der Ausstellungs-Commission, deren Anordnungen unbedingt Folge zu leisten ist.
14) Alle abgeschlossenen Kauf- und Tauschverträge werden von der Ausstellungs-Commission ausgenommen und mit Angabe der Katalog-Nummer, des Kaufpreises des verkauften Quantums, sowie der Namen von Käufer und Verkäufer in ein Buch eingetragen.
15) Durch den Eintrag in ein Buch wird jedem Käufer das Recht eingeräumt, in Fällen von Streitigkeiten betreffs Uebereinstimmung der aus Gmnd der Ausstellung biogenen Waaren mit dem Muster die Entscheidung des Schiedsgerichts innerhalb vierzehn Tagen nach der Lieferzeit anzurufen. Dabei macht sich Käufer verbindlich, sich dem Urtheile des Schiedsgerichts ohne Weiteres zu unterwerfen.
16) Zur Entscheidung der Streitigkeiten steht dem Schiedsgericht die Befugniß zu, die landwirthschaftliche Versuchsstation zu Darmstadt mit Gutachten zu hören, sowie sonstige Sachverständige nach ihrem Ermessen zuzuziehen. ____________
Anmeldung
zu der am........zu Gießen auf LonyS Bierkeller
yattsindeuden Saalausstellung.
1) Bezeichnung der Saatwaaren.
2) Die Saatwaare wurde in der Gemarkung.......
gebaut.
3) Verkäufliche Menge in Kilogramm.
4) Preis für 100 Kilogramm.
5) Lieferzeit.
6) Es wird garantirt:
a. für Reinheit,
b. Sortenächtheit,
c. diesjähriges Saatgut.
7) Bemerkungen.
Ich habe von der umstehenden Saatausstellungs-Ordnung Kenntniß genommen und erkenne die Bestimmungen derselben für mich als bindend an.
.........(Ort), de« . . ten.......1891.
(Unterschrift des Ausstellers.)
Gießen, den 7. September 1891.
Der Director des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Gießen. Jost.
Bekanntmachung,
die Abhaltung von öffentlichen Faselschauen betreffend.
Bei den am 27. August l. I. zu Grünberg und am 2. September l. I. zu Gießen abgehaltenen öffentlichen Faselschauen sind die nachstehend verzeichneten Fasel für tauglich erkannt worden, als Gemeindezuchtthiere verwendet zu werden. Sämmtliche Fasel sind an einem Hom mit Brandstempel versehen.
Gießen, den 3. September 1891.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Gagern.
Eigerrthüm er
Fasel
Bemerkungen.
Name
Wohnort
Raste
Alter
Monate
Farbe
Körper- beschaffenheit
Gesundheits- und Nährzustand
Bert u. Lanlelm
Londorf
j Simmenthaler
19
Gelbscheck
Genügend
Gut
Dieselb«
V
Bastard
Vogelsberger
16
Roth
Befriedigend
Gut
Dieselben
w
' Bastard Desgl.
14
Roth
Desgl.
Desgl.
Noch zu schonen; nach Climbach verkauft.
Peter Neunobel
Stangenrod
Simmenthaler
18
Gelbscheck
Gut
Gut
Kaspar Kautz II.
Stockhausen
Bastard Vogelsberger
18
Roth
Befriedigend
Gut
Johs. Schultheiß
Göbelnrod
Desgl.
17
Roth
Desgl.
Desgl.
Nach Saasen verkauft.
Ernst Zimmer
Lauter
Vogelsberger
18
Roth
Gut
Desgl.
Derselbe
Retnzucht Desgl.
15
Roth
Recht gut
Gut
Noch zu schonm.
Konrad Bürger
Nieder-Ohmen
Simmenthaler,
18
Falbscheck
Gut
Gut
Christoph Schmidt
Trohe
angebl. Reinzucht Berner Bastard
13
Roth und weiß
Genügend
Gut
Joh. Rinn XVIII.
Heuchelheim
Vogelsberger
21
Braunroth
Genügmd
Gut
Joh. Keßler VI.
Großcn-Linden
Vogelsberger
17
Duvkelroth
Genügend
Gut
Peter Heinrich Euler
Grüningen
Desgl.
15
Roth
Genügend
Gut


