Ausgabe 
8.9.1891
 
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Dienstag den 8. September

Nr. 208

1891

Der ftefttw Anzeiger eufthemt täglich, M Lusnahm« bei Wonlags.

Wt Gießener Mi>i,rrie«rritti, **c» dem Anzeiger »Gchevtlich dreimal h «igele,t.

Gießener A nzeiger

Kenerat-Mnzeiger.

Vierksljihriger AAO»»e«e«ti,ret» i 2 Mark 20 Pfg. «R Bringerlohn. Durch Vie Post bezog» 2 Mark 60 Piß.

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Achutstraße Ii.l

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Zlints« unb Anzeigeblatt für den "Kreit Gieren.

Annahme een Anzeigen zu der Nachmittags für den iargrnden Lag erscheinenden Nummer bis Bonn. 10 Uhr.

BSEJS-SMa«

chratisöeikage: chießener Kamitierrölatter.

juug&BMH j «'"Ja.'"" ^aem.

Alle Annoncen-Bureaup des In- und Auslandes nehm« Anzeigen für denGießener Anzeiger- entgeg«.

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Arntlichev Theil.

Bekanntmachung.

ES wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der landwirthschaftliche Bezirksverein des Kreises Gießen Mittwoch den 30. September 1891, von Vormittags 912 und Nachmittags von 25 Uhr unter nachstehend abgedruck- ten Bestimmungen auf Lonys Felsenkeller in Gießen eine Ausstellung von Saatfrüchten aller Art veranstalten wird. Zum Besuche derselben werden Käufer und Verkäufer und alle Landwirthe freundlichst eingeladen.

Landwirthe des Kreises Gießen, welche durch Vermitt­lung des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Saatfrucht zu beziehen wünschen, haben ihre Anmeldungen bis zum 20. Sep­tember bei dem unterzeichneten Vorstande oder einem der nachbenannten Mitglieder der Ausstellungs-Commission

1) Herrn Gutsbesitzer Schlenke zu Gießen,

2) Oeconom Helfrich zu Gießen,

3) Oeconom Georgi zu Gießen

emzureichen.

Es wird hierbei darauf aufmerksam gemacht:

1) Daß bei Bestellungen von Mitgliedern des landwirthschaftlichen Bezirkvereins, welche den Betrag von 30 Mk. nicht übersteigen, die Kosten des Transports der Saatfrucht bis zur Eisenbahn- Station Gießen auf die landwirthschaftliche Bezirks­vereinskaffe übernommen werden, daß dagegen bei größeren Bestellungen die Vereinsmitglieder die Kosten des Transports des Saatgutes insoweit zu über­nehmen haben, als die Bestellung den Betrag von 30 Mk. übersteigt.

2) Daß Bestellungen von Landwirthen des Kreises Gießen, welche nicht Mitglieder des landwirthschaftlichen Be­zirksvereins sind, ebenfalls ausgeführt werden. Die­selben haben aber, wenn sie nicht vorher noch Mit­glieder des landwirthschaftlichen B^irksvereins werden und sich zu diesem Behufe bei dem Unterzeichneten anmelden sollten, den vollen Kostenbetrag für Aus­führung ihrer Bestellung zu vergüten.

3) Daß die Zahlung bei Empfang der Frucht alsbald zu erfolgen hat, falls nicht die Gemeinde die Zahlung der Frucht für ihre Gemeindeangehörigen übernimmt. Die Herren Bürgermeister werden ersucht, vorstehende Bekanntmachung in ihren Gemeinden veröffentlichen zu lassen, Anmeldungen entgegenzunehmen und mit der Erklärung des Gemeinderaths, ob die Gemeinde die Garantie für die Zah­lung der Frucht von Seiten der betreffenden Gemeinde-An- gehörigen übernimmt, bis zum 20. September l. I. an den Unterzeichneten einzusenden.

Die Gemeinde hat dann den Kaufpreis innerhalb drei Wochen an den landwirthschaftlichen Bezirksverein zu entrich­ten und denselben von den Empfängern der Frucht wieder erheben zu lassen.

Gießen, den 7. September 1891.

Der Director des landwirthschaftlichen Bezirksvereins. Jost.

Saatausstellungs-Ordnung

für die am Mttwoch den 30. September 1891 auf Lonys Felsenkeller in Gießen stattfindende Saatausstellung.

Als Aussteller wird nur Derjenige zugelassen, der fich nachstehender Ordnung unterwirft:

1) Saatgut aller Art kann ausgestellt werden.

2) Die von den Ausstellern einzusendenden Proben dürfen bei Getreide-Arten nicht unter 2 kg betragen.

3) Der Aussteller hat die Probe mindestens einen Tag vor Beginn der Ausstellung an Herrn Wirth Jäger aus Lonys Felsenkeller zu Gießen einzusenden.

Die Anmeldung muß enthalten:

a. Name und Wohnort des Ausstellers.

b. Genaue Bezeichnung der ausgestellten Saatwaare.

c. Garantie für Lieferung von diesjährigem Saat­gut.

d. Angabe der Menge, welche verkäuflich ist, in^kg, sowie des Preises für 100 kg und der Lieferzeit.

4) Mr vollkommen reine Waare wird zum Markte z«- gelaffen.

5) Der angegebene Preis kann während der Ausstellung nicht mehr erhöht werden.

6) Der Aussteller verpflichtet sich, das zum Verkaufe an­

gemeldete Quantum des Saatgutes zu dem angegebe­nen Preise in der festgesetzten Lieferzeit dem landw. Bezirksverein unter Gestattung einer Zahlungsfrist von 4 Wochen zu liefern, andere Besteller erhalten die bestellte Frucht nur gegen Baarzahlung bei Empfang der Waare oder gegen Nachnahme des Kaufpreises.

7) Die Proben der verkauften Saatwaaren bleiben Eigenthum des landwirthschaftlichen Bezirksvereins, welcher dieselben drei Monate lang nach Schluß der Ausstellung zum Zweck der Controle aufbewahrt, die Proben von nicht verkauften Saatwaaren können von den Ausstellern zurückgenommen werden, widrigenfalls sie ebenfalls dem landwirthschaftlichen Bezirksverein zufallen.

8) Der Verkäufer haftet für seine Angaben und für Lieferung der Waare nach Probe. Bei nicht ver­tragsmäßiger Lieferung kann der Käufer die Waare unter Beanspruchung des Ersatzes der Kosten des Hertransporis unfrankirt zurücksenden oder dieselben unter Beanspruchung des Mnderwerths behalten.

9) Der Verkäufer hat die verkaufte Waare bis zur nächsten Bahnstation zu bringen und dort aufzugeben; von da trägt der Käufer die Transportkosten resp. für seine Mitglieder ganz oder theilweise der land­wirthschaftliche Bezirksverein Gießen.

Von der Absendung der Waare hat der Verkäufer dem Käufer zu gleicher Zeit Nachricht zu geben.

10) Sind besondere Vereinbarungen nicht getroffen worden, so steht es dem Käufer frei, die nöthigen Säcke zum Bezug der gekauften Waare selbst zu stellen; anderen­falls hat der Verkäufer die Säcke in tadelloser Qua­lität zu liefern und das Recht, dieselben zum Selbst­kostenpreise zu berechnen, wenn sie nicht vom Käufer binnen vierzehn Tagen frei zurückgesandt werden.

11) Die Zahlung des Kaufpreises rc. für die durch Ver­mittelung des Bezirksvereins gekaufte Frucht hat bei Empfang der Frucht durch den Besteller zu erfolgen, insoweit nicht die Gemeinde für ihre Angehörigen die Zahlung des Kaufpreises übernommen hat.

12) Jeder Aussteller verpflichtet sich, sein ausgestelltes Muster zum Zwecke beliebiger Untersuchung und Ver­gleichung der vom landwirthschaftlichen Bezirksverein ernannten Ausstellungs-Commission zur Verfügung zu stellen, die Bestellungen genau nach den Mustern zu liefern und bei Streitigkeiten über die Uebereinstim- mung der auf Grund der Ausstellung bezogenen Waaren mit dem ausgestellten Muster sich dem Aus- spruche eines Schiedsgerichts zu unterwerfen, falls ein solches vom Käufer angerufen wird. Das Schieds­gericht besteht aus drei unparteiischen Sachverstän­

digen, von denen je einer durch die Ausstellungs- Commission, den Käufer und Verkäufer gewählt wird.

13) Ausstellung und Etiquettirung und Ueberwachung des Saatguts ist Sache der Ausstellungs-Commission, deren Anordnungen unbedingt Folge zu leisten ist.

14) Alle abgeschlossenen Kauf- und Tauschverträge werden von der Ausstellungs-Commission ausgenommen und mit Angabe der Katalog-Nummer, des Kaufpreises des verkauften Quantums, sowie der Namen von Käufer und Verkäufer in ein Buch eingetragen.

15) Durch den Eintrag in ein Buch wird jedem Käufer das Recht eingeräumt, in Fällen von Streitigkeiten betreffs Uebereinstimmung der aus Gmnd der Aus­stellung biogenen Waaren mit dem Muster die Ent­scheidung des Schiedsgerichts innerhalb vierzehn Tagen nach der Lieferzeit anzurufen. Dabei macht sich Käufer verbindlich, sich dem Urtheile des Schiedsgerichts ohne Weiteres zu unterwerfen.

16) Zur Entscheidung der Streitigkeiten steht dem Schieds­gericht die Befugniß zu, die landwirthschaftliche Ver­suchsstation zu Darmstadt mit Gutachten zu hören, sowie sonstige Sachverständige nach ihrem Ermessen zuzuziehen. ____________

Anmeldung

zu der am........zu Gießen auf LonyS Bierkeller

yattsindeuden Saalausstellung.

1) Bezeichnung der Saatwaaren.

2) Die Saatwaare wurde in der Gemarkung.......

gebaut.

3) Verkäufliche Menge in Kilogramm.

4) Preis für 100 Kilogramm.

5) Lieferzeit.

6) Es wird garantirt:

a. für Reinheit,

b. Sortenächtheit,

c. diesjähriges Saatgut.

7) Bemerkungen.

Ich habe von der umstehenden Saatausstellungs-Ordnung Kenntniß genommen und erkenne die Bestimmungen derselben für mich als bindend an.

.........(Ort), de« . . ten.......1891.

(Unterschrift des Ausstellers.)

Gießen, den 7. September 1891.

Der Director des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Gießen. Jost.

Bekanntmachung,

die Abhaltung von öffentlichen Faselschauen betreffend.

Bei den am 27. August l. I. zu Grünberg und am 2. September l. I. zu Gießen abgehaltenen öffentlichen Faselschauen sind die nachstehend verzeichneten Fasel für tauglich erkannt worden, als Gemeindezuchtthiere verwendet zu werden. Sämmtliche Fasel sind an einem Hom mit Brandstempel versehen.

Gießen, den 3. September 1891.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Gagern.

Eigerrthüm er

Fasel

Bemerkungen.

Name

Wohnort

Raste

Alter

Monate

Farbe

Körper- beschaffenheit

Gesundheits- und Nährzustand

Bert u. Lanlelm

Londorf

j Simmenthaler

19

Gelbscheck

Genügend

Gut

Dieselb«

V

Bastard

Vogelsberger

16

Roth

Befriedigend

Gut

Dieselben

w

' Bastard Desgl.

14

Roth

Desgl.

Desgl.

Noch zu schonen; nach Climbach verkauft.

Peter Neunobel

Stangenrod

Simmenthaler

18

Gelbscheck

Gut

Gut

Kaspar Kautz II.

Stockhausen

Bastard Vogelsberger

18

Roth

Befriedigend

Gut

Johs. Schultheiß

Göbelnrod

Desgl.

17

Roth

Desgl.

Desgl.

Nach Saasen verkauft.

Ernst Zimmer

Lauter

Vogelsberger

18

Roth

Gut

Desgl.

Derselbe

Retnzucht Desgl.

15

Roth

Recht gut

Gut

Noch zu schonm.

Konrad Bürger

Nieder-Ohmen

Simmenthaler,

18

Falbscheck

Gut

Gut

Christoph Schmidt

Trohe

angebl. Reinzucht Berner Bastard

13

Roth und weiß

Genügend

Gut

Joh. Rinn XVIII.

Heuchelheim

Vogelsberger

21

Braunroth

Genügmd

Gut

Joh. Keßler VI.

Großcn-Linden

Vogelsberger

17

Duvkelroth

Genügend

Gut

Peter Heinrich Euler

Grüningen

Desgl.

15

Roth

Genügend

Gut