Mittwoch den 8. Juli
1891
Nr. 155
Gießener Anzeiger
Keneral-Wnzeiger
»ebaction, LxpeMkr< und Druckerei:
Ferxjprecher LL.
Wh» fiHegttter
W*«b »tat Anzeiger -ockchmttich butnwl tageleftt
D«r
Wch««tt AnzsbZckr täglich, «tt NuSnahm» d«S Rontsg-.
BterttiMriK«:
2 Mark 20 Pig. M Bringerloha.
Durch die Psst bcjegefc
2 Mark 50 Pf,.
Amts- ttnb Anzrigeblatt für den Itrei» Metzen.
Hlü iiibiiimiiii ibii iii—rTUiHj
In|eig7a7« für btt i d&ttf&räW C&rnit ft ftf ! •* MS«*«» MnM i**
Tag erscheinenden Nummer bi» *orm. 10 Uhr. | ^nUlSWSUllgC. | »«--igen str den .Gießener Anzeiger- «tge,^
Anrtlichev Shell.
Bekanntmachung,
betreffend die Feldbereinigung in der Gemarkung Staufenberg, hier Wahrnehmung der bestehenden Rechtsverhältnisse.
Auf Grund des Art. 19 des Feldbereinigungsgesetzes vom 28. Sept. 1887 fordere ich hierdurch die betheiligten Grundbesitzer auf, die Einträge der Eigenthums- und sonstigen Rechtsverhältnisse in den öffentlichen Büchern, insoweit dieselben den bestehenden Verhältnissen nicht mehr entsprechen, innerhalb einer Frist von 3 Monaten bei dem Großherzogl. Amtsgericht Gießen berichtigen oder ergänzen zu lassen, damit die bestehenden Rechtsverhältnisse beim Bereinigungsverfahren berücksichtigt werden können.
Diese Aufforderung ergeht:
1. an Diejenigen, welche Grundstücke im Bereinigungsbezirk erworben, aber ihren Eintrag im Grund- oder Flurbuch, bezw. im Mutationsverzeichniß noch nicht erwirkt haben, um die Errichtung und Jngroffation ihrer Erwerbtitel oder die Berichtigung irriger Einträge zu erwirken;
2. an Diejenigen, welche zwar im Grundbuche stehen, aber weil sie schon vor Einführung des Gesetzes vom 21. Febr. 1852 eingetragen waren, ohne Beifügung des Erwerbstitels, um Letzteren nach Maßgabe des Art. 28 des Gesetzes vom 21. Febr. 1852 eintragen zu lassen, indem sonst, abgesehen von dem Hindernisse bei der Feldbereinigung, demnächst nur eine Bescheinigung des Besitzstandes statt einer Eigenthums- urkunde ausgestellt werden wird;
3. an Diejenigen, welche an ein aus fremden Namen im Grundbuch eingetragenes Grundstück einen Vindications- oder einen unter gewissen Umständen zu realisirenden An- und Rückfallsanspruch wegen eines vor Einführung des Gesetzes vom 21. Febr. 1852 vertragsmäßig gemachten Eigen- thumsvorbehalts oder wegen einer bei der Veräußerung bei- gesügten auflösenden Bedingung, eines Endtermins oder einer Zweckbestimmung zu bilden haben, ohne diesen Anspruch, durch den Vermerk „streitig" oder „beschränkt" im Grundbuch gesichert zu haben, sowie an Diejenigen, welche unter Nachweis der gesetzlichen Voraussetzungen die Vormerkung „gehemmt" wollen eintragen taffen;
4. an die Obereigenthümer und Fideieommißberechtigte, welche ihre Heimfalls- und Suceessionsrechte nicht durch Eintrag der Lehens-, Erb- oder Landfiedel-, Leih- oder Fidei- commiß-Qualität eines Grundstücks im Grundbuch haben wahren lassen, um ihre Rechte, soweit dies nach Artikel 37 und 38 des Gesetzes vom 21. Februar 1852 noch zulässig ist, im Grundbuch eintragen zu lassen;
5. an Diejenigen, welche Pfandrechte, Eigenthumsvorbe- halte, Revocations-, Resolutions- oder Nichtigkeits-, Separa- tions- oder andere Sicherheitsrechte, die weder im Hypotheken- noch im Grundbuch gewahrt sind, an zur Bereinigung bestimmten Grundstücken geltend machen können, um unter Vorlage der betreffenden Urkunden und genauer Bezeichnung der Forderung und derjenigen Grundstücke, welche zur Sicherheit dienen, die Einträge in die öffentlichen Bücher zu erwirken;
6. an Diejenigen, welche Realservituten, die nicht durch die bei der Bereinigung vorzunehmende neue Weg- und Wässerungs-Regulirung erlöschen, sondern noch nach derselben geltend zu machen sind, z. B. Weg- und Wasserleitungs- Gerechtigkeiten zu Gunsten von Grundstücken, die nicht in die Bereinigung fallen, Lehm-, Thon-, Sandgrube- oder Keller- Berechtigungen auf zur Bereinigung gehörigem Gelände an- zusprechen haben, ferner an die, welche solche Grundstücke zur lebenslänglichen Nutznießung, zur Benutzung als Brautgabe bis zur geschwisterlichen Theilung, zur Sicherung einer lebenslänglichen Leibzucht- oder Auszugsberechtigung anzusprechen haben;
7. an Diejenigen, auf deren Grundstücken in den öffentlichen Büchern solche Rechte eingetragen sind, welche sie für erloschen halten, aber noch nicht haben löschen lassen, um diese Löschung unter Vorlage der nöthigen Beweise hierzu zu erwirken.
Rechte der unter pos. 1—7 genannten Art, welche nach Ablauf von 3 Monaten weder in den öffentlichen Grund- und Hypothekenbüchern, bezw. den zu den Flurbüchern gehörigen Mutationsverzeichniffen, noch in den in Gemäßheit der Anmeldungen auszustellenden Verzeichnissen gewahrt sind, bleiben bei der stattfindenden Feldbereinigung unberücksichtigt,
ebenso werden erloschene, aber in den öffentlichen Büchern noch nicht gelöschte Rechte als sortbestehend behandelt.
Gießen, den 6. Juli 1891.
Der Vollzugscommissär: Nebel, Amtmann.
Deutsches Reich.
Berlin, 6. Juli. Aus Windsor wird über den Aufenthalt Kaiser Wilhelms am Sonntag gemeldet, daß der Kaiser früh das zweite Bataillon der schottischen Garde und das zweite Leibgarde-Regiment besichtigte und dann dem Gottesdienste in der heiligen Dreieinigkeits-Kirche beiwohnte. An demselben nahmen auch der Prinz von Wales, die Herzöge von Connaught und Clarenee, sowie zahlreiche Offiziere Theil. Der Geistliche gedachte in seiner Predigt des dahingeschiedenen Moltke, dessen Gottvertrauen hervorhebend. Nach einem um 2 Uhr eingenommenen Gabelfrühstück begab sich der Kaiser nach Cumberland Lodge, der Residenz des Prinzen und der Prinzessin Christian von Schleswig-Holstein im Parke von Windsor, und wohnte hier dem Empfange einer Deputation des Ulanen-Regiments des Prinzen Christian bei, welche dem prinzlichen Paare anläßlich dessen silbernen Hochzeit die Glückwünsche des Regiments überbrachte. Am Sonntag Abend hörte der Monarch der geistlichen Mufikaufführung in der St. Georgseapelle des Windsorschlosses zu. — Die kaiserlichen Prinzen sind jetzt mit Ausnahme des jüngsten ebenfalls in England eingetroffen, wo sie im Seebade Felixtow Aufenthalt genommen haben. Die Kaiserin wird sich nach Beendigung ihres Besuches am englischen Hofe auch nach Felixtow begeben.
Reuefte 2Tadm cbfeti.
EolffS telezraphÜchrS Torrespondenz-Burrau.
Hannover, 6. Juli. Dem neuen Minister der öffentlichen Arbeiten, Thielen, wurde anläßlich seines Scheidens von hier heute Abend von nahezu 4000 Beamten des Eisenbahn- direetionsbezirkes Hannover ein glänzender Fackelzug dargebracht. Der neue Minister dankte und ermahnte zu weiterem einmüthigen Zusammenwirken; er schloß seine Ansprache mit einem begeistert aufgenommenen Hoch auf den Kaiser.
München, 6. Juli. Der offizielle Saaten st and s- bericht für d*as gesammte Königreich Bayern eonstatirt: Der Verlauf des Monats Juni war sehr günstig. Das Wintergetreide steht dünn, das Sommergetreide durchweg vortrefflich, die Kartoffeln befriedigend, theilweise allerdings naßfaul. Das Wiesenheu ist trocken eingebracht. Klee und Futterrüben sind gut, Reps ist mittelmäßig, Hopfen gut entwickelt. Die Obsternte wird reichlich. In den Weinbergen machen sich die Frostschäden bemerkbar. Der Tabak hat günstig gesetzt. Hülsenfrüchte sind vorzüglich. In ganz Bayern steht eine gute Mittelernte zu erwarten.
München, 6. Juli. Eine amtliche Mittheilung des Generaldirectors der bayerischen Staatsbahnen theilt betreffs der Eggolsheimer Entgleisung mit: Die Ursache sei noch nicht genau constatirbar. Die Zusammenhänge mit der am 2. Juli vorgenommenen Verschiebung des Stations-Hauptgeleises, den heftigen Regengüssen, sowie der trotz der gegebenen Signale zum Langsamsahren nicht gehörig gemäßigten Geschwindigkeit des Extrazuges wären noch nicht erkannt. Die Vorspannmaschine blieb auf dem Geleise; wahrscheinlich trat zuerst die zweite Maschine aus dem Geleise. Entgleist sind 2 Gepäckwagen und 13 Personenwagen, sie sind sämmtlich erheblich beschädigt. Todt ist Frau Dupont aus Berlin, verwundet sind drei Männer, zehn Frauen und zwei Knaben, meist nicht gefährlich. Der Streckenbetrieb ist seit gestern frei.
Bamberg, 6. Juli. Alle vierzehn, im Krankenhause und im Erlanger Hofe untergebrachten Eggolsheimer Verletzten sind außer Lebensgefahr; eine Dame ist abgereist.
Bremen, 6. Juli. Auf dem im Geestemünder Hafen liegenden deutschen Dampfer „Nord" brach gestern Nachmittag Feuer aus und zerstörte die Cajüten, Mannschaftsräume und den Kohlenbunker. Der Schaden ist bedeutend. Die Maschinen, sowie die aus Holz bestehende Ladung sind unbeschädigt. Abends war der Brand gelöscht.
Straßburg i. E., 6. Juli. Bei den gestrigen Wahlen zum Gemeinderath wurden unter 36 zu wählenden Mitgliedern 27 der bisherigen Vertreter, unter diesen der Bürgermeister Back, meist mir großer Mehrheit und ohne Gegen- candidaten wiedergewählt. Im dritten (deutschen) Bezirk, in welchem vor fünf Jahren sieben altdeutsche Candidaten glänzend durchdrangen, wurden heute nur fünf sofort gewählt; infolge
gänzlicher Uneinigkeit waren die Stimmen aus eine Menge verschiedener Candidaten zersplittert. In diesem Bezirke, wo unter 3700 Wählern mehr als 2000 Altdeutsche sind, ist also Nachwahl erforderlich. Die Socialdemokraten waren in allen Bezirken der Innenstadt ausgetreten und erzielten etwa 1000 Stimmen.
Metz, 6. Juli. Bei den Gemeinderathswahlen wurden 6 Altdeutsche und 10 Einheimische gewählt. Sechszehn Stichwahlen sind erforderlich. Der Bürgermeister Halm ist wiedergewählt. Der Wahlkampf war sehr heftig.
Wien, 6. Juli. An vielen Punkten Bosniens und der Herzegowina wurde am 4. d. Mts., um llx/2 Uhr des Nachts ein starkes, fünf Secunden anhaltendes und von unterirdischem Rollen begleitetes Erdbeben in der Richtung von Südwest nach Nordost wahrgenommen.
Bern, 6. Juli. Das Eisenbahndepartement gibt bekannt, die Zahl der Todten bei dem Mönchen st einer Unglück betrage 73, die Gesammtzahl der Verwundeten 131, elf Personen sind als vermißt angemeldet, wovon nur bezüglich einer Person seststeht, daß sie mit dem Zuge gefahren sein könnte.
Bern, 6. Juli. Die Revision der Bundesverfassung, betreffend Einführung der Initiative, wurde in gestriger Volksabstimmung mit 168 308 gegen 116 824 Stimmen angenommen.
Olten, 6. Juli. Bei einer Vergnügungsfahrt des Fahrvereins Olten nach Biel aus der Aare schlug bei Wangen ein Schiff um, wobei gegen 12 Personen ertranken.
Paris, 6. Juli. Professor Lanelongue theilte in der heutigen Sitzung der Academie der Wissenschaften mit, er habe mittels Chlorzinks eine Transformation tuber- culösen Gewebes in Gelenk- und anderen Körperpartien erzielt; die erhaltenen Resultate seien derartige, daß er seine neue Methode der allgemeinen Prüfung übergeben könne. Lanelongue, welcher morgen weitere Mittheilungen über das Technische der Methode machen wird, gab noch bekannt, er applizire das Chlorzink in der Umgebung des Tuberkelherdes behufs Sclerotifirung des tuberkulösen Gewebes. Diese Umbildung trete bereits am nächsten Tage ein.
Marseille, 6. Juli. In der gestern von dem Syndicat der Hafenarbeiter einberusenen Versammlung wurde beschlossen, am Dienstag eine große Versammlung in der Arbeiterbörse zu veranstalten, zu welcher alle (Korporationen eingeladen werden, um gegen das Dockmonopol zu protestiren.
London, 6. Juli. Der „Standard" meint, die Anwesenheit des deutschen Kaisers in London würde Gelegenheit zu fruchtbringenden (Konferenzen mit der Königin bieten. Es würden zwar keine Verträge zu unterzeichnen und Verständigungen herbeizuführen sein; indessen wäre es möglich, daß die in Windsor gewechselten Worte einen ebenso bedeutenden Einfluß auf die Geschichte übten, wie die in den Staatscanzleien aufbewahrcen, mit Unterschriften versehenen Schriftstücke.
London, 6. Juli. Bei Dover ist ein großer Dampfer gesunken, der Name desselben ist jedoch noch nicht ermittelt. Am User wurde heute ein Stück eines Rettungsboots aufgefunden, welches zum Dampfer gehören dürfte.
London, 6. Juli. Im Oberhause erklärte Br owulaw, wenn den Freiwilligen, die an der Revue vor dem deutschen Kaiser am nächsten Samstagtheilnehmen, Löhnung gegeben werde, so würde dieser Umstand den Wenh der Revue zerstören, da es der Zweck der Veranstaltung sei, dem Kaiser eine Anzahl englischer Bürger zu zeigen, die dem Staate unentgeltlich dienen; aber zur Deckung der Reisekosten und Verpflegungskosten wolle die Regierung allerdings den theilnehmenden Corps zwei Schillinge pro Mann vergüten.
Windsor, 6. Juli. Der Kaiser und das Prinzenpaar von Wales wurden auf ihrem Wege nach der Capelle überall jubelnd begrüßt. Im Laufe des Nachmittags fielen mehrere starke Regenschauer. Die Königin wurde auf ihrem ganzen Wege enthusiastisch bewillkommt. Der Feier wohnten auch Prinz Eduard von Sachsen Weimar, das Herzogspaar von Teck, Lord und Lady Salisbury 2c. bei. Der Prmz von Wales betrat die Capelle mit der Kaiserin am Arme. Der Kaiser war in Heller Dragoneruniform (vom Regiment „Königin") erschienen; er folgte mit der Prinzessin von Wales. Nach vollzogener Trauung in Windsor sand aus dem Schlosse Empfang statt. Die Neuvermählten reiften Abends nach Cleveden am Thcmse-User, dem Landsitze des Herzogs von Westminster, ab.
Windsor, 6. Juli. Der Kaiser begab sich heute Morgen mit dem Herzog von Connaught und zahlreichen Stabs offizieren nach dem Eton College, um die der Freiwilligeu- Abtheiluug angehörenden Schüler zu inspiciren. Nach dem Exercieren hielt er an dieselben eine Ansprache, in welcher


