Ausgabe 
7.6.1891 Zweites Blatt
 
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deren saft sämmtliche Anwesenden ihre Meinung zu Gunsten des Für und Wider einer Vereinfachung des Octroiwesens, der Befreiung einzelner Gegenstände und stärkeren Heranziehung anderer darlegten. Die Ansichten der Gegner einer Octroi- befreiung aus Backwaaren dürsten, soweit aus deren Aussagen in der Debatte hervorging, in den Darlegungen des Herrn Stadtverordneten Schwall zum Ausdruck gebracht worden sein. Herr Schmall bemerkte, daß die beabsichtigte Octroi- befreiung des Brodes nicht dem armen Manne zu gute komme, dafür sei der auf den einzelnen Laib kommende Betrag zu gering. Die Befreiung gleiche mehr einem Geschenk an die Bäcker, zu deren Gunsten eine immerhin ins Gewicht fallende Einbuße an der Octroieinnahme eintreten würde, der er mit Rücksicht auf die an die Stadt herantretenden nothwendigen Ausgaben, die nach Mittheilung des Herrn Oberbürgermeisters eine Erhöhung der Communalabgaben nöthig machten, nicht zustimmen könne. Die Aufhebung des Octrois würde die hiesigen Bäcker auch nicht zu einem Preisabschläge veran­lassen, es entspreche nicht der Billigkeit, in demselben Augen­blicke einen Gegenstand octroifrei zu machen, in welchem ein anderer, z. B. Fleisch, höher besteuert werden solle. Was man auf der einen Seite dem armen Manne durch Auf­hebung der Octrois auf Backwaaren zu bieten vermeine, ent­ziehe man ihm aus der anderen Seite durch Vertheuerung anderer Gegenstände und mache es ihm erst recht unmöglich, einmal ein besseres Stück Fleisch zu kaufen. Herr Dr. Gut­fleisch vertrat im großen Ganzen die Ansicht der ebenfalls eingehend in die Debatte eingreifenden, für Befreiung der Backwaaren stimmenden Herrn Stadtverordneten. In. dem Sinne, wie Herr Schmall den von ihm (Dr. Gutfleisch) vor drei Jahren gestellten Antrag auffasse, wolle er denselben nicht verstanden wissen, obwohl er keinen Augenblick daran zweifle, daß die Befreiung des Brodes von Octroi doch, wenn auch erst später, dem hauptsächlich Brod consumirenden Publikum, den armen Leuten, zu Gute komme. Er habe bereits vor drei Jahren darauf hingewiesen, daß eine Vereinfachung des Octroiwesens, eine Verminderung der octroipflichtigen Gegen­stände mitbestimmend für seinen Antrag sei; für Streichung aus dem Octroitaris seien ihm Backwaaren als am geeignetsten erschienen, diese erforderten einen weitläufigen Controlapparat, |

brächten wenig ein und von dem Wenigen (25,000 Mark), müßten noch 45% bei der Ausfuhr zurückvergütet werden. Wenn jetzt erhöhte Anforderungen an den Stadtsäckel gestellt würden, so sei dies die Folge früherer Unterlassungssünden, man habe früher kaum das Allernothwendigste im öffentlichen Interesse gethan, den heutigen Verhältnissen entspreche aber die vielleicht früher mögliche aber nicht zum Vortheil der Gemeinde geübte Sparsamkeit nicht, gerade so wenig, wie die Besteuerung von Lebensbedürfnissen an unseren Thor- Häusern. Er wiederhole, daß ihm die gänzliche Abschaffung des Octrois am sympathischsten erscheine, da eine solche sich aber nicht so schnell herbeiführen lasse, müsse man auf Ver­einfachung des Octroiwesens in der von ihm beantragten Weise hinwirken. Ein von Herrn Vogt gestellter Antrag, den vor drei Jahren gefaßten Beschluß auf Aufhebung des Octroi auf Backwaaren und Mehl wieder zurückzunehmen und sämmtliche seither octroipflichtigen Gegenstände im neuen Taris beizubehalten, wird mit 10 gegen 10 Stimmen abgelehnt. Für den Antrag Vogt stimmten: die Herren Stadtverordneten Adami, Heyligenstaedt, Keller, Petri, Dr. Ploch, Schiele, Schmall, Schopbach, Dr. Thaer, und Vogt- dagegen die Herren Oberbürgermeister Gnauth, Beigeordneter Langsdorff, Stadt­verordneten Georgi, Dr. Gutfleisch, Habenicht, Homberger, Jughardt, Scheel, lSimon 'und Wallenfels. Herr Stadt­verordneter Löber hat sich der Abstimmung enthalten, und Herr Beigeordneter Keller hat gefehlt.

In der darauf fortgesetzten General-Discuffion sprach sich Herr Georgi gegen Erhöhung des Octrois auf Schlacht­vieh, aber auch gegen Befreiung des Wildpretes und der Dörr­fleischmengen unter fünf Kilo aus. Die nach der Special- berathung des Tarifs vorgenommene Abstimmung ergab Fol­gendes : Das Octroi wird erhöht von 6 Mk. 86 Psg. aus 8 Mk. für Ochsen (der Commissionsantrag lautete auf 10 M.), für Fleisch, frisches und gedörrtes, ist, auch in Gewichtsmengen unter fünf Kilo, 6 Pfg. pro Kilo, für Hasen 20 Psg. pro Stück Octroi zu entrichten. Der Antrag des Herrn Vogt, die Gänse mit 50 Pfg. Octroi zu belasten, wurde abgelehnt. Bei Wein und Branntwein bleiben die seitherigen Sätze in Geltung- für Bier sind 40 Pfg. pro Hectoliter, für Malz ebenfalls 40 Pfg. für 25 Kilo zu entrichten.

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