Ausgabe 
7.6.1891 Zweites Blatt
 
Einzelbild herunterladen

Nr. 129 Zweites Blatt. Sonntag den 7. Juni 1891

Der

OK-euer Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme de- Montag-.

Die Gießener DLMtkienStStter werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal btigeUgi.

Meßmer Anzeiger

Keneral-MnzvM.

Vierteljähriger A-sn«e«e»ts»rewr 2 Mark 20 Pfg. mN Bringerlohn.

Durch die Post bezog«- 2 Mark 50 Pfg.

Redaction, Expedttirnc und Druckerei:

-chntstr-tzeAr.T.

Fernsprecher 51.

Amts- Und Anzeigeblatt füe den 'Kreis Gieren.

Annahme von Anzeigen zu der Nachmittag- für den fe-'v^oCTi Tag erscheinenden Nummer bi- Borm. 10 Uhr.

" --LT .11"..U," ..'Jüf.l - ...-L-Jul »tt. L. J..'.uwybes»-1

chratisöeikage: Gießener Karmtienblätter.

~.JU. "-TJLLL.1.1,JBI' -P. . .IL'MII

Alle Annoncen-Bureaux deS In» und Auslandes nehm« Anzeigen für denGießener Anzeiger" entgegen.

Anrtlicl^ev Therll

Bekanntmachung, betreffend das Ober-Ersatzgeschäft für 1891. Das Ober-Ersatz-Geschäst für 1891 wird im Kreise Gietzen

Samstag den 13. Juni im Rathhause zu Lich, Vor­mittags 8 Uhr,

Montag den 15. Juni in dem früheren Hofgerichts­gebäude (Brandplatz) zu Gietzen, Vormittags 8 Uhr, Dienstag den 16. Juni daselbst, Vormittags 8 Uhr, Mittwoch den 17. Juni im GasthausZum Rappen" zu Grünberg, Vormittags 8 Uhr, stattfinden.

Es haben sich nach Maßgabe der besonders ergehenden Vorladungen an den genannten Tagen vor der Großherzog­lichen Ober-Ersatz-Commission im Bezirk der 49. Infanterie- Brigade in sämwtlichen Aushebungsorten zu ge- stellen:

a. die für dauernd untauglich befundenen Militärpflich­tigen, soweit denselben eine besondere Ladung zugeht;

b. die zum Landsturm I in Vorschlag gebrachten Mili­tärpflichtigen ;

c. die zur Ersatz-Reserve in Vorschlag gebrachten Mili­tärpflichtigen ;

d. die von der Ersatz-Commission als tauglich und ein­stellungsfähig erkannten Militärpflichtigen, einschließ­lich derjenigen aus früheren Jahrgängen;

e. die von den Truppentheilen zur Disposition der Er­satz-Behörden entlassenen Soldaten;

f. die von den Truppentheilen abgewiesenen einjährig Freiwilligen.

Den Großherzoglichen Bürgermeistereien werden beson­dere Ladungen für die Militärpflichtigen k. H. zugehen, welche den Betreffenden unverzüglich zuzustellen sind. Der Vollzug der Ladungen ist innerhalb 5 Tagen anzuzeigen. Die M- litärpflichtigcn sind außerdem anzuweisen, ihre Loosungsscheine mit zur Stelle zu bringen. ,

Die zur Beurteilung von Reklamationen in Betracht kommenden Personen haben ebenfalls zu erscheinen.

Sollte eine Ladung nicht vollzogen werden können, so ist der Grund hiervon berichtlich anzuzeigen und ist, wenn ein Militärpflichtiger von seinem bisherigen Wohnorte weg­gezogen ist, zugleich anzugebeu, wohin derselbe verzogen ist.

Die Großherzoglichen Bürgermeister haben bei dem Ober- Ersatz-Geschäfte selbst anwesend zu sein und sich darum zu bemühen, daß die Militärpflichtigen, den Ladungen entsprechend, eine Stunde vor Beginn des Geschäfts zur Stelle sind.

Gießen, am 28. Mai 1891.

Der Civil-Vorsitzende der Großherzoglichen Ersatz-Commission des Kreises Gießen.

Jost, Regierungsrath.

Bekanntmachung,

den Ankauf von Remonten für 1891 betreffend.

Zum Ankauf von Remonten im Alter von drei und ausnahmsweise vier Jahren sind im Bereiche des Groß- herzogthums Hessen für dieses Jahr nachstehende, Morgens 8 Uhr beginnende Märkte anberaumt worden und zwar:

am 25. Juni d. I. in Niederwöllstadt

13. Juli Großbieberau

14. Bickenbach

,, 15. ,, Lampertheim

16. ,, Gernsheim

/, 17. ,, ,, /, Großgerau.

Die von der Remonte-Ankauss-Commission erkauften Pferde werden zur Stelle abgenommen und sofort gegen Quittung baar bezahlt. Pferde mit solchen Fehlern, welche nach den Landesgesetzen den Kauf rückgängig machen, sind vom Verkäufer gegen Erstattung des Kaufpreises und der Unkosten zurückzunehmen, ebenso Krippensetzer und Klophengste, welche sich in den ersten zehn bez. achtundzwanzig Tagen nach Einlieferung in den Depots als solche erweisen. Pferde, welche den Verkäufern nicht eigenthümlich gehören, oder durch einer, nicht legitimirten Bevollmächtigten der Commission vor­gestellt werden, sind vom Kauf ausgeschlossen.

Die Verkäufer sind verpflichtet, jedem verkauften Pferde eine neue starke rindlederne Trense mit starkem Gebiß und ! eine neue Kopfhalfter von Leder oder Hanf mit zwei

mindestens 2 Meter langen Stricken ohne besondere Vergütung mitzugeben.

Um die Abstammung der vorgesührten Pferde feststellen zu können, sind die Deckscheine resp. Füllenscheine mit­zubringen, auch werden die Verkäufer ersucht, die Schweife der Pferde nicht zu coupiren oder übermäßig zu verkürzen. Ferner ist es dringend erwünscht, daß ein zu mäßiger oder zu weicher Futterzustand bei den zum Verkauf zu stellenden Remonten nicht stattfindet, weil dadurch die in den Remonte- depots vorkommenden Krankheiten sehr viel schwerer zu über­stehen sind, als dies bei rationell und nicht übermäßig gefütterten Remonten der Fall ist. Die auf den Märkten vorzustellenden Remonten müssen daher in solcher Verfassung sein, daß sie durch mangelhafte Ernährung nicht gelitten haben und bei der Musterung ihrem Alter entsprechend in Knochen und Muskulatur ausgebildet sind.

Kriegsministerium Remontirungs-Abtheilung. v. Arnim.

Die ländliche^Arbeiterfrage.

Die bisherigen Bemühungen zur Besserung der Lage des Arbeiterstandes sind überwiegend der Fabrikarbeiterbevölkerung zu Gute gekommen, während die in den landwirthschastlichen Betrieben beschäftigten Arbeiter hiervon weniger berührt worden sind, wenngleich natürlich die Wohlthaten der social­politischen Gesetzgebung auch den ländlichen Arbeitern mir zu Theil werden sollen. Aber gerade auf dem Lande liegen die Verhältnisse vielfach noch so, daß hier die gesetzliche Fürsorge allein nicht allenthalben bessernd für die Arbeiter durchgreisen kann, daß hierzu vielmehr auch der thätigen Unterstützung der Arbeitgeber resp. Grundbesitzer mit bedarf. In letzterer Beziehung muß es jedoch offen ausgesprochen werden, daß es die Grundbesitzer noch häufig an der rechten persönlichen Fürsorge für das Wohl ihrer Arbeiter fehlen lassen, wobei sie von der Ansicht ausgehen, daß in den Kreisen der länd­lichen Arbeiterschaft meist noch Zufriedenheit mit den gegebenen Verhältnissen herrsche. Diese Anschauung kann indessen kaum mehr als zutreffend erachtet werden, denn auch unter den in der Landwirthschaft beschäftigten Arbeitern machen sich un­verkennbar mehr und mehr Anzeichen von Unzufriedenheit mit ihrem Loose geltend und Strikes auf dem Lande sind in den letzten Jahren mehrfach beobachtet worden.

Die Socialdemokratie ist denn auch in Würdigung der Sachlage bereits eifrig dabei, die ländliche Arbeiterbevölkerung für die neue socialistische Lehre empfänglich zu machen. Bis jetzt vermochte die Socialdemokratie in diesen Bemühungen zwar noch keine sonderlichen Erfolge zu erzielen, aber bei der ungemeinen Stetigkeit und Beharrlichkeit, welche die socialdemokratische Agitation entwickelt, erscheint es unzweifel­haft, daß ihr auch bei den Massen der ländlichen Arbeiter der Sieg nicht fehlen wird, wenn man dies nicht alsbald zu verhindern sucht. Die Vorbedingung zu einer aussichtsreichen Bekämpfung der Socialdemokratie aus dem Lande liegt aber wohl in einem gemeinsamen Vorgehen der Arbeitgeber behufs Beseitigung der hauptsächlichsten bestehenden Mißstände. Hierzu gehört vor Allem die Gewährung gesunder menschen­würdiger Wohnungen für die Arbeiter, wobei möglichst Bedacht daraus zu nehmen ist, daß mit der Wohnung Land- und Gartennutzung verbunden ist. Außerdem muß jedoch den Arbeitern die Möglichkeit geboten werden, sich die ihnen so behaglich eingerichtete Wohnstätte früher oder später zum Eigenthum zu erwerben, um sie aus diese Weise an die heimathliche Scholle zu fesseln und den Arbeitern den Werth eines eigenen, wenngleich noch so kleinen Grundbesitzes vor Augen zu führen. Daneben hätten die Arbeitgeber die Bildung ländlicher Consumvereine zu befördern und überhaupt auch in kleineren Dingen mit Rath und That ui die Ver­hältnisse ihrer Arbeiter eiuzugreifen. Um aber mit diesen angedeuteten Maßregeln die beabsichtigte Wirkungins Volle" zu erzielen und eine durchgreifende Besserung in der Lage der ländlichen Arbeiter herbeizuführen, dazu bedarf es eben eines gemeinschaftlichen Einschreitens der Grundbesitzer und sicherlich würde ein solches durch gesetzgeberische Maßnahmen der Regierung Unterstützung finden.

Denn es braucht keiner näheren Beweisführung, wie sehr der Staat ein Interesse daran hat, dem Ueberwuchern focialistischer Einflüsse gerade auf dem Lande vorzubeugen; so lange die breiten Massen der ländlichen Arbeiter noch auf dem Boden der heutigen Staats- und Gesellschaftsordnung stehen, hat es keine Gefahr. Allein jedoch kann der Staat die vorbeugenden Maßregeln nicht treffen, er ist hierbei auf ! die thätige Mitwirkung der ländlichen Arbeitgeber angewiesen i

und hoffentlich wird in den Kreisen der Letzteren diese Er- kenntniß immer mehr zum Durchbruch kommen.

totales und provinzielles.

Gießen, 6. Juni.

Sitzung der Stadtverordneten vom 4. Juni. An­wesend : Herr Oberbürgermeister Gnauth, Herr Beigeordneter Langsdorfs, von Seiten der Stadtverordneten die Herren Adami, Georgi, Dr. Gutfleisch, Habenicht, Heyligenstaedt, Homberger, Jughardt, Keller, Löber, Petri, Dr. Ploch, Scheel, Schiele, Schmall, Schopbach, Simon, Dr. Thaer, Vogt und Wallenfels.

Die gesetzlich vorgeschriebene Ermittelung der land- wirthschaftlichen Bodenbenutzung und des Ernte-Ertrags im Deutschen Reiche, sowie die Ermittelung darüber, inwieweit sich eine Umstellung der mit Winterfrucht besäten Grundstücke, die infolge der Kälte des letzten Winters Schaden gelitten, nöthig gemacht hat, wird bezüglich der Gemarkung Gießen, wie in früheren Jahren, den Feld­geschworenen gegen Gewährung der üblichen Gebühren über­tragen. Nachdem unter Ueberweisung des als Baubureau für die neuen Kliniken benutzten Gebäudes die Einrichtung von Jsolirräumen vollendet, erübrigt noch der Anschluß dieser Räume an die Wasserleitung, sowie die telephonische Verbindung mit den Kliniken. Die Großh. Direction der neuen Kliniken hat im Einverständniß mit Großh. Ministerium die Entnahme des Wassers aus der eigenen Leitung, sowie die Einführung der Absallwässer in den diesem Zwecke dienenden Canal der Kliniken gestattet. Die von der Stadt zu tragenden Kosten der Anschlüsse (505.29 Mk.), sowie diejenigen für die Telephonleitung werden bewilligt. Der Vorstand des Geschichtsvereins hat um Ueberlassung weiterer Räume zur Ausstellung seiner Sammlungen im alten Rathhause nachgesucht. Die Baudeputation hat, so gern sie im Interesse der Sache dem Verein entgegenkommen möchte, Aölehnung des Gesuches beantragt, da sie bei dem Alter des Gebäudes es für bedenklich hält, so verhältnißmäßig tief in die Construction desselben eingreifende Veränderungen, wie sie in dem Gesuche vorgeschlagen sind, ausführen zu lassen und eine weitere Belastung der oberen Stockwerke durch schwere Gegenstände (alte eiserne Ofenplatten) zu gestatten. Es wird dem Deputationsantrage entsprechend Ablehnung des Gesuches beschlossen. Die Kosten für Herstellung eines gepflasterten Ueberganges am Abgang der Krofdorser Straße (144 Mk.) werden bewilligt. Nachdem die sogen. Wodestraße in Besitz der Stadt übergegangen, ist die definitive Benennung derselben für angezeigt erachtet worden. Zu einem Vorschläge hat sich die Baudeputation, da sich weder aus der Lage der berr. Straße noch aus Würdigung der Verdienste z. B. um die in der Straße befindliche Kleinkinderschule oder um sonstige derartige Anstalten ein passender Name ableiten ließ, nicht geeinigt. Es soll deshalb Beschluß über die Benennung der Straße in einer späteren Sitzung gefaßt werden, nachdem den Herren Stadtverordneten entsprechende Vorschläge zu machen empfohlen worden. Der bei Vergebung der Glaser­arbeiten für die R e a l s ch u l t u r n h a l l e infolge Vergrößerung des Fenstermaßes nothwendig gewordenen Ueberschreitung des Kostenvoranschlags wird die Genehmigung ertheilt. Nach­dem inj Jahre 1888 beschlossen wurde, mit Ablauf der Budgetperiode eine Aeuderung des Octroi-Reglements vorzunehmen, hat in der damals zu diesem Zwecke zusammen­gesetzten gemischten Commission Herr Dr. Gutf leisch den Antrag auf Vereinfachung des Reglements gestellt, namentlich aber in der Sitzung vom 5. Juli desselben Jahres beantragt, das Octroi auf Mehl, Backwaaren, Frucht, Brennmaterial (mit Ausnahme der Steinkohlen) aufzuheben. Dieser Antrag wurde bezüglich der Backwaaren und des Mehles an­genommen und berathen über erhöhte Heranziehung anderer octroipsüchtiger Objecte, wie Fleisch, Getränke usw., um Ersatz für den infolge dieses Beschlusses eintretenden Ausfall in dem Octroiertrag zu schaffen. Nachdem unter Aufrundung der bestehenden, auf die Guldenwährung beruhenden Sätze ein neuer Octroitarif dem Großh. Ministerium vorgelegt worden, hat dasselbe berichtet, daß eine Octroi-Erhöhung auf Wein und Branntwein aus Grund der bestehenden Vorschriften des Zollvereinsgesetzes nicht angängig sei. Wie ein Vergleich mit den Tarifen bei anderen octroierhebenden Städte des Großherzogthums ergeben, ist Gießen bisher in seinen Sätzen recht bescheiden gewesen, namentlich bezüglich de.s Bieres und des Schlachtviehs und hat deshalb die Commission Erhöhung des Octroisatzes für Ochsen von 8 aus 10 Mk. beantragt. Die über die Aenderungen des Octroi-Reglements nebst Taris eröffnete Generaldebatte führte in der vorgestrigen Sitzung der Stadtverordneten zu einer langen Verhandlung, im Lause