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Samstag den 7. März
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Gießener Anzeiger
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Bekanntmachung.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die nach § 6 des Reichsgesetzes vom 21. Juni 1887 über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden ermittelten Durchschnittsmarktpreise, einschließlich eines Aufschlags von Fünf vom Hundert, pro Monat Februar 1891 für den Lieferungsverband Gießen pro 100 kg betragen:
Hafer 16.30, Heu JL 6.30, Stroh JL. 3.70.
Gießen, den 5. März 1891.
Grobherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Gagern.
Bekanntmachung.
Franz Xaver Andres zu Gießen ist heute als Substitut des Großh. Amtsgerichtsdieners dahier verpflichtet worden und wird dieses zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Gießen, am 2. März 1891.
Großherzogliches Amtsgericht.
Fresenius.
Die Aufhebung der Weinstkuer in Hessen.
Lieber die Schluß-Verhandlungen der zweiten Kammer der Stände in Betreff der Weinsteuer ging uns noch folgender Bericht zu:
Abg. M e tz-Darmstadt hält die Besteuerung der Wirthe für eine Ungerechtigkeit und zwar so lange, als Bayern und Preußen auch aus eine solche Steuer Verzicht leisten. Daß Baden und Württemberg den Wein besteuern, halte er für einen Fehler. In Hessen könne er nur durch Ablehnung der Weinsteuer wieder gut gemacht werden. Er sei ein entschiedener Gegner der jetzigen Steuerform. Werde die Regierung uns in der nächsten Finanzperiode eine andere Vorlage bringen, vielleicht durch die Einführung der Declarationspflicht bei der Einkommensteuer, dann könne er zustimmen.
Abg. Schröder spricht ebenfalls gegen die Steuer in heutiger Form und gegen die Heranziehung der Private zur Steuer.
Ministerialpräsident Weber erklärt: Da er hinlänglich seinen eigenen Standpunkt in dieser Frage innerhalb und außerhalb des Hauses ausgesprochen habe, halte er es für seine Pflicht, auch die Stellung der Regierung zu präcisiren. Diese habe die feste Ueberzeugung, daß man nach vielen Richtungen hin vor einem oerhängnißvollen Schritt stehe, weil es sich hier um Aufgabe eines regelmäßigen Einnahmepostens von 300,000 Mk. handele. Sein Bestreben sei gewesen, das Budget mit einem gewissen Ueberschuß abzuschließen. Mit den von verschiedenen Seilen gemachten Ersatzvorschlägen für den Ausfall der Weinsteuer könne er sich nicht befreunden. Weder die Erhöhung der Capitalrentensteuer noch die Declarationspflicht bei der Einkommensteuer sei ihm sympathisch. Die erstere drücke eine große Zahl von kleinen Rentnern und Beamten, welche von ihrem bischen Vermögen zu leben hätten. Auf Kosten der ganzen Beamtenschaft des Landes würde der Ausfall stattfinden und daß es im Lande nicht gern gesehen werde, davon habe er sich überzeugt. Ein Beschluß des Hauses in diesem Sinne würde Mißstimmung im Beamten- stände erzeugen und es sei dann nicht zu verwundern, wenn diese ins socialistische Lager getrieben würden, wenn man denselben eine Ausbesserung verweigere. Eine Steuer von 21/2 Pfennig auf einen Schoppen Wein sei doch so gering, daß man nicht nöthig hatte, eine so große Agitation ins Werk zu setzen. Durch die Einführung der neuen Maß- und Gewichtsordnung hätten sich auch die Wirthe ihre Weinsteuer vom Consumenten zurückoergüten lassen. Man hat den 12-Kreuzer-Wein als 4O-Pfennig-Wein und den 18r als 6Or verkauft. An Stelle der 0,5 Liter habe man 0,4 gesetzt und der Schoppen wurde als halbe Flasche verkauft. Er habe auch dis Ueberzeugung, daß durch den Strich der Steuer der Wein weder billiger noch besser werde. Diese 300,000 Mk. flössen dann in die Taschen der Wirthe. Ein gesährlicher Standpunkt sei es, daß man Forderungen in die Kammer bringe, von denen die Regierung kaum Kenntniß habewolle man dies weiter so treiben, so werde dies zu den allerschlimmsten Consequenzen führen. Er rufe dem Hause zu: „Kammer werde hart!" und bitte die Anträge des Ausschusses anzunehmen.
Abg. Jö st (Soc.) widerspricht der Behauptung des Finanzministers, als sei der Strich der Weinsteuer eine Ursache, um die Beamten zu Socialisten zu machen. Hier liege Die Schuld an unseren socialpolitischen Schäden. Er sei be
reit, wenn das Beamtengesetz komme, mindestens doppelt so viel an Zulage zu bewilligen, als die Regierung fordere. Aber bei den unteren Beamten müsse der Anfang gemacht werden, nicht bei denen mit dreißig bis vierzig Tausend Mark Gehalt. Er bitte die Weinsteuer zu streichen, weil er aus Prin- cip gegen jede indirecte Besteuerung sei.
Die Abgeordneten Muth, Hechler und Berg st räßer sprechen sich für Bewilligung der Steuer aus. Wenn Bier und Branntwein besteuert seien, müsse man es auch mit Wein.
Für Ablehnung der Steuer sprechen noch die Abgeordneten Schade, Graf Ori 0 la, Lautz und Ullrich. — Letzterer wird vom Präsidium wegen der Aeußerung, „er betrachte die erste Kammer als ein abgebrauchtes überflüssiges Möbel" zur Ordnung gerufen.
In namentlicher Abstimmung wird die Regierungssorde- rung, Einstellung von 295,000 Mk. in Einnahme, mit 26 gegen 17 Stimmen und die Besteuerung Der Weineinlage von Privaten mit 30 gegen 13 Stimmen vom Hause abgelehnt. Das Resultat überraschte allgemein.
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nn. Darmstadt, 5. März. Zweite Kammer d er Landstände. Auf der heutigen Tagesordnung steht die Vorlage Großh. Regierung, Gewährung eines Wohnungsgeldzuschusses an die Civilstaatsbeamten und Bediensteten.
Die Tribünen sind überfüllt. Am Ministertisch Staatsminister Finger, Ministerpräsident Weber, Ministerialrath Baur, Geh. Staatsrath Knorr.
Zuerst verkündigt der Präsident eine Reihe neuer Einläufe und Berichtsanzeigen.
Sodann folgt die Generaldebatte über den obigen Gesetzentwurf.
Staatsminister Finger begründet die Forderung der Regierung damit, daß durch die in den letzten 10 Jahren auf wirtschaftlichem und gewerblichen Gebiet eingetretenen Aenderungen eine notorische Preissteigerung eingetreten sei und daß es daher die Aufgabe der Großh. Regierung sei, diese Thatsache, soweit die Mittel des Staates dies zulassen, den Staatsbeamten gegenüber zu mildern. Die Großh. Regierung sei zu der Ueberzeugung gekommen, daß, nachdem seit der allgemeinen Regelung der Besoldungen für die meisten Staatsbeamten über 16 Jahre verflossen sind, dermalen gegründete Hoffnung vorliegt, angesichts der sich in drückender Weise geltend machenden Vertheuerung der gejammten Lebenshaltung eine Aufbesserung der Bezüge der Beamten in s Auge zu fassen und daß sich zu diesem Zweck zunächst die Einführung eines Wohnungsgeldzuschusses empfehle. Dieser Wohnungsgeldzuschuß soll allen, unwiderruflich oder widerruflich angestellten Beamten und Bediensteten, auch den Gendarmen zu Theil werden, mit Ausnahme derjenigen, welche aus Gebühren angewiesen sind. Auch der pensionsfähige Gehalt ist bei Bemessung des Wohnungsgeldzuschusses zu berücksichtigen. Was die Höhe des in Aussicht genommenen Wohnungsgeldzuschusses beträgt, so werde derselbe mit 9, 7^2 und 6 pCt. des Diensteinkommens in Vorschlag gebracht, und daß dasselbe nur bis zu 5000 Mk. in Betracht zu ziehen ist. Die Aufbesserung soll somit den Höchstbetrag von 450 Mk. nicht überschreiten.
Der Ausschuß, vertreten durch die Abg. Iöckel, Schröder, Haas, W0lfskehl, beantragen dagegen die Regierungsforderung abzulehnen, die Stpatsregierung aber zu ermächtigen, die decretmäßig verliehenen pensionssähigen Gehalte sämmtlicher Beamten und Bediensteten bis zum Betrag von 5000 Mk. um 6 pCt. zu erhöhen, jedoch nur so lange bis zur erwarteten Gehaltsordnung, längstens für die Dauer der Budgetperiode 1891/94.
Gegen die Anträge des Ausschusses sprechen die Abgg. Racke, Friedrich, Müller, Ullrich, Weber, Westernacher.
Für denselben die Abgg. Muth, W 0 lfskehl, Michel, Heinzerling.
Abg. Berg st räßer wünscht, daß man die ganze Angelegenheit nochmals zurückstellen möge.
Abg. Westernacher stellt einen Antrag auf Erhöhung der Gehaltstheile bis zu 2000 Mk. um 10 pCt., derjenigen bis zu 5000 Mk. um 5 pCt.
Weitergehende Anträge stellen noch die Abgg. Racks, Iöst und Ullrich.
Nachdem die Regierung und auch der Ausschuß sich für den Antrag Westernacher ausgesprochen, wird derselbe unter Ablehnung der Anträge Jöst, Ullrich, Rackä und Heinzerling mit allen gegen 3 Stimmen angenommen.^
Sodann tritt die Kammer in die Berathung des Hauptvoranschlags und fährt mit Cap. 134, Tit. 2, Turnhalle zu Darmstadt, fort. Verwilligt werden hierfür 130,000 Mk.
Tit. 3, Centralstelle für die Gewerbe und den Landes- gewerbeverein, wird mit 134,580 Mk. genehmigt.
Titel 4, Arbeitshaus zu Dieburg, sind 106,000 Mk. gefordert. Die Minorität beantragt Streichung dieses Betrages.
Ministerialrath Hallwachs weist auf die Ueberfüllung der Anstalt hin, welche nicht ohne Schädigung der Detinirten länger andauern könne.
Der angeforderte Betrag wird sodann gegen 10 Stimmen genehmigt.
Für das Landeshospital Hofheim sind für Erweiterungsbauten 1,025,000 Mk. gefordert, welche ohne Debatte genehmigt werden.
Auch für die Landesirrenanstalt zu Heppenheim werden 6400 Mk. bewilligt.
Für die Dienstwohnung des Directors bei den neuen Kliniken zu Gießen sind 45,500 Mk. gefordert, welche auch, genehmigt werden - desgl. für verschiedene Bauten bei den alten Kliniken 78,000 Mk., ebenso 50,000 Mk. für Erwerbung eines Geländes zur Errichtung eines neuen Gebäudes für das physikalische Institut.
Als Staatszuschuß zur Restauration der Stadtkirche zu Friedberg und für desgl. des Domes zu Worms werden 50,000, resp. 75,000 Mk. bewilligt.
Zu Cap. 135, Bauwesen im Ressort der Justizverwaltung, sind beantragt für das Provinzialarresthaus zu Darmstadt: 252,000 Mk., für desgl. zu Gießen 7500 Mk., für das Gerichtsgebäude zu Mainz 2500 Mk., für das Amtsgericht Fürth 25,000 Mk., desgleichen zu Alsfeld 5000 Mk., desgl. zu Schlitz 57,000 Mk., desgl. zu Nieder-Olm 94,500 Mk., desgl. zu Osthofen 4300 Mk.
Sämmtliche Summen werden ohne Strich bewilligt.
Für die Haftlocale zu Fürth, Groß-Umstadt und Höchst i. O. werden 13,400, 16,800 und 12,600 Mk. genehmigt. Für desgl. in Worms 54,400 Mk., für desgl. zu Bad-Nau- heim, Seligenstadt und Oppenheim 9000, 8200 und 4650 Mk.
Hiermit wird die Sitzung geschlossen.
Morgen erfolgt die Weiterberathung des Finanzgesetzes.
Straßburg i. E., 4. März. Bei Beginn der heutigen Sitzung des Landesausschusses verlas der Präsident Dr. Schlumberger einen von 22 Mitgliedern eingegangenen Antrag, folgende Adresse an Seine Majestät den Kaiser zu richten:
Allerdurchlauchtigster, Allergroßmächtigster Kaiser und König! Allergnädigster Kaiser, König und Herr!
Ew. Majestät wollen dem versammelten Landesausschuß huldreichst gestatten, Allerhöchstderselben folgende Bitte ehrfurchtsvollst zu unterbreiten; aus Anlaß gewisser in jüngster Zeit im Auslande stattgehabten Vorgänge hat die Reichsregierung eine schärfere Handhabung der im Mai 1888 getroffenen Vorschriften über den Paßzwang verordnet, unter denen das Reichsland zwei Jahre hindurch so schwer gelitten hat und nun von Neuem leiden soll. Ew. Majestät versichern wir, die berufenen Vertreter der elsaß-lothringischen Bevölkerung, daß wir, treu auf dem Boden des Gesetzes unb der bestehenden Verhältnisse verharrend, jede Einmischung in unsere Angelegenheiten seitens fremder, dazu nicht berechtigter Elemente aus das Allerentschiedenste zurückweisen, und daß keine aus dem Auslande kommende Agitation je geeignet sein wird, diese unsere Gesinnungen zu erschüttern. Im Vertrauen auf das Wohlwollen, welches Ew. Majestät uns stets haben allergnädigst zu Theil werden lassen, bitten wir unter- thänigst, die zwar nicht gegen unsere Bevölkerung gerichtete wesentlich aber dieselbe treffende Paßmaßregel aufheben ober doch, falls dies nach Ew. Majestät Allerhöchstem Rathschlusse zur Zeit unthunlich erscheinen sollte, eine mildere Ausführung dieser Maßregel verordnen zu wollen.
Der Landesausschuß für Elsaß-Lothringen.
Der Antrag wurde sofort, nachdem die Abgeordneten Pfarrer Winterer und Notar Ditsch für sich und einige Freunde erklärt hatten, sich der Abstimmung enthalten zu wollen, ohne Widerspruch angenommen.
Neueste Nachrichten.
Wolffs telegraphisches Torrespondenz-Bureaa.
Straßburg, 5. März. Dem Vernehmen nach hat der Präsident des Landesausschusses durch Vermittelung des Statthalters beim Kaiser um Bewilligung einer Audienz gebeten, um die Adresse des Landesausschusses zu überbringen. Im


