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Nr. 207. Zweites Blatt. Sonntag den 6. September
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Gießener Anzeiger
Kenerat-Wnzeiger.
1891
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Reboction, Lxpediedm» mit Druckerei: -ch«rftrEt<Vtt^ Ker«L^rrcher 6L
Amts- tmb Anzeigsblatt fflr den Ureis Gietzen.
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Amtlichem Theil.
Gießen, den 2. September 1891.
B e t r.: Flurbeschädigungen durch militärische Felddienstübungen.
Das Grotzherzogliche Kreisamt Gießen
an die Grvtzh. Vürgermeiftereie« de- Kreises.
Nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 13. Februar 1875 über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden sind Entschädigungsansprüche, welche wegen Flur- Leschädigungen geltend gemacht werden, die durch nnlttansche Felddienstübungen verursacht sind, bei der zuständigen Großherzoglichen Bürgermeisterei anzumelden.. Die Frist zur Anmeldung beträgt 4 Wochen. Unter Hinweis auf die Bestimmungen, insbesondere des § 11 dieses Gesetzes beauftragen wir Sie, etwaige Jntereffenten hiernach zu instruiren, insbesondere aber die Feldschützen zu bedeuten, daß in derartigen Fällen von Flurbeschädigungen Anzeigen wegen Feldfrevels -oder Verletzung des § 368, 9 St.-G.-B. selbstverständlich nicht zu erstatten sind.
v. Gagern.
Bekanntmachung,
die Bestrebungen des Allgemeinen deutschen Jagdschutzvereins betr.
Der Allgemeine deutsche Jagdschutzverein verbilligt Demjenigen, welcher einen Wilddieb oder einen Käufer Lezw. Wiederverkäufer gestohlenen oder während der gesetzlichen Schonzeit erlegten Wildes derart zur Anzeige bringt, daß seine Bestrafung erfolgt, eine Belohnung bis zu Einhundert Mark. . _Y e
Außerordentliche Unterstützungen erhalten die m Ausübung ihres Dienstes verwundeten Forst- und Jagdschutzbeamten, sowie bei eintretendem Tod ihre Wittwen und Waisen.
Anträge sind zu richten: An die Geschäftsführung Les Allgemeinen deutschen Jagdschutzvereins, Landesverein für ii>a§ Großherzogthum Hessen, zu Darmstadt.
Gießen, den 1. September 1891. Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Gagern.
Bekanntmachung,
die Verminderung der Raben, Eichhörnchen rc. betr.
Wir bringen zur öffentlichen Kenntniß, daß im lausenden Jahr in Folge der durch uns getroffenen Anordnung im Kreis Gießen Raben, Eichhörnchen rc., in folgenden Zahlen, die übrigens thatsächlich wohl höher sein werden, vertilgt worden sind:
Alte Raben .... 1895
Junge Raben ... 172
Rabeneier .... 2459 Häher.....857
Eichhörnchen . . . 781
Soweit ein Bedürfniß zur Verminderung noch ferner besteht, wolle der Abschuß fortgesetzt werden.
Gießen, den 3. September 1891.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Gagern.
Weizen- itnb Roggenbrod.
Eine große Revolution bereitet sich vor, das Roggen- brod wird dem Weizenbrod weichen müssen. Für Diejenigen, welche sich an das Roggenbrod gewöhnt haben, ist der bevorstehende Umschwung ein in gewisser Beziehung schmerzlicher, denn das Roggenbrod hat etwas derb Wohlschmeckendes, das dem etwas nüchternen Weizenbrode fehlt. Deßhalb hat das Roggenbrod den Rus, besonders „kräftig" zu sein. Wenn man das Roggen- und Weizenbrod miteinander vergleichen wollte, so könnte man sagen, jenes schmecke voll und dieses etwas ausgekocht. Es hat im Geschmack mitunter eine gewisse Aehnlichkeit mit dem Suppenfleisch, aus dem die „kräftige" Brühe gezogen ist, so daß es dem Ueberbleibsel natürlich an „Kraft" fehlen muß.
Leider muß den Schwärmern für sogenannte „kräftige" Bouillon gesagt werden, daß sie sich gründlich täuschen, daß sie, vom Geschmack derselben bestochen, ihr Eigenschaften zuschreiben, welche sie thatsächlich gar nicht hat. Kocht man Fleisch zu Bouillon, so geht allerdings das dem Fleisch den Geschmack Verleihende, nämlich die Salze, in die Bouillon über, so daß der Verlust des Fleisches an Schmackhaftigkeit einer besonderen Erklärung nicht bedarf. Damit ist aber nicht gesagt, daß die Bouillon nun wirklich die „Kraft", d. h. die Nährstoffe enthält. Das ist durchaus nicht der
Fall. Die Bouillon ist ein gewiß sehr schätzenswerthes Genußmittel, sie hat deutliche wohlthuende Wirkung auf die Muskeln, ein Nahrungsmittel im eigentlichen Sinne aber ist sie nicht, denn von der Kraft des Fleisches, den Eiweißstoffen, geht nur ein sehr geringer Theil, etwas mehr als 5 Procent, in die Bouillon über. Es bleiben mithin in dem „kraftlosen" Suppenfleisch sage und schreibe 95 Procent des aus- nußbaren Eiweißes zurück, so daß also der Braten an Nährwerth, von dem Geschmacke abgesehen, nur um 5 Procent voraus ist.
Ein ähnliches Mißverständniß in Bezug auf die sogen. Kraft herrscht bei der Beurtheilung des Bro des im Allgemeinen. Das Roggenbrod mit seiner wohlschmeckenden Rinde, seinem Reichthum an Salzen wird als das „kräftigere" imponiren, ganz besonders gilt der Pumpernickel für „nahrhaft". Es ist nun in der That richtig, daß Roggenbrod einen höheren Eiweißgehalt gehabt hat, als Weizenbrod, dies ist aber die bei einer rationellen Betrachtung der Dinge nicht einzig in Frage kommende Thatsache. Es fragt sich außerdem, wie die einzelnen Brodsorten vom Organismus ausgenutzt werden. In dieser Beziehung nun liegen nach dem „B. B.-C." ganz genaue Versuche vor, nach welchen verschieden bereitete Roggenbrode mit dem Weizenbrode verglichen wordelz sind. Hierdurch stellt sich das Verhältniß für den Pumpernickel, jene aus kleienhaltigem Roggenmehl und Sauerteig bereitete Sorte, am schlechtesten. Obwohl er neben dem Roggenbrode die höchste Summe von Stickstoff besitzt, kamen davon nur 57 Procent, also etwas mehr als die Hälfte, dem Körper zu Gute- von dem eiweißreichsten Roggenbrode erhielt der Organismus 77 Procent, während er im Stande war, dem Weizenbrode 80 Procent des vorhandenen Eiweißes zu entnehmen. Es würden demnach 100 Gramm Weizenbrod den gleichen Nährwerth haben wie 140 Gramm Pumpernickel und wie 104 Gramm Roggenbrod, wenn dieses von Kleie möglich frei ist- da dieses aber um so weniger der Fall ist, je kräftiger es schmeckt, so kann man, dem gewöhnlichen Roggenbrode entsprechend, den für das Weizenbrod entsprechenden Procentsatz höher als eben berechnet annehmen.
Wenn man sich nun fragt, warum man das Weizenbrod in Deutschland vernachlässigt, so ist daran die Gewöhnung in erster Reihe schuld. Dazu kommt aber, daß das Roggenbrod bei dem Kauen, das zu seiner Bewältigung nothwendig ist, das sogenannte Sättigungsgesühl, welches von ausreichender
Feuilleton.
Das gekränkte Vaterherz.
(Berliner Gericht?scene.)
„Kinder sind Kinder, und wir sind alle miteinander mal Kinder jewesen, ohne Ausnahme. Na, und det Kinder keene Engel sind, det weeß 'n Jeder. Aber derentwejen hat Keener Las Recht, mein Vaterherz zu kränken und mit Füßen zu treten. Ick habe ihrer sechse, nämlich Kinder, und die Jöhren sind mein Stolz, Herr Jerichtshof." Der Angeklagte, Arbeiter T., sprach diese Worte mit einem seinem Vaterstolz entsprechenden Pathos und legte zur Betheuerung seine Rechte an die Brust. ,
Bors.: „Ihr Vaterstolz mag durchaus begründet sein. Derselbe hat indessen mit dem Hausfriedensbruch, wegen welches Sie sich heute zu verantworten haben, nichts zu thun. Aeußern Sie sich zur Sache."
Angekl.: „Aber Sie werden mir doch Recht jeben, wenn ick behaupte, det een Kind nicht fortwährend von Keile leben kann und det, wenn et schon Keile kriejen soll, so 'n Jöhr det Recht hat, dieselbe aus der Hand seiner Eltern und nich von fremde Leite entjejenzunehmen. Wie kommt so 'n Budiker, wo ick den Hausfriedensbruch jebrochen haben soll, dazu, meine Kinder zu schlagen und sie een Ferkel um't andere zu schimpfen? Det muß doch een Vaterherz von sechs Kindern beleidigen, wenn Sie't jietigst erlauben. Sind meine Kinder Ferkel ? Ick jebe ja zu, det Kroppzeij sieht manchmal schwarz aus, wie die kleenen Deibels. Wat namentlich mein Fritze is, der manscht Ihnen jar zu jern im Schmutze rum, wenn er wo 'ne Pfitze sieht, dann kraucht er am liebsten rm und planscht mit die Finger drin rum. Davon wird natierlich son ’n Kind nich reener. Aber ick sage mir, so n Wurm will noch sein Verjniejen haben, 'ne Bonne, die fortwährend uff die Jöhren uffpaßt, kann ick mir nich leisten."
Vors.: „Mißbrauchen Sie unsere Geduld nicht und kommen Sie aus den in Rede stehenden Vorfall zu sprechen."
Angekl.: „Na, also an dem bewußten Dage hatte sich rmetn Fritze die Hände und das janze Jesicht mit Kohle
schwarz jemacht - er hat nämlich so ne Vorliebe sür't Romantische und spielt jar zu jerne Kameruner. Sehn Se, det hängt mit de Colonialpolitik zusammen. So 'n Kind will aber sein Verjniejen haben und et kann Keener verlangen, daß die Eltern fortwährend mit Waschschüssel und Handtuch so ’n Kind auf Schritt und Tritt nachloofen."
Vors.: „So kommen wir nicht weiter. Sie begaben sich an dem betreffenden Abend in das in Ihrem Hause befindliche Restaurant."
Angekl.: „Det dhat ick. Wie ick nämlich von die Arbeit kam, heert ick von meine Frau, daß der Budiker wieder meinen Jungen een Ferkel um't andere jeschumpfen und ihm jeschuppst hatte. Weib, sage ick, jetzt jeh ick sofort runter und stell den Budicker zur Rede. Meene Olle wollte mir nich jehen lassen- sie meente, ick freite mir blos, det ick 'n Jrund jefunden hätte, mit eenen anzukiebeln. Ne, sagt ick ihr, et handelt sich um unsere Ehre von wejen die Ferkels."
Vors.: „Sie gingen also jetzt in das Restaurant, machten dort Spectakel und leisteten den Aufforderungen des Wirths zum Verlassen des Locals keine Folge."
Angekl.: „Ick jing in't Local, det stimmt. Weil ick mir nu usjeregt fiehlte, drank ick erscht'n paar Seidel zu meiner Beruhijung. Nu jerieth ick in so' 'ne friedliche Stimmung, det ick mir keen Wort zu sagen traute. Da ick nun den Weg nich umsonst jemacht haben wollte, drank ick ’n paar Nordhäuser, um in’t richtige Feier zu kommen. Det wirkte denn ooch- die Ferkels fingen mir immer mehr im Koppe rum. Endlich war der Moment da: ick bezahlte meine Zeche und sagte dem Budiker : Meine Kinder sind keene Ferkels und wer meine Kinder schläft, der beleidigt mein Vaterherz . . ."
Vors.: „Der Wirth forderte Sie nunmehr auf, sich zu entfernen."
Angekl.: „Ja, aber er that es, indem er meinem Vaterherzen noch 'n Stoß versetzte."
Vors.: „Was meinen Sie damit?"
Angekl.: „Er jab mir den Rath, ick sollte doch bei meine Kinder nich so mit's Wasser sparen- det kostete doch
nischt. Det kränkte natierlich mein Vaterherz. Wie? sagt ick, det Wasser kost nischt? Sie lassen sich woll det Wasser dHeier jenug bezahlen, denn wat Sie als Weißbier verkoosen, det is meerschtendheels Wasser und et kennte nischt schaden, wenn Sie bei't Bierplanschen mit't Wasser ’n bisken sparerr mechten."
Soweit der Angeklagte. Die Beweisaufnahme ergab, daß derselbe seinem „gekränkten Vaterherzen" in recht ungebührlicher Weise Lust gemacht und den wiederholten Aufforderungen, das Local zu verlassen, nicht nachgekommen war. Unter Zubilligung mildernder Umstände, die in der Erregtheit und Angetrunkenheit des Angeklagten gefunden wurden, erkannte der Gerichtshof auf eine Geldstrafe von fünfzehn Mark.
Bezahlt sich das Annoneiren?
Meinen Erfolg verdanke ich dem häufigen Annoneiren.
Bonner.
Der Weg zum Reichthum geht durch Druckerschwärze. Barnum.
Erfolg hängt von ausgiebiger Unterstützung der Druckereien ab. I- I- Astor.
Häufiges und beständiges Jnseriren brachte mir, was ich besitze. A. I. Stewart.
Mein Sohn, mache Geschäfte mit Leuten, die anzeigen. Du wirst nie dabei verlieren. Benj. Franklin.
Wie kann die Welt wissen, daß Jemand etwas Gutes hat, wenn er den Besitz desselben nicht anzeigt?
Vanderbilt.
Die Annoncen sind dem Geschäft, was der Dampf für die Maschine ist — die große bewegende Kraft.
Lord Macaulay.
Alles, was ich habe, mein Weltname, meine Millionen, verdanke ich nicht allein der Reellität der Geschäftsführung, sondern 99/ioo der Macht der Zeitungsanzeigen. Ich bin zu dieser Gewißheit gekommen, daß heutzutage kein Geschäft ohne die Macht der Zeitungsannoncen in die Höhe kommen und gewinnbringend sein kann. R. Hertzog.


