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Nr. 104 Zweites Blatt. Mittwoch den 6. Mai
1891
Der
Hache«« Miete« erscheint täglich, eit LuSnahme deS Montags.
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Amtlicher Theil.
Bekanntmachung,
sie Enteignung des zur Erbauung einer Dienstwohnung für den Verwaltungsdirector der akademischen Kliniken in Gießen -und zilr Herstellung angrenzender Gartenanlagen erforderlichen Geländes betreffend.
Nachdem die Stadt Gießen zu dem oben bezeichneten Zweck die Enteignung des nachverzeichneten Geländes der Mur XXV der Gemarkung Gießen:
1) Nr. 101, Acker auf der Warthe, im Grundbuch eingetragen auf den Namen Simon Georg Conrad und Frau' geb. Gerhardt zu Gießen, jetzt Eigenthum des Georg Simon in Gietzen, ca. 1308 QMtr.,
2) von Nr. 100, Acker auf der Warthe, im Grundbuch eingetragen aus den Namen Friedrich Lampns II. zu Gießen, jetzt Eigenthum des Georg Larnprrs II. in Gießen, ca. 1133 QMtr. und 255 Hl Mir., zusammen 1388 QMtr.,
3) von Nr. 80 und 81, Hosraühegrund an der Chaussee auf der Warthe, im Grundbuch eingetragen aus den Namen Becker Heinrich Ehefrau Anna geb. Schwan, jetzt Eigenthum des Otto Balzer in Gietzen, ca. 720 QMtr.
beantragt hat, so wird der Plan nebst dem Antrag der Stadt Gießen und den zugehörigen Anlagen von Mittwoch den 6.1. Mts. bis Mittwoch den 20. l. Mts. auf dem Bureau der Großh. Bürgermeisterei Gießen zu Jedermanns Einsicht offen gelegt.
Ferner wird zur Verhandlung über den Plan und die zu leistenden Entschädigungen Termin vor der Local- Commission auf
Donnerstag, den 21. l. Mts., Vormittags 9 Uhr,
in dem neuen Rathhaus zu Gießen hiermit anberaumt.
Die Eigenthümer der oben bezeichneten Grundstücke, sowie solche Personen, welchen hinsichtlich derselben irgend welche Rechte (z. B. Eigenthumsvorbehalte, Pfandrechte oder -sonstige dingliche Rechte, Rechte als Pächter oder Miether) zustehen, werden hierdurch aufgefvrdert,
3,. Einwendungen gegen den Plan bei Meidung des Ausschlusses und Annahme der Einwilligung in die beanspruchte Abtretung,
b. Erklärung aus die angebotene Entschädigungssumme bei Meidung der Unterstellung der Annahme des Angebots,
c. Anträge aus Ausdehnung der Enteignung bei Meidung des Ausschlusses mit solchen,
d. Anträge aus Aufrechterhaltung bestehender Lasten (Art. 19 des Gesetzes vom 26. Juli 1884) bei Meldung des Ausschlusses mit solchen,
e. Anträge aus Einrichtung und Unterhaltung von Anlagen im Sinne des Art. 14 des Gesetzes vom 26. Juli 1884,
f. etwaige noch unbekannte Ansprüche und Rechte an die zu enteignenden Grundstücke
in dem oben anberaumten Termin vorzubringen.
Gießen, den 1. Mai 1891.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
I. B.
R o e m h e l d.
Bekanntmachung,
die Enteignung des zum Bau einer Irren-Klinik in Gießen erforderlichen Geländes betreffend.
Nachdem die Stadt Gießen zu dem oben bezeichneten Zweck die Enteignung des nachverzeichneten Geländes der Flur XXV. der Gemarkung Gießen
1) von Nr. 61, 62, 63 Acker vor dem Weiher, Eigenthum des Johannes Dern UI. und Ehefrau, geb. Größer, ca. 3111 Qm und weiter von Nr, 69, Wiese daselbst, denselben Eigenthümern gehörig, ca. 894 Qm,
2) Nr. 655/10, Wiese an dem Weiher, Eigenthum des Philipp Jnng XIII?) zu Klein-Linden, ca. 970 Qm groß,
3) Nr. 657/i0, Wiese an dem Weiher, Eigenthum der Johannes Müller Ehefrau, geb. Jung zu Klein- Linden, ca. 970 Qm groß,
beantragt hat, so wird der Plan nebst dem Antrag der Stadt Gießen und den Zugehörigen Anlagen von
Mittwoch den 6. l. Mts. bis Mittwoch den 20. I. Mts.
lauf dem Bürean der Großh. Bürgermeisterei Gießen zu Jedermanns Einsicht offengelegt. Ferner wird zur Ver-
*) Nicht VIII, wie in vor. Nr. irrthümlich abgedruckt.
Handlung über den Plan und die zu leistenden Entschädigungen Termin vor der Localeommisston auf
Donnerstag den 21. I. Mts., Vormittags 10 Uhr,
in dem neuen Rathhaus zu Gießen hiermit anberaumt.
Die Eigenthümer der oben bezeichneten Grundstücke, sowie solche Personen, welchen hinsichtlich derselben irgend welche Rechte (z. B. Eigenthumsvorbehalte, Pfandrechte oder sonstige dingliche Rechte, Rechte als Pächter oder Miether) zustehen, werden hierdurch aufgefordert,
a. Einwendungen gegen den Plan bei Meidung des Ausschlusses nnb Annahme der Einwilligung in die beanspruchte Abtretung,
b. Erklärung auf die angebotene Entschädigungssumme bei Meidung der Unterstellung der Annahme des Angebots,
c. Anträge auf Ausdehnung der Enteignung bei Meidung des Ausschlusses mit solchen,
d. Anträge auf Aufrechterhaltung bestehender Lasten (Art. 19 des Gesetzes vom 26. Juli 1884) bei Meidung des Ausschlusses mit solchen,
e. Anträge auf Einrichtung und Unterhaltung von Anlagen im Sinne des Art. 14 des Gesetzes vom 26. Juli 1884,
f. etwaige noch unbekannte Ansprüche und Rechte an die zu enteignenden Grundstücke
in dpm oben anberaumten Termin vorzubringen.
Gießen, den 1. Mai 1891.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
I. P-:
R o e m h e l d.
Berliner KunflaugsteUungsbriefe.
Von Dr, Otto Felsing.
(Nachdruck verboten).
I.
Berlin, den 1. Mai.
Angesichts der beiden großen Ereignisse, welche in dieser Woche in Berlin stattfanden, aber nicht allein die deutsche Reichshauptstadt, sondern mehr oder minder die ganze gebildete Welt theils interessirten, theils tief innerlich bewegten, angesichts also des Todes wie der großartigen Huldigung der Leiche Moltkes und sodann der (mit noch niemals bei einer solchen Gelegenheit ähnlich großem Prunke vorgenommenen) feierlichen Eröffnung der „Internationalen Kunstausstellung" trat alles Andere, was sonst wohl das allgemeine Interesse
Feuilleton.
Etwas vom Fischen.
Von Adolf Schulze.
(Nachdruck verboten.)
Eigentlich sollte der vorstehende Titel heißen: „Etwas jon der Hochseefischerei", aber ich habe mich noch im letzten Augenblick besonnen. Ich sagte mir nämlich, wenn der Leser das Wort „Hochseefischerei" liest, so denkt er, ich will ihm etwas von der volkswirthschaftiichen Bedeutung des Fischfanges auf dem Meere oder von den Streitigkeiten deutscher, holländischer oder englischer Fischer erzählen, von denen man in letzter Zeit gerade genug gehört hat. Die Folge davon würde natürlich fein, daß der Leser es machte, wie jener brave Schulmeister, der einfach sagte: „Ueberhupf diesen Teufel", wenn beim Leseunterricht irgend ein „kniffliches" Wort seinem und dem Scharfsinn seiner Schüler spottete. Solchen „Ueberhup'fungen" geht ein Schriftsteller natürlich gern aus dem Wege, denn wenn man einmal etwas schreibt, möchte man doch auch gelesen werden. Ich beeile mich daher, zu erklären, daß ich zwar von der Fischerei auf hoher See etwas erzählen möchte, aber nur von jener angenehmen Art von Zeitvertreib, von der es nach dem Volksmunde heißt: „Fischefangen und Vogelstellen verdirbt gar manchen Junggesellen". Naturforscher und Philosophen haben den Menschen für das größte Raubthier erklärt. Der Satz ist eigentlich nur ein Beweis, daß auch kluge Leute irren können, aber wenn irgend etwas mich zu dem Glauben an diesen Satz bekehren könnte, so wäre es die dem Menschen seit Anbeginn der Welt eigenthümliche Lust zu Jagd und Fischerei, die nicht des Zweckes, sondern lediglich des Vergnügens wegen aus- geübt^ wird. Aber eben weil der Mensch sie des Vergnügens wegen Übt, ist er kein Raubthier. Der Reiz des Widerstandes lockt ihn, Löwen und Tiger zu besiegen- der Neid, daß er nicht auch fliegen kann, treibt ihn, den Adler aus der Luft
mit seinem Geschoß herabzuholen, und das Geheime, Unbekannte der dunklen Tiefe verleiht ihm die Geduld, stundenlang auf einer Stelle am Bache zu sitzen, um einen Kaulbarsch zu fangen, der schließlich höchstens der Katze als willkommene Beute zufällt.
Lockt nun das dunkle Wasser schon auf dem Lande den Menschen so mächtig an, wie viel mehr ist es da erst auf dem Meere der Fall, wo die unergründliche Tiefe noch so ganz andere Wunder birgt! In der That wird denn auch auf See, sobald Janmaat nur Zeit und Gelegenheit dazu findet, was allerdings nicht allzu oft vorkommt, fleißig gefischt. Die Sache ist nämlich hier mit größeren Schwierigkeiten verknüpft als auf dem Lande- einmal, weil das Schiff fast immer in Bewegung ist und dann auch, weil man sich die Stellen zum Fischen nicht aussuchen kann, sondern warten muß, bis sie kommen, d. h. bis sich zufällig Fische in der Nähe des Schiffes zeigen. Ich habe vor Jahren einmal eine in Bezug auf den Gelegenheits-Fischfang ungemein ergiebige Reise über den Atlantischen Oeean gemacht, und wenn es dem Leser recht ist, so werde ich versuchen, ihm hier in Kürze zu schildern, was wir auf dieser Reise alles gefangen haben.
Am 1. September 18 . . gingen wir von einem englischen Hasen nach Newyork in See. Das Bremer Vollschiff, auf dem ich als „Cajütsjunge" das Vergnügen hatte, meine erste Reise zu machen, war natürlich ein Segelschiff, denn auf den Dampfschiffen hört alle Poesie und selbstverständlich auch das Fischen auf. Die „Betty", Capitän N. . . ., war ein alter, mächtiger Kasten von 1500 Tonnen, der infolge feiner Ueberladung nur schwer gegen Wind und Wetter aufkam. Zum Unglück hatten wir auch noch mit widrigen Winden zu kämpfen, die uns unverhältnißmäßig lange im Canal aufhielten, und als wir denselben eben passiert hatten, wurden wir von einem so gewaltigen.Orkan heimgesucht, daß das Schiff leck wurde und der Capitän sich gezwungen sah, seinen Curs möglichst weit südlich zu nehmen, um den heftigen
Herbstwinden auszuweichen, die in den nördlicheren Breiten um jene Zeit zu wehen pflegen. Leider wollte der ©turnt nicht vorüberrafen, ohne seine Opfer zu haben. Zwei allerliebste Ferkel, deren" zartes Fleisch dereinst als Sonntagsbraten die Tafel der Cajüte zieren sollte, fielen dem tobenden Unhold als Tribut zu. Wir hatten nicht daran gedacht, sie sestzubinden, und so waren sie in dem höllischen Tohuwabohu der Sturmnacht so lange hilflos von einer Seite ihres Stalles zur andern geflogen, bis alle Rippen in ihrem Leibe und damit auch ihre Augen gebrochen waren.
„De armen lüttjen Wörmers!" sagte der brave Capitän mit einem schmerzlichen Blick auf die unschuldigen, im Tode noch leckeren Vierfüßler, „wat harr'n de vör'n schönen Braten geben! — nu srniet jem man über Bord - bat Helpt nu nid)!"
Der zartfühlende Leser wird den Schmerz zu würdigen wissen, mit dem ich mich anschickte, den traurigen Befehl zu vollziehen. Tiefgebeugt nahm ich zuerst „Hans", den Aeltesten des hoffnungsvollen Geschwisterpaares, bei den Ohren und trat mit ihm an die Regeling, um ihn dem feuchten Grabe zu übergeben. Dabei kam mir aber doch unwillkürlich der Gedanke, was die immer noch hochgehenden Wellen wohl mit der armen Ferkelleiche anfangen würden und neugierig folgten ihr daher meine Augen, als sie in sanftem Bogen ins Wasser flog. Aber in demselben Augenblick sah ich auch aus der Tiefe einen dunklen Körper auftauchen. Wie ein Hund, der auf einen vom Tische seines Herrn fallenden Bissen lauert, schien unten ein mächtiger Hai gewartet zu haben, um seine Beute in Empfang zu nehmen. Kaum hatte das Ferkel die Oberfläche des Wassers erreicht, so sah ich, wie das Unthier sich auf die Seite legte, ein Schnappen des gewaltigen Rachens, dann ein kräftiger Hieb mit dem Schwänze, das Wasser wirbelte, zu Millionen Schaumperlen zerschlagen, wild durcheinander, — und Fisch und Ferkel sah man niemals wieder.
(Fortsetzung folgt.)


