Ausgabe 
5.2.1891
 
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Nr. 30 Donnerstag den 5. Februar 1891

Meßmer Anzeiger

General-Anzeiger

Amts- «nd Anzeigeblott fßr den Nreir Giessen

chraüsöeikage: Gießener AamikiLnSlätter.

Alle Annoncm-Bureaux deS In- und Auslandes nehm« Anzeigen für denGießener Anzeiger" entgegen.

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Fernsprecher 61.

Annahme von Anzeigen zu der Nachmittag- für den ffrfgnfctn Tag erscheinenden Nummer bi- Borm. 10 Uhr. LU JBlJJJi.Ll!.!. J - miiiwiiHiiwwiwwiro.wwTiml

Biertekiähriger ZSonnementsyreiLs 2 Mark 20 Pfg. mtt Bringerlohn. Durch die Post bezog« 2 Mark 60 Pfg.

Die Gießener

I!ck«ilieuötLtt«r »erden dem Anzeiger Wöchentlich dreimal beigelegt.

Der

Gießener Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme deS Montags.

Aintttchev Therl.

Gießen, den 2. Februar 1891. Betr.: Die Vertilgung der Raupennester.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großh Bürgermeistereien bezw. Loeal- polizeibeamten deS Kreises

Wir beauftragen Sie, in Ihren Gemeinden unter Hin­weis auf § 368, pos. 2 des Reichsstrafgefetzbuchs und Art. 80 des Feldstrafgesetzes zur Vertilgung der Raupennester an Bäumen, Sträuchern unb Hecken unter dem Bemerken öffent­lich aufzusordern, daß gegen diejenigen, welche dieser Auffor­derung nicht längstens bis zum 1. April l. I. entsprochen haben werden, auf Grund der genannten Gesetzesstellen Anzeige erhoben', sowie daß die Vertilgung auf Kosten der Säumigen angeordnet werden würde

Wir erwarten, daß Sie die Feldschützen bei Erfüllung ihrer Obliegenheiten in dieser Beziehung überwachen und die bezüglich der säumigen Baumbesitzer anzuordnende Reinigung alsbald nach Ablauf des Termins anordnen, sodaß die Säu­berung bis zum 15- April überall vollständig ausgeführt ist. Außerdem ist gegen die Säumigen Anzeige zur Feldrüge nach i 368, pos. 2 des Strafgsetzbuchs zu erheben.

Auf den der Gemeinde gehörigen Grundstücken wollen Sie die Säuberung von den Raupennestern.auf Gemeindekosten alsbald veranlassen.

Wenn hiernach auch jederBaumbesitzer »selbst zur Ver­tilgung der Raupennester verpflichtet erscheint und dieselbe gegen ihn erzwungen werden kann, so empfiehlt es sich doch viel mehr, wie es in manchen Gemeinden üblich ist, daß die Gemeinde die Vertilgung in die Hand nimmt- In den be­treffenden Gemeinden, welche diesen Weg eingeschlagen haben, werden taugliche Personen bestellt, welche auf Kosten der Gemeinde und unter Aussicht des Ortsvorstandes die Säu­berung der Bäume vornehmen, wodurch eine bedeutend größere Garantie für eine gründliche Reinigung geboten wird. Wir können Ihnen dieses Verfahren nur empfehlen.

Ihrem Berichte, daß in Gemäßheit vorstehender Verfügung -die Vertilgung der Raupennester erfolgt ist, sehen wir bis zum 15. April d. I. entgegen.

v. Gagern.

Gießen, am 1. Februar 1891.

Betr.: Das Ersatzgeschäft für 1891.

Der Civil-Vorsitzende der Großherzogl.

Ersatz-Commission Gießen!

an die Großh. Bürgermeistereien des Kreises.

Sie wollen nunmehr mit Ausstellung der Stammrollen sofort beginnen und dieselben mit denjenigen für 1889 und 1890 bis längstens den IO. I. Mts. bei Meldung der Abholung durch Wartboten einfenden.

Hierbei wollen Sie die dem Formulare vorgedruckte Anmerkung genau beachten, insbesondere alle Bestrafungen rc. unter RubrikBemerkungen" eintragen.

Falls ein Bruder eines Militärpflichtigen bei der Musterung mit zur Vorstellung kommen, oder bereits im Heere dienen sollte, wollen Sie dies in der Stammrolle bemerken. Z. B. Ein Bruder geb. am . . ten . . . . 187 . kommt pro 1891 mit zur Vorstellung, oder ein Bruder dient seit. . ten 18 . . im Regiment Nr.......te Compagnie.

Außerdem wollen Sie am Schluffe der Stammrolle ausdrücklich bescheinigen:

1) daß und bezw. wann die Aufforderung zur Anmeldung zur Stammrolle erfolgt ist-

2) daß die in derselben eingetragenen und nicht im Orte geborenen Militärpflichtigen in Ihrer Gemeinde zur Zeit der Anmeldung ihren dauernden Aufenthalt haben - 3) daß die in ihren Gemeinden zuständigen, stch daselbst

jedoch nicht aufhalteuden Militärpflichtigen an­gewiesen worden sind, sich bei der Bürgermeisterei ihres Aufenthaltsortes zur Stammrolle anzumelden.

Reclamationen aus früheren Jahren, welche pro 1891 erneuert werden sollen, sind alsbald mittelst Bericht ein- Zufordern.

Neue Reclamationen sind mit den Stammrollen vorzulegen. Jost, Regierungsrath.

Deutscher Reichstag.

56. Plenarsitzung. Dienstag, 3. Februar 1891, 1 Uhr.

Eingegangen: Weißbuch über Ostafrika. In der Hof­loge Prinz Heinrich.

Auf der Tagesordnung steht zunächst erste Berathung des Gesetzentwurfs betr. die Prüfung der Läufe und Verschlüsse der Handfeuerwaffen.

Abg. Klemm (cons.) empfiehlt die oorgeschlageneobligatorische Prüfung, welche dem Kleingewerbe von Nutzen sein werde. Redner schlägt eine anberweite Fassung der Strafbestimmung vor.

Abg. v. Münch (Volksp.) bestreitet dies. Die Agitation für die obligatorische Prüfung gehe auch von der Großindustrie aus. Der Zweck des Gesetzes, die Zulassung unserer Handfeuerwaffen in solche Länder zu erlangen, welche nur geprüfte Waffen eingehen lassen, werde auch durch facultattoe Prüfung erreicht.

Staatssecretär Dr. v. Boetticher führt aus, daß die Stärkung der deutschen Handfeuerwaffenindustrie nur durch oblgatortsche Prüfung erreicht werden könne, denn nur diese gebe die volle Sicherheit für die Zuverlässigkeit der Waffe.

Abg. Graf v. Mirbach (cons ): Die Vorlage entspreche einem lange gefühlten Bedürfnitz der deutschen Jägerwelt. Wem, wie ihm, schon einmal ein Gewehr in der Hand zersprungen sei, der empfinde die Nothwendtgkeit der obligatorischen Prüfung um so lebhafter. Redner empfiehlt die Errichtung eines Instituts für Versuche mit Handfeuerwaffen in Berlin.

Abg. Lucius (Ctr.) befürwortet die Vorlage im Interesse des Kleingewerbes.

Die Vorlage geht an eine 14er Commission.

Die Etatsberathung wird beim Etat des Auswärtigen Amts fortgesetzt.

Abg. Dr. Hammacher (natl.): Durch die Blätter ging neulich die sensationelle Nachricht, daß ein Agnat einem Assessor eine Stellung beim Auswärtigen Amte gegen eine gewisse Vergütung zugeschanzt habe. Ist dem Auswärtigen Amte etwas davon bekannt?

Staatssecretär Frhr. v. Marschall: Die ganze Sache beruhe entweder auf Mystification oder, was wahrscheinlicher, auf einem Betrug. Es verstehe sich von selbst, daß die Stellen beim Aus­wärtigen Amt nicht auf solchen Wegen zu erlangen sind.

Abg. Stolle (Soc.) fragt, ob das Deutsche Reich das Recht und die Macht habe, die Auslieferung des Leipziger Schwindlers Winckelmann zu erzwingen.

Director im Auswärtigen Amte Hel big: Die argentinische Regierung habe die Auslieferung aus formaken Gründen abgelehnt und die verlangten Formalten sollen nun nachträglich ergänzt werden.

Auf eine bezügliche Anfrage gibt Staatssecretär Freiherr v. Marschall eine Darstellung der bekannten Vorgänge auf dem DampferElbe" in Hoboken. Auf die deutscherseits erhobenen Recla­mationen habe die amerikanische Regierung eine Untersuchung der Vorgänge veranlaßt und es sei zu erwarten, daß die Sache ihre befriedigende Regelung finden werde. Der Staatssecretär wider­spricht dabei der Annahme, daß ein Schiff, wenn es unter fremder Flagge in einem Hafen liege, exterritoriales Gebiet sei.

Abg. Dr. Hammacher bringt den Fall Höningsberg zur Sprache. Der Genannte sei durch das vertragswidrige Vorgehen der Royal Niger Company schwer geschädigt worden. Die Regierung werde, wenn sie die Ansprüche Höningsbergs energisch vertrete, alle übrigen europäischen Regierungen hinter sich haben.

Staatssecretär Frhr. v. Marschall: Die Regierung habe die Interessen Höningsbergs, die sie als berechtigt anerkenne, entschieden vertreten, leider sei die Sache noch immer nicht zum befriedigenden Abschluß gelangt. Die englische Regierung gebe zu, daß 'ba§ Ver­fahren der Royal Niger Company tadelnswerth gewesen, bestreite aber die Vertragswtdrtgkeit. Die Verhandlungen schwebten jetzt über die Höhe der Herrn Höninghaus zu gewährenden Entschädigung.

Auf eine Anfrage des Abg. Jebsen (natl.) erklärt der Staats- secretär, daß er sofort nach Eintreffen der Nachricht von einer Revo­lution in Chile die englische Regierung ersucht habe, den Schutz der dortigen Reichsangehörigen mit zu übernehmen und daß diesem Er­suchen in bereitwilligster Weise entsprochen worden sei.

Die fortdauernden Ausgaben werden genehmigt.

Bet den einmaligen Ausgaben sind als Bethülfe zur Förderung der auf Erschließung Centralafrikas u. s. w. gerichteten wissenschaft­lichen Bestrebungen 200000 Mk. eingestellt.

DieBudgetcommtssion (ReferentPrinz v. Arenberg) empfiehlt Genehmigupg.

Abg. Dr. Bamberger (dfr.) erklärt, daß seine Freunde wie ftüher nur 150000 Mk. bewilligen werden. Er hat persönlich immer nur mit schwerem Herzen für diese Bethülfe gestimmt, denn die Afrtkareisenden hätten erst die ihm ganz unsympathische afrikanische Colontalpolitik herbeigeführt.

Bundescommissar Geh. Rath Kayser bestreitet, daß bei der Verwendung der Beihülfe der wissenschaftliche Zweck nur den Deck­mantel für colonialpolitische Bestrebungen bilde. Nur rein wissen­schaftliche Expeditionen würden aus dem Fonds unterstützt. Daß diese wissenschaftlichen Expeditionen auch der Colonialpolitik zu Gute kommen, lasse sich nicht leugnen, aber das sei doch kein Nachtheil.

Abg. Dr. Bamberger (dfr.): Der Vorredner hat mich in vielen Punkten mißverstanden; ich bin doch nicht der wüthende Colontalfeind, für den er mich zu halten scheint; es liegt kein Grund vor, hier die alte Kampfeswetse wieder aufzunehmen.

Abg. v. Vollmar (Soc.) findet Bambergers Standpunkt nicht verständlich; entweder bewilligt man die ganze Summe oder man hat Mißtrauen, dann bewilligt man eben nichts. Redner wird für feine Person der Position zuftimmen.

Abg. Dr. Wtndhorst (Ctr.): Die Erklärung der Regierung über die Verwendung des Fonds muß uns genügen. Wir werden für die Position stimmen.

Abg. Richter (dfr.): Von dem ganzen Fond werden nur wenige Hundert Mark zu anderen Zwecken als für die Colonien verwendet. Man kann nicht behaupten, daß allgemein wissenschaftliche Zwecke mit diesem Fond verfolgt werden. Die ganze Summe wird für die afrikanischen Schutzgebiete verwendet, zu Expeditionen, die dazu be­stimmt find, die Handelsmonopole der Eingeborenen zu durchbrechen. Diese Expeditionen erhalten militärischen Schutz vom Reiche; sie

find zu wissenschaftlichen Zwecken auch am wenigsten geeignet, weil die Verfolgung von Handelsinteressen diesen Expeditionen etwa- Gehässiges giebt. Die weitere Ausdehnung wissenschaftlicher For­schungen in das Hinterland von Kamerun, welche die weitere Aus­dehnung unserer Schutzgebiete herbeiführen, halten wir für nachtheilig und deswegen beantragen wir den Abstrich von 50000 Mark von der Position.

Abg. Scipio (ntl.): Es ist kein Fehler, wenn die wissenschaft­lichen Forschungen in deutschen Schutzgebieten stattfinden, es ist die« besser, als die Verwendung zu Expeditionen in anderen Gegenden.

Reichskanzler v. Caprivi: Die Verhältnisse im Hinterlande von Kamerun und Togo sind keineswegs geklärt und es ist ganz natürlich, daß sich diesen Gegenden die wissenschaftlichen Forschungen zuwenden. Wenn wir diese Schutzgebiete ertragsfähiger machen wollen, so müssen wir durch wissenschaftliche Expeditionen die Mittel dazu ausfindig machen.

Abg. v. Vollmar (Soc.): Das wissenschaftliche Interesse bet diesen Expeditionen scheint doch die Hauptsache zu sein; auch andere Länder geben für diese Zwecke bedeutende Summen aus. Ganz trennen lassen sich die wissenschaftlichen und die Handels-Interessen bei solchen Expeditionen nicht.

Die Abgg. v. Kardo rff (Reichsp.) und Dr. Hammacher (ntl.) erklären für die Position um so lieber stimmen zu können, als dieselbe nicht blos wissenschaftlichen, sondern zugleich allgemein nationalen Zwecken dienen wird.

Die Position wird mit 200000 Mark bewilligt. Hierauf ver­tagt sich das Haus. Nächste Sitzung Mittwoch 1 Uhr: Fortsetzung der soeben abgebrochenen Berathung.

Schluß 5 Uhr.

Neueste Nachrichten.

WolffS telegraphisches Torrespondenz-Bureau.

Berlin, 3. Februar. Dem hiesigen Magistrat ist auf seine Gratulationsadresse an Seine Majestät den Kaiser das folgende Allerhöchste Antwortschreiben zugegangen:

Der Eintritt in ein neues Lebensjahr gibt stets zu ernster Selbstprüfung Veranlassung, besonders in Meinem verantwortungsvollen fürstlichen Berufe und weiß Ich es hoch­zuschätzen, wenn Mir bei solchen Gelegenheiten durch treue Kundgebungen dargethan wird, daß Meine auf die Wohlfahrt des Vaterlandes gerichteten Bemühungen verständnißvolle Würdigung finden und Mein Volk im Vertrauen aus Meine Führung unter Gottes gnädigem Schutze hoffnungsvoll in die Zukunft blickt. Diesen Hoffnungen und Gesinnungen bin Ich zu Meiner Freude auch in der Adresse des Magistrats be­gegnet, in welcher derselbe Mir zu Meinem Geburtstage herz­liche Wünsche widmet. Gern gebe Ich daher dem Magistrat Meiner Haupt- und Residenzstadt Berlin für diesen erneuten: Ausdruck treuer Anhänglichkeit Meinen aufrichtigen Dank zu erkennen.

Berlin, den 2. Februar 1891.

gez. Wilhelm R.

An

den Magistrat zu Berlin."

Berlin, 3. Februar. Der deutsche Landwirthschafts- r at h nahm einstimmig Resolutionen an, wonach bei Abschluß neuer Handelsverträge der Schutz der nationalen Arbeit auf­recht zu erhalten und zur Abminderung der landwirthschaft- lichen Zölle keine Veranlassung sei. Ferner seien die Schutzmaßregeln gegen die Einschleppung von Viehseuchen beizubehalten. Die Resolutionen sollen dem Parlamente und dem Reichskanzler mitgetheilt und eine ständige Commission zur Berathung der Frage der Handelsverträge eingesetzt werden.

Berlin, 3. Februar. DerReichsanzeiger" veröffentlicht eine Cabinetsordre an den General Leszczynski, worin mit herzlichem Bedauern dessen Abschiedsgesuch vom 31. Januar angenommen wird. Als Zeichen des königlichen Dankes und der warmen Anerkennung seiner langjährigen treuen Dienste wird Leszczynski zum Chef des Infanterieregiments Mark­graf Karl (7. brandenburgisches) Nr. 60 ernannt.

Berlin, 3. Februar. Der Discont der Reichs­bank ist heute auf 3V2 pCt., der Lombardzinsfuß für Dar­lehen gegen ausschließliche Verpfändung von Schuldverschreib­ungen des Reiches oder eines deutschen Staates auf 4 pCt., gegen Verpfändung sonstiger Effecten und Waaren auf 4*/2 pCt. herabgesetzt worden.

Berlin, 3. Februar. Die Budgetcommission des Reichstages erledigte den Rest des Ordinariums des Militär­etats unverändert. Die Vermehrung der Cadettenzahl wurde mit 13 gegen 7, die Neueinrichtung zweier Unreroffizier- schulen in Jülich und Wohlau mit 10 gegen 9 Stimmen genehmigt.

Der'Reichsanzeiger" schreibt: Portugal hat am 31. Januar er. den Handelsvertrag mit Deutschland gekün­digt, welcher am 31. Januar 1892 außer Kraft tritt.

DemBerliner Tageblatt" wird unterm 10. Januar aus Zanzibar geschrieben, Wißmann habe Seiner Majestät: dem Kaiser sein Abschiedsgesuch eingereicht.