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der Concertbesucher zu Hellen Klängen anfachen, da das zarte sinnige Weben der Blüthen Elfen, die rührende Klage der Knospe und der süße Trost der BlumenköniginRose" frisch und anheimelnd aus den Hörer wirken. Fräulein Langsdorfs hat in dem Werke gelegentlich ihres Aufenthalts am Stutt­garter Conservatorium gewirkt und das ist wohl die beste Gewähr für eine glänzende Durchführung. Auch noch zwei andere Frauenchöre: Das reizende Schlaslied der Zwerge aus Carl ReineckesSchneewittchen" mit seinem naiv kind­lichen Märchencolorit und endlich der Chor der Blumen­mädchen aus der Oper:Die letzten Tage von Pompeji", von dem verstorbenen Pfarrer Peter Müller, dem Großvater der Sängerin, componirt, werden mit Freuden begrüßt werden. Das ganze Concert trägt einen vornehmen Character und glaube ich, daß unsere Musikfreundinnen und Verehrer der Sangeskunst dem'Fräulein Langsdorfs dankbar sind, daß sie dieselben vor ihrem Scheiden nochmals durch ihr schönes Talent entzücken will. Haben wir doch seit drei Jahren nicht mehr Gelegenheit gehabt, die mit so hohen Ehren ausgezeich­nete Künstlerin hier an die Oeffentlichkeit treten zu sehen.

Oscar Zack.

Feftgenommen. Der am Montag früh von der Wiese im Schiffenbergerthal entsprungene Untersuchungsgefangene Gotta ist gestern bei Sellnrod durch die Gendarmerie von Ulrichstein wieder eingesangen worden.

Verhaftet. Ein seither hier beschäftigter, schlecht beleumdeter Mensch, welcher gestern Abend in betrunkenem Zustande am Oswaldsgarten einen Auflaus verursachte, widersetzte sich dem ihn zurechtweisenden Schutzmanne und zerriß demselben die Kleider, weshalb er verhaftet wurde.

Personal-Nachrichten. Se. Kgl. Hoheit der Groß­herzog haben am 1. Juli dem Banquier Rudolf Bam­berger in Mainz den Charakter als Commerzienrath ver­liehen. Der am 11. Juni erfolgten Wahl des Jonas Weber III zum Bürgermeisterei-Beigeordneten der Stadt Offenbach wurde die Bestätigung ertheilt. Der Buchhalter bei der Hauptstaatskasse Rechnungsrath Th. B o n h a r d wurde zum Oberbuchhalter und Secretär bei der Hauptstaatskaffe,' der Finanzaspirant Heinrich Ha a s aus Gießen zumMinisterial- calculator bei der Buchhaltung Gr. Ministeriums der Finanzen ernannt.

Internationale elektrotechnische Ausstellung in Frank­furt a. M. 1891. Die s. Z. gebrachte Mittheilung, wonach zur Erleichterung des Besuchs der Ausstellung aus den sämmtlichen größeren Stationen der preußischen Staatsbahnen ermäßigte Rückfahrkarten und zwar am 13. und 27. Juli, 10. und 24. August, 14. und 28. September ausgegeben werden, ist dahin zu ergänzen, daß die fraglichen Rückfahr­karten an den obengenannten Tagen nur von Stationen im Bezirke der Kgl. Eisenbahn-Direction Frankfurt zur Veraus­gabung gelangen, daß aber von den übrigen Staatsbahn- Directionen andere Ausgabetage gewählt sind. So verabfolgt die Kgl. Eisenbahn-Direction in Erfurt die betr. Rückfahr­karten am 11. und 25. Juli, 8. und 22. August, 5. und 19. September, sowie 3. October, die Kgl. Eisenbahn-Di­rection in Hannover am 1. und 3. Samstag der Monate Juli bis einschließlich September, die Kgl. Eisenbahn-Direction in Altona jeden 2. und 4. Samstag im Monat, ausgenommen im August, wo die Karten am 15. und 29. ausgegeben werden, die beiden Kgl. Eisenbahn-Directionen in Köln am 1. und 3. Freitag eines jeden Monats, beginnend am 3. Juli. Ferner ist es nicht allgemein zutreffend, daß Kinder von 4 bis 10 Jahren Karten zum halben Fahrpreise erhalten. Nur die Kgl. Eisenbahn-Direction in Altona läßt diese Rückfahr­karten zu halben Preisen an Kinder unter 10 Jahren ver­ausgaben, während die übrigen vorgenannten Directionen in dieser Beziehung die Bestimmungen des gewöhnlichen Verkehrs in Anwendung bringen und demgemäß an Kinder in diesem Alter Ausstellungs-Rückfahrkarten zum halben Preise nicht verausgaben lassen. Die Kgl. Eisenbahn-Direction in Hannover hat nachträglich die Benutzung der Schnellzüge 71 (Abfahrt in Frankfurt Vormittags 8 Uhr 14 Min.) und 72 (Abgang in Hannover Mittags 12 Uhr 27 Min., Ankunft in Frankfurt Abends 8 Uhr 20 Min.) zugestanden und hat die Eisenbahn-Direction in Frankfurt ihre betreffenden Dienst­stellen hiervon in Kenntniß gesetzt.

Im Betriebsjahr 188990 hat im Großherzogthum Hessen die Branutweinproduction aus mehligen Stoffen gegenüber dem Vorjahr nicht unerheblich zugenommen. Während nämlich im Jahr 188889 nur 143 landwirth- schastliche Brennereien mit einem Gesammterzeugniß von 10,191 Hectoliter reinen Alkohols in Betrieb waren, betrug die Zahl der landwirthschaftlichen Brennereien im Jahre 188990 192, die Menge des producirten Alkohols 12,981 Hectoliter. Demnach waren 188990 49 Brennereien mehr im Betrieb und betrug die Mehrproduction an Alkohol 2790 Hectoliter. Diese Zunahme ist dem günstigen Ausfall der Kartoffelernte im Herbst 1889 bezw. den mäßigen Verkaufspreisen der Kartoffeln beizumessen. Brennereien, welche nichtmehlige Stoffe verarbeiteten, waren im Jahr 188990 49 weniger in Betrieb und wurden von denselben 555 Hectoliter reinen Alkohols weniger hergestellt, als im Vorjahr. Als Ursache dieser Abnahme wird die wenig ergiebige Steinobsternte des Jahres 1889, außerdem aber auch die ausgedehntere Ver­wendung der Weintreber bei der Weinproduction angesehen. Gewerbliche Brennereien waren im Betriebsjahr 188990 im Großherzogthum nicht vorhanden, auch Brennereien mit Preßhesebereitung nicht in Betrieb. Die Ausfuhr von Branntwein aus dem Großherzogthum nach dem Ausland war auch im Jahr 188990 ohne Bedeutung. Die Branntweinpreise sind gegen das Vorjahr fast unverändert geblieben. Die Gesammteinnahmen aus der Branntweinsteuer beliefen sich aus 1 344880 Mk. An Kartoffeln wurden zur Branntweinbereitung verwendet 12 454800 Kilogramm.

Wie allgemein angenommen wird, dürste in dem nächsten Winterabschnitt der Reichstagstagung auch ein Gesetzentwurf über die Bekämpfung der Trunksucht zur

Berathung gelangen. Die Vorarbeiten für den Entwurf find schon seit längerer Zeit im Gange. Sie wurden veranlaßt durch die Reichstagsverhandlungen vom Februar 1888, welche sich mit den auf Erlaß eines solchen Gesetzes gerichteten Petitionen beschäftigten. Damals wurden die dem Reichstage zugegangenen Eingaben dem Bundesrath als Material zur Gesetzgebung überwiesen. Der Bundesrath überwies den Reichstagsbeschluß bald darauf seinem Vorsitzenden und nicht lange darnach begannen innerhalb der zuständigen Behörden commiffarische Berathungen über die Aufstellung eines Ent­wurfs zur Bekämpfung der Trunksucht. Es wurden auch die Gutachten der Einzelregierungen in dieser Frage eingeholt. Wenn die Vorarbeiten eine verhältnißmäßig geraume Zeit in Anspruch nahmen, so liegt das hauptsächlich an der Schwierig­keit der Materie. Bei deren Behandlung müssen die ver­schiedenartigsten Geschichtspunkte beachtet werden. So kann man beispielsweise sicher sein, daß mit dem zu erwartenden Entwürfe auch in eine Revision des Abschnittes der Gewerbe­ordnung über die Concessionierung von Gastwirthschasten, Schankwirthschaften und Kleinhandel mit Branntwein oder Spiritus eingetreten werden wird. Die dort vorgeschriebene Concessionsnachsuchung wird nämlich vielfach durch die Grün­dung von Consumvereinen umgangen. Schon bei der Bera­thung des neuen Erwerbs- und Wirthschaftsgenoffenschafts- Gesetzes wurde diese Frage lebhaft erörtert und schließlich vom Reichstage eine Resolution angenommen, in welcher die verbündeten Regierungen aufgefordert wurden, bei Gelegenheit der Ergreifung gesetzgeberischer Maßnahmen gegen die Trunk­sucht und der Revision der gewerbepolizeilichen Vorschriften über den Vertrieb von Spirituosen auch Maßregeln gegen die Mißbräuche vorzuschlagen, welche der Vertrieb von Spiri­tuosen durch die Consumvereine mit sich gebracht hat. Das neue Genoffenschastsgesetz hat die Mißbräuche durch die Schaffung der sonst so nützlichen Genossenschaften mit be­schränkter Haftpflicht noch befördert. Bei Berathung des Genoffenschaftsgesetzes wurde denn auch vornehmlich aus diesem Grunde beabsichtigt, Vorschriften aufzunehmen, welche den Vertrieb von Branntwein durch Consumvereine einzu- schränken bestimmt sein sollten. Es wurde jedoch davon Ab­stand genommen, nachdem seitens der Regierungsvertreter erklärt war, daß der Boden zur Regelung der Angelegenheit nicht das Genoffenschastsgesetz, sondern die Gewerbeordnung sei. Es wurde dabei ausdrücklich auf das zu erwartende Gesetz über die Bekämpfung der Trunksucht Bezug genommen. Darnach kann man sicher sein, daß in dem zu erwartenden Trunksuchtsgesetz auch diese Frage einer Regelung zugeführt werden wird.

Die sämmtlichen betheiligten staatlichen Auf­sichtsbehörden in Mitteleuropa haben nunmehr ge­nehmigt, daß der Eisenbahn-Sommerfahrplan ab 1892 bereits am 1. Mai anstatt, wie feit 1885, am 1. Juni in Kraft tritt.

Der Sonnenstich. Mit der beginnenden Hitze sind bereits an vielen Orten Fälle vonSonnenstich" vor- gekommen. Es scheint daher zweckmäßig, den Rath eines Viel­gereiften zu veröffentlichen. Der Betreffende sagt, daß der Sonnenstich am besten dadurch vermieden wird, daß man den Nacken, vom Kopf bis zu den Schultern, nach Kräften gegen das Einwirken der Sonnenstrahlen schützt, denn hier, in der unmittelbar unter der dünnen Hautschichr liegenden Wirbel­säule und dem Rückenmark, liegt die eigentliche Gefahr. Die meisten Menschen schützen nun aber gewöhnlich mit peinlichster Sorgfalt die Stirne, den Vorderkopf und das Gesicht; das ist zwecklos, denn die genannten drei Theile können selbst die heftigste Hitze ohne Schaden ertragen. Das Beste ist es, wenn man den Nacken durch einenNackenschleier" schützt, wie das überall in den Tropen und im Orient der Ge­brauch ist.

Da jetzt die Kornblume in Blüthe steht, so möchten wir an Spaziergänger und Kinder die Mahnung richten, ja nicht etwa in die Getreidefelder nach Kornblumen zu gehen, um die so beliebt gewordene Kaiserblume zu pflücken, denn bei eventueller Anzeige werden nicht nur die Kinder, sondern auch die Eltern wegen des von ersteren verübten Feldfrevels hart bestraft. Diese Blüthe abzupflücken ist ja an und für sich kein Fehler, da die Pflanze, besonders bei häufigem Vorkommen, schadet und als Unkraut zu be­trachten ist. Wie wehe aber muß es dem Landwirthe und dem Naturfreunde ums Herz werden, wenn er sieht, wie, um diese blaue Blume zu erjagen, ganze Wege in das Ge­treide gemacht und Hunderte von Fruchthalmen erbarmungs­los niedergetreten werden.

Grünberg, 1. Juli. Bei dem heftigen Gewitter, welches in der Nacht vom Montag zum Dienstag tobte, ist die Scheune des Herrn Oeconomen Emmel auf der Warte eingestürzt.

Weickartshain, 1. Juli. Auf jammervollste Weise mußte gestern ein Mädchen von vier Jahren, der Stolz der Eltern, sein junges Leben beschließen. Während der Vater in Grünberg mit Mähen, die Mutter zu Haus mit Arbeit beschäftigt war, spielte es in Gesellschaft seines zwei Jahre älteren Schwesterchens und anderer Kinder hinter der Scheuer des K. S., einem stillen, schattigen Plätzchen, an dem selten ein Erwachsenes vorbeikommt, besonders jetzt zur Mittags­stunde. Das Plätzchen birgt einen besonderen Schatz, es wachsen Beeren daselbst, und der Busch neigt seine Aeste über einen verdeckten Brunnen, von dessen Vorhandensein die Kinder wohl keine Spur haben, wenigstens kennen sie die drohende Gefahr nicht. Plötzlich versinkt eines der Mädchen, nachdem es kaum noch gerufen:Lischen hilf! hilf!" Dies Lischen, fein Schwesterchen, ruft schnell der zum Tode er­schrockenen Mutter, Männer kommen herbei, aber nur tobt können sie es der Tiefe nach vieler Anstrengung ent­reißen. Alle sofort angestellten Wiederbelebungsversuche waren vergeblich.

Bad-Nauheim, 1. Juli. Der hier als Rentner lebende frühere Pächter des Schleifelder Hofes, Oeconom Konrad

Wilh. Koch, ist heute Nacht in noch rüstigem Mannesalter infolge eines Herzschlags verschieden.

- r. Schwalheim, 1. Juli. Ein hiesiger junger Mann hat sich gestern auf dem Speicher des Hauses seines Vaters erhängt.

* A Mainz, 2. Juli. Bei einem Marsche zu den Schießübungen nach Niederolm wurden gestern Nachmittag drei Soldaten des 87. Regiments vom Hitzschlag betroffen. Dieselben wurden hierher befördert und in das Lazareth verbracht. Die ganze Mannschaft der betreffenden Abtheilung war derart marode, daß sie per Bahn nach ihrer Garnison zurückgebracht werden mußte. Nach einer Mittheilung des Mainzer Journal" wird aus der Mainzer Diöcese eine gemeinsame Wallfahrt nach Trier vorbereitet. Das Generalvicariat in Trier wird einen besonderen Tag reserviren, um den Pilgern genügend Gelegenheit zur Besuchung des heiligen Rockes zu bieten. Das Reichsbankdirectorium beabsichtigt, Mainz zur Reichsbankhauptstelle zu erheben. Die jüngste Anwesenheit des Dr. Koch hier wie auch der Beschluß zur Erbauung eines neuen Bankgebäudes hängt hiermit zusammen.

Mainz, 1. Juli. Eine Milchfrau, die beim Wässern der Milch ertappt wurde, sagte lächelnd zu ihrer Entschuldigung: Ich hab' mr' nit annerster helfe könne, fünft hätt' die Milich nit gelangt!"

Babenhausen, 1.Juli. Die dritte und vierte Schwa­dron der hier garnisonirenden Dragoner unternahmen gestern Vormittag im Mainstrom bei Seligenstadt mit ihren Pferden Schwimmübungen. Wegen des hohen Waffer- standes wurde von beiden Schwadronen nur je der rechte Flügelzug zu den Schwimmübungen zugelaffen. Den Frei­schwimmern wurde nach den anstrengenden Uebungen Kaffee und Cognac gegeben.

Zur Feier des Hoherodskopffestes am 5. Juli 1891.

Viel Männer und Frauen, viel Mädchen so schmuck Zum Oberwald heute hin wallen,

Ist das hier ein Treiben, ein toller Spuk Berückend die Sinne uns Allen.

Im Schatten des Waldes, im Clubhaus, im Zelt, Auf der Halb' mit dem Blick in die Weite,

Da tummelt sich heut eine lustige Welt In Freiheit, in Frohsinn und Freude.

Dort drehn sich die Paare leichtfüßig im Kreis, Nichtachtend den Staub und die Schwüle, Terpsichoren selbst wär es sicher zu heiß,

Doch anders sind hier die Gefühle.

Hier feiern zwei Freunde das Wiedersehn, Sie denken vergangener Zetten;

Dort ist es, man sieht's, um zwei Herzen geschehn, Das muß sich wohl heut noch entscheiden.

Und die Alten sitzen feuchtfröhlich beim Bier, Beim würzigen Kaffee und Weine,

Die Sorge, die findest Du nirgends allhter, Man bannt sie, wie alles Gemeine.

So eilen die Stunden im Fluge dahin Zu rasch nur den Fröhlichen heute, Beglücket ist jedem das Herz und der Sinn Ob der seltenen Lust und der Freude.

Auf Wiedersehen im kommenden Jahr, Laßt nochmals die Gläser erklingen, Dies Fest, das ein so vielschönes war, Das muß man im Liede besingen.

Aus der Section Herbstein.

verinischtes.

* Frankfurt, 2. Juli. Bei den am Samstag beginnen­den Schulferien wird durch den Verein für Ferien- co lonien 500 bedürftigen Kindern die Wohlthat eines Landaufenthaltes zu Theil werden.

* In Berching ist der Fall vorgekommen, daß ein junger Mann einen lebendigen Laubfrosch verschluckte. Der Leichtsinnige mußte sich nach Erlangen begeben, um dort operirt zu werden.

* Aus dem Marsche zu den Schieß- und Gefechtsübungen bei Erfurt wurden mehrere Soldaten des in Weimar garni­sonirenden Bataillons vom Hitzschlag getroffen. Zwei derselben, der Einjährige Koch (Sohn des Gutsbesitzers Koch in Ettersburg) und der Musketier Pflüger starben auf der Stelle, während zwei ändere, bedenklich erkrankt, im Garnison- lazareth in Erfurt darniederliegen. Die Gesammtzahl der infolge der Hitze marschunfähig gewordenen Mannschaften soll über 20 betragen.

* Drusenheim a. Rh., (Niederelsaß), 30. Juni. Die Be­fürchtung, welcher gelegentlich des Eisenbahnunglücks in Mönchen st ein wiederholt Ausdrirck gegeben wurde, es könnten Leichen mit dem Wasser sortgeschwemmt sein, scheint sich leider zu bestätigen. In den letzten Tagen landete hier eine weibliche Leiche, der ein Arm und der untere Theil eines Beines fehlte. Die Leiche wurde hier beerdigt. In Fort Louis sind weitere zwei Leichen gelänget; die eine wurde als diejenige eines Freiburger Studenten erkannt und von den Angehörigen bereits abgeholt.

* Hannover, 30. Juni. Zum Carre'schen Bahn­unglück. Die Regelung der Entschädigungen für die bei dem Zusammenstoß in Kirchlengern Verunglückten schreitet, wie denHannov. Reuest. Nachr." von unterrichteter Seite mitgetheilt wird, leider nicht mit der wünschenswerthen Schnelligkeit vorwärts. Es liegt dies jedoch nicht an der Eisenbahndirection, welche im Gegentheil bemüht ist, die An­gelegenheit möglichst zu beschleunigen, sondern an den Um­ständlichkeiten, mit welchen die Geschädigten ihre Forder­ungen vertreten. So hat z. B. der Rechtsanwalt, den Herr Oscar Carre mit der Wahrung seiner Interessen in dieser Angelegenheit betraut hat, der Direction noch nicht einmal die Höhe der Summe, die Herr- ßarre als Entschädigung fordert, mitgetheilt. Außerdem erschwert der Umstand, daß Verträge zwischen den Künstlern und Herrn Carre über die Höhe der Gehälter u. s. w. nicht vorhanden sind und von beiden Seiten hierüber nicht übereinstimmende Angaben gemacht wurden, die Festsetzung der Entschädigungs--