Ausgabe 
4.4.1891
 
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Nr. 77

1891

Samstag den 4. April

Der

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Die Gießener

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Amtlicher Theil.

Gießen, 1. April 1891.

Betr.: Die Auslegung der pos. 10 der Verpachtungs­bedingungen für Gemeindejagden.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Grotzh. Bürgermeistereien des Kreises.

Wie vielfach wahrgenommen worden ist, wird die pos. 10 der für die Gemeinden der Provinzen Starkenburg und Oberhessen vorgeschriebenen Jagdpachtbedingungen häufig mißverstanden und in Folge dessen eine größere Anzahl von .Theilhabern für einen Jagdbezirk seitens der Gemeinden zugelassen, als gesetzlich gestattet ist.

Durch den Art. 10 des Gesetzes vom 26. Juli 1848, Äie Ausübung der Jagd und Fischerei in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen betr., wird ausdrücklich bestimmt, äaß mehr als 3 Pächter für einen Jagdbezirk nicht zulässig find und daß Afterverpachtungen oder die Annahme weiterer Theilhaber innerhalb der oben bemerkten Zahl ohne Ge­nehmigung des Ortsvorstandes nicht gestattet sind.

Nach Verfügung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz vom 20. v. Mts. sind daher, um Mißverständnisse für die Zukunft auszuschließen, in dem letzten Satze der pos. 10 der Pachtbedingungen hinter den Wortennachträg» lichc oder weitere Theilnehmer" die Worteinnerhalb der für einen Jagdbezirk gesetzlich zulässigen Anzahl von drei Theilhabern einschließlich des Pächters" beizusügen, And zwar durch einen von der zuständigen Bürgermeisterei gehörig beglaubigten Vermerk am Rande des im Gebrauch befindlichen Formulars. Wir beauftragen Sie, dies für die Folgezeit zu beachten. Was die bestehenden Jagdpachtverträge anlangt, so sehen wir Ihrem Berichte binnen 14 Tagen darüber entgegen, ob nicht entgegen den erwähnten Be- fiimmungen mehr als drei Jagdtheilhaber in dem Protokoll über die Verpachtung der Jagden Ihrer Gemeinde eingetragen sind.

v. Gagern.

Bekanntmachung,

Abhaltung von öffentlichen Faselschauen zu Gießen und zu Grünberg betreffend.

Wir bringen zur öffentlichen Kenntniß, daß in Ver­bindung mit den am 22 April l. I. zu Gießen und am 30. April l I. zu Grünberg stattfindenden Vieh­märkten öffentliche Faselschauen durch die Körcommission ab- gehalten werden. Die Schau zu Gießen beginnt Bor- mittagS 11 Uhr, die zu Grünberg Vormittags S1/a Usir. Bei den Faselschauen, welche nur zum Zweck Ser Ankörung von Faseln abgehalten werden, wird die Corn- pnssion vorzugsweise Fasel der reinen Vogelsberger und Berner, -peciell Simmenthaler Rasse berücksichtigen, andere nur dann, wenn sie ganz besonders schön sind. Es werden nur solche Bullen angekört, welche sprungfähig entweder schon sind oder dies wenigstens in kurzer Zeit werden. Bei der Schau zu Gießen können den Besitzern guter Fasel, soweit die Mittel reichen, Prämienbeträge bezw. Wegegelder vorbehaltlich näherer Bestimmung in Aussicht gestellt werden.

Gießen, 1. April 1891.

Großherzogl. Kreisamt Gießen, v. Gagern.

Die Nothwendigknt der Einführung der Wkijährigen Mililärdienflpflicht.

Die gewaltige Steigerung, welche die Ausgaben für die Zwecke der Landesverteidigung in den letzten Jahrzehnten er­fahren haben und in Folge des furchtbaren Concurrenzkampfes auf diesem Gebiete wahrscheinlich in Bezug aus Neuan­schaffungen vervollkommneter Waffen und besserer Ausrüstung -noch finden werden, und die so ziemlich erreichte Grenze der finanziellen Leistungsfähigkeit im Volke für militärische Zwecke läßt die Frage der Einführung der nur zweijährigen Dienst­pflicht für das deutsche Reich als eine der wichtigsten für die Zukunft erscheinen, denn immer mehr stellt es sich heraus, daß die zweijährige Dienstzeit nicht nur aus finanziellen Gründen dringend Wünschenswerth erscheint, sondern auch aus locialen und militärischen dringend nothwendig wird. Das Verdienst, die letztere Nothwendigkeit offen mit scharfer Dar­legung der Verhältniffe klar gelegt zu haben, gebührt einem deutschen General, dem Generallieutenant z. D. v. Boguslawski, »er hi einer von jeder Tendenzmacherei freien, rein sachlich

gehaltenen Schrift für die Nothwendigkeit der Einführung der zweijährigen Dienstpflicht bei allen Fußtruppen aus militäri­schen Gründen und aus solchen der socialen Gerechtigkeit ein­tritt. Der General v. Boguslawski verwirft nämlich als schädlich für das Heer und nachtheilig für den guten Geist im Volke das System der Dispositionsurlauber, wonach bei der Infanterie und der Fußartillerie ungefähr der dritte Theil der Mannschaften bereits nach einer Dienstzeit von 1 Jahr und 10 Monaten zur Entlassung gelangt. Bei der Entlassung zur Disposition entscheide nämlich nicht nur die gute Führung und militärische Tüchtigkeit, sondern es würden auch sehr viele mittelmäßige Soldaten alsReclamirte" zur Disposition ent­lassen. Dann sei es aber auch den meisten Compagniechess gar nicht möglich, alle tüchtigen Mannschaften zum Dispositions­urlaub vorzuschlagen, sondern es müßten immer eine An­zahl gerade der Tüchtigsten der Ausbildung der Uebrigen und der Rekruten wegen das dritte Jahr zurückbehalten werden, also sei das System der Dispositionsurlauber ein ungerechtes, denn nach beiden Seiten hin wirkten die Gründe der Tüch­tigkeit oder Untüchtigkeit ost grundverschieden, der eine Soldat werde entlassen, weil er tüchtig und brav sei, ein anderer werde aber gerade deßhalb noch ein Jahr zurückbehalten, weil man ihn als Gefreiten brauche, wieder ein dritter sehr mittel­mäßiger Soldat werde deßhalb entlassen, weil erreclamirt" worden sei. Aus diesen Gründen mißt aber auch der General v. Boguslawski dem dritten Jahrgange keinen großen Werth bei, denn der dritte Jahrgang sei aus begreiflichen Gründen mißvergnügt, auch übertrage man leicht den schlechten Ruf der wegen Strafen und Dummheit nicht zur Entlassung ge­kommenen Mannschaften leicht aus den ganzen dritten Jahr­gang. General v. Boguslawski verlangt daher aus militäri­schen Gründen die Aufhebung des Systems der Dispositions­urlauber und gelangt dadurch zur Forderung der zweijährigen Dienstzeit für die Infanterie und Fußartillerie. Diese For­derung eines hervorragenden Militärs muß aber zweifellos dazu beitragen, die große, ungemein wichtige Frage der Ein­führung der zweijährigen Dienstpflicht in Fluß zu bringen, denn wenn die zweijährige Dienstpflicht aus militärischen Gründen gefordert wird und zwar nicht nur aus den ge­schilderten Ursachen, sondern auch aus dem großen Grunde, (wie General v. Boguslawski und andere Militärschriftsteller ausführen), um die allgemeine Wehrpflicht wirklich durchzu- sühren, um alle gesunden Militärpflichtigen auch wirklich ein­stellen und Frankreich die Uebertrumpfung verleiten zu können. Und da außerdem im ganzen Volke die auf zwei Jahre herab­geminderte Dienstzeit als eine colossale wirthschaftliche Er­leichterung, als ein Gewinn an Arbeit, Zeit und Geld für alle Betheiligten, angesehen werden muß, so gebietet die Ver­nunft, daß zwar vorsichtig und unter Beseitigung aller Be­denken, aber immerhin sobald als möglich im Reichstage An­stalten getroffen werden, um die entsprechende heilsame Re­form auf dem Gebiete der Dienstpflicht im Heere durchzu- sühren. Die noch bestehende Ungleichheit gegenüber der Reiterei und reitenden Artillerie, bei welcher man mit zweijähriger Dienstzeit nicht auszukommen glaubt, ließe sich vielleicht durch die Begünstigung der Dreijährigsreiwilligen bei diesen Truppen­gattungen und durch die Vermehrung der Capitulanten be­seitigen.

Deutsches Reich.

Darmstadt, 2. April. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht: am 1. April den evangelischen Stadtpfarrer Rudolf Trümp ert zu Darmstadt und den Lehrer am Gymnasium zu Mainz Dr. Ludwig Baur zu Lehrern an dem Neuen Gymnasium zu Darmstadt, den seither in der Kategorie der Volksschullehrer angestellten Dirigenten der höheren Bürgerschule zu Heppenheim a. d. B. Adam Rudershausen und den seither in der Kategorie der Volksschullehrer angestellten Lehrer an der höheren Bürgerschule zu Heppenheim a. d. B. Dr. Karl Schmidt zu Lehrern an dem Gymnasium zu Mainz, den Lehrer an dem Gymnasium zu Mainz Ludwig Dautel zum Lehrer an dem Gymnasium und der Realschule zu Worms, den seither in der Kategorie der Volksschullehrer angestellten Lehrer an der höheren Bürgerschule zu Heppenheim a. d. B. Dr. Georg Zilch zum Lehrer an der Realschule daselbst, den Lehrer an der Realschule zu Darmstadt Dr. Otto Dittm ar zum Lehrer an der Realschule zu Wimpsen, den Lehrer an der Realschule zu Wimpsen Dr. Christoph Wittich zum Lehrer an der Realschule zu Heppenheim a. d. B., den Lehrer an der Realschule zu Alsfeld Heinrich Weyell zum Lehrer an dem Realgymnasium und der Realschule zu Gießen, und den seither in der Kategorie der Volksschullehrer angestellten Dirigenten der höheren Bürgerschule zu Butzbach Gustav

T a s ch 6 zum Lehrer an der Realschule und Landwirthschasts- schule zu Groß-Umstadt, sämmtlich mit Wirkung vom 1. April l. I. an zu ernennen.

Aeueste Nachrichten.

WolfiS telegraphisches Correspondmz-Bureou.

Berlin, 2. April. Eine heute hier tagende Ver­sammlung hervorragender Vertreter der Industrie unter Vorsitz des nationalliberalen Reichstagsabgeordneten Rösicke sprach sich fast einstimmig für die Betheiligung an der Chicagoer Ausstellung von 1893 aus. Mit Rücksicht aus politische und wirthschaftliche Gründe wurde die Erwartung geäußert, daß sich alle bedeutenden Industriezweige Deutsch­lands betheiligen werden. Man beschloß, den Reichskanzler um Mittel für eine würdige Vertretung und um Organisation der deutschen Ausstellung durch einen Regierungscommiisar zu ersuchen.

Berlin, 2. April. Chirurgencongreß. Die Be- rathungen wurden Vormittags im Operationssaale der Uni­versitätsklinik unter Vorstellung verschiedener mit Tuberkulin behandelter Lupusfälle fortgesetzt. Sonnenburg (Berlin) und Eugen Hahn (Berlin) stellten Fälle operativer Behandlung von Lungencavernen vor, Westphal (Berlin) von Gelenk­tuberkulosen bei Tuberkulin-Anwendung.

Lübeck, 2. April. Bei der Festtafel brachte der Bürger­meister den Toast auf den Kaiser aus. Der Kaiser dankte für den herzlichen Empfang, der ihn tief bewegt hatte. Es sei allezeit Lübecks Bestreben gewesen, dem Vaterlande zu nützen. Lübecks Flotte habe die Räuber niedergekämpft und den Handelsschiffen einen sicheren Port eröffnet. Lübeck sei stets ein festes Bollwerk vaterländischer Gesinnung gewesen und habe sich stets an Preußen und an das Reich geschlossen. Sein Glas gelte der ehrwürdigen Hansastadt, ihrer kern­deutschen Bürgerschaft, ihrem Senate und Bürgermeister.

Lübeck, 2. März. Der Kaiser fuhr nach herzlichem Abschied von den Vertretern der Stadt aus dem Bahnhose gestern nach 9 Uhr nach Travemünde, wo eine prächtige Illumination mit electrischer Beleuchtung des Meeres seitens der Bürgerschaft veranstaltet war. Der Kaiser brachte die Nacht im Salonwagen zu,- heute Morgen J/29 Uhr bestieg er denGreis", der von drei Torpedoschiffen begleitet war. Die Bevölkerung bildete bis zur Schiffsbrücke Spalier und begrüßte den Kaiser enthusiastisch.

Wien, 2. April. Die nächste Sitzung der Delegirten für den deutsch-österreichischen Handelsvertrag findet übermorgen statt.

Wien, 2. April. DerPol. Corr." zufolge ließ die türkische Regierung aus Ersuchen der bulgarischen einige der Mitschuld am Attentat in Sofia verdächtige Bul­garen in Konstantinopel verhaften.

Prag, 2. April. Ein Kommunique des Ausstellungs-- Comites theilt mit, daß unter 3000 ausstellenden Firmen 680 deutsche seien. Die Eröffnung der Ausstellung ist aus den 15. Mai festgesetzt. In der letzten Woche erfolgte Anmeldungen deutscher Firmen mußten wegen Raummangels abgewiesen werden.

Paris, 2. April. Der Bergarbeiter-Congreß be­schloß mit 58 gegen 40 Stimmen die Abstimmung nach Nationalitäten. Dagegen waren sämmtliche englische Delegirte, die übrigen dafür. Sodann wurde die Frage der Bildung einer internationalen Bergarbeiter-Vereinigung berathen. Bunte erklärte, die deutschen Delegirten seien dafür und für die Bildung einer internationalen Kaffe. Mehrere Engländer protestirten gegen die verhältnißmäßige Vertretung, andere toaufen denselben Verschleppung vor. Nach scharfer, aber un­klarer Debatte wurde die Discussion aus morgen vertagt, um Belgien die Formalirung des Föderations-Antrages zu ermöglichen.

Rouen, 2. April. Der ehemalige Finanzminister Pvuyer- Quertier, der bekannte Unterhändler beim Frankfurter- Frieden, ist heute Vormittag um 11 */2 Uhr gestorben.

Angers, 2. April. Zweitausend Arbeiter in den Schiefer­brüchen von Trelaze haben neuerdings die Arbeit ein­gestellt, weil die Lohnerhöhung ihnen endgiltig abgeschlagen wurde.

London, 2. April. Nach einer osficiellen Depesche aus Man ipur in Indien bestehen die Verluste der Eng­länder bei dem dortigen Gemetzel darin, daß ein Offizier und fünfzehn Mann tobt blieben, ein Offizier und zwanzig Mann verwundet wurden; 106 Leute werden noch vermißt.

Brüssel, 2. April. Es heißt, am Montag begäben sich neun Arbeirer zwecks einer Manifestation zu den revisionistischen Repräsentanten, um dieselben zu bitten, Alles