Ausgabe 
4.1.1891 Zweites Blatt
 
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brichten.

sticolaicr in der medi­al als Piioatdocmt für li sich <lnen Rus erworbm als Erregung des Wund­ti Professor Rosenbach ix jichm Facxltät der L er­laße Dr. Maximilian ssor' verttehm word^ Leilins, seit etaer «d e uaenfranle in der König- die Ablheilung für L>"t- rt Aus beiden genannt« 5 MarW MM

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iidungen-

allen Motu-w

hrw" , fjAer welche ^E^lllkunde aus lgr liAj'Va ,st. Ko ? nicht der Fall ' w,

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erei»«wef»e#tow*a. Die von decWiener Mod-." au?- für Sille" nennt und deren Zw.ck es lff, Idbft 6te toroeren nnmn« «Ci<iriebetyu e o.rr -uelblid)er Handarbeiten bat ein alle . schastlichen Ldrmen den L-f-rn desStein d-c Weifen" mundgerecht MWartungen «dtrtrefWdes ?r°tz°rt g-s R-futt-t ergeben. U-ber > zu machen. Na-d der Inhaltsangabe, weiche aus dem foeden er,cheenenen egg»IW»ggBj!^^ - ---=gg--

Zu haben bei: J. M. Schulhof.

882

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I in dem Jeldheimer Walde.

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Submission.!

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[68

So«i» Rothenberger, Gerichtstaxator.

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IdElTAM Anrechnung. Diese Bescheinigungen sind daher spätestens durch den Kasiebolen bei Abholung

107

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oder Dienstverhältniß stehen, in vierwöchentlichen Perioden postnumerando und zwar derart erfolgen wird, daß die für die abgelausene Periode zu zahlenden Beiträge bei dem betr. Arbeiter durch den Stadtkaffediener Gengnagel abgeholt werden.

Die erste Woche der Versicherungspflicht umfaßt die Zeit vom 1. bis 4. Januar bezw. die erste vierwöchentliche Erhebungsperiode die Zeit vom 1. bis 25. Januar; die erste Erhebung findet sonach vom 20. d. Mts.

1000 Gegenstände wurden der Redaction von nah und fern, aus allen Landen, eingeschickt, darunter eine ganz bedeutende Anzahl trefflich gearbeiteter Sachen. Die Jury setzte sich zusammen aus den Herren Hofrath von Falke und Hofrath Storr und den Damen Therese Mickani, Directrice der Kunststickereischule, und Marie Bergmann. Leiterin der Handarbeitsschule im Wiener Frauen-Erwerb-Verein. Die Jury konnte erst nach vierstündiger Berathung die Vertheilung der Preise und Medaillen als beendet erklären. Der erste Preis wurde der Leiterin der Wiener Spitzen-Arbeitsschule Frau Fr. Pleyer zuerkannt, der zweite Fräulein Emma Lorenz in Graz, den dritten erhielt eine gehäkelte Decke von Fräulein Jlltchmann in Wien usw. Die öffentliche Ausstellung der eingesandlen Gegenstände war eine der reichhaltigsten und qualitativ besten, welche jemals gesehen worden. Die Frau Kronprinzesstn-Wittwe besuchte dieselbe und widmete den ausgestellten Objecten eine eingehende Besichtigung. Der Andrang des Publikums zu dieser außergewöhnlichen Schaustellung war ein so gewaltiger, daß der Einlaß oft stundenlang den Zutritt verlangenden Damen verwehrt werden mußte und die Herausgeber derWiener Mode" sich veranlaßt sahen, die Dauer der Ausstellung zu verlängern. Das glänzende Resultat dieser Preisausschreibung hat den unleug­baren Nachweis geliefert, daß die Bestrebungen der »Wiener Mode* zum Besten der weiblichen Handarbeit die erfreulichsten Früchte tragen.

Mittwoch den T Januar 1891, von Vormittags 10 Uhr an, solle» öffentlich versteigert werden:

9 Eichen-Schnittholz-Abschnitte mit 21 fm (5066 cm Durchm.),

60 Eichen-Stämme mit 40 fm (25-55 cm Durchm ) (Bau«, Schwellen, und Wagnerholz),

1 Buchen'Stamm-Abschnitt mit 1.50 fm (56 cm Durchm.),

5 Kirschbaum-Abschnitte mit 3 50 fm (2540 cm Durchm.),

310 Fichten-Stämme mit 65 fm (15-35 cm Durchm.),

350 Fichten-Stangen mit 25 fm (Sparren, Gerüststangen und Baum-

24. Hefte womitD-r Stein der Weifen" feinen zweiten, »owt besten Erfolg- gekrönten Jahrgang abtchlieht - enthalten ist, dürste fich diese Beilage sehr intereffant gestalten. Der vm nehmen und verdienstlichen Tendenz d-r Zeitschrift gemütz ist aufrichtig zu wünfchen, daß die Neuerung, welcheD-r Stein der Weifen" getroffen hat, den Kreis seiner Freunde stetig vermehre und überallhin die Schötz- unseres Wissens Der Weiten möge!

also aus erster Hand in jedem Maaß zu beziehen.'

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Zusammenkunft im District Hinterwald (auf der Haide). Das Eichenschnitcholz wird zuletzt verkauft.

Arnsburg, den 18. December 1890.

Gräfliche Revi-rverwaltmrg.

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Unterzeichneter empfiehlt sich einem geehrten Publikum zur Anfertigung von Herren- und An^benanzügeu, sowie in allen in das Fach ein­schlagenden Ausbesserungen unter Zusicherung bester Ausführung.

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Formularien zu An- und Abmeldungen find auf unserem Bureau sowie von dem Kassebot.n erhältlich.

Gießen, 2. Januar 1891. T

Großh. Bürgermeisterei Gießen.

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,Die Wissenschaft für Alle^. Wir leben in einer Zeit, welche durch wissenscyaftttche Leistungen von so großartigem Umfange gekennzeichnet wird, daß dem Einzelnen, im Besonderen Demjenigen, dessen Ehrgeiz nur dahin geht, auf einem höheren allgemeinen Bil­dungsniveau zu stehen, schier die Möglichkeit, derlei zu erstreben, benommen ist. Seit zwei Jahren erscheint - wie unsere Leser langst mhien in A. Hartlebens Verlag in Wien die populär-wissenschaft­liche ZeitschriftDer Stein der Weisen". Was in den vier starken Quartbänden mit ihrem Bttderschmucke von über 2400 Illustrationen Alles geboten wird, kann wohl als bisher unerreicht auf dem Gebiete der Journalltteralur gelten. Damit nicht zufrieden hat die Leitung dieser beliebten Zeitschrift einen weiteren Schritt nack vorwärts gemacht. Sie kündet nämlich für den demnächst beginnenden Dritten Jahrgang eine Neuerung an, welche die Freunde desStein der Weisen" gewiß sehr befried'gen wird. Die Hefte werden nämlich von nun ab eine Art Beilage enihalten, weiche sichDie Wissenschaft für Alle" nennt und deren Zw.ck es ist, selbst die schweren wissen-

105] Eine tüchtige Verkäuferin, welche einige Jahre in einem Manu- facturwaarengeschäft thätig, sucht Stellung.

Auskunft in der Exoed, d. Bl._______

lu9j Et,, tüchtiger ssirbrtnecht gesucht. *

Ehr. Wallenfels, Marktplatz. 1

Etwaige Reclamationen gegen die angeforderten Beiträge find sofort ^^*^^****\******\********* nach der Anforderung bei uns vorzubringen; Rückstände werden auf X

administrativem Wege beigetrieben.

Für diejenigen Personen, welche im Laufe der Vierwochent- licheu Grhrb^ngsperiode ihre« Dienst verlassen, muffen bie Versicherungsbeiträge und zwar bis zum Ablauf der Woche, in welche die Beendigung des Arbeitsverhältniffes fällt, bittet an unS und zwar vor J dem Weggang des bett. Arbeiters oder Dienstboten abgeliefert werden, da die Quittungskarte von dem Arbeiter vor defien Abreise abgeholt werden + muß und die bis zur Beendigung des Arbeitsverhältniffes fälligen Beiträge erhoben und in der Quittungskarte durch Marken verwendet sein müffen. X

Für Personen, welche wegen bescheinigter mit GrwerbS- Unfähigkeit verbundener Krankheit von mindesten- sieben Tagen und höchstens einem Jahr verhindert sind, ihr Arbeits- oder Dienstverhältniß fortzusetzen, oder zur Erfüllung ihrer Wehrpflicht eengezogen + find, sind für die Dauer ihrer Krankheit bezw. Militärdienstzeit Beiträge nicht zu leisten; doch kommen denselven auf Vorlage der nothwendigen Bescheinigungen bezw Militärpapiere diese Zeiten als Beitragszeiten in J * ' ~ " c : immer baldmöglichst und

der Beiträge bei uns ein-

halten und den Beitrags-Antheil des Versicherten je nach der Lohnzahlung von Vohnenkassee r« verwende«, zurückzubehalten oder später in Abzug zu bringen.

lieber die erhobenen Beiträge wird in der Regel Quittung nicht er-1 »er». Dr«be«, Marktplatz 21, theilt, dagegen steht jedem Arbeitgeber Einsicht der von uni festgesetzten ^ «atldol ffrapffurt-rstratz- 1, Erhebungrliste über die Beiträge bei dem adholenden Kafleboten frei. | Uug. Noll II., Bahnhofstraße 51,

ab statt.

Nach § 100 de» Reichsgesetzes vom 22. Juni 1889 sind die Beiträge des Arbeitgebers und der Versicherten von dem Arbeitgeber zu ent­richten bezw. vorzulegen. Die Arbeitgeber find aber berechtigt, bei ver Lohnzahlung den von ihnen beschäftigten Personen die Hälfte der Betträge in Abzug zu bringen.

An wöchentliche» Beiträgen gelangen a Person zur Erhebung:

in Lohnklaffe I 14 Pfg. in Lohnklaffe III 24 Psg. | versäume einen Versuch mit

Die Arbeitgeber bezw. Dienstherrn haben deshalb die für ihre ver- HoMnstischem 8parkaffee (M-is-tm«^ sicherungSpfltchtigen Personen zu zahlenden Versicherungsbeiträge gegen .~maxen t/a «rsparnitz bei gleichem Wohlgeschmack und anregender Wirk««-, Ende jeder vierwöchentlichen Erhebungsperiode zur Abholung bereit zu wie Bohnenkaffee. Dauernder Kunde wird, wer einmal «ersucht hat Ohne Zusatz itnh hon Nl>itrnn«-Ar.tbl»il des Nerstckerten ie nack der Lobnrabluna I von Bohnenkaffee zu verwende«. Pfd. 8V Pfennig, reicht r« 4V Tasse« FrühstüSSkassee. Folgende Verkaufsstellen in Gieße« r (123

ö. Dort, Wallthorstraße 45, Earl Hoffman« Settersweg 33, Wilh. MontanuS Marktstraße 34,

für . »rbetten find bis spätestens Sams­tag btn 10, l Mts , Norm 11 Uhr, bei dem Stadtbauamte einzureichen, woselbst vorher in den Üblichen Amtsstunden die einschlägigen Zeichnungen, Voranschläge und Ueber- nahms-Bedingungen offen liegen. Gießen, den 2. Januar 1891. Vroßh. Bürgermeisterei Gießen.

Gnauth. ' 108

Hermann Katz <

Seltersweg 20

Akanusaclur-, Jltoilcmaiircn unö Damencoiifeclion. «

115 X

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Für den An- und Umbau am Ver- die Einziehung der Beiträge für die Jnvaliditäts- und Altersversicherung «altungSgebäudedesGas-undWaffer-j betreffend.

wertes sollen weiter nachstehende Ar-! Wir bringen hiermit zur Kenntniß der Bethelligten, daß die Em- tzetten mittelst Submission vergeben ziehung der Beiträge sür diejenigen der hiesigen Ortskrankenkaffe oder einer veranschlagt zu Fabrikkrankenkaffe nicht angchörenden und demgemäß bei der unterzeichneten JL 3107,08 , Behörde zur Jnvaliditäts- und Altersversicherung angemeldeten Personen, 847,04, welche zu einem Arbeitgeber oder Dienstherrn in einem ständigen Arbeits- 438,06 i ' '---------------

versteigert.

I. A:

5) indessen weist schon die Zusammenstellung des Anerkennt­nisses durch Schuldurkunde mit etnem rechtskrafttgen Urteile ober einem im Mahnverfahren erwirkten Zahlungsbefehl, sowie die Worte ,^zur Anerkennung gebracht" darauf hin, daß der Art. 27 eine andere Schnldurkünde im Auge hat, als d ejenige, durch welche die Ent- ssebuna des Rechtsgeschäfts bocumentirt wird.

6) Daß bas söeriäörunoögefeöbieten ^ter^teb lennt und der Art. 2T nicht etwa eine ungenaue Ausbrucksweise enthält, ergibt sich «s einer Vergleichung mit Art. 17, ber von Forberungen spricht, die sich nicht auf eineSchulburkunde grunbeu .

71 Der Art 27 steht sobann unter ben Gesetzesbestimmungen »6er Unterbrechung ber Verjährung, die mit Art. 23 beginnen unb »tt Art 2S endigen. Diese Stellung im Gesetz weist darauf hin, dak ber Art 27 nur solche Schuldurkunden im Auge habm kann, welche errichtet wurden, nachdem die Verjährung bereits ihren Lauf degmimen hat, nicht aber die über die Entstehung des Rechtsgeschäfts

8)^Wenn aber auch, wie im vorliegenden Falle behauptet, das «iebkaufSprotocoll erst nach Abschluß des Geschäfts, also zeitlich 6«fiter errichtet wurde, so ist dies nicht ausschlaggebend. Mit Aus­nahme ber Rechtsgeschäfte, welche erst durch die schltttliche Form, wie $. B. Wechsel, ihre Existenz erhalten, werden die Rechtsgeschäfte naturgemäß erst nach ihrer Entstehung in die schriftliche Form aebracht werden können. Die zeitliche Differenz ist daher nicht baß Ausschlaggebende, sondern der Unterschied, ob die Urkunde iber die Entstehung des Rechtsgeschäfts oder über ein später erfolgtes Anerkenutniß ber daraus entstandenen Schuld errichtet wurde.

9) Wäre dies nicht der Fall, so wäre die oben bereits reprobirte Nnterscheidung zwischen protocollirten und nicht protocollirten ober fonst schriftlich beurkundeten Vtehhändeln gewissermaßen auf einem Umweg wieder zugelassen, was nicht angängig erscheint.

Hiernach ist das Berufungsgericht der rechtlichen Ueberzeugung, daß die Klagen aus Viehhänbeln ber zweijährigen Ver- jähruug unterliegen, ganz einerlei, ob sie ^tsgericht- U* pretocollirt ober sonstwie schriftlich beurkundet sind, oder ob dies nicht ber Fall ist. Entscheid. Gr.O.-L.-G. ». 7. Mai 1890 U. 62/90.

Literatur und Aunft.