Ausgabe 
3.12.1891
 
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Donnerstag den 3. Deeember

1891

Nr. 282

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Anrtlichev Theil.

Gießen, 1. December 1891. Betr.: Ausführung der Landesfeuerlöschordnung.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

sm die Grotzh. Bürgermeistereien de- Kreises.

Nachdem nunmehr die Organisation des persönlichen 'Lösch- und Rettungsdienstes in allen Gemeinden unseres Kreises erfolgt ist, beauftragen wir Sie, insoweit dies Ihrer­seits nicht bereits geschehen ist, in Gemäßheit des § 8 unserer Kreisfeuerlöschordnung für die Wahl der Abtheilungsführer der Pflichtfeuerwehr und deren Stellvertreter besorgt sein und dieselben, falls geeignete Persönlichkeiten gewählt worden sind, bestätigen und verpflichten zu wollen.

Da wir in letzterer Zeit die Wahrnehmung gemacht haben, daß bei der Leistung der Brandhülfe oft eine be­deutend größere Mannschaftszahl der Hülfe bedürftigen Ge­meinde zugesendet wird, als nach § 26 unserer Kreisfeuer­löschordnung vorgeschrieben und erforderlich ist, nach derselben aber nur denjenigen Mannschaften eine Vergütung aus der Kreiskasse zugebilligt werden kann, welche nach § 26 1. c. zur Brandhülfe gesendet werden müßten, wodurch mancherlei Un­zuträglichkeiten entstehen, beauftragen wir Sie, in Zukunft auf die Beobachtung dieser Vorschrift genau sehen zu wollen.

Der Befehlshaber der Pflichtfeuerwehr und in dessen Verhinderungsfälle dessen Stellvertreter hat im Falle der Leistung von Brandhülfe, sobald die zur Bedienung der Spritze erforderliche, in § 26 unserer Kreisfeuerlöschordnung vorgeschriebene, Mannschaftszahl und die nöthige Anzahl von Steigern versammelt ist, mit der Spritze nach dem Nachbar­orte alsbald abzurücken. Ist eine größere Anzahl von Pflicht­feuerwehrleuten, als erforderlich, am Platze, so hat der Be­fehlshaber oder dessen Stellvertreter die Auswahl unter den­selben zu treffen und haben nur die alsdann zur Leistung von Brandhülfe Befohlenen Anspruch auf Gebühren aus der Kreiskasse.

Indem wir Ihnen noch bemerken, daß wir beabsichtigen, demnächst eine kleine Ausstellung von Feuerlöschgeräthschaften und Ausrüstungsgegenständen der Pflichtfeuerwehr zu veran­stalten, deren Termin wir Ihnen noch näher angeben werden, beauftragen wir Sie ferner, die in § 16 der Ausführungs­verordnung zur Landesfeuerlöschordnung vorgeschriebene Ab­haltung von Hebungen zu veranlassen. Das Ihnen in letzter Zeit zugegangene Uebungsbuch für Feuerwehren hat dem Befehlshaber und den Führern der Pflichtfeuerwehr bei diesen Hebungen als Grundlage und Richtschnur zu dienen.

v. Gagern.

Bekanntmachung, betreffend Bestimmungen über das Dammbauwesen und das Wasserrecht im Großherzogthum.

Es wird hierdurch zur Kenntniß der Interessenten ge­bracht, daß im Verlage der Herbert'schen Hofbuchdruckerei in Darmstadt eine Zusammenstellung der im Großherzogthum gültigen Bestimmungen über das Dammbauwesen und das Wafferrecht in den Gebieten des Rheins, Main, Neckar und -es schiffbaren Theils der, Lahn erschienen ist, welche zum Preis von 65 Pfg. pro Exemplar (einschl. Porto) gegen Voraussendung des Betrags bei der genannten Buchhandlung bezogen werden kann.

Gießen, am 1. December 1891/

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Gagern.__________________

Gießen, 30. November 1891.

Betr.: Ermittelungen über die Persönlichkeit eines zu Neckar­sulm in Pflege des Ortsarmenverbandes bestndlichen Taubstummen.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

mt Grotzh. Polizeiamt Gießen und die Großh.

Bürgermeistereien des Kreises.

Das Königl. Württembergische Ministerium des Innern hat um Nachforschungen über eine von dem Ortsarmen- verbande Neckarsulm feit längerer Zeit verpflegte taubstumme Person männlichen Geschlechts, deren Herkunft trotz aller Bemühungen der Ortsbehörde daselbst bis jetzt nicht festzustellen war, ersucht. Der Taubstumme wurde, nachdem er vorher wiederholte Strafen wegen Bettelei und Land- streicheret erlitten hatte, am 31. März d. I. im Hospttal zu Neckarsulm nntervebrack-k. Durch einen Samten einer Taub- stumliieuai'üait io/Ht nu ernniielt inc. um, daß der Taub- !

stumme die Schneiderei erlernt hat, daß er nicht aus einer Stadt, sondern aus einem Dorfe herstammt, sowie daß er in weitgehendem Grade schwach- und stumpfsinnig ist und voraussichtlich nie in einer Taubstummen - Erziehungsanstalt untergebracht war, da er bildungsunsähig erscheint. Wie weiter festgestellt wurde, gehört der Taubstumme der israeli­tischen Religionsgesellschaft an.

Das Signalement desselben folgt nachstehend. Außer­dem ist je eine Photographie des Taubstummen den Großh. Provinzialdirectionen, sowie dem Großh. Gendarmeriecorps- Commando zu Darmstadt mitgetheilt worden, von welchen Stellen dieselbe zur Einsicht erforderlichen Falles bezogen werden kann.

Sie wollen hiernach weitere Ermittelungen veranlassen und im Falle des Resultats berichten.

v. Gagern.

Signalement:

Alter: ca. 35 Jahre. Gesichtsform: oval. Größe: 1,50 bis 1,60 in. Haare: dunkelblond. Schnurr- und Knebelbart: dunkelblond. Besondere Kennzeichen: schleppender Gang; schielt aus dem linken Auge und hat zwischen den Schulterblättern ein Muttermal. Kleidung: braune alte Joppe, alte bläuliche Hosen, Lederschuhe, alte schwarze Kappe. (Hierauf dürfte, da die Kleidung seit dem Weggänge des Taubstummen von Hause jedenfalls gewechselt wurde, weniger Gewicht zu legen sein.)_______________

Ausschreiben.

Gestern dahier abhanden gekommen eine Brieftasche mit 25000 Mark Inhalt, bestehend in 8 oder 9 Eintausend-, einigen Hundert' und Fünfzig - Markscheinen, sowie einen Wechsel auf 130 Mark auf Jonas Hofmann aus Neuß und einen solchen über 204 Mark auf W. Dünnebacke von Neu- Aftenberg. Von dem Eigenthümer ist für die Wiedererlang­ung des Geldes eine Belohnung von 500 Mark ausgesetzt.

Wir bitten um eingehende Nachforschungen über den Verbleib der Tasche und gegebenen Falls um Nachricht.

Gießen, den 2. December 1891.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

__________________Fresenius.__________________

Lehrer-Conferenz

des Corrferenz-Bezirks Lich-Hungen

Mittwoch den 9. Deeember, Borm. 10 Uhr in Hungen.

Lieder: 10, 63, 95.

Gießen, den 1. December 1891.

Büchner, Schulrath.

Deutsches Reich.

Berlin, 1. December. Der eintägige Besuch, welchen König Christian von Dänemark gelegentlich seiner Rückreise von der Krim nach Kopenhagen soeben dem Deutschen Kaiserpaare in Potsdam abgestattet hat, beweist zum Min­desten die Fortdauer der unter Kaiser Wilhelm II. ein­geleiteten herzlicheren Beziehungen zwischen den Höfen von Berlin und Kopenhagen. Der greise dänische Monarch war gewiß bei der Ankunst in Stettin infolge der zurückgelegten langen Eisenbahnsahrt aus Rußland sehr strapazirt, aber er scheute sich nicht, unverzüglich den Abstecher nach Berlin, resp. Potsdam zu machen, um wenigstens einige Stunden der Gast des Deutschen Kaisers zu sein. König Christian ist denn auch von den kaiserlichen Majestäten mit wahrer Herz­lichkeit ausgenommen worden und speziell war der Verkehr zwischen Kaiser Wilhelm und seinem königlichen Gaste ein ungemein freundschaftlicher, ja intimer. Man darf darum hoffen, daß der jüngste dänische Königsbesuch am deutschen Kaiserhofe die guten Beziehungen zwischen den beiderseitigen Herrscherhäusern wie auch zwischen den beiderseitigen Regie­rungen stärken und befestigen wird.

Das dem Reichstage zugegangene umfangreiche Weiß­buch über Chile gibt eine sehr interessante Darstellung von dem Verlause des jüngsten Bürgerkrieges in der ge­nannten südamerckanischen Republik und von seiner Vor­geschichte. Zugleich erhellt aus dem Weißbuche, welche her­vorragende Rolle das deutsche Kreuzergeschwader im letzten Abschnitte des chilenischen Bürgerkrieges gespielt hat und wie sehr hierdurch das Ansehen und der Einfluß Deutschlands an der fernen Westküste Südamerikas gestärkt und gehoben worden ist.

O'e Wei hnachtS'cr: 7n des Reichstages

sollen am 18. December beginnen und bis zum 11. Januar n. I. dauern.

Das Haus Habsburg ist durch das rasch auf­einander gefolgte Hinscheiden des Erzherzogs Heinrich von Oesterreich und seiner Gemahlin in tiefe Trauer versetzt worden. Das erzherzogliche Paar weilte anläßlich der Vermählung des Prinzen Friedrich August von Sachsen und der Erzherzogin Louise von Toskana in Wien und in jenen Tagen erkrankten beide Gatten gleichzeitig an einer von Anfang an ernst ausiretenden Lungenentzündung. Der­selben erlag die Erzherzogin Heinrich am Sonntag Nach­mittag und am Montag Vormittag folgte der hohen Ver­blichenen auch der fürstliche Gemahl in das Jenseits nach, ein tragischer Fall, welchem das gesammte österreichische Volk seine schmerzlichste Theilnahme entgegenträgt. Erzherzog Heinrich war am 9. Mai 1828 als jüngster Sohn des Erz­herzogs Rainer, des einstigen Vicekönigs des lombardischen Königreichs, zu Mailand geboren und schlug die militärische Laufbahn ein. 1866 war Erzherzog Heinrich Landescom- mandant von Steiermark und lernte hier die Bühnensängerin Leopoldine Hoffmann kennen, zu welcher der Kaisersprosse eine so tiefe Neigung faßte, daß er sich unter Heberwindung aller Schwierigkeiten mit der jungen Sängerin am 4. Februar 1868 in Bozen heimlich trauen ließ. Die österreichische Kaiserfamilie söhnte sich schließlich mit diesem Schritte des Erzherzogs aus, Kaiser Franz Josef erhob die ehemalige Sängerin zur Freifrau von Waideck und schließlich zu einer vollberechtigten Erzherzogin von Oesterreich. Der überaus glücklichen Ehe entstammt eine jetzt 17jährige Tochter, Baronesse Waideck, welche Kaiser Franz Joses vermuthlich in sein Haus ausnehmen wird. Die Leichen der beiden fürstlichen Gatten werden von Wien nach Bozen zur gemeinsamen Beisetzung in der dortigen erzherzoglichen Gruft übergesührt werden.

Deutscher Reichstag.

131. Plenarsitzung. Dienstag, 1. December 1891, 1 Uhr.

In Erledigung der Tagesordnung tritt das Haus in die erste Berathung des Gesetzentwurfs über die Einnahmen und Ausgaben der Schutzgebiete.

Staatssecretar des Reichsschatzamtes Frhr. v. Maltzahn: Die Reichsverfafsung bildet für die Verhältnisse der Colonien keine ge­nügende Grundlage, was dadurch erklärlich wird, daß das Reich, als die Verfassung erlassen wurde, keine Colonien besaß. Die Vorlage soll das Schuldenwesen der Colonien regeln und entspricht damit den Wünschen des Reichstages; sie hält sich innerhalb des Rahmens der früher geäußerten Wünsche und sei deshalb der wohlwollenden Prüfung des Reichstages zu empfehlen.

Abg. Bamberger (dfr.) anerkennt, daß die Vorlage früher ausgesprochenen Wünschen nachzukommen suche, bezweifelt aber, ob die Regelung des Etatwesens diesen Wünschen entspreche; es werde vielmehr zu erwägen sein, ob die Etats der Colonien nicht in den Reichs-Etat mit aufzunehmen sind. Die Debatte wird doch immer nur als ein Annex zur allgemeinen Etatberathung geführt werden können, lieber Beunruhigung darüber, daß für die Colonien jzu wenig gethan werde, können wir uns.heute wohl kaum beklagen; bisher ist wenig genug aus den Colonien herausgekommen. An­erkannt müsse werden, daß die Colonialpolitik gegenwärtig nach sicheren Gesichtspunkten dirtgirt werde und nicht nach dem Agttationsbedürf- ntsse der Masten. Der Wille der nationalen Bewegung sei gegen­wärtig rückläufig, wie er mit Sicherheit daraus entnehme, daß seit den letzten sechs Monaten kein Gymnasiast seinen Eltern davon­gelaufen ist, um nach Kamerun zu gehen. Als Ausgangspunkt unserer Colonialunternehmen können wir gegenwärtig wohl Ostafrika ansehen; von einer Rentabilität kann hier so wenig wie in anderen Gegenden unserer Colonialunternehmungen die Rede sein. In Ost­afrika und in Kamerun haben wir schwere Niederlagen mit den Ex­peditionen erlitten; es läßt das darauf schließen, daß irgendwo schwere Uebelstände in unserem Colonialwesen vorhanden sein müssen. Redner geht auf die verschiedenen Expeditionen, die Wißmann, Zalewski, Graoenreuth und Emin unternommen, des Näheren ein. Unter den einzelnen Beamten in den Colonien, so z. B. zwischen Wißmann und Soden sei auch nicht Alles so, wie es sein soll. Das liege weniger an den Personen, als an den allgemeinen Verhältnissen bei Colonial- «nternehmungen. Unsere Ausfuhr nach den Colonien sei ganz ver­schwindend gering, namentlich nach Ostafrika; wollte man versuchen, die Einfuhr aus den Colonien zu verzollen, um die Kosten der Colo- nialverwaltung zu decken, so würde man wahrscheinlich auch die Einfuhr aus anderen Colonien treffen und sich auf Repressivzölle anderer Nationen gefaßt machen müssen. Soll aus den Colonial- unternehmungen Gewinn erwachsen, so bedarf es mühevoller Plantagen- Unternehmen, von denen bisher wenig genug bekannt geworden ist, ja man kann sagen: die Colonien in Ostafrika gingen zurück, denn die ohnehin geringe Ausfuhr ist im letzten Jahre noch geringer ge­worden. Außerdem wird unS in Aussicht gestellt, daß wir infolge der Niederlage Zelewskis noch mehrere Millionen zu bewilligen haben werden. Ohne ote Colonien würde auch die Marine freier dastehen und wir können nur wünschen, daß die Regierung von dem betretenen Wege der Colonialpolittk zurückkomme. Der Reichskanzler hat unS versichert, daß er fein Colontalschwärmer ist. Im Reichstage trägt das Centrum hauptsächlich die Verantwortung für die Colonialpolittk. Ich hoffe, daß die Centrumspartet von ihrer grenzmlosen Bereit Willigkeit, für coloniale Zwecke Mittel zu bewilligen, zurückkommen wird, zumal die Colonialpolittk wenig einbringt, auch in Zukunft keine Aussichten bietet und alle Verhältnisse so liegen, daß wir unS möglichste Einschränkung« auferlegen müssen.