Ausgabe 
3.9.1891
 
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Nr. 204

Donnerstag Len 3. September

1891

»er Kkßrir rrfchnnt täglich, eM ÄuLnahme bei Montags.

»k Gießener

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Gießener Anzeiger

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KratisS-ilage: Kichm-r Jamilienöl-ttkr.

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Amtlicher Theil.

Bekanntmachung, betreffend die Feldbereinigung in der Gemarkung Rutters­hausen, hier Wahrnehmung der bestehenden Rechtsverhältniffe.

Auf Grund des Art. 19 des Feldbereinigungsgesetzes vom 28. September 1887 fordere ich hierdurch die beteilig­ten Grundbesitzer auf, die Einträge der Eigentums- und sonstigen Rechtsverhältniffe in den öffentlichen Büchern, in­soweit dieselben den bestehenden Verhältniffen nicht mehr ent­sprechen, innerhalb einer Frist von 3 Monaten bei dem Großherzogl. Amtsgericht Gießen berichtigen oder ergänzen zu lassen, damit die bestehenden Rechtsverhältnisse beim Be­reinigungsverfahren berücksichtigt werden können.

Diese Aufforderung ergeht:

1. an Diejenigen, welche Grundstücke im Bereinigungs­bezirk erworben, aber ihren Eintrag im Grund- oder Flur­buch, bezw. im Mutationsverzeichniß noch nicht erwirkt haben, um die Errichtung und Jngroffation ihrer Erwerbtitel oder die Berichtigung irriger Einträge zu erwirken;

2. an Diejenigen, welche zwar im Grundbuche stehen, aber weil sie schon vor Einführung des Gesetzes vom 21. Februar 1852 eingetragen waren, ohne Beifügung des Erwerbstitels, um Letzteren nach Maßgabe des Art. 28 des Gesetzes vom 21. Februar 1852 eintragen zu lassen, indem sonst, abgesehen von dem Hindernisse bei der Feldbereinigung, demnächst nur eine Bescheinigung des Besitzstandes statt einer Eigenthumsurkunde ausgestellt werden wird;

3. an Diejenigen, welche an ein auf fremden Namen im Grundbuch eingetragenes Grundstück einen Vindications- oder einen unter gewissen Umständen zu realisirenden An- und Rückfallsanspruch wegen eines vor Einführung des Ge­setzes vom 21. Februar 1852 vertragsmäßig gemachten Eigen- thumsvorbehalts oder wegen einer bei der Veräußerung bei­gefügten auslösenden Bedingung, eines Endtermins oder einer Zweckbestimmung zu bilden haben, ohne diesen Anspruch, durch den Vermerkstreitig" oderbeschränkt" im Grundbuch ge­sichert zu haben, sowie an Diejenigen, welche unter Nachweis der gesetzlichen Voraussetzungen die Vormerkunggehemmt" wollen eintragen lassen;

4. an die Obereigenthümer und Fideicommrßberechtigte, welche ihre Heimfalls- und Successionsrechte nicht durch^Ein- trag der Lehens-, Erb- oder Landsiedel-, Leih- oder Fidei- commiß-Qualitüt eines Grundstücks im Grundbuch haben wahren lassen, um ihre Rechte, soweit dies nach Artikel 37 und 38 des Gesetzes vom 21. Februar 1852 noch zulässig ist, im Grundbuch eintragen zu lassen;

5. an Diejenigen, welche Pfandrechte, Eigenthumsvorbe- halte, Revocations-, Resolutions- oder Nichtigkeits-, Separa- tions- oder andere Sicherheitsrechte, die weder im Hypotheken- noch im Grundbuch gewahrt sind, an zur Bereinigung be­stimmten Grundstücken geltend machen können, um unter

Fsrrilletsn.

Die Familie Buöppel.

Von Ernst Lenbach.

(Schluß.)

Während wir noch darüber beratschlagten, ging die Thüre aus imb Frau Quöppel trat ein. Ich merkte es ihr wohl an, daß sie tüchtig geweint hatte- ihre Augen waren geröthet. Jetzt aber schien sie wieder ganz gefaßt, ja, ich meine saft, es lag etwas Verklärtes aus ihren Zügen. Ihr Gatte versuchte sogleich wieder seine lustige Rolle auf­zunehmen,' er lachte, aber es war nicht sein lustiges, un­gezwungenes Lachen, trat auf sie zu und meinte mit einer unnatürlich burschikosen Stimme:Na, Ulte, was sagst Du nun?" _ , c r.

Da' sah ihm die treue Lebensgefährtin mit einem festen Blick, den er vergebens zu erwidern suchte, in die Augen und sagte mit sanster Stimme:Lieber Quöps, warum quälst Du Dich so mir zu Liebe? Haben wir uns nicht ge­nug gequält alle diese Zeit über mit gegenseitigem Verstellen? Denn Du mußt wissen, ich habe damals Deine Verabredung mit unserem Jungen angehört. Ich weiß alles, mein lieber, guter Quöps! Und wenn ich eben geweint habe, so war es wohl mehr die Erlösung von der lange getragenen Last, als die Trauer, oder gar, wie Du wohl meintest, die Freude, was mich weinen ließ. Siehst Du, für den Jungen ist es ja wohl das Beste. Ich habe mirs schon länger gedacht,

Vorlage der betreffenden Urkunden und genauer Bezeichnung der Forderung und derjenigen Grundstücke, welche zur Sicherheit dienen, die Einträge in die öffentlichen Bücher zu erwirken;

6. an Diejenigen, welche Realservituten, die nicht durch die bei der Bereinigung vorzunehmende neue Weg- und Wässerungs-Regulirung erlöschen, sondern noch nach derselben geltend zu machen sind, z. B. Weg- und Wasserleitungs- Gerechtigkeiten zu Gunsten von Grundstücken, die nicht in die Bereinigung fallen, Lehm-, Thon-, Sandgrube- oder Keller- Berechtigungen auf zur Bereinigung gehörigem Gelände an­zusprechen haben, ferner an die, welche solche Grundstücke zur lebenslänglichen Nutznießung, zur Benutzung als Brautgabe bis zur geschwisterlichen Theilung, zur Sicherung einer lebens- länglichen Leibzucht- oder Auszugsberechtigung anzusprechen haben;

7. an Diejenigen, auf deren Grundstücken in den öffent­lichen Büchern solche Rechte eingetragen sind, welche sie für erloschen halten, aber noch nicht haben löschen lassen, um diese Löschung unter Vorlage der nöthigen Beweise hierzu zu er­wirken.

Rechte der unter pos. 17 genannten Art, welche nach Ablauf von 3 Monaten weder in den öffentlichen Grund- und Hypothekenbüchern, bezw. den zu den Flurbüchern ge­hörigen Mutationsverzeichniffen, noch in den in Gemäßheit der Anmeldungen aufzustellenden Verzeichnissen gewahrt sind, bleiben bei der stattsindenden Feldbereinigung unberücksichtigt, ebenso werden erloschene, aber in den öffentlichen Büchern noch nicht gelöschte Rechte als fortbestehend behandelt.

Gießen, den 1. September 1891.

Der Vollzugscommissär:

Nebel, Amtmann.

Reich.

Berlin, 1. September. Im Laufe dieses und des nächsten Monats stehen eine Reihe von Wahlhandlungen bevor, welche schon jetzt ihre Kreise zu ziehen beginnen. Erstlich sind verschiedene Nachwahlen zum Reichstage vor­zunehmen, so in den Wahlkreisen Stolp-Lauenburg, Rasten- burg-Gerdauen u. s. w., und bei solchen Nachwahlen pflegt es ersahrungsmäßig immer besonders lebendig zuzugehen. Dann aber haben in mehreren Einzelstaaten Landtagswahlen stattzufinden, welche theilweise Anspruch auf größeres In­teresse erheben dürsen, nämlich in den Großherzogthümern ' Weimar und Baden, sowie im Königreich Sachsen. Von speeiellem Interesse sind die badischen Wahlen, bei denen es sich um Sein oder Nichtsein der bisherigen nationalliberalen Landtagsmehrheit handelt. Im Großherzogthum Weimar und in Sachsen wird sich der Wahlkamps hauptsächlich zwischen den bürgerlichen Parteien einerseits und der Soeialdemokratie andererseits abspielen und sind hierbei gewisse Erfolge der letzteren keineswegs ausgeschlossen. Die sächsischen Landtags­

wenn ich so seine Briese las, und erst gar, wie ich ihn neu­lich sah und reden hörte: Der muß hinaus in die Welt! Und weißt Du, eine alte Lehrersfrau versteht sich aus so was auch. Aber siehst Du ich wußte ja doch, daß Du es so sehr gern gesehen hättest, wenn er nun doch . . ."

Hier fiel der Alte, der die ganze Zeit in steigender Verwunderung und Rührung dagestanden, ihr hastig in die Rede.Aber, liebe, gute Mutter," rief er mit merkwürdig erleichterter Stimme,nicht ich Du, meine ich, hättest es immer noch so gerne gesehen, daß unser Junge doch"

Nein," sagte sie, unter Thränen lächelnd,wie wir uns dann doch beide getäuscht haben? So hat es denn Gott zum Besten gewandt, ihm sei Lob und Dank! Unser Junge . .

meinte der Alte,der ist jetzt erst aus dem rechten Wege . .

Und ich habe dabei," fügte sie wieder hinzu, indem ihre beiden Hände die Rechte des Gatten liebevoll umfaßten, ich habe dabei nur wieder erkannt, wie lieb Ihr mich beide habt . . ."

Aber," rief der Alte,so rede doch nicht, liebe Frau, wie könnten wir, ich und der Junge, Dir genugsam je­mals danken"

Ich weiß nicht, wie weit die beiden guten Leute noch mit ihren Herzensergießungen gekommen wären- aber ich muß gestehen, daß ich sie aus eine prosaische Weise störte, nämlich durch Räuspern, und das hatte seinen Grund darin, daß ich etwas in meiner Kehle brennen und drücken fühlte, während zugleich meine Brillengläser plötzlich undurchsichtig

wählen finden nach einem soeben veröffentlichten königlichen Decret am 13. Oetober statt.

Berlin, 31. August. Die soeialdemokratischen Stadverordneten (Singer und Genossen) haben für die erste Sitzung nach den Ferien, die nächsten Donnerstag statt­findet, folgendendringlichen Antrag" bei der Berliner Stadt­verordneten - Versammlung eingebracht: Die Versammlung wolle beschließen: Angesichts der von Tag zu Tag steigenden Preise für die notwendigsten Lebensmittel Brod, Kar­toffeln, Fleisch sowie der stetig zunehmenden Arbeitslosig­keit in Berlin ersucht die Stadtverordneten-Versammlung den Magistrat, mit ihr in gemischter Deputation darüber in Be­ratung zu treten, welche Mittel, Maßregeln und Einrichtungen in Anwendung zu bringen sind, um dem in Berlin fortdauernd wachsenden Nothstand wirksam entgegenzutreten. Als solche Mittel empfiehlt die Versammlung in erster Linie: 1. Schleu­nige Inangriffnahme städtischer Arbeiten Hoch- und Tief­bau, Straßenpflasterung, Vermehrung der bei der Straßen­reinigung beschäftigten Arbeiter in großem Umfange, um der Arbeitslosigkeit zu steuern. 2. Aufkauf von Lebens­rnitteln und Heizungsmaterial im Großen und Abgabe der­selben in kleineren Quantitäten zum Selbstkostenpreise. 3. Organisation einer wo nöthig unentgeltlichen Ver­teilung von Lebensrnitteln, Heizungsmaterial und Kleidung. 4. Errichtung von Wärmestuben, in denen warme Getränke Kaffee, Thee, Milch u. s. w. unentgeltlich verabreicht werden. 5. Vertheilung von warmem Frühstück in den Gemeindeschulen.

Leipzig, 30. August. DerFranks. Ztg." wird von hwr geschrieben: Einen überaus bemerkenswerthen Beitrag zu der Frage, in wie weit die Bäcker an der gegenwärtigen Steigerung der Brodpreise Schuld tragen, liefert der kürzlich veröffentlichte Jahresbericht des hiesigen Armen­amtes, welches bekanntlich in städttschen Räumen eine eigene Bäckerei unterhält. In letzterer ist lauf Geschäftsbericht für das Jahr 1889 bei einem durchschnittlichen Roggenpreise von 167 Mk. das Pfund Brod zu einem Selbstkostenpreise von 9,43 Pfg. hergestellt worden, wobei eine 4procentige Ver­zinsung von dem Werthe des benutzten Grundstückes mit ein­gerechnet ist. Bei einem Roggenpreise von 240 Mk. und darüber, wie er in letzter Zeit vorherrschte, würde sich also der Preis für ein Pfund Brod auf reichlich 13 Pfg. gestellt haben. Wird nun berücksichtigt, daß die Armenbäckerei keine Ladenmiethe und keine Gebühr für das Austragen und anderweitiges Fortschaffen der Brode in die Häuser zu tragen hat, und daß überdies auch mancherlei andere Spesen der Bäcker in Wegfall kommen, so ergibt sich zur Genüge, daß die Bäcker bei einem Preise von 15 Pfg., wie er jetzt be­steht, keine sonderlich guten Geschäfte machen können und daß ihnen eine Schuld an der gegenwärtigen Steuerung sicherlich nicht beizumeffen ist.

zu werden drohten- ein feuchter Schleier schien vor meine Augen zu sinken. Wie man nun als dritter Mann in solcher Lage stets Gefahr läuft, mit der eigenen Rührung auch die der anderen durch eine möglichst alberne ond unzarte Wendung zu stören, so bemerkte ich:

Aber Sie werden sich denn auch darin finden, daß Alfred nun so weit wegkommt und . . ." beinahe hätte ich hinzugesügt:in so gefährliche Länder."

Aber da sah mich die alte Dame fest an und sagte: Ich habe ja darüber viel nachdenken müssen, Herr Doctor, und es ist mir wohl anfangs entsetzlich schwer geworden, meinen Sohn, mein einziges Kind, da draußen unter den wilden Heiden zu wissen. Aber ich meine, wir dürfen nicht so selbstsüchtig sein, daß wir glauben, wir müßten die Kinder immer daheim haben, mir ist genug an dem, daß ich weiß, unser Junge wird seinen Eltern auch da draußen nie­mals Schande machen . . . und die Hand Gottes . . Die Thränen traten ihr in die Augen, sie faßte wieder die Rechte ihres Mannes- der hatte sein Mützchen abgenommen und leise, mit zitternder, aber inniger Stimme sagten sie beide:Die Hand Gottes wird über ihm sein allerwegen." Und leise mußte ich hinzufügen:Und der Segen treuer Eltern wird ihn geleiten und schirmen, wo er wandle."

Nun ließen mich aber die beiden guten Leute an diesem Abend nicht wieder fort. Wohl oder übel mußte ich meinen Aufenthalt um eine Nacht verlängern. Und wie sie wieder für einen andern zu sorgen hatten, da kehrten ihre mild­tätigen Seelen ins gewohnte Geleise zurück und ich konnte mich im Stillen nicht genugsam wundern über die glückselige