Ausgabe 
3.5.1891 Zweites Blatt
 
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Mr. 102. Zweites Blatt. Sonntag den 3. Mai 1891

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nchheiM täglich, Au-nahmr deS Wtontag».

SHt GieHenri »iCiteSriltet dem Lnzeiger ^üch«Ultch dreimal deigelegt.

Gießener Anzeiger

Keneral-Wnzeiger.

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Durch die Post bczOG«^ 2 Mark 50 VfS

Redaction, LxpedW«r tmb Druckerei:

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Aernjprecher 51

Amts- und Anzeigeblutt für den Kreis Gieren.

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Feuilleton.

Der schwarze Heinz.

Eine Wilddieüsgeschichte aus dem Erzgebirge.

Von P. B.

(Nachdruck verboten.)

Am Abend eines schönen Spätherbsttages war im Extra­stübchen des GasthofesZum Erbgericht" in Hennersbach, einem stattlichen Erzgebirgsdorfe, eine lebhafte Herrengesell­schaft versammelt, die sich das vortreffliche böhmische Bier des Wirthes tüchtig schmecken ließ. Die Herren waren die Gäste des Oberförsters und Verwalters vom Hennersbacher Staats­forstreviere, des Herrn Gebhardt, bei einer zweitägigen Jagd gewesen und die erzielten günstigen Resultate derselben trugen nicht zum Wenigsten zu der bei der kleinen Tafelrunde herrschenden munteren Stimmung bei. Die lebhafte Unter­haltung berührte in ihrem Verlaufe auch das wohl selten in einer Jägergesellschast fehlende Thema von der Wilddieberei und einer der Gäste, der Fabrikbesitzer Schmelzer aus der Stadt Z., wandte sich mit der Frage an den «eben ihm sitzenden Oberförster:

Wie stehts denn eigentlich in hiesiger Gegend mit den Wilddieben, Herr Oberförster? Ich sollte meinen, daß bei den ausgedehnten Waldungen und dem Wildreichthum, welchen sie enthalten, die Gegend wie geschaffen wäre, um Wilddieben das Handwerk zu erleichtern?"

Der Angeredete blies langsam den Rauch seiner Cigarre von sich und erwiderte dann:

Hm, vor etwa noch zehn Jahren, da hätten Sie Mcht haben können, denn damals war es in unseren Wäldern aller­dings nicht geheuer und die böhmischen Wilddiebe wechselten in ganzen Trupps bis zu uns herüber. Ich war zu jener Zeit kaum erst auf die Hennersbacher Stelle vom Niederlande aus versetzt worden und sand für mich ganz neue Verhält­nisse vor, gerade auch was das Treiben der Wilderer an­belangt. Mein Vorgänger, der alte, gute Hettermann, hatte die Dinge eben zu sehr gehen lassen und ich wußte nun Ord­nung schaffen, was sich nur durch scharses Auftreten gegen die übermüthig gewordenen Kerls ermöglichen ließ. Na, ich drückte gehörig durch und in den letzten Jahren haben wir hier gerade nichts Auffälliges mehr von der Wilddieberei bemerkt."

Aber die Bekämpfung des Unwesens ist doch sicherlich nicht ohne einige Zusammenstöße zwischen Ihren Leuten und den Wilddieben abgegangen?" srug Schmelzer aufs Neue.

Gewiß nicht," sagte der Oberförster,und ich denke, mein braver Unterförster Polter wird Ihnen und den an­deren Herrschaften besonderen Aufschluß hierüber geben können. Er sitzt mit meinen Gehilfen und den Treibern drinnen in

der großen Wirthsstube und erlauben Sie mir wohl, daß ich ihn hercitire."

Gebhardt erhob sich und verließ die Stube, um gleich darauf in Begleitung eines schon älteren, aber noch sehr rüstigen Mannes in der Kleidung der unteren Forstbeamten zurückzukehren.

Hier, meine Herren," bemerkte der Oberförster,ist Untersörster Polter, er kann Ihnen ein hübsches Abenteuer erzählen, das er mit Wilddieben hatte, und das Ihnen eine Idee davon geben dürste, wie es damals in unserer Gegend zuging."

Polter, dessen von einem schmalen Backenbart umrahmtes, wettergebräuntes Gesicht den Stempel von Intelligenz und Energie aufwies, mußte sich zu den Herren an den Tisch setzen, wo ihm Schmelzer eine Cigarre präsentirte, während der Wirth auf einen Wink des Oberförsters ein Glas schäu­mendes Böhmisch vor ihn hinstellte, und nachdem Polter die Cigarre angezündet, begann er mit seiner Erzählung:

Eigentlich könnt ich von mehreren Geschichten berichten, die ich mit Wilddieben hatte, aber ich weiß schon, was der Herr Oberförster meint, 's ist der Fall mit demschwarzen Heinz" und den will ich Ihnen vortragen, so schlecht und recht ichs kann. Derschwarze Heinz" also war der ver­schlagenste und verwegenste Wilddieb weit und breit und hieß mit seinem richtigen Namen Heinrich Dotzauer, aber wohl nur die Wenigsten kannten ihn unter diesem Namen und all­gemein hieß er eben nur der schwarze Heinz, nach dem großen schwarzen Bart, den der Kerl trug, und seiner dunklen Gesichts­farbe so genannt. Es sind nun bald acht Jahre her, daß ich vom Bärensteiner Revier hierher nach Hennersbach versetzt wurde und es dauerte nicht lange, so gerieth ich das erste Mal mit demschwarzen Heinz", dem ich nach dem Auftrag des Herrn Oberförsters nachspüren sollte, zusammen. Der Heinz kriegte hierbei von mir einen Streifschuß ab, entkam aber und Sie können sich denken, daß mir der Mensch von dem Tage an spinnefeind war, zumal ich außerdem einen seiner besten Freunde und Kameraden beim ÄZildern erwischt hatte, der dann später längere Zeit brummen mußte. Von mehreren Seiten wurde mir versichert, derschwarze Heinz" habe geschworen, es mir eintränken zu wollen, und da ich den rachsüchtigen und entschlossenen Character des Kerls kannte, so beobachtete ich auf meinen Reviergängen von nun an be­sondere Vorsicht sie half mir aber doch nichts!"

Der Erzähler nahm aus seinem Bierglase einen kräftigen Schluck und fuhr dann fort:

An einem schönen Novembertage gerade so prächtig wie wir ihn heute haben beging ich den nördlichsten Theil unseres Reviers, der gute drei Stunden von Hennersbach I entfernt liegt und setzte ich mich schließlich auf einen I Baumstumpf, um mein Frühstück zu verzehren. Da fühle ich

mich plötzlich von rückwärts von kräftigen Armen umschlungen und im nächsten Augenblick lieg ich im Moose, während ei« paar Kerle auf mir knieen, die mich blitzschnell an Händen und Füßen knebeln, so daß ich wie ein Sack daliege - zum Ueberfluffe steckten mir die Kerle auch noch ein Tuch in den Mund. Dann sprangen sie auf und betrachteten mich höhnisch, gerechter Gott, es waren derschwarze Heinz" und einer seiner Cumpane, einer der berüchtigsten Holzdiebe von Henners­bach. Nachdem sie mich eine Weile triumphirend gemustert, sagte derschwarze Heinz" :Na, Förster, das war ein glücklicher Zufall, was? Muß ich doch gerade heut mit meinem lieben Beckenfritz hier drüben an der Siebenhaide Zusammentreffen und wie wir noch miteinander schwatzen, wer kommt da langsam auf dem alten Schlag hergestiefelt? meiner Seel, der Herr Unterförster von Hennersbach! Wir geschwind ins Dickicht und dann Dir immer nachgeschlichen 's war wirklich gut, daß Du heut Deinen bissigen Dächsel, den verfluchten Waldmann, nit mit hattest, denn der hätt uns freilich gemerkt. So aber ging alles ganz gut und jetzt bist Du in meinen Händen nun können wir miteinander abrechnen!"

Polter schwieg einen Augenblick, um sich die ausgegangene Cigarre wieder anzuzünden, und erzählte dann weiter:

Ich brauche den Herren wohl nicht extra zu versichern, wie mir zu Muthe war, da ich mich völlig [in die Hände rachsüchtiger Feinde gegeben sah, erwartete ich doch jede» Augenblick, daß derschwarze Heinz" mein Gewehr er selber schien außer einem starken Stock keine Waffe bei sich zu führen ergreifen und mir eine Kugel durch den Kopf jagen würde. Aber es kam anders. Nachdem sich der Wil­derer mit seinem Gefährten eine Weile flüsternd unterhalte« hatte, nahm er mein Gewehr und meine Waidmannstasche und hing sich beides über, dann gab er dem Beckenfritz einen Wink und schweigend beugten sich die Kerls zu mir nieder, hoben mich auf und trugen mich weiter in den Forst. Auf einer kleinen Waldwiese, aus deren Mitte sich einsam eine alte, abgestorbene Lärche erhob, machten sie Halt und es wurden mir nun die Fesseln an den Füßen zerschnitten, gleich darauf packten mich jedoch die Schufte von Neuem und schleppte« mich nach dem Lärchenbaum, an den sie mich so fest anbanden, daß ich kaum ein Glied zu rühren vermochte. Darauf nahm mir derschwarze Heinz" das Tuch aus dem Mund, es ein­steckend, und sagte:Den Mund wollen wir Dir wieder frei machen, damit Du wenigstens mit Dir selber reden kannst, Wenns Dir vielleicht ein bischen einsam werden sollte. Na, also gehab Dich wohl, Förster, und laß Dir die Zeit nicht zu lang werden!" Höhnisch lachend nickte mir der Elende noch zu und war mit dem Beckenfritzen dann bald in dem Dickicht verschwunden."

(Schluß folgt.)

Provinzielles.

Den Gründern der in recht erfreulicher Weise aller­orts in's Leben tretenden Spar- und Darlehnskafsen, ein­getragene Genossenschaften mit unbeschränkter Haftpflicht, wird von einem offenbar mit diesen segensreichen Gründungen nicht einverstandenen Einsender der Vorwurf gemacht, daß sie die Interessenten irrig belehrten und auf Befragen sogar gesetz­widrige Auskünfte gäben, indem sie erklärten,man könne ohne alles Weitere zwei Kassen angehören." Es wird dann behauptet, es widerspreche dies dem Genossenschafts-Gesetz und es sei selbstverständlich, daß man mit seinem ganzen Ver­mögen nur einmal haften könne u. s. w. Ein Blick in das Genossenschafts-Gesetz, die Begründung zu demselben, sowie die Musterstatuten des Allgemeinen Verbandes der landw. Genossenschaften des deutschen Reiches genügt, um die Un­richtigkeit der in einigen Blättern erschienenenvor un­gesetzlichen Handlungen warnenden" Notiz dar- zuthun.

Nach § 66 des Genossenschafts-Gesetzes kann ein Genosse wegen der Mitgliedschaft in einer anderen Genossenschaft, welche an demselben Orte ein gleichartiges Geschäft betreibt, zum Schluffe des Geschäftsjahres ausgeschlossen werden. Aus Vorschuß- und Creditvereinen kann die Ausschließung wegen der Mitgliedschaft in einer anderen solchen Genossenschaft auch dann erfolgen, wenn die letztere ihr Geschäft nicht an dem­selben Orte betreibt.

Die Ausschließung kann also unter gewissen Voraus­setzungen erfolgen, ein Verbot der Betheiligung bei mehreren Genossenschaften gibt es nicht und kann es auch nicht geben.

Die Mitgliedschaft bei mehreren verschiedenartigen Ge­nossenschaften läßt sich in keiner Hinsicht beanstanden; es ist auch nicht soselbstverständlich, daß man mit seinem ganzen

Vermögen nur einmal haften kann", wie der Einsender jener Zeilen glaubt, der sich berufen fühlt, die Gründer von Spar­und Darlehnskafsen aufzuklären und vor ungesetzlichen Hand­lungen zu warnen. Nach diesem Prineip wäre es auch un­zulässig, daß Jemand mehr wie einmal Bürgschaft leistete.

In Anbetracht, daß die Betheiligung bei mehreren gleich­artigen Genossenschaften sehr wohl einem berechtigten Be- dürfniß entsprechen kann, wurde ein Verbot der Betheiligung bei mehreren Creditgenossenschasten nicht in das Genossen­schafts-Gesetz ausgenommen, vielmehr nur der Genossenschaft ein Recht zur Ausschließung eingeräumt.

Die Musterstatuten des Allgemeinen Verbandes der landw. Genossenschaften des deutschen Reiches bestimmen:Jedes Mitglied der Genossenschaft hat die Pflicht, weder mittelbar noch unmittelbar an einem gleichen oder ähnlichen Unternehmen ohne Genehmigung der General-Versammlung sich zu betheiligen." Bei Gründung der Spar- und Darlehns- kassen wurde von der General-Versammlung jedesmal der Be­schluß gefaßt,daß der Genossenschaft Beitretende, wenn sie zur Zeit einem gleichen oder ähnlichen Unternehmen angehören, nicht verpflichtet sind, diese Mitgliedschaft aufzugeben." Es ist erwiesen, daß bei der heutige» Gesetzgebung und den da­maligen Einrichtungen unter Anlehnung an den Verband der hessischen landw. Genossenschaften die Errichtung von auf eine politische oder Kirchengemeinde beschränkten Spar- und Dar- lehnskassen überall da durchführbar und warm zu empfehlen ist, wo sich noch Männer finden, die bereit sind, ihr Theil dazu beizutragen an der Förderung des Volkswohls und der Hebung der wirthschaftlichen Wohlfahrt ihrer Mitbürger.

Fast in jeder Gemeinde wird eine Spar- und Darlehns- faffe entstehen. Sollte man nun Personen, welche sich an eine Creditgenossenschaft in einem benachbarten, vielleicht meilenweit entfernt liegenden Städtchen nur darum angefchloffen

haben, weil bislang in der eigenen Gemeinde eine derartige Genossenschaft nicht bestand, ausschließen von den Vortheilen, die sich ihnen dadurch bieten, daß sie nunmehr nur noch mit Angehörigen ihrer Gemeinde zusammen die Verbindlichkeiten der Genossenschaft zu tragen haben, daß sie sich in aus­giebigster, zur Sicherheit des Geschäftsbetriebes erheblich bei­tragender Weise an der Verwaltung des Vereins betheiligen und daß sie außerdem ohne Zeitverlust, ohne Transport- und Zehrkosten ihre Geldgeschäfte int Ort machen können?

Als selb st der stündlich betrachten wir es, daß die Ortseinwohner sich der int Ort befindlichen Spar- und Dar- lehnskasse anschließen/ es ist aber durchaus nicht ersord er­lich, daß Ortseinwohner, welche bereits Mitglied einer anderen Genossenschaft sind, diese Mitgliedschaft erst aufgeben müssen, bevor sie der Orts-Spar- und Darlehnskasse beitreten.

Selbstverständlich dagegen ist, daß nach den gesetzlichen und statutarischen Bestimmungen ein Mitglied, welches von seiner Mitgliedschaft bei zwei Kassen einen nicht gutzuheißenden Gebrauch macht, aus der Genossenschaft ausgeschlossen werden kann.

Der Beschluß auf Ausschließung eines Genossen kann nach dem erwähnten Musterstatut nur durch die General­versammlung bewirkt werden, und zwar nur, wenn mindestens 3/< der in der Generalversammlung erschienenen Genossen dem Ausschließungsbeschluß zustimmen.

Karl Ihrig, Verbandsrevisor.

Vermischtes.

* Aus der letzten Stunde Moltkes wird derNat.-Ztg." Folgendes mügetheilt:Es ist interessant, daß selbst in dem traulichen Kreise der Familie Moltke der nie Besiegte auch als Sieger Abschied nahm. Seine letzte Whistpartie endete