Rr. 76
Freitag den 3. April
1891
Kießener Anzeiger
Kenerat-Mnzeiger
Amts- «nd Anzeigeblatt für drn Avers Grefzem
lenalmt Bon Anzeigen zu der Nachmittag» für dm foigmdm Lag erfcheinmdm Nummer bi- Botin. 10 Uhr.
Nedactton, ExpedM»» tmb Druckerei:
SchntgratzeAr.'h
Fernsprecher 51.
Vierteljähriger ASonnementsprei», 2 Mark 20 Mg. mN Bringcrlohn.
Durch die Post bezog« 2 Mark 50 Pfg.
Dir Gießener Wamttienßtütter »erden dem Anzeiger ^»chmllich dreimal beigelegt.
Der
Oie-ener Anzeiger erscheint täglich, ■M Ausnahme de- Montag».
ALle Annonem-Bureaux deS In- und Auslandes nehm-» Anzeigen für dm „Gießener Anzeiger" entgegen.
Hralisöeikage: chießener AamikienZkätter
Aintlichev Theil.
Statut, die Benutzung der Gemeiude-Biehwaage zu «vdeuhaufen betreffend.
Mit Genehmigung Großh. Dtinisteriums des Innern und der Justiz vom 11. März l. Js. zu Nr. M. I. 5440 und unter Zustimmung des Kreisausschusses des Kreises Gießen wird wegen Benutzung der Gemeinde-Viehwaage zu Odenhausen bestimmt:
8 L
Alle zur Verwiegung gebrachten Gegenstände müssen durch einen verpflichteten Wiegmeister oder durch dessen Stellvertreter gewogen werden. Außer diesen hat Niemand das Recht aus der Waage zu wiegen.
§ 2.
Der Wiegmeister oder dessen Stellvertreter haben der ihnen zugehenden Aufforderung zum Wiegen alsbaldige Folge zu leisten.
Die Aufforderung hat von den Betheiligten direct an den Wiegmeister zu geschehen. Wenn derselbe der Aufforderung nicht entspricht, so ist sich an die Großh. Bürgermeisterei zu wenden, welche denselben zum Wiegen anhalten und nötigenfalls Großh. Kreisamt Anzeige erstatten wird.
§ 3.
Der Wiegmeister oder dessen Stellvertreter haben über die von ihnen besorgten Geschäfte ein Tagebuch zu führen, in welchem unter fortlaufenden Ordnungs-Nummern anzugeben sind:
a. der Ort des Wieggeschäfts,
b. der Name des Verkäufers und Käufers,
e. Datum der Verwiegung,
d. die Art der gewogenen Gegenstände,
e. das Gewicht des gewogenen Gegenstandes,
f. der Verkaufspreis, per Centner, insofern Verkäufer oder Käufer denselben angeben, wozu sie jedoch nicht gezwungen werden können,
g. den Betrag der erhobenen Wieggebühren.
§ 4.
Der Wiegmeister hat dem Verkäufer oder Käufer ein dem Eintrag im Tagebuch gleichlautendes Abdruck -Billet, woraus das Gewicht enthalten ist, auszustellen.
§ 5.
Gebührentaris.
An Gebühren werden erhoben:
1. für Kleinvieh, als Schafe, Ziegen, Kälber, Schweine u.s.w.
von jedem Stück.........5 Psg.
2. für Großvieh, als Ochsen, Kühe, Rinder u. s. w.
für jedes Stück, unter 10 Ctr.....15 Pfg.
über 10 Ctr. von einem Stück.....20 „
3. für jeden anderen zur Verwiegung kommenden Gegenstand, als Frucht, Kartoffeln, Steinkohlen u. s. w.
bis zu 3 Ctr...........10 Pfg.
für jeden weiteren Ctr........2 „
§ 6.
Sogleich nach stattgesundener Wiegung sind die vorbemerkten Wieggebühren nebst 5 Pfg. Vergütung an den Wiegmeister zu entrichten.
Für ortsfremdes Vieh oder sonstige Gegenstände sind 10 Psg. Vergütung für jede Wiegung an den Wiegmeister nebst den unter § 5 angeführten Wieggeldern zu bezahlen.
§ 7.
Am Schluffe eines jeden Vierteljahres hat der Wiegmeister das Tagebuch abzuschließen, sodann hat er einen Auszug aus dem Tagebuch über die im verflossenen Vierteljahr gewogenen Gegenstände zu fertigen, lvoraus sowohl das Gewicht der gewogenen Gegenstände, als auch die erhobenen Gebühren ersichtlich sind. Diesen Auszug hat er in beglaubigter Form der Bürgermeisterei zu überreichen.
Die erhobenen Wieggebühren werden dann dem Gemeinde- Einnehmer in Einnahme decretirt und dann von dem Wiegmeister an denselben ausbezahlt.
§ 8.
Der Wiegmeister wird von dem Ortsvorstand auf Widerruf ernannt, und von Großh. Kreisamt verpflichteter unterliegt als Gemeindebeamter den für solche geltenden Disciplinarvorfchristen.
Gießen, den 23. März 1891.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Gagern.
Bekanntmachung, betreffend: Ortsbaustatut
für di« Gemeind« Grog««-Linden.
Auf Grund des Art. 2 der allgemeinen Bauordnung vom 30. April 1881 und der §§ 3—9 der Verordnung über die Ausführung derselben vom 1. Februar 1882 ist durch Beschluß des Gemeindevorstandes mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz vom 24. März 1891 zu Nr. M. I. 7801 zu Art. 18 und 20 der allgemeinen Bauordnung und den genehmigten Ortsbauplänen vom 3. September 1884 zu Nr. M. I. 22222 und 24. März 1891 zu Nr. M. I. 7801 nachstehendes Ortsbaustatut für die Gemeinde Großen-Linden erlassen worden.
§ 1.
Außerhalb des Ortsbereichs und der zur Erweiterung des Orts genehmigten neuen Straßenlinien dürfen Gebäude nicht errichtet werden.
§ 2.
Von den für die Vergrößerung des Orts in dem unterm 24. März 1891 genehmigten Ortsbauplan vorgesehenen neuen Straßenlinien bleiben zunächst uneröffnet zur Bebauung:
Gartenstraße, Altestraße, sowie von der Bahnhofsstraße einerseits die Linie K1—V des unterm 24. März 1891 genehmigten Ortsbauplans.
Großen-Linden, den 28. März 1891. Großherzogliche Bürgermeisterei Großen-Linden. _____________________Leun.
Deutsches Aeieh.
Darmstadt, 1. April. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht: Am 28. März den Staatsanwalt Daniel Lordacher in Darmstadt zum Ministerialsecretär bei dem Ministerium des Innern und der Justiz mit Wirkung vom 1. April 1891 an, den Steuer- amtscontroleur bei dem Steueramte Bensheim, Leonhard Petri, den Hauptsteueramtsafsistenten bei dem Hauptsteueramte Worms, Heinrich Hellwig, die Steuerassessoren Dr. Friedrich Gärtner und Karl Greiner, beide aus Alzey, den Hauptsteueramtsassistenten bei dem Hauptsteueramte Mainz, Steuerassessor Karl Fresenius, die Steuer- affessoren Otto Stroh aus Hainchen, Adam Hübner aus Nieder - Liebersbach, Adolph Schläger aus Alzey und Dr. Adolph Heil aus Babenhausen zu Steuercontroleuren und den Steuerassessor Karl Freiherrn von Diemar aus Seligenstadt zum Steuercommiffariatsassistenten zu ernennen.
Berlin, 1. April. Kaiserin Auguste Victoria wohnte am Osterdienstag der Konfirmation ihrer jüngsten Schwester, der Prinzessin Feodora von Schleswig-Hol- stein-Sonderburg-Augus^nburg, in Dresden bei, woselbst die Mutter unserer Kaiserin, die verwittwete Herzogin Adelheid von Schleswig-Holstein, schon seit Jahren residirt. Bei ihrer Ankunft auf dem Böhmischen Bahnhofe wurde die Kaiserin von König Albert, den sämmtlichen Prinzen des sächsischen Königshauses, dem Herzog Günther von Schleswig- Holstein u. s. w. empfangen. Vom Bahnhofe begab sich die hohe Frau, geleitet von König Albert, zur Begrüßung der Königin Carola, nach dem Residenzschloffe. Mittags 1 Uhr erfolgte alsdann die feierliche Konfirmation der Prinzessin Feodora im Beisein der Kaiserin und der übrigen Verwandten der Prinzessin, der hierzu geladenen Fürstlichkeiten und sonstigen distinguirten Persönlichkeiten- der feierliche Act wurde in der Kreuzkirche vollzogen und segnete Konsistorialrath Dr. Dibelius die hohe Konfirmandin ein. Gegen Abend reifte die Kaiserin, nach herzlicher Verabschiedung von ihren Verwandten und der sächsischen Königsfamilie, nach Berlin zurück.
— Der Kaiser hat am Mittwoch Morgen seine Reise zum Besuch der Städte Stettin, Lübeck und Kiel angetreten. Dem Vernehmen nach gedenkt der Kaiser am 7. April wieder in Berlin einzutreffen.
Berlin, 1. April. Der erste April .hat sich diesmal für Deutschland durch zwei besondere Ereignisse ausgezeichnet. Einerseits ist am genannten Tage die Vereinigung der Insel Helgoland mit der preußischen Monarchie vollzogen worden, andererseits ist an ihm die Neuordnung der Verwaltung Deutsch-Ostasrikas in Kraft getreten. Helgoland gehört nunmehr in aller Form als ein besonderes Verwaltungsgebiet zum preußischen Staate und zwar speciell zum Regierungsbezirke Schleswig, gemäß dem vom preußischen Landtage genehmigten Helgoland-Gesetz. Zugleich ist vom 1. April ab auf der Insel die Reichsverfassung in Kraft getreten, mit Ausnahme der Bestimm- ungen über die Zoll- und Handelsverträge, welche nicht ohne Weiteres auf Helgoland anwendbar sind. Was Deutsch-
Ostafrika anbelangt, so ist bekanntlich am 1. April Herr v. Soden, der frühere Gouverneur von Kamerun, als neu- ernannter Generalgouverneur für unsere ostasrikanischen Schutzgebiete in Thätigkeit getreten und haben hiermit klare politische und staatsrechtliche Verhältnisse daselbst Platz gegriffen. Soweit sich übersehen läßt, werden die bislang im deutschen Kolonialdienste in Ostafrika thätig gewesenen verdienten Männer, v. Wißmann, Emin Pascha und Freiherr v. Gravenreuth, auch fernerhin dieser ihrer Thätigkeit erhalten bleiben, mit einem bestimmt abgegrenzten Wirkungskreise für jeden Einzelnen. Außerdem ist Dr. Earl Peters am 1. April als Kommiffar in den Dienst des Reiches getreten und wird er als solcher unter Herrn v. Soden sungiren.
Neueste Aachvichteir.
WolfiS telegraphisches Torrespondenz-Bureau.
Berlin, 1. April. Der „Reichsanzeiger" schreibt: Nachdem schon seit längerer Zeit Erwägungen über eine anderweitige Regelung der Verwaltung des beschlagnahmten Vermögens der vormaligen hannoverschen Königs- samilie stattgefunden haben, hat das Staatsministerium nunmehr beschlossen, dem Landtage in der nächsten Session einen Gesetzentwurf vorzulegen, der für die Dauer der Beschlagnahme nähere Bestimmungen über die Verwendung der Revenuen des Vermögens und über deren Kontrole trifft.
Berlin, 1. April. Der zwanzigste Khirurgen- Kongreß wurde heute in der Universitätsaula eröffnet unter Theilnahme auch des Professors Koch. Bergmann berichtete über das Tuberkulin und hob von Neuem seinen Eharacter als Heilmittel und als Specificum bei Tuberculose hervor. Er besprach die erzielten, ungünstigen und günstigen Erfahrungen und wies auf die bei Lupus trotz der Anfangserfolge auftretenden Recidive hin. Er forderte zur Sammlung weiterer Erfahrungen auf. In der Discussion überwogen die weniger günstigen Urtheile. Einstimmig wurde die Nothwendig- keit der Fortsetzung der Forschung und Beobachtung aus Grund der Behandlung mit Tuberkulin betont.
Friedrichsruh, 1. April. Anläßlich des Geburtstags des Fürsten Bismarck brachten die Ratzeburger Jäger ihm ein Ständchen. Zahlreiche Gäste* sind angelangt, um dem Fürsten ihre Glückwünsche abzustatten, darunter der Herzog von Ujest mit der Prinzessin Hohenlohe-Oehringen, zahlreiche Herren und Damen der Aristokratie, Amtsrath Dietze-Barby, viele Deputationen, darunter solche mehrerer Hamburger Körperschaften. Ferner eine aus Neustadt (Pfa^z), eine Abordnung der Münchener Künstler rc. Die Wohnräume des Fürsten sind mit prachtvollen Blumenarrangements geschmückt, welche aus Berlin, Köln und anderen deutschen Städten eingegangen sind.
Friedrichsruh, 1. April. Fürst Bismarck kehrte gegen 5 Uhr von einer Ausfahrt mit dem Herzog von Ujest zurück und begleitete den Herzog zum Bahnhose, von wo derselbe mit Dietze-Barby nach Berlin zurückfuhr. An dem vom Hamburger Reichstagswahlverein veranstalteten Fackelzug nahmen gegen 3000 Personen Theil. Der Zug währte dreiviertel Stunden. Woermann hielt an den vor das Schloßthor getretenen Fürsten eine Ansprache, in der er hervorhob, er komme nicht als Vertreter einer politischen Partei, sondern als Bürger der Nachbarstadt Hamburg, um dem Fürsten ein Zeichen der Dankbarkeit zu geben für die von ihm dem Vaterlande geleisteten Dienste. Bismarck dankte bewegt und versicherte, er werde diese Anerkennung als ein theures Ver- mächtniß seinen Kindern und Erben hinterlassen.
Stettin, 1. April. Se. Majestät der Kaiser ist heute früh kurz nach acht Uhr in Begleitung des Vize-Admirals Freiherrn von der Goltz, sowie eines Flügeladjutanten mittelst Sonderzuges hier eingetroffen und von der Bevölkerung enthusiastisch begrüßt worden. Se. Majestät begab sich sofort nach der Ankunft zu Wagen nach der Werft des Vulkan.
Stettin, 1. April. Se. Majestät der Kaiser besichtigte die Werkstätten des Vulkan, sowie die im Bau begriffenen Schiffe und reifte sodann mittels Sonderzuges nach Lübeck weiter. Ueberall aus dem ganzen Wege wurde Se. Majestät von der zahlreich zusammengeströmten Bevölkerung mit enthusiastischen Jubelrufen begrüßt.
Dresden, 1. April. Der König übertrug dem Staatsminister v. Grebe r den Vorsitz des gesammteu Ministeriums und die Functionen des Ordenskanzlers. Der Staatsminister v. M e tz s ch wurde mit der Leitung des Ministeriums des Auswärtigen betraut.
Lübeck, 1. April. Der Kaiser wurde bei seinem Eintreffen vom Bürgermeister Behn, dem Eorpscommandeur Grasen Waldersee und dem Prinzen Heinrich empfangen und von dem zahlreichen Publikum bei der Fahrt durch die Stadt enthusiastisch begrüßt. Unter einem prachtvollen Triumph-


