Mr. 101
Samstag den 2. Mai
1891
Der
säMmt >wjdgtt erscheint täglich.
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Momag».
Die Gießener Aa«ikie»ßtLlter «erden dem Anzeiger «Schmtlich dreimal beigelegt.
Kießener Anzeiger
Kenerat-Mnzeiger.
Vierteljähriger JlBottematUfieU i 2 Mark 20 Pfg. n* Bringerlohn.
Durch die Post bezog« 2 Mark 50 Pfg.
Redaction, Expedition und Druckerei:
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Amts- tmb Anzeigeblatt fSt den Kreis Gieren.
Annahme von Anzeigen zu der Nachmittag» für den faßenden Tag erscheinenden Nummer bi» vorm. 10 Uhr. MWMNSSVSS^SMMSWSMWWWMMMMWWW^
HmlisKeic-ge: Hießmer AaE-iiSrütter. |
Amtlicher Theil.
Gießen, am 30. April 1891.
Betr.: Die Einsendung der Listen für die Erst- und Wiederimpfung.
Das
Großh. Kreis-Gesundheitsamt Gießen an die Grotzh Bürgermeistereien Garbenteich, Hungen, Resselbach, Lauter, Londorf, Münster, RüdingShaufen, Gteinheim und Utphe.
Die Rücksendung der Ihnen zugegangenen Jmpflisten bringen wir hiermit in Erinnerung.
Dr. Follenius.
Deutsches Reich
Darmstadt, 30. April. Das gestern ausgegebene Regierungsblatt (Beilage Nr. 9) enthält:
I. Bekanntmachung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz, die Bestätigung von Stiftungen und Vermächtnissen betreffend.
II. Bekanntmachung Großh. Brandversicherungs-Commission, die Aufbringung des Bedürfnisses der Großh. Landes- Brandversicherungsanstalt für 1890 betreffend.
III. Bekanntmachung Großh. Kreisamts Gießen, die Erhebung von Umlagen der Stadt Gießen für 1891—92 betreffend.
IV. Uebersicht der von Großh. Ministerium des Innern und der Justiz für 1. April 1891—92 zur Bestreitung der Communalbedürsnisse in den israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Groß-Gerau genehmigten Umlagen.
Darmstadt, 80. April. Mit Allerhöchster Ermächtigung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs ist folgender Gesetzentwurf, betreffend die Ergänzung des Gesetzes vom 27. November 1874 wegen Revision der Bestimmungen über Versetzung den Civilbeamten in den Ruhestand, nebst Begründung den Ständen des Großherzogthums, und zwar zunächst der Zweiten Kammer, zu verfassungsmäßiger Berathung und Beschlußfassung zugegangen.
Ludwig IV. von Gottes Gnaden, Großherzog von Hessen und bei Rhein rc.
Wir haben mit Zustimmung Unserer getreuen Stände verordnet und verordnen hiermit wie folgt:
Artikel 1. Der Artikel 6 des Gesetzes vom 27. November 1874, die Revision der Bestimmungen über Versetzung der Civilbeamten in den Ruhestand betreffend, erhält folgenden Zusatz:
In gleicher Weise kann in die Dienstzeit ganz oder theil- weisc die Zeit eingerechnet werden, während welcher ein Be
amter als Rechtsanwalt oder Notar thätig war, es soll jedoch in keinem Falle dem Beamten durch diese Einrechnung ein höheres Dienstalter als solchen seiner Dienstcategorie, welche gleichzeitig mit ihm die Staatsprüfung bestanden haben, eingeräumt werden.
Artikel 2. Mit Unserer Genehmigung kann bei Beamten, welche vor Erlaß dieses Gesetzes aus dem Stande der Rechtsanwälte oder Notare in den Staatsdienst übergetreten sind, die endgiltige Anrechnung der Dienstzeit durch Beschluß des vorgesetzten Ministeriums innerhalb drei Monaten nach Eintritt der Gesetzeskraft dieses Gesetzes erfolgen.
Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrückten Großherzoglichen Siegels.
Berlin, 30. April. Se. Majestät der K a i s e r hat dem Infanterie-Regiment Nr. 38 den Namen des verewigten Feldmarschalls Grafen Mo ltke beigelegt. Da das 11. (Colberger) Regiment, dessen Chef der Heimgegangene war, schon den Namen Gneisenau trägt, so konnte ihm nicht ein zweiter beigelegt werden. Daher wird dasjenige Regiment ihn tragen, welches in bet Nähe von Kreisau, in Schweidnitz, in Garnison steht und mit dem der Generalfeldmarschall persönliche Beziehungen unterhielt. Der Neffe Major von Moltke, des Marschalls bisheriger Adjutant, wird als Flügeladjutant in den persönlichen Dienst Sr. Majestät des Kaisers treten.
Deutler Reichstag
111. Plenarsitzung. Donnerstag, 30. April 1891.
Eingegangen: Nachtragsetat.
Auf der Tagesordnung steht zunächst die erste und zweite Berathung des Handelsvertrags mit Marokko.
Abg. Prinz v. Arenberg (Ctr.) begrüßt den Vertrag und dankt dem deutschen Mintsterresidenten in Marokko, der aus eigener Initiative die Verhandlungen eingelettet, die zum Abschluß des vorliegenden Vertrags, der große Vorthetle biete, führten.
Abg. Dr. Broemel (dfr.) schließt sich dem Lobe des Vertrags ohne Reserve an, obgleich der deutsche Handel mit Marokko ja nicht erheblich sei. Der Vertrag sei ohne Frtstbestimmung abgeschlossen. Es wäre zu wünschen, daß auch mit europäischen Staaten Verträge auf so solider Basis geschlossen werden könnten. Er setze voraus, daß da, wo im Vertrage von deutschen Kaufleuten die Rede ist, alle Deutschen darunter verstanden werden sollen, die Waaren in Marokko einführen, auch wenn sie nicht eigentlich Kaufleute seien. Am 10. Juli d. I. laufe der viel wichtigere Handelsvertrag mit Rumänien ab. Während der deutsche Export nach Marokko nur 600000 Mk. betrage, betrage der nach Rumänien 48 Millionen. Er frage, ob die Reichsregierung versucht habe, mit Rumänien zu einem neuen Abschlüsse zu gelangen, bezw. ob eine Verlängerung des bestehenden Vertrags mit Rumänien vereinbart werde.
Staatssecretär Frhr. v. Marschall: Die rumänische Regierung wolle zunächst den neuen Zolltarif durch die Kammern feststellen lassen und eine Probe damit machen; erst auf Grund dieser ibeab- sichtigt sie in Verhandlungen über neue Handelsverträge einzutreten. Die Regierung sei sich der Bedeutung des Handels mit Rumänien wohl bewußt und bemüht, derselben gerecht zu werden.
Der Vertrag wird in zweiter Lesung einstimmig angenommen.
Es folgt zweite Berathung des internationalen UebereinkommenS über den Eisenbahnfrachtverkehr.
Die Commission (Ref. Abg. Dr. v. Bar) beantragt unveränderte Genehmigung.
Abg. Dr. Hammacher (natl.) spricht den deutschen Vertretern bei den Conferenzen, welche zu dem Vertrag führten, seine Anerkennung, dafür aus, daß es ihm gelungen sei, die Grundsätze der deutschen Etsenbahnverwaltungen in dem Vertrag zur Geltung zu bringen. Leider sei eine Bestimmung wegen Beseitigung der Refactien nicht ausgenommen, aber es seien wenigstens nach dieser Richtung einhellig befriedigende prtnctpielle Erklärungen abgegeben worden.
Der Vertrag wird einstimmig angenommen.
Die Gesetzentwürfe betr. die Läufe und Verschlüsse der Handfeuerwaffen und betr. den Schutz der Gebrauchsmuster werden in dritter Lesung debattelos endgültig angenommen.
Hierauf werden Petitionen berathen.
Der landwirthschaftliche Verein zu Steinwolframsdorf bittet um Gewährung von Entschädigung für alle infolge von Milzbrand verendeten oder getodteten Rinder. Die Petition wird dem Reichskanzler zur Erwägung überwiesen.
Ueber eine Anzahl von die Tabaksteuer, den Tabakzoll rc. betreffende Petitionen wird mit Rücksicht auf die beim Bundesrath zur Zeit schwebenden Verhandlungen zur Tagesordnung über- gegangen.
Petitionen betr.Abänderung des Militär-Pensionsgesetzes werden dem Reichskanzler als Material zu den in Aussicht gestellten Gesetzen überwiesen.
Gleichfalls als Material wurden dem Reichskanzler Petitionen betr. den strafrechtlichen Schutz der mit thierischer Kraft betriebenen Straßenbahnen überwiesen.
Eine Petition um Anerkennung der Zollsreiheit des Artikels Faschinen-Reisig wird dem Reichskanzler zur Berücksichtigung überwiesen. , t ir,
Ueber Petitionen betr. die zollfreie Einfuhr von deutschem, jedoch in Oesterreich ausgedroschenem Getreide und um Einführung eines Schutzzolles auf Hanf und Cichorie wird zur Tagesordnung übergegangen.
Für die letztere Petition trat Abg. Hug (Ctr.) ein, während sich Abg. Dr. Mey er (dfr.) gegen eine Zollerhöhung des Lichorien- zolls aussprach. Wenn man schon die nothwendigen Lebensmittel durch Zölle vertheuere, solle man doch wenigstens die Surrogate der nothwendigen Lebensmittel nicht weiter belasten.
Verschiedene Darlehenskassenvereine des Regierungsbezirks Kassel, des Elsaß und Bayerns petitioniren um eine Revision des Wuchergesetzes. Es soll nicht nur der Wucher unter Strafe gestellt werden, sondern bei gerichtlich nachgewtefener wucherischer Ausbeutung soll auch der Strafrichter auf Grund seiner genauen Kenntniß der Verhältnisse neben der Freiheits- oder Geldstrafe für den Wucher gleichfalls im Wege des Strafprocesses nach eigenem besten Ermessen die an den Bewucherten durch den Wucherer zu zahlende Entschädigungssumme festsetzen und für deren Beitreibung Sorge tragen.
Die Commission beantragt, diese Petionen dem Reichskanzler als Material für eine etwaige Aenderung der betreffenden Gesetzgebung zu überweisen.
Abg. v. Strombeck (Ctr.) beantragt dagegen Berücksichtigung event. Erwägung.
Abg. Liebermann von Sonnenberg (Antisemit) betont die dringende Nothwendigkeit, gegen den Wucher schärfer vorzugehen. Der Mucker gleiche dem Hausschwamm, der sich von den Fundamenten bis zu den Zimmern des Gebäudes ausdehne. Es sei hohe Zeit, das Reichsgebäude durch wirksame Gesetzgebung dagegen zu schützen. Redner gibt dann eine Uebersicht der Entwicklung deS
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D i e TsNsmeisterin
Novelletle von Jenny Ptorkowska.
(Schluß.)
Der Vicomte schrak heftig zusammen, aber was sollte er thun?
Ich habe es Ihnen versprochen und werde mein Wort halten," versetzte er fast stöhnend, „aber Sie, Adrienne, was Wird aus Ihnen?"
„Aus mir?^ entgegnete diese, indem sie stolz den Kopf zurückwarf, „ich verzeihe Ihnen- adieu, Vicomte!"
Und bevor diesem Zeit zu einer Antwort blieb, war Mademoiselle verschwunden, die Thür hatte sich hinter ihr geschlossen und der Vicomte Alphonse Carmignol befand sich allein in dem kahlen Tanzsaal.
„Ich Thor!" knirschte er zwischen den Zähnen, indem er sich zornig mit der Hand vor die Stirn schlug- „besser, ich hätte auf das ganze Erbe verzichtet und die reizende Adrienne geheirathet, als mit einem solchen Gestänbniß vor die stolze Marguerite de la Penthiere hintreten zu müssen- aber ich habe es versprochen und der Vicomte Carmignol hält sein Wort!"
* * *
In dem eleganten, festlich geschmückten Palais des deutschen Gesandten bewegte sich eine dichte Menschenmenge in den verschiedensten Costümen- da waren alle Nationen, alle Trachten, alle Stände vertreten- hier sah man eine frische, rolhwangige Bäuerin mit einem spanischen Granden in traulicher Unterhaltung, dort gab die stolze Elisabeth von Eng
land ihrem Nachbar, einem neapolitanischen Fischer, einen leichten Schlag mit ihrem Fächer, während ein paar lebhafte, muthwillige, dunkle Augen hinter der schwarzen Atlas- maske hervorlugten- hier pries eine reizende, graziöse Italienerin allerhand Südfrüchte an, die sie in einem zierlichen Körbchen am Arme trug, dort entlockte ein geschmeidiger Bajazzo durch seine Sprünge und Capriolen den Umstehenden munteres Lachen, überall herrschte Leben, Frohsinn und Munterkeit, alles lachte, schwatzte und plauderte durcheinander, und Niemand beachtete den in schwarzem Sammt costümirten Ritter, der wenig Theil an dem allgemein heiteren Treiben zu nehmen schien.
Mit unruhig suchendem Blick schritt er zwischen der bunten Gesellschaft einher und wer die finster zusammengezogene Stirn und den festgeschlossenen Mund, die sich hinter der Maske verbargen, gesehen hätte, der hätte wohl gefragt: was will dieses ernste, fast zürnende Gesicht in diesem heiteren Kreise?
Der Unbekannte schritt von Saal zu Saal, von Zimmer zu Zimmer, aber noch immer schienen seine Augen nicht zu finden, was sie suchten. Plötzlich fiel sein Bück auf eine Gestalt, die gegen einen Pfeiler gelehnt, der nach einem kleinen lauschigen Boudoir führte, mit sinnendem Blick dem bunten Treiben der Gesellschaft zuschaute. Die schlanke vornehme Figur, die ein reiches Rocococostüm umschloß, ließ auf eine noch junge Dame schließen. Der Vicomte Alphonse Carmignol, denn er und kein anderer verbarg sich hinter der Maske des Ritters, ließ seinen Blick eine Minute prüfend über die Gestalt hingleiten, bann that er einen tiefen schweren Athemzug unb kam mit festen entschlossenen Schritten auf bie Alleinstehende zu. Mit liebenswürdiger Herablassung nahm dieselbe seinen ehrerbietigen Gruß entgegen und lächelte ihm freundlich zu, als er sich ihr, der Comteß be la Penthiere,
bie er nach ber Beschreibung bes Costüms enblich heraus* gefunben hatte, als Vicomte Alphonse Carmignol, ben ihr bestimmten Gemahl, zu erkennen gab. Nach kurzer Unterhaltung reichte er ihr ben Arm unb willig ließ sie sich von ihm in das trauliche Bouboir führen, beffen kleines Bosket von üppigen tropischen Pflanzen und der rosa Ampel, bie über bas Ganze ein mattes magisches Licht verbreitete, so recht zu einem tete-ä-tete geschaffen war.
Jetzt war ber verhängnißvolle Moment für ben jungen Vicomte gekommen. Noch einmal seufzte er tief auf, bann bat er seine Begleiterin, ob sie ihn ruhig anhören wolle, er hätte ihr ein Gestänbniß zu machen, bas — so peinlich es ihm sei — er roeber ihr, noch sich selbst ersparen könnte.
Darauf erzählte er ihr ohne Rückhalt alles, was zwischen ihr unb ber reizenben Adrienne vorgefallen war.
„Und Sie lieben dieses Mädchen?" fragte die stolze Aristokratin, nachdem er zu Ende gesprochen unb ein paar Worte ber Entschulbigung gestammelt hatte.
„Noch liebe ich sie," lautete bie Antwort, „wenn ich aber erst Ihre Reize unb Ihre eblen Tugenbm kennen werbe, wirb bie Erinnerung an sie balb aus meinem Gebächtniß schwinben. Darf ich bann auf Ihre volle Vergebung hoffen?"
Statt aller Antwort nahm Marguerite be la Penthiere die Maske vom Gesicht.
„Mademoiselle! Adrienne!" rief ber Vicomte halb entzückt, halb entrüstet, „wie bös von Ihnen, mir einen solchen Streich zu spielen! Schon glaubte ich bas Schlimmste über- ftanben unb nun steht mir bas schwere Gestänbniß noch einmal bevor. Abrienne, wenn Sie wüßten . ."
„Bst!" fiel biefe ihm ins Wort, inbem sie ben Finger auf ben Munb legte unb babei mit cocettem Lächeln anblickte, „hier bin ich nicht Abrienne Gervaux, bie Tanzmeisterin, son» bern bie Comteß Marguerite be la Penthiöre."


