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1.11.1891 Zweites Blatt
 
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Nr. 255. Zweites Blatt. Sonntag den 1. November 189t

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Amtlichem Theil.

Milchverkaufsordnung !

für die Provinzialhauptstadt Gießen.

Zum Schutze des Publikums vor Benachtheiligung wird unter Bezugnahme auf das Neichsgesetz vom 14. Mai 1879, betr. den Verkehr mit Nahrungsmitteln rc. auf Grund des - § 367 des Strafgesetzbuchs und Art. 56 des Gesetzes vom | 13. Juni 1874, nach Anhörung der Stadtverordnetenver- j sammlung sowie mit Genehmigung Großherzoglichen Mi- j nisteriums des Innern und der Justiz verordnet wie folgt:

§ 1. !

In dem Bezirk der Provinzialhauptstadt Gießen wird j die Milch zum Verkaufe nur in zwei Beschaffenheiten zuge- laffen und zwar:

a) als ganze, unveränderte Milch;

b) mit der einzigen Veränderung durch Abrahmung als abgerahmte Milch.

§ 2.

Die für den Verkauf bestimmte.abgerahmte Milch als besonderer Handelsartikel ist den Käufern als solche in der Weise zu bezeichnen, daß diese Milch nur in Gefäßen auf­bewahrt, bezw. feilgeboten wird, welche in einer in die Augen fallenden, die zeitweilige Beseitigung ausschließenden Weise, mit deutlichen Buchstaben die Bezeichnungabge- rahmte Milch" tragen. j

Unter Milch ohne nähere Bezeichnung wird nur ganze Milch verstanden.

§ 3. I

Vom Handelsverkehr im gesundheitspolizeilichen Interesse , ausgeschloffen ist die ganze oder abgerahmte Milch, welche - von kranken, insbesondere mit einer Seuche behafteten Thieren, ! oder von Kühen innerhalb der ersten acht Tage nach dem i Kalben abstammt, ferner jede bittere, schleimige, abnorm ge- i färbte, ober sonst ekelerregend und verdorbene Milch.

§ 4.

Die ganze und die abgerahmte Milch darf nur in ganz reinen Gesäßen und vorschriftsmäßig geaichten Maaßen trans- portirt, beziehungsweise feilgeboten und verabreicht werßen. Ebenso ist in den Milchverkaufslocalen die größte Reinlich­keit zu erhalten. Dieselben müssen, namentlich wenn sie zur

Aufbewahrung von Milch benutzt werden, trocken und lustig sein und dürfen nicht als Schlafstätten benutzt werden.

In Gefäßen von Zink oder Kupfer darf die Milch nicht aufbewahrt werden oder feilgeboten, bezw. ausgemessen werden.

§ 5.

Milchviehbesitzer und Milchhändler, welche dahier Milch verkaufen wollen, sind gehalten, diesen ihren Milchverkauf noch vor Eröffnung desselben der Polizeibehörde schriftlich anzu­zeigen und haben hierbei:

a) die Milchviehbesitzer, wenn sie den Verkauf nicht in eigner Person besorgen, die damit betrauten Fa­milienangehörigen oder Dienstleute,

b) die Milchhändler die Landwirthe und Milchvieh, besitzer

zu benennen, von welchen sie die Milch beziehen.

§ 6.

Der Milchverkauf im Bezirk der Stadt Gießen unter­liegt der Beaufsichtigung durch die Polizeibehörde. Die Handhabung der polizeilichen Milchcontrole besteht unter Anderem:

a) in der die Besichtigung und Ermittelung des specift. schen Gewichts durch die Polizeibeamten umfassenden Vorprüfung,

b) in der Prüfung der Milch durch die von der Poli- zeibehörde bestellten Sachverständigen.

§ 7.

Bei der Vorprüfung der Milch durch die Polizeibeamten ist das Lactodensimeter von Quevenne mit zugehörigen Re- ductionstabellen und Thermometer zu benutzen und sind ge­nannte Jnstrümente amtlich auf ihre Richtigkeit zu prüfen, bevor sie in Gebrauch genommen werden. Der Polizeibehörde bleibt es Vorbehalten, nach sachverständigem Gutachten auch andere zweckmäßige Instrumente in Anwendung zu bringen.

§ 8.

Das spec. Gewicht der Milch (ganzer Milch) soll bei einer Temperatur von 15 o 0. zwischen 1,029 und 1,033 liegen. Die Milch (ganze Milch) soll außerdem mindestens 2,8% Fett besitzen. Bei abgerahmter Milch wird bei 15° C. ein specifisches Gewicht von 1,033 vorausgesetzt.

§ 9.

Milch (ganze Milch), welche bei der Vorprüfung durch die Polizeibeamten bei 15° C. unter 1,027 zieht, wird als gewäffert betrachtet, vom Verkehr ausgeschlossen und mit Be­schlag belegt. Von derjenigen Milch (ganze Milch), welche

bei der Vorprüfung nur von 1,027 bis 1,029, ober über 1,033 bei 15° C. zieht, ist von dem controtirenben Polizei­beamten eine geeignet große Probe (% Liter) zu erheben, in eine reine trockene Flasche zu füllen, zu versiegeln und mit genauer Angabe des Verkäufers, des Datums der Ent­nahme, des Temperaturgrades der Milch bei der Vorprüfung und des gefundenen, bezw. nach den Reductionstabellen um­gerechneten specifischen Gewichtes auf dem Dienstwege an den Sachverständigen sofort abzugeben. Jngleichen sollen in der oben vorgeschriebenen Weise erhobene Proben von der in der Stadt feilgebotenen, bezw. zum Verkauf gelangenden abgerahmten Milch zur Prüfung an den Experten abge- geben werden, wenn dieselbe bei Vorprüfung ein specifisches Gewicht von unter 1,033 zeigt.

§ io.

Der Sachverständige hat alsbald nach Eingang der Proben von Milch (ganze Milch):

a) eine Bestimmung der Temperatur vorzunehmen, b) nach sorgfältiger Durchmischung der Milch das spe- cifische Gewicht festzustellen,

c) den Fettgehalt zu ermitteln,

d) falls die unter b und c genannten Bestimmungen die ausreichenden Anhaltspunkte zur Beurtheilung der Milch nicht ergeben haben, eine Probe derselben zum Aßrahmen während 24 Stunden hinzuzustellen, darauf vollständig abzurahmen und hiernach wieder auf ihr specifisches Gewicht bei 15° C. zu prüfen. Bei Proben von abgerahmter Milch wird nur das unter d beschriebene Verfahren eingehalten.

§ 11.

Der Sachverständige hat:

1. als gewässert zu bezeichnen:

a) ganze Milch, deren specifisches Gewicht unter 1,027 liegt,

b) ganze Milch, deren specifisches Gewicht über 1,027 liegt, nach 24stündigem Stehen und darauf erfolg­tem Abrahmen jedoch unter 1,033 liegt,

c) abgerahmte Milch, deren specifisches Gewicht nach 24stündigem Stehen und darauf erfolgtem Abrahmen unter 1,033 liegt,

2. als entrahmt zu bezeichnen:

ganze Milch, deren Fettgehalt weniger als 2,8 % beträgt.

Feuilleton.

Und vergieb uns unsere Schuld!

Erzählung von Erich zu Schirfeld.

(Nachdruck verboten.)

Ein grauer, trüber Tag. Spät erst wich die Nacht dem zögernden Morgen und mit mattem Schein schimmerte roth- gelb das Frühlicht im fernen Ost. Das war der letzte Sonntag im November, der Tag der Tobten. Ein dichter Wolkenschleier bedeckte .der Sonne sonst so strahlendes An­gesicht, der Himmel hüllte sich in ein undurchsichtiges, graues Gen^gnd und ein feiner Regen sprühte, gejagt vom hohl brausenden Westwind, über die öden Fluren. Das war der ernste Tag, geweiht Denen, die einst waren und nicht mehr sind, geweiht der stillen Trauer um den Verlust unserer Lieben, die uns verlassen mußten, da wirs am wenigsten gedacht. Stumm und ernst ziehen sie hinaus vor das Thor zu der Stätte, wo die dunklen Cypressen ragen und mahnend empor zeigen zu dem Himmel, der heute trauert mit den Trauernden. Zwischen den weißleuchtenden Kreuzen wandeln die schwarzen Gestalten der Zurückgebliebenen und legen der Liebe Spenden auf die Gräber der Ihrigen. Im stillen Gebet weilen sie an der Stätte des Friedens und ihre Thränen fallen heiß und schwer in das erstorbene Gras, Thränen der Liebe. Sie durchdringen die kalte Erde mit ihrer Gluth, sie durchdringen den morschen Sarg und geben Denen, die dort unten schlummern, Kunde, daß sie nicht ver­gessen sind von ihren Theuren. In dem entlaubten Gezweig der Trauerweiden singt der Wind einen Hymnus des Todes, heimlich raunt und flüsterts im vertrockneten Blattwerk ver­dorrter Kränze und krächzend zieht hoch in den Lüsten der Raben hungriger Schwarm über das Todtenfeld dem nahen Walde zu. Hunderte gehen, Hunderte kommen, Stunde um Stunde verrinnt und immer dasselbe Bild. Will der Tag kein Ende nehmen, dieser traurige, thränenreiche Tag? Die Stunden des Mittags sind längst vorüber, des Tages Licht wandelt sich zur Dämmerung, langsam, langsam, doch

unabwendbar. Aus der Grabcapelle, deren Kuppelbau mit dem goldschimmernden Kreuz sich dunkel abhebt am bleigrauen Himmel, tönt leises Orgelspiel.

Der Schein des großen Kronleuchters bringt durch die bunten Scheiben der hohen Bogenfenster hinaus in das Zwie­licht des sterbenden Tages und verschwimmt kraftlos im wallenden Abendnebel. Jetzt hallt der Trauergesang der Andächtigen durch die Stille, ernst und schwer. Alle die Besucher des Kirchhofs sind hineingepilgert in den Tempel des Schmerzes, ihre Seelen zu erheben und Trost zu em­pfangen durch die Worte des Glaubens, der Liebe, der Hoffnung.

Nur einer ist draußen geblieben, gibt es für ihn keinen Trost, keine Liebe, kein Hoffen?

An einem wohlgepflegten Grabe sitzt er auf der grün gestrichenen Bank, lange, regungslos. Sein Blick haftet am üppig wuchernden Epheu und auf dem weißen Kreuz, das den Namen der treuen, ach, und so heiß geliebten Gefährtin seines Lebens trägt, die nun schon mehr als zwei Jahre in kühler (5fbe ruht. Die gebleichten Locken seines Haares zer­zaust der Wind, er achtet nicht darauf. Der feine Regen hat ihn durchnäßt bis auf die Haut, er bemerkt es kaum. Aber als der Klang der Orgel sein Ohr trifft, da zuckt er zusammen und blickt empor.O," murmelte er,ihr habt es gut und euer Opfer ist Gott angenehm. Ihr wandelt zwischen den Gräbern und der Segen der Euren steigt aus ihnen empor, euch zu umgeben, euch zu geleiten durch den Rest eurer Tage. Aber ich, aber ich! Könnt ich den Fluch der Schuld von meiner Seele wälzen, könnt ich zurückblicken auf die Zeit der Noth mit ruhigem Gewissen, wie ihr, ich wollte jauchzen und Gott loben und danken immer und immer."

Ja, ihr, die ihr hinausgeht mit euren Kränzen, die ihr weint und klagt um eure Lieben im namenlosen Schmerz, ihr tragt leicht, was ein unabwendbares Geschick auferlegt, ihr seid getröstet weil ihr gethan habt, was ihr vermochtet, eure Seelen sind nicht belastet von der Schuld, die jener mit sich herumschleppt Tag für Tag, bis auch ihn der Tod davon erlösen wird.

Wie war es doch? Die Leute erzählen es noch heute, und als es geschah, gab es nur dies eine Thema. Jetzt freilich erinnert man sich der Sache kaum noch, es ist Gras darüber gewachsen und nur am Todtenfeste, wenn man hinaus­zieht zum Friedhose und den Mann am Grabe seiner Frau so vergrämt, so theilnahmlos für die Außenwelt sitzen sieht, dann wird wohl die Erinnerung wieder lebendig, die Er­innerung, die mit ihm vom Lager sich erhebt und doch mit ihm nicht schlafen geht.

Er war Arzt. In einem der am dichtesten bevölkerten Viertel der großen Stadt übte er seine Praxis. Er erfreute sich allgemeiner Beliebtheit, weniger seiner Erfolge wegen als wegen der Menschenfreundlichkeit und der Unermüdlich­keit, welche er namentlich dem weniger wohlhabenden Theile seiner Mitbürger angedeihen ließ. Ihm war keine Stunde zu spät, kein Weg zu weit. Er war nicht nur dem Körper ein Arzt, sondern auch den bekümmerten Seelen, die er auf- zurichten und zu ermuthigen suchte, wo er konnte, und öfter als einmal hatte er die Noth einer vom Schicksal hart be­drängten Familie durch aufopfernde Mildthätigkeit besiegt. Und doch hatte auch dieser Mann einen Fehler, einen für den Arzt sehr bedenklichen Fehler, er war zerstreut. Sein leicht erregbares Blut beeinträchtigte die Festigkeit der Gedanken, die durch die unbedeutendsten Vorkommnisse von ihrer Bahn gelenkt werden konnten. Obwohl er genau wußte, was er zu thun hatte, vergaß er doch leicht selbst wichtige Dinge, denn er war bei seinen Patienten meist mehr mit dem Ge- müth als mit dem Verstände thätig.

Dieser Schwäche war er sich wohl bewußt und kämpfte mit aller Energie gegen sie an. Aber wenn er sie über­wunden zu haben glaubte, so überzeugte ihn bald irgend ein neues Vorkommniß von der Erfolglosigkeit dieses Kampfes. Er litt schwer unter dem Eindruck, den dieser Umstand so­wohl auf feine Collegen wie auch auf seine Patienten natur­gemäß machte. Erstere behandelten ihn mit rücksichtsvollem Mitleid, letztere wurden mißtrauisch und wandten sich mehr und mehr jüngeren Kräften zu.

(Fortsetzung folgt.)