Ausgabe 
1.8.1891
 
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antrage an. Nachdem das C analisation spr o ject der Stadt Gießen dem Oberbaurath Lindle in Frankfurt zur Begutachtung vorgelegt worden, hat derselbe die Stadt er­sucht, ihm allenfalls noch zu stellende Fragen in Bezug auf i)ie Canalisation zu unterbreiten. Es soll nach Vorlage der Baudeputation nun noch über die Beibehaltung, bezw. Ent­fernung des Stadtringgrabens, die Einführung der Fäcalien in die Canalisation, die Grundwasserversenkung, die Kosten einer Einführung der Fäcalien nach Vollendung der Canali­sation u. s. w. Auskunft erbeten werden. Die zur Her­stellung von Bauveränderungen und Herstellungen im Gebäude der Realschule erforderlichen Kosten im Betrage von 5500 Mk. sollen ins nächste Budget eingestellt, die nöthigsten Arbeiten aber noch während der Herbstserien vorgenommen werden. Das Curatorium der höheren und erweiterten Mädchenschule hat Vorlage über verschiedene Herstellungs- arbeiten am Schulhause gemacht. Es sind dies Anlage^ einer Gebüschreihe hinter dem Spalier entlang der Schillerstraße, Verbesserung des Bodens an dem bei Ertheilung des botani­schen Unterrichts benutzten Gartenstück, Anlage eines Hydranten im Hofe der Mädchenschule, Ausbesserung des Zaunes nach dem Schoorgraben hin, Verlegung des Ventilbrunnens. Zur Vornahme dieser Arbeiten wird Genehmigung ertheilt und die auf 1366 Mk. veranschlagten Kosten bewilligt. Für die vom 4. bis 11. October d. I. dahier in Steins Garten stattfindende Oberhessische Obstansstellung werden, auf Gesuch des Vorstandes des Oberhessischen Obstbauvereins 150 Mk. zu Ehrenpreisen bewilligt. Dem ferneren Gesuche um Ueberlassung von Fichtenstämmchen zur Ausschmückung des Ausstellungsplatzes wird stattgegeben, dagegen betreffs des Gesuches um Errichtung einer Halle für in der Obstwirth- schaft im Gebrauche befindliche Maschinen und Geräthe beschlossen, 100 Mk. zur Errichtung der Halle beizutragen, "sofern die Kosten nicht ganz oder theilweise durch die Ein- mahmen gedeckt werden.

Maturitätsprüfungen. Bei der Maturitätsprüfung für Externe, die vom 28.30. d. M. am hiesigen Gymna­sium unter dem Vorsitz des Herrn Geheimraths Prof. Dr. Schiller abgehalten wurde, bestanden von fünf jungen Leuten drei.

Mufik-Jnspection. Gestern Morgen erfolgte die Jn- spection der Regimentsmusik und Spielleute des hiesigen Re­giments durch den Königl. Preuß. Armee-Musik-Jnspicienten und Lehrer an der Hochschule für Musik, Herrn Roßberg aus Berlin. Die Aufstellung, wie selbige zum großen Zapfenstreich beim Kaisermanöver stattfindet, wurde eingehend erläutert und markirend ausgesührt. Der Armee-Musik-Jn- spicient Roßberg sprach sich speciell lobend über die vorzüg­liche Verfassung unserer Regimentsmusik aus.

Besuch des akademischen Forstinstituts. Das hiesige akademische Forstinstitut hat vorgesternund zwar bereits zum dritten Male den Besuch der jungen eng­lischen Forstleute empfangen, welche sich zum Staats­dienst in Britisch-Ostindien vorbereiten. Dieselben machen seit einigen Jahren ihre Studien an der technischen Hochschule zu Coopers Hill bei London, wo Professor Schlich, ein ge­borener Hesse und Schüler der hiesigen Universität, das Forst­fach vertritt, nachdem er viele Jahre hindurch als Forst­beamter, zuletzt als Chef der staatlichen Forstverwaltung in Ostindien, gestanden. Zu ihrer practischen Ausbildung pflegen die Zöglinge der englischen Forstlehranstall nach bestandenem Examen einige Monate lang die größeren Waldgebiete Deutsch­lands, Frankreichs und der Schweiz zu bereisen- und zwar unter der Führung des Herrn Dr. Brandts zu Bonn, früheren General-Forstinspectors von Britisch-Jndien. Dieser Herr kam vorgestern in Begleitung von neun jungen Engländern hier an und besichtigte mit denselben zunächst die Samm­lungen des Forstinstituts im Universitätsgebäude, dann den akademischen Forstgarten und verschiedene Versuchsstationen im Schiffenberger Walde. Beide hiesigen Professoren der Forst­wissenschaft, sowie mehrere Studirende dieses Faches gaben den Fremden dabei das Geleite. Ein gemeinschaftliches Mahl im Forstgarten und die obligaten Toaste, theils in englischer, theils deutscher Sprache ausgebracht, trugen das ihrige dazu bei, die schon seit Jahren bestehenden freundschaftlichen Be­ziehungen zwischen der englischen Forstschule und dem ältesten Universitäts-Forstinstitute Deutschlands zu erneuern und zu bekräftigen. Dem letzteren können die wiederholten Besuche der englischen Fachgenossen nur zur Ehre gereichen.

Oberhessischer Obftbauverein. Am Mittwoch tagten Hierselbst im Hotel Kühne eine Anzahl Herren aus der ganzen Provinz unter Anwesenheit des Herrn Landes - Oeconomie- Raths Müller aus Darmstadt als Vertreter der Regierung, fowie des Herrn Grafen zu Laubach (Erlaucht) als Prä­sident des landwirthschastlichen Vereins der Provinz Ober­hessen, behufs Gründung bezw. Umwandlung des Wetterauer Obstbauvereins in einenOberhessischen Obstbau­verein", welcher alle Kreise der Provinz Oberhessen um­fassen soll. Ein diesbezüglicher Antrag des seitherigen Vor­standes desWetterauer Obstbauvereins", welcher sein gesammtes Vermögen dem neuen Verein zur Verfügung ge­stellt hat, wurde zum Beschluß erhoben, so daß der neue Verein nun tatsächlich existirt. Die Statuten desselben waren entworfen und wurden einer gründlichen Berathnng unterzogen. Dieselben sollen einer demnächst einzuberufenden Generalversammlung zur Genehmigung unterbreitet werden und wird in dieser Versammlung auch der Vorstand des Vereins erwählt werden. Es wurde ferner beschlossen, in diesem Herbste (Mitte October) eine Obstausstellung in Gießen abzuhalten. Als Ausstellungslocal wurde Steins Garten be­stimmt. In dankenswerther Weise hat der hiesige Stadtvorstand in seiner gestrigen Sitzung beschlossen, die Summe von 150 Mk. zu Prämien zu bewilligen, sowie die nöthigen Fichtenbäume zur Ausschmückung der Ausstellungsräume aus dem Stadt­walde abzugeben, wie auch einen Beitrag von 100 Mk. zur Erbauung einer Halle zur Verfügung zu stellen, falls die Kosten der Ausstellung durch die erzielten Einnahmen nicht

gedeckt werden. Hoffentlich wird die Ausstellung recht zahl­reich beschickt werden und machen wir Obstzüchter auf die namhaften Preise, welche dem Verein bis jetzt zur Verfügung stehen, aufmerksam. Wir werden demnächst eingehender auf die Angelegenheit zurückkommen.

Der Vorstand der land- und forstwirthschastlichen Berufsgenosienschaft für das Großherzogthum Hessen besteht aus folgenden Herren: 1) Großh. Regierungsrath Nover in Darmstadt, Vorsitzender- 2) Großh. Geheimer Ober­forstrath Milbrand in Darmstadt, Stellvertreter des Vor­sitzenden und Vorstandsmitglied - 3) Gutsbesitzer Johannes Lutz V. von Lengfeld - 4) Gutsbesitzer Sch lenke vom Hardthof bei Gießen- 5). Gutsbesitzer Anton Schmitt II. von Bretzenheim - 6) Großh. Bürgermeister Wo lz von Seligenstadt. Stellvertreter des Vorstandes sind: 1) Guts­besitzer Johannes Strohm in Offstein- 2) Großh. Ober­förster Kraus in Ober-Ramstadt.

Pfungstädter Bier in London. Die Bierbrauerei Jul. Hildebrandt in Pfungstadt ist, nachdem sie fast in allen größeren Städten Deutschlands Filialen errichtet hat, mit ihrem weithin bekannten gute Getränke nun auch bis nach England vorgedrungen. Die genannte Brauerei hat in der zur Zeit in London stattfindenden deutschen Ausstellung eben­falls einen Bierausschank eröffnet, dem von Seiten unserer Landsleute in der britischen Hauptstadt recht wacker zuge­sprochen wird.

f Lich, 30. Juli. Dem hiesigen zweiten Stistsgeistlichen, Herrn Pfarrer Klingelhöffer, ist die erledigte erste Stiftsstelle mit dem AmtstitelStiftsdechant" durch Aller­höchstes Decret übertragen worden.

t Lich, 30. Juli. Die hiesige Stadt hat durch eine Commission auf dem Biebesheimer Bullenmarkt zwei Zucht- thiere reiner Simmenthaler Rasse ankausen lassen. Ebenso werden durch Vermittelung des landwirthschastlichen Bezirks­vereins Gießen zwei Ziegenböcke aus Appenzell zum betreffen­den Dienst für die hiesige Gemeinde bezogen.

t Arnsburg, 30. Juli. Ungeachtet des diesjährigen un­günstigen Wetters wird die hiesige altehrwürdige Klosterabtei, ausgestattet mit den herrlichsten Naturreizen, fortwährend von einer großen Anzahl Touristen besucht. Namentlich ist dieselbe für das Gießener Publikum ein beliebter Ausflugsort geworden.

K. Stockheim, 28. Juli. Auf der heute hier statt­gefundenen Generalversammlung der Actien-Zuckerfabrik Stockheim wurde die den Actionären zu bewilligende Divi­dende auf 7% festgesetzt. An die Stelle des verstorbenen Aufsichtsrathsmitglieds, Herrn Bürgermeister May von Stock­heim, ist Herr Pachter Güngerich von Hof Engelthal er­wählt worden.

-r. Büdingen, 31. Juli. Von morgen ab wird der Amts­tag bei dem hiesigen Amtsgerichte Donnerstags abge­halten (seither Freitags). Diese Einrichtung ist getroffen worden zur Bequemlichkeit des Publikums, indem als Amts- bezw. Kassentag bei dem Kreisamte und der Sparkasse dahier i ebenfalls der Donnerstag bestimmt ist.

Vilbel, 29. Juli. Heute wurde das neu erbaute Mathilden st istsgebäude dahier seitens der Bau-Com- mission an den Verwaltungsrath feierlich übergeben. Das Gebäude, welches einen in jeder Beziehung gut gewählten Standpunkt hat, ist eine Zierde unserer Stadt und in allen Theilen musterhaft ausgefallen.

Darmstadt, 30. Juli. In der Hermannstraße kommt ein neues Dienstgebäude für die Landesversiche­rungs-Anstalt der Jnvaliditäts- und Altersversicherung, deren Geschäfte letzthin einen wesentlich erweiterten Umfang angenommen haben, zur Errichtung. Der Bau ist laut ,,D. Ztg." von Herrn Architect Döring entworfen, der auch die Ausführung leitet.

A Mainz, 30. Juli. Der A e l t e st e n r a t h der hiesigen deutsch-katholischen Gemeinde hat beschlossen, anläßlich der Ausstellung des Trierer h. Rocks den bekannten Brief, welchen der zum Deutschkatholicismus übergetretene Pfarrer Ronge im Jahre 1844 an den Bischof Arnoldi von Trier gerichtet hat, mit einem beleuchtenden Anhang als Flugblatt massenweise verbreiten zu lassen. Zu diesem Behufe hat sich der Aeltestenrath an die freireligiösen Gemeinden des süd­westdeutschen Verbandes gewandt und um Sammlung möglichst großer Beträge zur Deckung der Kosten für das gratis zu vertheilende Flugblatt gebeten. DieHeilsarmee" sucht gegenwärtig in unserer Stadt für ihre Idee Propaganda zu machen. In den Wirthshäusern und Cafes läßt sie durch Werber und Werberinnen einenKriegsrus" massenhaft ver­breiten, in welchem zum Beitritt aufgefordert wird. Meistens ernten die mit theatralischem Pomp austretenden Werber indeß nur Spott, denn dem Mainzer Volkscharakter wider­spricht zu sehr eine derartige Propaganda.

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Verkehr, Land« rind Volkswirthschaft.

Frankfurt, 30. Juli. Der gestrige Markt im städtischen Viehhof war befahren mit 280 Kälbern und 226 Schweinen. Die Umsatzpreise waren bei Kälbern erster Sorte 70 bis 73 Pfg., zweiter Sorte 60 bis 63 Pfg., bei Schweinen erster Sorte 58 bis 60 Pfg., zweiter Sorte 55 bis 57 Pfg. per Pfund. Am Dienstag waren 90 Schweine auf dem Markt gestanden. Von Hornvieh waren am verflossenen Montag nahe an 100 Stück unverkauft geblieben.

rtirchliche Anzeigen -er Stadt Giefzen.

Evangelische Gemeinde. Gottesdienst.

10. Sonntag nach Trinitatis, 2. August:

Vormittags 73/4 Uhr: Pfarrer Schlosser.

Vormittags 9Va Uhr: Pfarrer Dingeldey.

Kinderkirche Vormittags 11 Uhr: Pfarrer Schlosser.

Christenlehre für die confirmirten Mädchen Nachmittags 3 Uhr in der Stadtktrche. Pfarrer Schlosser.

Die Pfarrgefchäfte in der Woche vom 2. bis 8. August besorgt Pfarrer Dingeldey.

Katholische Gemeinde.

12. Sonntag nach Pfingsten, 2. August:

Samstag: Nachmittags um 4 Uhr und Abends um V28U$r Gelegenheit zur hl. Beichte.

Sonntag: Morgens von 3/46 Ubr an Gelegenheit zur hl. Beichte p um 6 Uhr erste hl. Messe; um 7,8 Uhr Militärgottesdienst mit Predigt; um 3/410 Uhr Hochamt mit Predigt. Nachmittags um Vr3 Uhr Andacht.

Gottesdienst in der Synagoge.

Samstag den 1. August:

Vorabend 7 Uhr, Morgens 8o° Uhr, Nachmittags 400 Uhr, Sabbathausgang 830 Uhr.

Eingesandt.

Gietzeir, 31. Juli.

Aus einer in Nr. 173 Ihres geschätzten Blattes erschienenen Annonce der Großh. Handelskammer ist zu entnehmen, daß an Sonn- und Festtagen Gehilfen rc. für die Folge nicht länger als 5 Stunden beschäftigt werden dürfen. Wir glauben jedoch, daß das Gesagte nicht genügt, die Handels- und Gewerbetreibenden über die Bestimmungen des demnächst in Kraft tretenden Gesetzes ge­nügend aufzuklären und gestatten uns, hierüber noch Einiges zu bemerken.

Der von Großh. Handelskammer erwähnte § 105b des Arbeiter­schutzgesetzes vom 1. Juni a. c. lautet, soweit derselbe hier in Be­tracht kommt:

Im Handelsgewerbe dürfen Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter am ersten Weihnachts-, Oster- und Pfingsttage überhaupt nicht, im Uebrigen an Sonn- und Festtagen nicht länger als 5 Stunden beschäftigt werden. Durch statutarische Bestimmung einer Ge­meinde oder eines weiteren Communalverbandes ($ 142) kann diese Beschäftigung für alle oder einzelne Zweige des Handels­gewerbes auf kürzere Zeit eingeschränkt oder ganz untersagt werden. Für die letzten vier Wochen vor Weihnachten, sowie für einzelne Sonn- und Festtage, an welchen örtliche Verhältnisse einen erweiterten Geschäftsverkehr erforderlich machen, kann die Polizeibehörde eine Vermehrung der Stunden, während welcher die Beschäftigung stattfinden darf, bis auf 10 Stunden zulassen. Die Stunden, während welcher die Beschäftigung stattfinden darf, werden unter Berücksichtigung der für den öffentlichen Gottesdienst bestimmten Zeit, sofern die Beschäftigungszeit durch statutarische Bestimmungen eingeschränkt worden ist, durch letztere, im Uebrigen von der Polizeibehörde festgestellt. Die Feststellung kann für verschiedene Zweige des Handelsgewerbes verschieden erfolgen."

Dieser Paragraph bezieht sich lediglich, wie wir sehen, auf die Gehülfen u. s. w., im Eingang oben erwähnten Gesetzes heißt es jedoch:

Art. 1.

Hinter § 41 der Gewerbeordnung wird eingeschaltet:

8 41a.

Soweit nach den Befttmmungen dcr §§ 105b bis 105h Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter im Handels werbe an Sonn- und Festtagen nicht beschäftigt werden dürfen, darf in offenen Verkaufsstellen ein Gewerbebetrieb an diesen Tagen nicht stattfinden,"

d. h. also, daß die Inhaber von Verkaufsgeschäften ebenfalls gesetzlich angehalten sind, dre vorgeschrtebene Stundenzahl einzuhalten, mit anderen Worten: das Geschäft nach Ablauf ersterer zu schließen.

Nun werden wir zu der Frage Stellung nehmen müssen: Welche Zeit eignet sich am vortheilhaftesten dazu, die Läden offen zu halten?"

Man wird nicht fehl gehen, wenn man die Vormittagsstunden hierzu bestimmt (und zwar etwa von 9 Uhr Vormittags bis 2 Uhr Nachmittags), denn sämmtltche Bedürfnisse in Bezug auf Victualien muß jede Hausfrau wohl oder übel vor Tisch sich besorgen. Die Luxusartikel werden doch fast ausnahmslos an Wochentagen beschafft, wovon die gähnende Leere dieser Verkaufsräume des Sonntags beredtes Zeugniß gibt. Auch der Landbewohner, der in den meisten Fällen schon morgens in der Stadt eintrifft, wird seine Geschäfte in diesen Stunden abwickeln.

Wenn nun über diesen Punkt Meinungsverschiedenheiten ent­stehen könnten, so weisen wir darauf hin, daß uns die Inhaber der Eisenwaarengeschäfte hierin bahnbrechend vorangingen. (Colonial- waaren rc. kommen durch Errichtung der vielen Eonsumvereine, beinahe nicht mehr in Betracht). Außerdem wird Jeder wissen: die Arbeitslust in den Frühftunden ist reger als in denjenigen des Nachmittags und dann will der Geschäftsinhaber doch wohl seiner Familie richtiger den Nachmittag ungestört widmen, da die häuslichen Arbeiten am Vormittag der Hausfrau doch keine sonntägliche Ruhe zukommen lassen.

Noch könnte ein Einwurf gemacht werden und zwar in Bezug auf die kirchliche Sonntagsfeier. Doch auch dafür hat das Gesetz im 8 105c gesorgt und den Gewerbetreibenden vorgeschrieben: Arbeitern, welche unumgängliche (in Abs. 3 und 4 näher bezeichnete) Leistungen des Sonntags oorzunehmen haben, sofern diese länger als 3 Stunden dauern oder die Arbeiter am Besuche des Gottes­dienstes hindern, entweder an jedem dritten Sonntag volle 36 Stunden oder an jedem zweiten Sonntag mindestens in der Zeit von 6 Uhr Morgens bis 6 Uhr Abends von der Arbeit frei zu lassen." Dies wäre auch auf den kaufmännischen Betrieb zu übertragen; außerdem ist uns an hiesigem Platze die Gelegenheit geboten, bis 9 Uhr Vor­mittags den Gottesdienst besucht haben zu können.

Wir glauben im Sinne Aller zu handeln, wenn wir behufs Eingabe an die Großh. Handelskammer, sowie Großh. Polizeiamt, in den nächsten Tagen Listen circullren lassen, worin wir für die

Sonntagsruhe in den Nachmittagsstunden

petitioniren und bitten heute schon jeden Handels- und Gewerbe­treibenden, unsere Sache durch Unterschrift zu fördern.

Für Naturfreunde sei auf einen herrlichen Spaziergang auf­merksam gemacht, welcher von Gießen aus nach der Haltestelle Großen- Linden durch den Wald führt. Man verläßt die Frankfurter Straße zwischen Gießen und Klein-Linden vor dem Viaduct, hält sich stets links an der Bahn und gelangt auf hübschem Pfad durch Wald und Wiesen zur Haltestelle. Bei derselben winkt uns ein freundliches Wirthshauszur Linde", dessen Besitzer es sich hat angelegen sein lassen, durch Neu-Anlagen rc. den müden Wanderer nach jeder Hin­sicht hin zufrieden zu stellen. Durch seine einsame und zugleich anmuthige Lage mit schöner Aussicht bietet es Gelegenheit, auch Gesellschaften ungestört einen vergnügten Nachmittag und durch Anhalten von drei Abendzügen nebenan eine bequeme Rückfahrt zu schaffen. -s.

Amtliche Prüfung der Lichtstärke des Leuchtgases.

Vorschriftsmäßige Lichtstärke bei 150 Liter stündlichem Gas­verbrauch 13 bis 15 deutsche Vereins-Paraffinkerzen.

Monat Juli 1891: 1372 Kerzen.

Buchner.

Temperatur der Lahn und Lust

gemessen am 31. Juli, Vormittags zwischen 11 und 12 Uhr:

Wasser 13V2, Luft 13V2 Grad Reaumur.

L. Chr. Rübsamen Wwe.