Ausgabe 
1.5.1891
 
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Nr. 100

Freitag den 1. Mai

1891

Gießener Anzeiger

Kenerat-Unzeiger

Amts- tmb Anzeigeblatt für den Areis Gieren.

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chratisöeikage: Gießener Jamilienökatter

Ivniihmt dorr Anzeigen zu der Nachmittag- für den folgenden Lag erscheinenden Nummer bi- vorm. 10 Uhr.

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Die Gießener KsMittenSttit-r «nden dem Anzeiger ---chentlich dreimal beigelegt.

Der

Mrßrner Anzeiger erscheint täglich, att Ausnahme de- Montags.

Alle Annoncen-Kurcaux des In- und Auslandes nehm« Anzeigen für denGießener Anzeiger" entgegen, ii t 11 i ii ........ ...............

Thril.

Bekanntmachung,

die Rachsuchung der Berechtigung zum einjährig freiwMgen Dienst auf Grund von Schulzeugniffen betreffend.

Diejenigen jungen Leute, welche auf Grund ihrer Schulzeugnisse die Berechtigung zum einjährig freiwMgen Dienst nachsuchen wollen, werden hierdurch auf die nachfolgen­den, bei Anbringung der Gesuche zu beachtenden Vorschriften mit dem Ansügen aufmerksam gemacht, daß hiernach unvoll­ständige Gesuche ohne Weiteres zurückgegeben werden.

1) Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs- Lommission nur dann einzureichen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum Hessen gestel­lungspflichtig ist, d. h. seinen dauernden Aufenthaltsort hat.

2) Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst darf nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr und muß spätestens bis zum 1. Februar des Jahres «achgesucht werden, in welchem der sich Meldende das 20. Lebensjahr vollendet.

Der Nachweis der Berechtigung zum ein­jährigen Dienst ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April desselben Jahres zu erbringen.

3) Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein und ist hierzu ein Bogen in Actenformat (nicht Briefpapier) zu verwenden. Auch erscheint es zweck­dienlich, wenn die nähere Adresse angegeben wird.

4) Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen:

a) Geburtszeugniß;

b) ein Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung über Bereit­willigkeit den FreiwMgen während einer ein­jährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten, sowie die Kosten für Wohnung und Unterhalt zu übernehmen. Die Fähigkeit hierzu ist obrig­keitlich zu bescheinigen;

e) ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Real­gymnasien, Ober-Realschulen, Progymnasien, Real­schulen, Realprogymnasien, höheren Bürgerschulen und den sonstigen militärberechtigten Lehranstalten) durch den Director der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizei-Obrigkeit ober ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist;

d) das Schulzeugniß.

Sodann wird noch besonders bemerkt:

Zu pos. b: daß in dem Einwilligungs-Attest die Unter­schrift des Vaters oder Vormundes beglaubigt sein muß.

Zu pos. d: daß die Schulzeugnisse, mit Ausnahme der Reifezeugniffe für die Universität und die derselben gleichgestellten Hochschulen und Reifezeugniffe für die Prima der Gymnasien, Realgymnasien und Ober-Realschulen, fkmmtlich nach dem Schema 18 zur Wehr-Ordnung vom, 22. November 1888 Reg. - Bl. Nr. 5 von 1889 ausgestellt sein müssen.

Im Uebrigen wird auf die Bestimmungen der §§ 88, 39, 90, 93 und 94 der angeführten Wehr-Ordnung verwiesen.

Großh. Prüfungs - Commission für einjährig Freiwillige zu Darmstadt.

Der Vorsitzende:

Dr. Zeller.

Deutsches Reich.

Berlin, 28. April. Das Beileidstelegramm, das Fürst Bismarck an die Moltke'sche Familie richtete, hat fol­genden Wortlaut:Mit tiefer Betrübniß erhalte ich Ihre telegraphische Mittheilung von dem unersetzlichen Verlust, welchen unser Vaterland erlitten hat. Ich empfinde den­selben besonders schmerzlich, nachdem es mir vergönnt ge­wesen ist, Jahrzehnte hindurch mich nicht nur an der ruhm­reichen Mitwirkung des Feldmarschalls im Dienst zu er­freuen, sondern auch an seiner stets gleichen Liebenswürdig­keit bei den nahe befreundeten Beziehungen, in denen ich mit ihm zu stehen die Ehre hatte, v. Bismarck."

Deutscher Reichstag.

HO. Plenarsitzung. Mittwoch, 29. April 1891.

Die zweite Beratbung des Zuckersteueraesetzes wird bei den Uebergangs- und Schlußbestimmungen fortgesetzt.

Die Regierungsvorlage scklägt eine offene Pi ämte während der drei Jahre vom 1. August 1892 bis zum 31. Juli 1895 vor von

1 Mk. für Rohzucker, von 1.75 Mk. für Candis und Zucker in Broden ?c. und von 1.40 Mk. für alle übrigen harten Zucker.

Abg. Graf zu Stolberg-Wernigerode (cons.) begründet den von ihm gemeinschaftlich mit dem Abg. Hultzsch etngebrachten Antrag auf Gewährung einer Prämie vom 1. August 1892 bis 31. Juli 1896 von 1.50 Mk., 2.25 Mk. und 1.90 Mk. und vom 1. August 1896 bis 31. Juli 1900 von 1 Mk., 1.75 Mk. und 1.40 Mk. aus 100 Kilogramm. Prtnciptell ist Redner für die vom Fürsten Hatzfeldt beantragte dauernde Prämie. Jedenfalls sei etn Uebergang uothwendig, denn sonst würden die kleineren Zuckerfabriken zu Grunde gehen. Die von der Regierung vorgeschlagene Uebergangs- zeit sei zu kurz. Denjenigen seiner Freunde, welche der Vorlage rein ablehnend gegenüberstehen, gebe er zu bedenken, daß die Einnahme- bedürfntsse des Reiches schließlich doch zu einer Ersetzung der Material- durch die Consumsteuer führen dürfte und daß dann möglicherweise aus einen Uebergang ganz verzichtet werden müsse. Dann aber werde eintreten, was er vermieden zu sehen wünsche, die Vernichtung der kleinen Zuckerfabriken.

Abg. Fürst Hatzfeldt (Rp) beantragt bis auf Weiteres eine Prämie von 1.25 Mk., 2 Mk. und 1.65 Mk., ferner folgende Reso­lution:Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, in erneute Ver­handlungen mit den Zucker exporttrenden Staaten zu treten, um eine Beseitigung der Zuckerausfuhrprämien herbeizuführen und dem­entsprechend dem Reichstage einen Gesetzentwurf behufs Aushebung der Zuckerprämien vorzulegen." Die Concurrenz der anderen Zucker probucirenben Staaten sei so groß, baß bie beutsche Zuckerindustrie ohne Prämien nicht existiren könne, so lange bie übrigen Länber solche gewähren. Aber wenn wir Prämien gewähren, so müssen bieselben auch hoch genug sein, um uns concurrenzsähig zu erhalten, sonst sei es schon consequenter, bie Prämien überhaupt zu beseitigen und auf ben Export ganz zu verzichten. Hoffentlich gelinge es Der Regierung, mit ben anderen Regierungen Vereinbarungen behufs Wegfall der Prämien zu erzielen.

Abg. Dr. Witte (bst.) beantragt Streichung jederUebergangs- zeit, also sofortige Beseitigung der Prämien. Nur so werde unsere Zucker industrie gesunden. Ein Rückgang derselben sei durch die Be­seitigung der Prämien keineswegs zu befürchten; im Gegentheil, dieselbe werde einen neuen Aufschwung nehmen. Wozu Uebergangs- bestimmungen? Dieselben würden den Gesundungsprocetz nur aufhalten.

Abg. Dr. Orterer (Ctr.) beantragt gemeinsam mit dem Abg. Spahn Gewährung einer Prämie vom 1. August 1892 bis 31. Juli 1895 von 1.25 Mk., 2 Mk. und 1.65 Mk. und vom 1. August 1895 bis 31. Juli 1897 von 1 Mk., 1.75 Mk. und 1.40 Mk. Seine Freunde begrüßten einhellig in der Vorlage einen Fortschritt, einen Fortschritt, der aber nicht zu Stande kommen würde, wenn eine Uebergangszeil nicht bewilligt werden sollte. Lehne man die Über­gangszeit ab, so bleibe die Materialsteuer im bisherigen Umfange bestehen. Witte habe früher selbst erklärt, er würde einer mäßigen Prämie auf bestimmte Zeit zustimmen. Eine Uebergangszeit müsse festgestellt werden, weshalb seine Freunde auch ben Antrag bes Fürsten Hatzfeldt nicht annehmen könnten. Gehen wir mit der all- mäligen Aufhebung der Prämien voran, so werden auch die con- currtrenben Staaten biefent Beispiel folgen.

StaatssecretärFrhr. v. Maltzahn hatGrunbzuberAnnahme, baß eine Aenberung der Prämiensätze, bie sich nicht zu erheblich von ber Vorlage entfernt, für bie oerbünbeten Regierungen kein Grunb sein würbe, bie Vorlage fallen zu lassen. 25 Pfg. Prämie mehr bebeute für bas Reich ben Verzicht auf eine Jahreseinnahme von 2 Millionen. Financiell am günstigsten wäre ja der Antrag Witte, ber sich aber auch am weitesten von ber Regierungsvorlage entferne, bie auf bie Verhältnisse ber Lanbwirthfchaft Rücksicht nehmen wolle. Die Uebergangszeit werbe die Möglichkeit geben, Erfahrungen zu gewinnen; ergaben dieselben, baß wir allein mit ber völligen Be­seitigung ber Prämien nicht vorgehen könnten, so würde bann noch die Möglichkeit gegeben sein, die Gesetzgebung zu ändern. Der Antrag des Fürsten Hatzfeldt sei financiell günstiger als ber des Grasen zu Stolberg, entferne sich aber von ber Regierungsvorlage weiter als blefer, indem er eine bauernbe Prämie festsitze. Am nächsten komme ber Antrag Orterer ber Regierungsvorlage.

Abg. Ulrich (Soc.) lehnt jebe Prämie ab. Wenn bas Centrum wollte, könnte es jetzt ben Wegfall ber Prämien burchsetzen unb wenn nicht, nun so würbe wenigstens ber Reichstag nicht bie Verantwortung für bie Aufrechterhaltung ber Prämien tragen.

Abg. o. Koscielski (Pole): Für ben lanbwirthschaftlichen Osten sei jebe Vorlage unannehmbar, bie nicht die Bestimmung enthalte, baß entsprechenbe Prämien so lange gewährt werben, als bas Zucker probucirenbe Auslanb am Prämiensystem festhalte.

Abg. v. Bennigsen (natl.): Durch bie Annahme eines ber Anträge bes Gi afen Stolberg, bes Fürsten Hatzfeldt ober bes Dr. Orterer werbe ber Consumpreis herabgesetzt unb so auch ein Uebergang für bie Probuction geschaffen, ba ein ermäßigter Preis zu einer Vermehrung bes Consums führe. Es sei wünschenswerth, zu einem Abschluß zu kommen, um bie Zuckerinbustrie aus bem Stadium ber Beunruhigung zu ziehen. Das werbe burch den Antrag bes Fürsten Hatzsildt nickt erreicht, ba derselbe die Prämiebis auf Weiteres" gewähre. Er werde bem Antrag Di lerer zustimmen.

Abg. Schraber (bfr.): Durch bie Erklärung bes Staats- secretärs, baß nach vier Jahren eine weitere Verlängerung Der Prämien erwogen werben könnte, sei festgestellt, baß es der Regierung lediglich auf eine Einnahmeoermehrung ankomme. Nun könnten seine Freunde noch weniger von ihren Anträgen abgehen. Die beu'sche Zuckerinbustrie bebürfe ber Prämien nicht, um sich auf bem Welt­märkte zu behaupten. Der heutige Zeitpunkt sei für die sofortige Beseitigung ber Prämien minbestens ein ebenso günstiger als jeher andere.

Staaissecreiär Frhr. v. Maltzahn: Der Stanbpunkt ber Vorlage, ben er vertrete, sei, zur Zeit mit bem System ber Material­steuer unb ber Prämien zu brechen, es sei aber geboten, bies nicht unvermittelt unb plötzlich zu tbun. Deshalb werbe eine Uebergangs­zeit ovrgeschlagen, nach beren Ablauf ohne neuen Act ber Gesetzgebung bie Piämie von selbst wegfällt. Nach der Meinung ber Regierung könne bie Zuckerinbustrie ben W gfall der Prämien ohne Gefahr ertragen, wenn ihr ber inlänbische Markt gesichert bleibe. Wenn wiber Erwarten die Industrie erheblich zurückgehen sollte, so würde

es allerdings Pflicht von Regierung unb Volksvertretung sein, eine abermalige Inanspruchnahme ber Gesetzgebung zu erwägen.

Abg. v. Staudy (cons.) befürwortet Beibehaltung bes jetzig« Systems.

Abg. Uhben (cons.) beantragt, aus bem Anträge bes Fürst« Hatzfelbt die Wortebis auf Weiteres" zu streichen.

Die Anträge des Fürsten Hatzfeld unb Staudy, sowie bet Grafen zu Stolberg werben, letzterer in Namensabstimmung mit 228 gegen 16 Stimmen, abgelehnt. Mit 142 gegen 104 Stimme» wirb ferner ber Antrag Orterer abgelehnt. Für benfelben stimme» Centrum, Nationalliberale unb eine Minberheit ber Conservatioe» unb der Reichspartei. Abgelehnt wirb enblich bie Regierungsvorlage.

Hierauf wirb zu 8 2 zurückgegangen, welcher eine Zuckersteuer von 22 Mk. pro 100 Kilogramm vorschlägt.

Abg. Dr. Witte (bfr.) beantragt, statt 22Mk. zu setzen 16 Mk. Abgg. Gras zu Stolberg unb Dr. Orterer beantragen überein; ftimmenb einen Steuersatz von 18 Mk.

Abgg. Gras v. Hoensbroich (Ctr.) unb Gras Stolberg (cons.) stimmen für 18 Mk. in ber Voraussetzung, baß in ber brüte» Lesung eine Verstänbigung über bie Uebergangszeit zu Staube komm« werbe.

Abg. Richter (bfr.): Eine Erhöhung ber Consumsteuer do» 12 auf 16 Mk. würbe eine Mehreinnahme von 17 auf 18 Mk. eine solche von 26 Millionen ergeben. Zu einer solchen Erhöhung liege kein Anlaß vor, er stimme baher gegen 16 wie 18 Mk.

Staatssecretär v. Maltzahn bezweifelt, baß bie verbündet« Regierungen einer Herabsetzung unter 18 Mk. zustimmen werden.

Der Satz von 18 Mk. wird mit 112 gegen 108 Stimmen ab- gelehnt, ebenso ber Satz von 16 Mk., so baß eine Ziffer überhaupt nicht festgeftellt ist. Abgelehnt wirb enblich ber Zollparagraph (36 Mk. pro 100 Kilogramm).

Damit ist bie zweite Lesung bes Zuckersteuergesetzes beenbet.

Morgen 1 Uhr: Verträge, Gebrauchsmusterschutzgesetz u. A.

Netteste Nachrichten.

Wolffs telegraphisches Torrespondmz-Bureau.

Berlin, 29. April. Der Bundesrath stimmte dem Antrag bes Reichskanzlers zu, bie Einladung zur Chicagoer Weltausstellung anzunehmen, für die beutsche Abtheilung einen Reichscommiffar zu ernennen und einen erforderlichen Geldbetrag im Etat festzusetzen.

Berlin, 29. April. Abgeordnetenhaus. Bei der zweiten Berathung des Handelsetats erklärte Ministerpräsident von Caprivi, die Verwaltung bes Welsensonbs sei unmöglich festzustellen, da die Rechnungen und Quittungen alljährlich verbrannt worben seien. Eine im vorigen Frühjahr beab­sichtigte Regelung der Verwaltung sei burch die damalige Zu­nahme der welfischen Agitation in Hannover verhindert worden. Für bie nächste Session jedoch sei eine Vorlage betreffend die Regelung ber Verwaltung beabsichtigt, wodurch die Zweck­bestimmung des Fonds erweitert, die Verwaltung durchsichtig gemacht und dem Lande die Controle verschafft würde. Die Regierung werde die Grundsätze des künftigen Gesetzes schon jetzt anwenden. An der Debatte betheiligten sich die Ab­geordneten Rickert, Brüel, Richter, Heereman, Rauchhaupt und Zedlitz. Hiermit wird der Zwischenfall geschlossen. Der Handelsetat wird hierauf genehmigt. Bei dem Bergetat er­klärte Minister von Berlepsch: Da ber Strike anscheinend partiell bleiben werde, sei eine Besprechung der Arbeiterfrage nicht angezeigt, um eine Schürung derselben zu vermeiden. Daß Arbeitgeber und Arbeiter zusammen gehörten, diesen Standpunkt werde er stets vertreten. Die Erziehung der jugendlichen Bergarbeiter sei eine Hauptfrage, welcher er seine volle Aufmerksamkeit zuwende- er hoffe es allmählig zu er­reichen, daß heftige Explosionen, wie die jetzigen, vermieden würden. (Beifall). Auf eine Anfrage erklärte Minister Berlepsch ferner, er bestreite, baß burch den Kohlenverkaus ab Grube an einige Großhändler eine Vertheuerung entstehe. Fortsetzung Donnerstag 11 Uhr.

Berlin, 29. April. Zur Leichenfeier in Kreisau ist heute früh ein Extrazug mit Theilnehmern, darunter das Präsidium des Reichstags und viele Abgeordnete, vom schlesischen Bahnhofe abgegangen.

Kreisau, 29. April. Die Leiche Moltkes ist um 2 Uhr hier eingetroffen und wurde von zwölf Unteroffizieren bes KürassierregimentsGroßer Kurfürst" abwechselnd mit Infanteristen vom 38. Regiment zur Gruft getragen. An ber Haltestelle erwarteten General Levinski, Fürstbischof Kopp, sowie Vertreter der Provinzial- unb Militärbehörden den Trauerzug. Bei der Leichenparade bildeten bie Kriegervereine von Schweidnitz und des Waldenburger Kreises Spalier. Am Leichenzug beteiligte sich neben zahlreichen Deputationen auch eine beträchtliche Volksmenge, darunter Einwohner von Kreisau. An der Gruft hielt Pastor Schirs-Gräditz bie Trauerrebe. Gesang eröffnete und schloß bie Todtenfeier, welche binnen einer halben Stunde beendet war.

Esten, 29. April. Nach derRhein.-Westsälischen Ztg." beziffert sich die Zahl ber heute früh noch Aus ständigen auf 9500. Der Ausstand habe Nachmittags noch weiter nachgelaffen.