Ausgabe 
1.1.1891
 
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Donnerstag den i. Januar. Gietzenev AnzerAev. Beilage zu Nr. 1. - 1891.

Feuilleton.

Unter brr Erde.

Novelle von 3°* v. Neuß

(Nachdruck verboten.)

I.

HS war Samstag und Löhnungstag. Die birkenbepflanzte Chaussee nach Eschershausen wimmelte von Arbeitern, die von der Zeche heimkehrten. Denn die Arbeiterwohnungen um Zeche Iduna genügten längst nicht mehr, auch in den Nach» bardörfern hatte sich ein Theil angesiedelt. Lachend, schwatzend, johlend zogen sie die Straße daher- die Tasche voll Mar^ stücke, ging es sich gut am Frühlingsabend, besonders nach achtstündiger Tagesschicht.

Aber die heutige lebhastere Bewegung des Arbetter- personals entstammte keineswegs allein dem Feierabendsgesühl. Dazu war sie zu impulsiv.

Montag früh ist die Ankündigung des StrikeS bekannt, sagte der eine zum andern.Die Zettel werden sorgen am Sonntag gedruckt, mit riesengroßen Buchstaben. Ich werde sie selbst ein halbdutzendmal an die Grubengebäude an­schlagen das Frühaufstehen soll mir diesmal nichts aus- machen!"

Weiß der Commerzienrath eigentlich ld)on darum r srug der andere, desien schlichtes, sympathisches Aeußere einen wohlthuenden Gegensatz bildete zu dem verschmitzten Gesichte seines Begleiters.

Der Commerzienrath? Behüte! Das ist gerade der Hauptspaß, daß die Sache wie vom Himmel herunterfällt."

Der Contractbruch wird das Ganze verderben und die Sache im Sande verlausen lassen. Du wirst es sehen."

Unsinn! Warum es vorzeitig auf die Nase binden'? Je unvorbereiteter der Schlag trifft, desto fester und besser!" machte der erste mit unheimlichem Augenleuchten.

Ich glaube keineswegs, daß er ohne Ahnung ift," be­gann Hermann Wildhagen wieder.Er srug mich neulich ganz geschickt aus, als ich ihm aus dem Zechenhofe begegnete, und verhehlte nicht, daß ihm daran gelegen sei, Fühlung mit den Arbeirerkreisen zu unterhalten. Der Alte ist gut . ."

Wenn man in einer steinernen Villa wohnt und seine Fünszigpfennigcigarre auf seinem Balkon rauchen kann und Champagner trinkt oder Dortmunder Löwenbräu, macht sich

das Gutsein ausgezeichnet," sagte der andere hämisch.Frei­lich, der Herr Sohn ist auch dann noch ein Windhund und Spitzbube."

Hermann Wildhagen erwiderte nichts, aber er nickte zu­stimmend. Dann, die Chaussee bis nach Eschershausen hin­blickend, sagte er plötzlich lebhaft:Dort kommt die Anna mit der Trina Tienken aus Eschershausen ganz gewiß sind's die Mädel. Es sind Schulkameradinnen."

Richtig, sie sind's!"

Es wundert mich doch, daß die Anna mit dem Bauern­mädel verkehrt, sie dünkt sich doch sonst als eine Prinzessin," sagte Bernhard Kahlsen, dessen Manieren das Stadtkind verriethen.

Das ist's gerade, was mir an der Anna gefällt," er­widerte der andere.

Sonst läßt Du allerdings wenig Gutes an ihr"

Daß sie ein schönes Mädel ist, sieht Jedermann, und ich halte sie auch noch immer für ein braves Mädel, trotz ihrer Liebschaft mit dem vornehmen Herrn," sagte Hermann in sonderbarem Tone.

Wenn ihr der Alte, ich meine den Commerzienrath, eine gute Aussteuer gibt, nehme ich sie dennoch ... Du nicht'?"

Nein!" sagte dieser mit finsterer Miene.

Inzwischen waren die beiden jungen Mädchen näher herangekommen. Fest und keck nahmen sie ihren Weg durch die Arbeiterschaar, welche ihnen von der Zeche her entgegen­kam. Um nicht angesprochen zu werden, hatten sie an» gefangen zu fingen, zur Abwehr. Dafür schien aber die Wahl des Liedes wieder herausfordernd:

Jetzt gang ich ans Brünnele, trink aber nit, Da such ich rmin lieben Schatz, flnbn aber nit!

Sie sucht richtig den Commerzienrathssohn!" sagte darum auch Bernhard Kahlsen zu Hermann Wildhagen, ohne sich im Geringsten zu geniren, obgleich er wissen konnte, daß die Worte Annas Ohr trafen.

Wirklich erröthete das Mädchen im Vorübergehen so stark, daß es in seiner Bewegung sogar vergaß, den Gruß Hermann Wildhagens zu erwidern. Auch verstummte der Gesang.

Sie bringt sich in aller Leute Mäuler," tadelte dieser, als sie verschwunden war.Der Neid versucht längst, ihr am Zeuge zu flicken. Ich hätte besser gedacht von der Anna!"

Eine wie die andere," meinte Bernhard Kahlsen,aber am Ende schadets auch nicht viel."

Den beiden jungen Arbeitern hatte sich jetzt ein dritter zugesellt, der einen dichten, grau melirten Bart trug. Er galt für einen der besten Häuer auf der ganzen Zeche, schien aber herabgekommen. Sein Anzug zeigte offene Schäden und das abendliche Bad in einem der beiden gemeinschaftlichen Bassins, welches die Arbeiter nach beendeter Schicht zu nehmen pflegten, hatte den Kohlenstaub nur nothdürstig hinweg- genommen. Obgleich er keine Familie hatte, reichte der Wochenlohn bei Andreas Wilm selten aus- deßhalb war er einer der ersten, der auf den Strike drang. Auch jetzt sprach er sich mit ziemlicher Unverschämtheit in diesem Sinne aus. Andere Arbeiter, die das gleiche Ziel verfolgten, schloffen sich nunmehr der Gruppe an.

Auf dem Hofe des Wirthshauseszu den drei Berg­knappen" standen auch bereits viele Bergleute anderer Zechen, welche Einlaß begehrten, um ihre Neugierde zu befriedigen, Reden zu halten und gelegentlich zu krakehlen. Nach Her­mann Wildhagens Ansicht sollten sie zu der Versammlung derIduna" nicht zugelassen werden. Doch fand er sich mit dieser Ansicht bald überstimmt, bis sich der zur Aufrecht­erhaltung der Ordnung erschienene Gensdarm sehr energisch auf seine Seite schlug und den fremden Arbeitern den Zu­tritt zu der Arbeiterversammlung derIduna" streng ver­wehrte.

Der Saal drinnen war auch ohnehin bereits überfüllt. Die letzte Versammlung vor Ausbruch des Strikes, schien ganz besonders zahlreich werden zu wollen. Galt es doch, die Ursachen der Arbeitseinstellung zu sormulireu und die Bedingungen zur eventuellen Wiederaufnahme der Arbeit ge­nau festzustellen. Man faß, stand, hockte auf Tisch und Bänken, selbst der Kachelofen war nicht unbesetzt geblieben, ein paar junge Burschen schwebten in halsbrechenden Stellungen zwischen ihm und der Osenwand. Ueberhaupt gab es viel unreife Jugend unter den berußten, bärtigen Gesichtern, denn es galt allgemein als Grundsatz, die jungen Förderleute zeitig in die Strikebewegung einzureihen. Die Schlepper und Handlanger galten für die älteren Arbeiter, besonders die Häuer, als vorgeschobene Posten. Darum waren sie bei der beabsichtigten Lohnerhöhung keineswegs vergessen worden.

(Fortsetzung folgt.)

Sie InMidiliits- und Altersversicherung im Großher;ogthum Hessen.

Durch Uebertragung der Ausstellung und Aufbewahrung der Qmttungskarten, des Einklebens der Beitragsmarken, -er Erhebung der Beiträge u. s. w. an die Gemeinde­behörden, Organe der Krankenversicherung (OrtS-, Betriebs-, Jnnungs-, Knappschaftskassen, Gemeinde­krankenversicherung) und besondere Stellen (Bek. vom 30. Sept., Regbl. Nr. 40) ist die Durchführung des Reichs­gesetzes in Hessen wesentlich erleichtert.

Das Gesetz umfaßt die gesammte Arbeiterwelt - versichert find vom 16. Jahre an:

a. alle Lohnarbeiter (Arbeiter, Gehilfen, Gesellen, Lehr­linge), unabhängig von der Lohnhöhe, gleichgültig ob die Dienstleistung vorübergehend (in einzelnen Fällen ist vorübergehende Dienstleistung nicht ver­sicherungspflichtig, Bek. des Bundesrathes vom 27. Nov. 1890) oder dauernd;

b. Dienstboten (das Haus- und Wirthschastsgesinde)-

c. Betriebsbeamte, Handlungsgehilfen und Handlungs­lehrlinge (ausgenommen die in Apotheken beschäf­tigten) bei einem Verdienste bis 2000 Mk. -

d. die bei der Flußschifffahrt beschäftigten Leute (Schiffer, Flößer u. f. w.).

Das Geschlecht begründet keinen Unterschied, einerlei ist, ob die Versicherten verheirathet oder unverheirathet, In- oder Ausländer.

Ausgenommen sind: Dienstleistungen ohne Lohn gegen freien Unterhalt (z. B. Lehrlinge, Hauskinder ohne be­stimmten Lohn), decretmäßig angestellte Staatsbeamte, pensionsberechtigte Gemeindebeamte, bereits dauernd invalide Personen.

Auf Antrag (bei der Bürgermeisterei zu stellen) wer­den versicherungsfrei alle Personen, welche Reichs-, Staats­oder Gemeindepensionen, Wartegelder oder Unfallrenten in Höhe von über 114,70 Mk. beziehen.

Neben dieser Zwangsversicherung als Regel gibt es eine Selb st Versicherung und die freiwillige Weite rverficherung.

Befugt zur Selbstversicherung sind, Alter unter 40 Jahren vorausgesetzt, Betriebsunternehmer, welche nicht regelmäßig wenigstens einen Arbeiter beschäftigen (kleine Landwirthe, Handwerker, Kaufleute) und Hausgewerbetreibende ohne Rück­sicht auf die Zahl der Lohnarbeiter. Sie müssen an wöchent­lichen Beiträgen 28 Pfg. bezahlen.

Unter der gleichen Bedingung behalten aus einer ver- ficherungspflichtigen Beschäftigung zeitweise Ausgeschiedene (z. B. durch Aufhören der Arbeit, Kündigung bei Dienst­boten) einstweilen die begründete Anwartschaft. Sie erlischt erst dann, wenn während vier auseinander folgender Kalender­jahre für weniger als zusammen 47 Beitragswochen Beiträge geleistet sind.

Die Versicherungspflicht entsteht durch den Eintritt in das Arbeitsverhältniß und die Ausstellung einer Quittungs- Jarte. Für Mitglieder organisirter Krankenkaffen (§ 135

RG.) sorgt die mit der Ausfertigung betraute Stelle (siehe Eingang) für die Karte. Gehört der Versicherte einer Orts­krankenkasse oder der Gemeinde-Versicherung nicht an, wird er zur Krankenversicherung nicht angemeldet oder han­delt es sich um ein Mitglied einer eingeschriebenen oder freien Hilfskasse, dann muß der Arbeitgeber seinen Lohnarbeiter bei der in der Gemeinde errichteten Meldestelle anmelden (§ 9 Bek. vom 30. Sept. 1890).

Die Leistungen der Alters- und Invalidenversicherung bestehen in Jahresrenten. Die Altersrente beginnt, ohne Rücksicht auf die Erwerbsfähigkeit, mit dem vollendeten 70. Lebensjahre. Voraussetzung der Invalidenrente ist, unabhängig vom Lebensalter, lediglich der Eintritt dauernder Erwerbsunfähigkeit. Letztere bedeutet keineswegs völlige Ar­beitsunfähigkeit und Verdienstlosigkeit, sie ist schon vorhanden, wenn sich die Fähigkeit, durch Lohnarbeit etwas zu verdienen, aus ein Drittel vermindert. Jeder Rentenanspruch ist, abge­sehen vom vollendeten 70. Jahre und der Erwerbsunsähig- keit, an zwei Bedingungen geknüpft: die Zurücklegung einer Wartezeit und die Leistung von Beiträgen. Die Wartezeit von einer bestimmten Zahl, sog. Beitragsjahre, be­ruht aus dem Gedanken, daß das Recht auf Rente erst durch Leistung der Beiträge erkauft wird. Das Beitragsjahr umfaßt nicht, wie das Kalenderjahr, 52 Wochen, sondern nur 47 einzelne Beitragswochen, die nicht unmittelbar auf­einander zu folgen, auch nicht in dasselbe Kalenderjahr zu fallen brauchen. Die Wartezeit beträgt bei der Invaliden­rente 5, bei der Altersrente 30 Beitragsjahre (bei ersterer 5 X 47 Wochen = 235 Wochen Beitragsleistung, bei letz­terer 30 x 47 Wochen ----- 1410 Wochen). Zu Gunsten des verdienstlosen Arbeiters wird auch die Dauer von Krankheiten und militärischen Dienstleistungen, für welche keine Beiträge zu entrichten, angerechnet. Während der Uebergangszeit (der ersten 5 Jahre nach Einführung des Gesetzes) sind zu Gunsten der lebenden Arbeitergeneration Erleichterungen vor­gesehen. Wer während dieser Zeit invalid wird, erhält den Zeitraum von November 1886, falls er in einem versiche­rungspflichtigen Arbeitsverhältniß stand, als Beitragsleistung angerechnet, in gleicher Weife Krankheitszeiten und Militär­dienst. Außerdem wird die Zeit angerechnet, während welcher ein sog. Saisonarbeiter (z. B. Maurer) die Arbeit unter­brochen hat, insoweit als diese Unterbrechung nicht länger als 4 Monate dauert. Sorge sich deshalb der Arbeiter für eine entsprechende Bescheinigung seines früheren Arbeitgebers oder der Bürgermeisterei. Als Ausnahme für die Altersrente ist bestimmt, daß der Arbeiter soviel weniger Beitragsjahre nach­zuweisen hat, als er bei Inkrafttreten des Gesetzes älter als 40 Jahre ist. Ist er z. B. 48 Jahre alt, so braucht er nur 22 x 47 Wochen nachzuweisen, ist er 69 Jahre alt, so ge­nügt ein Beitragsjahr. Diese Ausnahme ist aber an die Voraussetzung geknüpft, daß der Arbeiter in den Jahren 1888, 1889 und 1890 mindestens 141 Wochen in einer ver­sicherungspflichtigen Beschäftigung stand. Auch hierüber er- theilen die Arbeitgeber und Bürgermeistereien Bescheinigungen. Ein am 1. Januar 1890 bereits 70 Jahre alter Arbeiter erhält bei Nachweis der vorauSgegangenen Beschäftigung

während 141 Wochen sofort eine Altersrente, wenn er min­destens eine Wochenmarke in seiner Quittungskarte aufweist. (Fortsetzung folgt.)

Citeratur rrird Kunft

Die von besonderem Erfolge begleiteten zwei naturwissen- schastlichen Werke, welche A. Hartlebens Verlag in Wien jetzt in Lieferungen veröffentlicht, schretten rüstig vorwärts. Es erschienen bereits neun Lieferungen von: »Da- Luftmeer". Die Grundzüge der Meteorologie und Klimatologie nach den neuesten Forschungen gemeiniaßlich dargestellt von Prof. Dr. Friedr. Umlauft. Mit ca. 130 Abbildungen, 30 Karten im Texte und 15 Separatkartm. In 15 Lieferungen L 50 Pfg. Die uns vorliegenden Lieferungen 6 bis 9 fördern fo ansehnlich den Stoff des interessanten Werkes, daß wir bereits einen Ueberblick über den größten Theil deffelben gewinnen. Nicht bloß die meteorologischen Erscheinungen im engeren Sinne bilden den Gegenstand der Betrachtung, fondern der Verfaffer wendet die Aufmerksamkeit auch stets den geologischen Wirkungen des Luftkreises, sowie dem physiologischen Einflüsse des Klimas zu, wodurch seine Arbeit sich von vielen verwandten wesentlich unter­scheidet und ungemein anregend wirkt. Auch die Vorführung der hervorragenden Vertreter der meteorologischen Forschung in wohl- gelunaenen B'ldnisfen muß rühmend hervorgehoben werden. »Physik rrrrd Chemie". Eine gemeinverständliche Darstellung der phyfttalrschen und chemischen Erscheinungen in ihren Beziehungen zum practtschen Leben. Von Dr. A. Ritter o. Urbanttzky und Dr. S. Zeisel. Mit zahlreichen Illustrationen. In ca. 35 Liefe­rungen ä 50 Pfg. Das von uns bereits erwähnte Werk ist nunmehr bis zur 14. Lieferung vorgeschritten. Es zeichnet sich dadurch aus, daß die beiden Verfaffer sich nicht damit begnügen, blos die physika­lischen und chemischen Erscheinungen als solche zu beschreiben und zu erklären, sondern daß vielmehr jede Gelegenheit benützt wird, um auf practische Anwendungen htnzuweisen, und dadurch der innigere Zusammenhang zwischen Theorie und Praxis lebhaft vor Augen geführt wird. Hierdurch gewinnt das Werk bedeutend an Jntereffe, ohne deshalb auf Gründlichkeit zu verzichten. Die Grundlehren der Physik und Chemie werden vielmehr an der Hand solcher practtscher Anwendungen viel klarer und sicherer eingeprägt, da uns ja das tägliche Leben tagtäglich diese practiscken Beispiele vor Augen führt, für welche uns das vorliegende Werk die wissenschaftlichen Er­klärungen liefert. Beide Werke verdienen die volle Aufmerksamkeit unserer geehrten Leser.

Schiffr-Bewegang

der Postdampfschiffe der Hamburg-Amerikanischen Packetfahrt-Actien- Gesellschaft.

Polyrresia", am 22. December von Baltimore nach Hamburg abgegangen.Sorrento", von Hamburg nach Newyork, am 22. De­zember Saint Catherines passtrt.©canbta", von Hamburg nach Newyork, am 23. December von Havre weitergegangen.Rhaetia", von Newyork, am 23. Decemder in Hamburg angekommen. Polarta", von Newyork noch Stettin, am 24. December in Copen- bagen angekommen.Jndta", am 25. December von Hamburg nach Newyork abgegangen.Russia", am 27. December von Newyork noch Hambmg abgegangen.Russia", von Hamburg, am 23. De- umber in Newyork angekommrn.Slavonia", von Hnmburg, am 25. December in Newyork angekommcn.

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