Ausgabe 
29.7.1890
 
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Nr. 173

Dienstag den 29. Juli

1890

ießener Anzeiger

Kenerat-Mnzeiger

Äebaction, LxpedNto» und Druckerei: rchntstratze Mr.r. Fernfprecher 61.

Die Gießmer

»erden dem Anzeiger Wöchentlich dreimal deigelegt.

Der Gßeteuer Anzeiger erscheint täglich, erit Ausnahme des Montag-.

Vierteljähriger A-o»ne«e«ts»retaH 2 Mark 20 Pfg. mN Bringerloyn. Durch die Post bezog« 2 Mark 50 Pfg.

Amts- und Anzeigeblatt für den Ureis «Sieben.

Si.-UgJX'gK K I Hr-fi-r-irag^Hichoner IamikienMit«. |

Amtlichem Theil.

Bekanntmachung,

Maul- und Klauenseuche zu Weitershain betreffend.

Nachdem die unter den Viehbeständen des Heinrich Dietz, Georg Heß und Carl Heß zu Weitershain aus­gebrochen gewesene Maul- und Klauenseuche wieder erloschen ist, heben wir neben der verfügten Gehöftsperre die über die Gemarkung Weitershain und die angrenzende Gemarkung Rüddingshausen verhängten Sperrmaßregeln hierdurch aus.

Gietzen, den 26. Juli 1890.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Gagern.

BekänntmachmT

Nachdem die Maul- und Klauenseuche in sämmtlichen Gehöften zu Nonnenroth erloschen ist, heben wir neben der verfügten Gehöstsperre die über die Gemarkung Nonnen­roth und die angrenzenden Gemarkungen Villingen, Ober- Besfingen, Nieder-Bessingen, Röthges verhängten Sperr­maßregeln wieder auf.

Gießen, den 26. Juli 1890.

^Eroßherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Gagern.

Bekanntmachung,

betreffend die zu Mainz 1890 stattfindende landw. Ausstellung.

In den Tagen vom 18. bis 21. December l. I. findet zu Mainz eine vom landw. Verein von Rheinhessen veran­staltete landw. Ausstellung statt.

Zur Betheiligung find alle Landwirthe Oberheffens, Maschinen- und Geräthefabrikanten u. s. w zugelaffen und eine lebhafte Betheiligung erwünscht.

Programme und Anmeldungsbogen find den Directoren der landw. Bezirksvereine übersandt worden, von denen die­selben auf Anftage zu erhalten sind.

Laubach, am 17. IM 1890.

Der Präsident des landw. Vereins von Oberheffen. Friedrich Graf zu Solms-Laubach.

Bekanntmachung,

die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst auf Grund von Schulzeugnissen betreffend.

Diejenigen jungen Leute, welche auf Grund ihrer Schulzeugnisse die Berechtigung zum einjährig freiwilligen

Dienst nachsuchen wollen, werden hierdurch auf die nachfolgen­den, bei Anbringung der Gesuche zu beachtenden Vorschriften mit dem Anfügen aufmerksam gemacht, daß hiernach unvoll- ständige Gesuche ohne Weiteres zurückgegeben werden.

1) Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs- Commission nur dann einzureichen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum Hessen gestel­lungspflichtig ist, d. h. seinen dauernden Aufenthaltsort hat.

2) Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst darf ,3t nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr und muß spätestens bis zum 1. Februar des Jahres nachgesucht werden, in welchem der sich Meldende das 20. Lebensjahr vollendet.

Der Nachweis der Berechtigung zum ein­jährigen Dienst ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April desselben Jahres zu erbringen-

3) Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein und ist hierzu ein Bogen in Actensormat (nicht Briefpapier) zu verwenden. Auch erscheint es zweck- dienlich, wenn die nähere Adresse angegeben wird.

4) Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen:

a) Geburtszeugniß;

b) ein Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung über Bereit­willigkeit den FreiwMgen während einer ein­jährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten, sowie die Kosten für Wohnung und Unterhalt zu übernehmen. Die Fähigkeit hierzu ist obrig­keitlich zu bescheinigen;

c) ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Real­gymnasien, Ober-Realschulen, Progymnasien, Real­schulen, Realprogymnasien, höheren Bürgerschulen und den sonstigen mllitärberechtigten Lehranstalten) durch den Director der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizei-Obrigkeit ober ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist;

d) das Schulzeugniß.

Sodann wird noch besonders bemerkt:

Zu pos. b: daß in dem Einwilligungs-Attest die Unter­schrift des Vaters oder Vormundes beglaubigt sein muß. Zu pos. d: daß die Schulzeugnisse, mit Ausnahme der Reifezeugnisse für die Universität und die derselben gleichgestellten HochschMn und Reifezeugnisse für die Prima der Gymnasien, Realgymnasien und Ober-Realschulen,

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sämmtlich nach dem Schema 18 zur Wehr-Ordnung vom 22. November 1888 Reg.-Bl. Nr. 5 von 1889 ausgestellt sein müssen.

Im Uebrigen wird auf die Bestimmungen der §§ 88, 89, 90, 93 und 94 der angeführten Wehr-Ordnung verwiesen. Großh. Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige zu Darmstadt.

Der Vorsitzende: Dr. Zeller.

Deutscher Reich.

Spandau, 26. Juli. Der gestrige Wirbelsturm hat außer in Grüneseld noch in verschiedenen anderen Ortschaften in einem Theile des Osthavellandes Verheerungen angerichtet. Allenthalben wurden Dächer abgedeckt, Höfe und Gärten ver­wüstet, hundertjährige Eichen mit den Wurzeln ausgerissen. Auch in mehreren Gemeinde- und Staats - Forsten wurden große Verwüstungen angerichtet, so daß eine Neuaufforstung nothwendig ist. Der Schaden wird auf 300,000 Mk. be­ziffert. Gestern Nachmittag wurde aus der Lehrter Eisen­bahn, welche bei Spandau über die Havel führt, der lang­jährige Brückenwärter Born überfahren. Es kamen gerade zwei Züge vorüber- während er aus den einen achtete, überfuhr ihn der andere. Der Getödtete war verheirathet und hinterläßt mehrere Kinder.

Düsseldorf, 26. Juli. Das Local-Comitö für den Stadt- und Landkreis Düsseldorf überwies dem Central-Comito zum Zwecke derErrichtung eines Nationaldenkmals für den Fürsten Bismarck in der Reichshauptstadt" als erste Rate 10,000 Mk.

Wilhelmshaven, 26. Juli. Seine Majestät der Kaiser trifft voraussichtlich am 28. ds. Mts., Morgens 8 Uhr ein, bleibt bis zum 1. August Mittags 1 Uhr. Die Fahrt geht über Ostende nach England- nur dieIrene" begleitet Se. Majestät. Die Rückkehr hierher erfolgt am 10. August, Morgens gegen 11 Uhr. Der Stapellaus ist auf den 29. ds. verlegt.

London, 26. Juli. Die gestern abgehaltene erste Gene- ralversammlnng der Britisch-Ostafrikanischen Gesell­schaft genehmigte den Jahresbericht. Mackinnon und Mackenzie äußerten sich mit Befriedigung über das mit Deutschland getroffene Abkommen. Ersterer gab ferner die Erklärung ab, das Bestreben der Verwaltung werde daraus gerichtet sein, mit der Deutsch-Ostasrtkanischen Gesellschaft in freundlichem Einvernehmen zu bleiben. Der Antrag auf Er­höhung des Gesellschaftscapitals durch Ausgabe neuer Actien wurde genehmigt.

Feuilleton.

Unser Bier.

Unser Bier 1ft neuerdings nicht blos ein vielbegehrtes Getränk, sondern auch ein besonders beliebterStoff" lite­rarischer Erörterungen. Im Verlage von F. E. Fehsenseld in Freiburg i. B. ist ein Büchlein erschienen:Medicinische Winke und hygienische Regeln für Biertrinker von Dr. Otto Gotthilf. In gemeinverständlicher Form und doch auf wissen­schaftlicher Basis werden des Biertrinkers Freuden und Leiden geschildert und Mittel und Wege angegeben, jene zu ver­mehren und diese zu vermeiden. Das Conserviren des Bieres in Faß, Flasche und Glas bis zum Munde des Trinkers, das sichere Erkennen einesguten Stoffes" oder auch desLetzten vom Faß", der Werth des Bieres als Nahrungsmittel, Nervenerreger und Sorgenbrecher alles ist hier gründlich und klar dargestellt. Auch gegen all das Leid und den Jammer der Bierkater und 'Katzen finden wir hier Mittel und Rathschläge.

Der Consum des Bieres nimmt von Jahr zu Jahr zu. Unaufhaltsam dringt es auf seiner Siege^laufbahn vorwärts, Schritt für Schritt erobert es sich ein Land nach dem andern. Aber es ist dies Erobern meist nur ein Wiedererobern, denn in älteren Zeiten war der Biergenuß, namentlich aus unserem Continent, noch verbreiteter als jetzt. Im heutigen Ungarn, Illyrien und Thracien, in Phrygien, Armenien und Egypten, in Spanien und Portugal bis an die Grenzen der genuesischen Küste war nach den Zeugnissen des Alterthums das dort jetzt nur wenig bekannte Bier damals ein ebenso beliebtes wie allgemeines Volksgetränk. Wie tief in der Sitte der briti­schen Kelten der Genuß des Bieres eingewurzelt war, das beweist uns unter anderem eine Episode aus dem Leben der heiligen Brigitta. Sie wiederholte Christi Wunderthat auf der Hochzeit zu Kana, wo er Wasser in Wein verwandelte,

doch so, daß sie, um den Durst der Bedürftigen zu stillen, Wasser in Bier verwandelte.

Die germanischen Völker scheinen erst dann, als sie sich dem seßhaften Leben und dem Ackerbau mehr zuwendeten, von der keltischen Bevölkerung den Biergenuß überkommen und freudig angenommen zu haben. Fälschlich wird stets der mythische Gambrinus als Schutzpatron der Brauer, als Er­finder des labenden Getränkes von allen Biertrinkern ver­ehrt. Auch in alten Zunstbüchern wird Gambrinus, König von Flandern und Brabant, als Schöpfer des Bierbrauens genannt, während historisch von einem Könige dieses Namens gar nichts bekannt ist, sondern nur feststeht, daß im Jahre 1404 Johann von Burgund (Jean primus, daraus wohl Gambrinus entstanden), als er die Grafschaft Flandern erbte, einen Hopfenorden stiftete, um den Flamländern seine Achtung für den Hopfen, den man dort zu bauen angefangen hatte, und das Bier fischte, erkennen zu geben. Auch bei den Germanen würzte man das Bier erst seit dem 11. Jahrhundert durch Hopsen, vorher meistens durch Eichenrinde.

In späterer Zeit wurde das.Bier wieder mehr durch den Wein verdrängt, auch aus Gegenden, welche heute als die Stammsitze des Biergenusses gelten. So war es im weiteren Verlauf des Mittelalters in Süddeutschland ganz oder fast ganz aus dem Gebrauche gekommen, und ebenso wie Süd- und Mittelsrankreich war auch Bayern durchgängig ein Wcin- land geworden.

Wir lassen hier einige der Winke und Rathschläge Dr. Gotthilfs folgen: .... Man wird gut daran thun, wenn man aus seinem Zimmer, seinem Bureau, seiner Werk- / statt nicht direct ins Stammlocal geht, sondern einen größeren 'Umweg macht und dabei in der frischen Luft öfters recht tief ein- und ausathmet, um durch die Lungen seinem Blute mehr Sauerstoff zuzuführen und dadurch dasselbe gesünder, die Nerven widerstandssähiger zu machen. Auch schlafe man stets in einem kühlen Zimmer, in welches freie, frische Anßenlnft ungehindert eindringen kann.

Aber noch ist etwas dabei zu berücksichtigen, nämlich das Essen. Wir wissen, daß, wenn wir ein alkoholisches Getränk, z. B. Branntwein, genießen, dieser im nüchternen Magen eine viel intensivere Wirkung ausübt, als im gesättigten. Ein "tüchtiger Schluck Branntwein, nüchtern genommen, erzeugt im Magen energische Wärme, ja sogar Brennen, lähmt und be­täubt gleichsam unsere Magennerven, während er nach einer kräftigen Mahlzeit nur ein angenehmes Gefühl, ein Wohl­behagen hervorruft. Dies muß uns auch ein Wink fürs Biertrinken sein. Biertrinken ohne kräftiges Essen wirkt ent­schieden schädlich auf unsere Magennerven, ja, auf unseren ganzen Organismus. Ist der Magen leer, d. h. haben die Nerven desselben nichts zu thun, nicht die Verdauungsfähigkeit zu regeln, so kommt der Alkohol in zu birecte Berührung mit ihnen, übt ungehindert seine schädliche Wirkung aus, wir sagen: das Bier bekommt uns nicht. So mancher junge Mann, namentlich so mancher Student, hat dies schon an sich erfahren. Daher sollte doch Niemand beim Biertrinken das Essen außer Acht lassen! Vor dem Trinken eine kräftige Fleischspeise und, wenn man länger beim Bier sitzt und mehr trinkt, dazwischen immer einmal ein Stück Käse, oder was leider noch nicht überall eingeführt ist, ein Sool-Ei, oder auch eine Salzbretzel, oder einen Rettig.

Nach jeder zu großen Erregung folgt eine Erschlaffung, nach jeder Ueberreizung eine Ermattung. So verhält es sich auch beim übermäßigen Genuß alkoholischer Getränke, in diesem Falle des Bieres. Daher ist am folgenden Morgen, wenn wir am Abend des Guten so viel gethan haben, unser Nervensystem erschlafft, unsere Magennerven verweigern jede Verdauungsthätigkeit: wir haben auf nichts Appetit. Da hat uns denn schon der Jnstinct und die Erfahrung gelehrt, nervenreizende, den Appetit befördernde Mittel anzuwenden; wir genießen Häring, sauere Gurken, Caviar mit Citrone und dergleichen und trinken kohleusaures Wasser. Letzteres darf aber nicht zu kalt genossen werden, sonst schadet es mehr als es nützt. Besser ist es daher im Allgemeinen, in der