1890
Mittwoch den 26. März
Nr. 72
Amts- und Anzeigeblatt für den Areis Mieszeit
chratisöeikage: chießmer Aamilienökätter.
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Redaction, Expedition und Druckerei:
KchtttstratzeAr.1.
Fernsprecher 61.
geboren sind, und weder im Grqßherzogthum Hessen, noch in einem andern deutschen Staate Dornicil besitzen oder sich aufhalten;
und im Jahre 1870 geboren sind;
ferner
Särnrntliche Militärpflichtige, welche im Jahre 1888 bezw. 1889 zurückgestellt worden, oder nach ihrer gezogenen Nummer disponibel geblieben, d. h. nicht einberufen morden sind.
Entbunden von der persönlichen Gestellung sind Diejenigen, welchen Ausstand bewilligt, oder B e- rechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst ertheilt worden ist.
2) Diejenigen Militärpflichtigen, welche zum zweiten- oder drittenmale erscheinen, haben ihre Loosungsscheine
Es haben daher diejenigen Reservisten und Landwehrmänner ersten und zweiten Aufgebots, sowie die Ersatz- Reservisten, welche im Falle einer Einberufung auf Zurückstellung wegen häuslicher Verhältnisse einen Anspruch machen zu können glauben, an den bezeichneten Tagen, Morgens 11 Uhr, zu erscheinen und ihre Gesuche zu begründen.
Gießen, den 22. März 1890.
Der Civil'Vorsitzende der Ersatz-Commission des Kreises Gießen. Jost, Regierungsrath.
Preis W ßchmar, lelterslveg 41.
,000 Mark gegen Zinszahlung n unter k. in btr es niederzulegei^
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chm unb .eforgt i-stms
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politische Ueverficht.
Gießen, 25. März.
91.» 73,71 67»
Der chUtzener Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme des Montags.
Die (Sießmer F«mttieußtStter werden dem Anzeiger «Schentlich dreimal beigelegt.
4. * $ Ä ff
Alle Annoncen-Buccaux deS In- und Auslandes nehmen Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen.
a) in einer Gemeinde des Kreises Gießen ihr gesetzliches ^owicil — chre Heim^th oder ihren, bändigen Wohn-
~ ^Q,b,en und sich nicht in ei nem andern Theile des Großherzo^thums Hessen oder einem andern ^ate m Girier der nachstehend unter b) dnge» gebenen Eigenschaften aufhaO eil
b) m emer Gemeinde des Kreis es Gießen sich als Dienstboten, Haus- oder Wirths.chaftsbeamte, Handlungs- diener und Lehrlinge, ? .andwerksgesellen und Lehrburschen, Fabrikarbeiter ^der in ähnlicher Eigenschaft aushalten, oder die Universität Gießen oder das Gymnasium daselbst obeT eine sonstige Lehranstalt m einer Gemeinde *be§ Kreises Gießen besuchen;
cj in einer Gemeinde Kreises Gießen, oder während ihre Eltern im Auslande
Gießener Anzeiger
Kenerat-Mzeiger.
Noch immer klingt das gewaltige Ereigniß, welches das Ausschtidcn des Fürsten Bismarck aus allen seinen Remtern bedeutet, in der öffentlichen Meinung nach und Ursachen wie Wirkungen des weltgeschichtlichen Vorgünges werden in der Tagespreffe des In- und Auslandes noch fortgesetzt erörtert. Daß hierbei Vieles nur Verrnuthung ist, kann nicht weiter überraschen und erst eine spätere Zeit wird wohl den völligen Ausschluß über die Vorgeschichte des Rücktrittes des Fürsten Bismarck bringen, während die Wirkungen des Ereignisses aus die innere Politik wie auf die europäische Politik abzuwarten sind. Inwiefern die Demission des Kanzlers noch den Rücktritt anderer Mitglieder der preußischen und der Reichsregierung nach sich ziehen wird, muß ebenfalls zunächst dahingestellt bleiben. Sicher ist nur, daß der Staatssecretar des Auswärtigen, Gras Herbert Bismarck, erneut sein Entlassungsgesuch eingereicht hat, doch ist zur Stunde etwas Authentisches über die Annahme des Gesuches seitens des Kaisers noch nicht bekannt; es sind daher auch alle Gerüchte über die eventuelle Nachfolger des Grasen Bismarck mit Vorsicht auszunehmen. — Dem Vernehmen nach wird der Bundesrath eine Form vereinbaren, um sich in sympathischer Kundgebung von dem Fürsten Bismarck zu verabschieden.
Zu den vielerlei Gerüchten, welche gegewärtig in Anknüpfung an die nun beendigte Kanzlercrisis in Gange sind, gehören auch diejenigen über angebliche ernste Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Kaiser und dem Generalstabsches Grafen Waldersee. Ob dieselben indessen begründet sind, läßt sich zur Zeit noch nicht mit Sicherheit beurteilen, denn zu viel wird hierüber erzählt und berichtet. Es müssen daher auch die verschiedenen Meldungen, denen zufolge dieser oder jener hohe Militär bereits zmn Nachfolger des Grafen Waldersee als Chef des Großen Generalstabes designirt sein soll, nur mit Vorsicht ausgenommen werden. Immerhin erscheint es auffällig, daß Graf Waldersee gerade jetzt seine vielerörterte Urlaubsreise nach Italien angetreten hat.
Das preußische Abgeordnetenhaus hat die Specialbe- rathung des Cultusetats in voriger Woche noch nicht zu Ende zu führen vermocht und dürfte dies erst durch die Montagssitzung geschehen fein. Ob dem H^use die Erledigung der noch übrigen Theile des Staatsbudgets bis zum 1. April, bis zu welchem Tage das preußische Budget verfassungsmäßig fertiggestellt sein muß, gelingen wird, erscheint immer zweifelhafter und wird daher wieder einmal ein Nothgesetz aushelfen
Das Herrenhaus vertagte sich nach der Samstagssitzung auf unbestimmte Zeit.
Die Stellung des dänischen Kriegsmunsters Bahnfon ist durch die Angelegenheit der Befestigung Kopenhagens ernstlich gefährdet. Der Ätiegäimmfter hatte «n Volksthmg (Abgeordnetenhaus) allerdings erklärt, datz er bie Vortage über die Befestigung Kopenhagens von der Seesette zurucknehme, da dieselbe auf der Linken thettweisem Widerspruche begegnet, aber von dem Führer der Linken ist die Vorlage wieder ausgenommen worden, damit der KriegSmnnster die Zurücknahme begründen soll. Es steckt dahinter die leicht erkennbare Absscht der dänischen Opposition, Herrn Bahnson zu stürzen und vermuthlich rechnet man aus Seiten der Linken damit, daß das Ausscheiden des Kriegsministers aus der Regierung den Sturz des den dänischen Radicalen so verhaßten Gesammt- cabinets Estrup nach sich ziehen werde; vorlaupg stnd die Dinge indessen noch nicht so wett gediehen.
Das eitalische Oberhaus hat am Ausgange voriger Woche den Bericht der Parnell-Commission nach achtstündiger Debatte ebenso ad acta gelegt, wie dies vorher schon. das Unterhaus mit dem Bericht gethan hatte. In bemer -nswerther Wesse sprach sich in der Begründung des bekannten Regierungsantrages in der fraglichen Angelegenheit der Premier Lord Salisbury über die Verwerflichkeit der sogenanten politischen Verbrechen und der Theorien aus, mit denen solche Verbrechen. ; beschönigt würden. Er protestire, äußerte Lord Salisbury,, gegen die neue Lehre, daß ein Verbrechen kein Verbrechen
m i 13 u b r i n g e n.
3) Wenn von einem Militärpflichtigen, oder für einen solchen von feinem Vater, oder feiner Mutter Zurück« steÜuug in Anspruch genommen wird, fo ist für Vorlage der zur Beurkundung der behaupteten Thatsachen erforderlichen Nachweise und Zeugnisse vor dem zur Musterung anberaumten Termine zu sorgen. Die Zeugnisse müssen amtlich ausgestellt oder beglaubigt sein.
Wenn die Zurückstellung auf die Arbeitsunfähigkeit eines Familienangehörigen gegründet wird, fo hat der betreffende Familienangehörige sich selbst persönlich im Termin vor der Ersatz-Commission ein- zusinden. , „ .
Noch nicht eiligereichte AurückstellungSausprucye sind bei der Großherzoglichen Bürgermeisterei vorzubrmgen und die Verhandlungen fralbidft — unter allen Ilm« stünden vor Beginn de» GrsahS-schüst-S ' an die Erfatz>Commission einzusenden. Verspätete Gesuche haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung.
4) Wenn ein Militärpflichtiger an Gebrechen leidet, die äußerlich nicht wahrnehmbar sind, z. B. Taubheit, Harthörigkeit, Kurzsichtigkeit, Geistesschwäche u. s. ra.,< so ist dies durch amtlich ausgestellte oder beglaubigte Zeugmffe des Arztes, sowie des Bürgermeisters, Geistlichen, Lehrers u. st w. nachzuweisen. Das Vorhandensein von
ist durch die eidliche Erklärung von wrndestens drei glaubwürdigen Zeugen zu erhärten.
5) An der Loosziehung persönlich ^heck zu nehmen, steht jedem Militärpflichtigen frei; für Diejenigen, welche bei dem Aufrufe nicht anwesend sind, zieht em Mitglied der U> satz-Commission das Loos.
6) Die Grotzhettoglichen Burgermetstereie«
J, trttttmtlidic ihrer Gemeinde angehorigen ode'r "in"ihrer Gemeinde g-stellungspflichti^n Militärvstichtige auf Grund der bereits SÄstfW fdroflichtirte welche sich auswärts aufhalten.
haben mit den Militärpflichtigen '^erGememdelmMuste. rnngstermin rechtzeitig anwesend zu ,em unddarum zu bemühen, oatz die Letzteren /- Stpüd- ver ve- ÄS'ÄÄÄÄä»
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Amtlicher Theil.
Bekanntmachung.
Die Riusterung und Loosziehung der Militärpflichtigen des Kreises Gießen für das Jahr 1890 findet an den nach- benannten Tagen statt und zwar:
I. Zu Grünberg im Gasthaus zum Rappen.
Montag den 14. April, Vormittags von 8 Uhr an:
Musterung
der Militärpflichtigen der Gemeinden Allertshausen, Belters- liain, Climbach, Geilshausen, Göbelnrod, Grünberg, Harbach, Kesselbach, Lauter, Lindenstruth und Londors;
Dienstag den 15. April, Vormittags von 8 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Lumba, Odenhausen, Queckborn, Reinhardshain, Rüddmgshausen, Saasen, Stangenrod, Stockhausen, Weickartshain und Weitcrshain.
II. Zu Gießru in dem früheren Hofgerichts- gebände
(Brandplatz).
Mittwoch den 16. April, Vormittags von 73/4 Uhr an:
Musterung
der Militärpflichtig en der Gemeinden Allendorf a. d. Lda., Alten-Buseck, Annerod, Bersrod mit Winnerod, Beuern, Burkhardsfelden und Daubringen;
Donnerstag den 17. April, Vormittags von 73/4 Uhr an: derjenigen der Stadt Gießen der beiden ältesten Jahrgänge (1888 und 1889), sowie derjenigen der Gemeinden Großen- Buseck und Hattenrod;
Freitag den 18. April, Vormittag von 73/4 Uhr an. derjenigen des jüngsten Jahrgangs (1890) der Stadt Gießen und derjenigen der Gemeinden Heuchelheim, Klein-Linden und Lollar;
Samstag den 19. April, Vormittags von 73/4 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Mainzlar, Oppenrod, Reiskirchen, Rödgen, Ruttershausen, Staufenberg, Treis a. d. Lda., Trohe unb Wieseck;
Montag den 21. April, Vormittags von 83/4 Uhr an: Loosziehung (auch der in Grünberg Gemusterten).
III. Zu Lich im Rathhaussaale.
Dienstag den 22. April, Vormittags von 8 Uhr an:
Musterung
der Militärpflichtigen der Gemeinden Albach, Allendorf a. d. Lahn, Bellersheim, Bettenhausen, Birklar, Dorf-Gill, Eberstadt, Ettingshausen, Garbenteich, Großen-Linden, Grüningen und Hausen;
Mittwoch dcn 23. April, Vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Holzheim, Hungen, Inheiden, Langd, Lang-Göns, Langsdorf, Leihgestern und Lich;
Donnerstag den 24. April, Vormittags von 9 Uhr an; derjenigen der Gemeinden Mufckenheim, Münster, Rieder- Bessingen, Nonnenroth, Obbornhofen, Ober-Bessingen, Ober- Hörgern, Rabertshausen, Rodheim und Röthges;
Freitag den 25. April, Vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Steinbach, Steinheim, Trais-Horloff, Utphe, Villingen und Watzenborn mit Steinberg.
Samstag den 26. April, Vormittags von 9 Uhr an:
Loosziehung.
Besou-ere Bestimmungen.
1) Zur Musterung haben sich, bei Meidun^ her gesetzlichen Strafen, zu stellen: d
Diejenigen, dem Großherzogthum efien ober einetu »ndern Staate be« deutschen Reiches angehörigen Militär- pflichtigen, welche * a
?ss rUMbach.
^ltersweg 14 üchen, welches j„ chrnt hat, sucht Ule anderweit ^mufactur- ober :r bescheidenen An- ' untere. A. W Bl.
jüTgmn "tt Penfionär scbstraße A M Mer finden gute ntenfamilie. und 0. an bit
iederBleWch t am RiegeW . t lM Erped. d. Bl.
■ Pudel abhanden nger erhält gute ui wird gewarnt. kirchenplatz 21 ’n, am liebsten hör, zu pachten rktstraße 22.
-k. Lüeber'fcht ist zu vermiethen heres tt zu Gießt«, m. u. H.
»en in den Elt- Hülfe in denselbrn Kranz, Lehrer.
darauf °uf-nerssam ,u stze , Militärdienstes unwürdig rÄS«* *«"" •"« - erwirken und vorzulegen. .
Gasthaus zum
ötavven zu Grünberg, 1». "Äfcm 6 '■
, ,,gg1 ^Slprll iiu Ralhhllu. zu Lich.
unt> der Ersatz Reser».^ rückfichtlich ihrer häuslichen und gewerblichen Verhältniffe statt.


