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26.1.1890 Zweites Blatt
 
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Sonntag den 26. Januar.

(Stc^etter Anzeiger.

Beilage zu Nr. 22. - 1890

Die deutschen Creditverhältnisse

Gießen, 25. Januar.

Ist es den vielen Creditbeanspruchenden nicht möglich, sofort Deckung für entnommene Maaren zu geben?" Mit dieser Frage leitete Herr Will). Köser seinen am 18. er. in der RestaurationBavaria" gehaltenen Vortrag überdie mißliche Lage der deutschen Creditverhältnisse" ein. Redner glaubte mit Bestimmtheit annehmen und behaupten zu dürfen, daß die vorwiegend größte Mehrheit durch sofortige Zahlung in keiner Weise derangirt würde. Er characterisirte an Hand von Beispielen die vielseitigen Arten von Credit- nehmenden und deren Gepflogenheiten, diejenigen des tagtäg­lichen Lebens sowohl wie der Bauernfänger, Hochstapler u. s. w., schilderte, welche Nachtheile solche der Geschäftswelt brächten, und wie unbedingt nothwendig es sei, aus dem Gebiete der Creditverhältnisse Reformen, das Baarsystem, anzustreben. Credit wäre nothwendig, ohne solchen wäre der heutige Welthandel undenkbar, aber zwischen dem Credit des Welthandels und der in Deutschland, namentlich im Klein­verkehr, beliebten Art des Creditgebens und -nehmens, vulgo Pump, bestehe ein großer Unterschied. Der Welthandel kenne nur einen streng präcisirten, fixirten Credit, während beim Pump der Gläubiger auf die Launen des Schuldners angewiesen sei, hierdurch aber Zinsverlust, nicht selten Aus­fälle, Gerichts-, Anwaltskosten u. dgl. erleide. Naturgemäß wäre aber jeder Gewerbetreibende gezwungen, seine Ausfälle zu assecuriren, er könne dies nicht anders, als durch ent­sprechenden Aufschlag auf seine Preise, der reelle, zahlungsfähige Käufer müsse also die Aus­fälle decken Helsen. Nicht zu verkennen sei, daß die Gewerbetreibenden die gegenwärtige mißliche Lage zum großen Theil durch ihre Vorurtheile und falsche Rücksichten mit­verschulden. Dringend wäre denselben anzurathen, den Pump endlich zu quittiren und angebrachten, nicht zu umgehenden Credit nur gegen kurzes fixirtes Ziel, event. gegen Accept zu geben, dem sofort zahlenden Käufer aber für sein baares Geld und anständige Gesinnung ein Aequivalent (Sconto) zu gewähren. Im kaufmännischen Verkehr sei dies eine all­gemein übliche Usance und Verpflanzung derselben aus den Boden der übrigen Gewerbe würde ebenfalls segensreich wirken. Mit dem Baarsystem würde allerdings die allgemein herrschende Verkaufswuth einen Dämpfer erhalten, dafür aber eine Menge nutzloser Spesen erspart und das Geschäft der einzelnen Plätze geregelter werden.

Als weitere Frucht unserer Creditverhältnisse schilderte Redner das Nennen und Jagen nach Geschäftsabschlüssen im kaufmännischen Verkehr, wodurch viele Geschäftsleute an zu großem Waarenlager krankten, ausgenutzt würden in Folge Gutmüthigkeit und Characterschwäche und schließlich ihren Ruin fänden, das Etabliren ohne oder ohne genügende Mittel, das in der Regel stattfindende Gebühren dieser Geschäfts­leute, das stets wachsende Accordiren und Falliren, die' Be­einträchtigung der Concurrenzkraft dem Auslande gegenüber u. s. w. Redner beleuchtete das Princip der Banken und Bankiers, wie man es als selbstverständlich und usancegemäß fände, daß solche nicht allein die größtmöglichste Sicherheit verlangten, sondern auch erhielten, und welch ein krasser Unterschied zwischen dem Geld- und Waarencredit herrsche, ferner, an Hand von Beispielen, wie nur unter den gegen­wärtigen Creditverhältnissen die eherne Hand des Capitals sich so mächtig zeigen könne. Zu jedem Gewerbe gehörten entsprechende Baarmittel, nie dürfe der Credit das Betriebs- capital bilden, aber selbst bei Vorhandensein dieser Voraus­setzungen würde gar zu häufig die Dispositionsfähigkeit durch unsere Creditverhältnisse gehemmt.

Bezüglich der Vorthelle, die das Baarsystem dem Pub­likum böte, führte Redner aus, daß sich solche schon durch das bei dem Baarsystem ergebende geringere Betriebscapital und den häufigeren Umschlag desselben theilweise ergäben. Unter den heutigen Verhältnissen wäre ein zweimaliger Um­schlag des Betriebscapitals im Durchschnitt nicht möglich. Nähme man nur an, ein Geschäft habe bei einem Betriebs­capital von 20,000 Mk. einen Jahresumsatz von 30,000 Mk. (U/zmaliger Umschlag) mit 15 pCt. Avance, so ergäbe dieses einen B.-Gewinn von Mk. 4500, nach Abzug von 5 pCt. Zinsen aus dem Betriebscapital restiren Mk. 3500. Schlage dasselbe dahingegen ein Capital von Mk. 3000 zehnmal im Jahre um, so könnte solches den gleichen Gewinn (Mk. 3500) und Deckung der Zinsen des Betriebscapitals schon mit

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^2*/g pCt. Avance erzielen. Die Differenz betrüge hier schon 25/6 pCt. Rechne man hierzu noch die Vortheile beim Ein- kaus Seitens der Gewerbetreibenden, welche die heutigen Ver­hältnisse vielfach hemmen, den Sconlogenuß, ferner den Wegfall Don Verlusten, Zinsen n. s. w., was sich heute alle auf die Maare abwälzt, wie fielen da die Vortheile des Baarverkaufs in die Augen! Den besten Beweis für die Richtigkeit dieser Anschauung lieferten die in den letzten Decennien entstandenen und zu einer ungeahnten Höhe und Bedeutung gelangten Ramsch-, Versandtgeschäfte rc. Diese Geschäfte bassten auf dem Baarsystem, schlügen ihr Capital rasch und oft um, hätten keine Ausfälle u. dgl., und dasselbe Publikum, welches beim einheimischen Kaufmann und Gewerbe­treibenden anschreiben ließe, kaufe dorten gegen baar wegen anscheinender, jedoch nur durch das Baarsystem hervorgerusener Vortheile.

Nachdem Redner noch das Begehren des offenen Bank- credits mit Wegfall einer Sicherheitsleistung und das Problem der Creditversicherung beleuchtet und diese Bestrebungen nichts weniger wie günstig characterisirt hatte, trat derselbe der Frage näher: Mas kann die Verhältnisse bessern, was kann Helsen? Hätte das große Publikum Verständniß für diese Frage, so würde sich solche bald von selbst erledigen. Aber dieses fehlt und wäre daher die Gesetzgebung, Handels­kammern, Gewerbe-, Handwerker-, Volksbildungsvereine u. s. w., welche die Lösung dieser Frage in die Hand zu nehmen hätten.

Was Beihülfe der Gesetzgebung anlangt, so wäre Ab­kürzung der Verjährungsfristen, Verjährung nach Monaten oder noch kürzere Zeit anzustreben, ferner eine Verbesserung im Mahnverfahren, hinsichtlich des Widerspruchs bei einem Zahlungsbefehl vielleicht, daß der Widerspruch zu begründen und bei sich später herausstellenden unrichtigen Angaben zu bestrafen, oder daß der eingeklagte Betrag zu deponiren sei. Ferner müsse das Accordiren und Bankerottiren höher ge­hängt und die Grenze des strafbaren Bankerotts erweitert werden u. l"w. Da nun das mündige deutsche Volk den größten Einfluß auf dieGesetzgebung durch die Reichstagswahlen habe, so wäre es für jeden Gewerbetreibenden im eigenen wohlver­standenen Interesse geboten, dem Candidaten auf den Zahn zu fühlen, ob demselben Verständ- niß für die mit der Politik nichts zu thun habende Creditsrage innewohnt, ob derselbe ge­eignete Anträge in angeführtem Sinne einzubringen oder mit aller Kraft zu unterstützen gezeigt sei. Im Weiteren wäre es Pflicht und Sache der Handelskammern, Gewerbe-, Hand­werker-, Volksbildnngs- und aller sonstigen im Erwerbsleben stehenden Corporationen, offen zu erklären, daß jeder Pump für unsere Zeit unrationell und für den Nationalwohlstand geradezu schädigend sei. Ebenso wäre auf Schaffung von Usancen und Nornien hinsichtlich der Regulirungssrage, auf bereits erwähnte Einführung von Sconto im Kleinverkehr von gewissen Beträgen ab, damit das Publikum greifbare Vortheile vor sich sieht, und dergl. hinzuwirken- kurz und gut, es müsse mit allen möglichen Mitteln auf das große Publikum eingewirkt werden. Pflicht unserer siebenten Groß­macht, der Presse, wäre es auch, dem Mythus unserer Zeit, dem Baarsystem das Wort zu reden und die offenkundigen Schäden unseres gegenwärtigen Systems bis zu dessen Be­seitigung immer wieder in die Oeffentlichkeit zu bringen.

So lange das Baarsystem jedoch noch nicht durchgeführt sei, empfiehlt Redner allen Gewerbetreibenden dringend Be­achtung der Rathschläge der Osnabrücker Handelskammer. Solche rügt in ihrem letzten Jahresberichte die übertriebene Furcht vor rechtzeitiger Ueberreichung der Rechnung, die Gepflogenheit der Jahresrechnungen, welche jeder gesunden Ueberlegung ins Gesicht schlage, das Vorurtheil, Ueberreich­ung der Rechnung bei Ablieferung der Waare oder Arbeit involvire gewissermaßen etwas Beleidigendes u. s. w. und räth dringend im Interesse der Volkswohlfahrt, diesen Zopf ab- zustreisen und so lange das Baarsystem noch nicht durchgeführt sei, sofortige (mit kurzem Ziel) event. monatliche, wenigstens aber vierteljährliche Rechnung zur Regel werden zu lassen. Ferner empfiehlt Redner die weitgehendste Benutzung der Vereine zum Schutze gegen schädliches Creditgeben, sowie als nachahmenswerthes Beispiel das Vorgehen eines Schuhmachers in Altenfeld, welcher mit geeigneter Moüvirung bekannt gab, daß er sein Schuhmacherborgkundengeschäft aufgebe und nur noch gegen baar liefere.

Hiermit haben wir im Wesentlichen die Hauptpunkte des beregten mit großem Beifall aufgenommenen 1 x/2 stündigen Vortrages kurz scizzirt. Gegen Ende seines Vortrages sagte Redner: Sollten meine Schilderungen zur Einkehr manchen schlechten Zahlers beitragen, sollten gut situirte Leute, welche sich bis dahin nichts Böses dabei dachten, wenn sie Jahr und Tag anschreiben ließen, sich der Mühe unterziehen, geschilderte Verhältnisse zu prüfen, sollten endlich die Gewerbetreibenden, Kaufleute sowohl wie Handwerker, aus ihrer theilweisen Lethargie erwachen, so würde ich dieses mit Freuden be­grüßen und mein Vortrag hätte feinen Zweck erreicht.

Wir schließen uns den Ausführungen des Redners in gleichem Sinne an. Auch wir empfehlen Jedem und nament­lich allen Gewerbetreibenden, das Baarsystem, welches nicht allein für den Einzelnen, sondern auch für unsere Volkswohl- fafjrt von weitgehender Bedeutung und unberechenbarem Nutzen ist, mit allen Kräften und allen Mitteln ernstlich anzustreben und hierauf hinzielende Bestrebungen thatkräftig zu unter­stützen.

vermischtes.

* Große Heiterkeit verursachte am ersten Weihnachts- Fe'ertage den zum Appell angetretenen Marssöhnen in Berlin der Inhalt einer Postkarte. Der Feldwebel hatte nach Er­ledigung der Dienstgeschäfte die für die Compagnie einge­gangenen Briefschaften ausgegeben und nachdem sämmtliche Adressaten vor die Front gerufen und wieder in Reih und ®lieb getreten waren, ließ er die Compagnie zum Kreise rechts und links schwenken und sprach, eine Postkarte über seinem Haupte schwingend:Ein Unicum von Schriftstück an einen gewissen nicht existirenden Herrn Füsilier Amor, von mehr schwerer, als zarter Hand ist hier in meiner Lamäng. Wem gehört denn das Dingskirchen he?! Na, so sperrt mal gefälligst Eure Windmühlenflügel auf und hört zu, was da die holde unbekannte Küchenfee oder das Fräulein für Alles dem anonymen Adonis recte Amor schreibt, der sich nachher auf meiner Bude das Geschreibsel abholen kann, falls er sich schenieren sollte, sich vor versammeltem Kriegsvolk als Don Juan zu bekennen," fährt die Compagniemutter fort und begann den Inhalt der Karte zu verlesen, welcher folgen­dermaßen lautete:Ungetreuer Herr Amor,- Ob' Du wohl so wirklich heißt, mein Geliebter? Daß Du mir am Heilig­abend hast fitzen laffen, war Dumm von Dich. Meine Herr­schaft hatte mich erlaubt, Dir zu empfangen und mir reichlich mit Geld, Kuchen, Süßigkeiten und Sachen bedenkt. Drei Pullen Bier, Zijarren und warmes Abendbrod lauerten aus Dir mein Aujust. Wenn Du Dir von wegen Jeschenke scheniert haben dhuft zu kommen, so war bet unsinnig, denn ein Soldat und dazu noch so'n Gemeiner wie Du ist feen Rentje, wie meine Herschaft is. Komm am zweiten Feier- tag, wo ich meinen Ausjetag habe, mir abholen, wir jehen dann zum Ball und Deine Geschenke lauern noch auf Dir. Was ick Dir beim Weihnachsmann bestellt habe, wird Dir sehr angenehm sind, aber laß mir nicht sitzen. Indem ick Dir im Seifte an mein Herz drücke, küßt Dir durch die Luft tausendmal Dein Goldkind Else B..... Uebrigens, wenn

Dn kommst, frage nicht nach Else, sondern nach Marie: bei Rentje s heißen die Mädchen für Alles immer alle Marie uni) Du, als mein angeblicher Cousin mußt bet boch wis­sen, also verplappere Dir nicht, Amorchen."Na", meinte ber Felbwebel, sich schmunzelnb um seine Achse brehenb, wer ist benn von Euch ber Glückliche, bem diese Karte ge­hört? Als Niemand antwortet, trat der Unteroffizier du jour vor und sagte:Herr Feldwebel, das dürfte ein Schreiben t)on eine, von die 3 Brautens sein, die dem Arrestanten M. gehören." So nehmen Sie das Schriftstück an sich und geben Sie es bem Engrosliebhaber, wenn er heute Nachmittag aus bem Loch entlassen wird," meinte der Gestrenge und ließ die Mannschaft abtreten.

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Bekanntmachung.

Die Landbriefträger führen auf ihren Bestellgängen Bücher mit sich, welche zur Eintragung der ihnen vom Publikum zur Beförderung nach der nächsten Postanstalt übergebenen Sendungen mit Werthangabe, Einschreib­sendungen, Postanweisungen, gewöhnlichen Packete und Nachnahmesendungen bestimmt sind und zur größeren Sicherheit für die richtige und rechtzeitige Ablieferung dieser Gegenstände dienen. Will der Absender die Eintragung selbst bewirken, so hat der Landbriefträger demselben das Buch vorzulegen. Bei Eintragung des Gegenstandes seitens des Landbriesträgers muß dem Absender auf Verlangen durch Vorlegen des Buches die Ueberzeugung von der stattgehabten richtigen Eintragung gewährt werden.

Da diese Einrichtung und das dem Publikum durch dieselbe gebotene Mittel zu feiner Sicherstellung immer noch nicht genügend bekannt zu fein scheint, so wird auf das Bestehen derselben besonders aufmerksam gemacht.

Darmstadt, den 4. Januar 1890.

Der Kaiserliche Ober-Postdirector.

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