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26.1.1890 Zweites Blatt
 
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Eine weitere Debatte findet nicht statt. § 11 wird unverändert nach den Commissionsbeschlüssen angenommen; ebenso die §§ 12 bis 21 ohne weitere Debatte und unter Ablehnung der hierzu vorliegenden Anträge der Conservativen, welche ans Wiederherstellung der Regierungs-Vorlage gehen. § 22 behandelt die Zusammensetzung der Reichs-Beschwerde- Commission.

Abg. Ku le mann (natl.) befürwortet die hier vor­geschlagene neue Zusammensetzung der Reichs-Beschwerde- Commission, die in ihrer neuen Zusammensetzung größere Rechtsgarantien biet als früher.

Abg. Grillen berg er (Soc.): Die ganze Commission biete überhaupt keine Rechtsgarantie, sie verfahre ganz nach Willkür. Redner hat das persönlich erfahren. Er gab einen Geschichtskalender heraus, dessen Inhalt einem liberalen Geschichtswerk entnommen war. Die Beschlagnahme erfolgte telegraphisch an demselben Tage, wo Redner einen öffent­lichen Vortrag gehalten hatte. Die Entscheidung in der Beschwerde-Commission wurde so lange verschleppt, bis der Kalender werthlos geworden war. In letzter Zeit sind die Entscheidungen der Reichscommission besser geworden, allein das ist wahrscheinlich nur der Fall, um erst das Gesetz unter Dach und Fach zu bringen. Wenn das Ziel erst erreicht ist, dann wird die Commission das Versäumte doppelt nachholen. Das Hinausschleppen begründeter Beschwerden hat in zahl­reichen Fällen stattgefunden und viele Existenzen ruinirt.

§ 22 wird unverändert nach den Commissionsbeschlüsten angenommen.

§ 23 hat in der Commission die Aenderuug erhalten, daß die Verhandlungen der Reichscommission in öffentlicher Sitzung stattfinden, während die Vorlage das Verfahren in nicht öffentlicher Sitzung vorschreibt.

Der Antrag der Conservativen bezweckt Wiederherstellung der Vorlage.

Abg. Hegel (cons.) begründet diesen Antrag. Wenn man die Socialdemokratie bekämpfen will, so wird die Oeffent- lichkeit des Verfahrens diese Absicht vereiteln, ja das Gegen- theil des gewollten Zweckes erreichen. Der durch die Be­stimmungen der Civilprozeßordnung ermöglichte Ausschluß der Oeffentlichkeit in gewissen Fällen reicht nicht aus.

Abg. Ku l em ann (natl.) vertheidigt die Beschlüsse der Commission. Der Ausschluß der Oeffentlichkeit, soweit die Civilprozeßordnung ihn gestattet, sei vollständig ausreichend.

Minister Herrfurth bittet, den conservativen Antrag in diesem Falle sowohl, wie auch in den übrigen wesentlichen Punkten anzunehmen. Das Gesetz habe sich gut bewährt - Ruhe und Ordnung sei mit demselben aufrecht erhalten- aber ein bedenklicher Mangel war die Fristbestimmung. Aus diesem Grunde sah sich die Regierung veranlaßt, eine Reihe von Polizeimaßregeln, zu denen das Gesetz autorisirt, aufzugeben und an deren Stelle Rechtsgarantien zu setzen, um ein dauerndes Gesetz zu erreichen. Die Socialdemokratie sei ja allerdings antimonarchisch, aber ihr Hauptaugriff richtet sich gegen die sogenannte capitalistische Productionsweise - diejenigen sind also bei ;er Sache am meisten interessirt, die hier Ab­milderungen beantragen. Ihnen kann man sagen: Tua res agitur! In jeder socialdemokratischen Versammlung wird, wenn auch unbewußt, der Aufruhr geschürt und wenn einmal die Massen erregt sein werden, dann werden auch die Führer mit hingerissen werden und man wird ihnen sagen können: Du glaubst zu schieben und Du wirst geschoben! Um diese Gefahren zu beseitigen, ist das Gesetz nöthig, hat es sich bewährt und empfiehlt sich keine zu große Abmilderung des alten Gesetzes.

Nach kurzen Bemerkungen des Abg. Klemm-Sachsen (cons.), der sich für den conservativen Antrag erklärt, und des Abg. Kulemann (natl.) wird § 23 in der Commissions­fassung angenommen, der conservative Antrag abgelehnt.

Es folgt § 24 der Vorlage, welcher die Ausweisungs- befugniß enthält.

Die Commission beantragt, diesen Paragraph zu streichen.

diejenigen weit draußen im offenen Ocean, weil dort der verhältnißmäßig enge Spielraum die Wuth des Sturmes ver­doppelt. Bei jedem Sturm droht die größte Gefahr von der Küste, so seltsam dies vielleicht auch einerLandratte" er­scheinen mag, aber die Gefahr, von dem Sturme gegen die Küste geschleudert zu werden, ist für das Schiff weit größer und näherliegender, als diejenige, in den empörten Wogen selbst unterzugehen, und der erfahrene Seemann fürchtet da­her auch bei einem Sturme nichts so sehr, als die Nähe des Landes. Deßhalb fahren auch die Schiffe, die in einer offenen Rhede liegen, in welcher sie vor dem Sturme nicht hinläng­lich geschützt sind, in die hohe See hinaus, sobald ein Sturm herannaht, und sie sind draußen in der That alsdann besser ausgehoben als in der Nähe des Landes, wenn sie sich eben nicht in einem vollständig geschützten Hafen befinden.

Wird ein Schiff vom Sturme überrascht, so weht der Wind entweder von hinten oder von vorn. Im ersteren Falle geht das Schiff, sofern ihm nicht die Hilfe des Dampfes zur Seite steht, wohin der Wind es treibt, und es wird nur daraus geachtet, daß das Schiff nicht der Küste zugetrieben wird. Kommt aber der Wind von vorn, so versucht das Schiff in einem möglichst kleinen Winkel dem Wind entgegen­zufahren, und erweist sich dies als unausführbar, so'bleibt nichts übrig, als beizulegen, das heißt, es werden alle Segel eingezogen, das Steuer festgebunden und somit versetzt man das Schiff in einen vollkommen passiven Zustand, wodurch bezweckt wird, dasselbe möglichst aus seiner Bahn zu erhalten. Oft ist jedoch das Beilegen nicht räthlich, zumal wenn die Wogen in einer Weise gegen das ruhig daliegende Schiff an­prallen, welche die Befürchtung eines Lecks nahe legen. Die Stöße einer empörten See sind auch wirklich entsetzlich und reißen manchmal gleich durch einen einzigen Anprall das Steuerhäuschen oder die Küche, die wie ein Schilderhaus an dem Verdeck sehr stark befestigt ist, mit sich fort.

(Schluß folgt.)

Von konservativer Seite ist Wiederherstellung der Vorlage auch hier beantragt.

Abg. Dr. Buhl (natl.): Das Gesetz als ein dauerndes zu bewilligen, ist den Nationalliberalen nur möglich, wenn die Ausweisungsbefugniß fortfällt. Diese Ausweisungen haben auch schädlich gewirkt, denn die Agitatoren, welche ausgewiesen wurden, wirkten au den Orten, wohin sie kamen, viel schäd­licher als da, wo sie ausgewiesen wurden und sie verschleppten die socialistischen Ideen nach Orten, wo sie bis dahin un­bekannt waren. Unter diesen Umständen empfahl sich die Beseitigung der Ausweisung, und wir glauben damit dem Staate besser zu dienen, als mit der Ausweisungsbefugniß - von der Gefahr, welche die Socialdemokratie für den Staat darstellt, sind auch wir durchdrungen.

Abg. v. Helldor ff (cons.) bedauert die Abschwächung des Gesetzes - schon diejenigen Abmilderungen sind bedenklich, die von der Regierung bewilligt sind - weitergehende Abschwäch­ungen sind gefährlich. Die Ausweisungsbefugniß ist unent­behrlich. Wird sie vom Hause nicht bewilligt, so werden wir gegen das ganze Gesetz stimmen, denn wir sind überzeugt, daß der nächste Reichstag die Ausweisungsbefugniß nicht ver­sagen wird.

Abg. Dr. Windthorst (Ctr.): Für die Bewilligung der dauernden Ausweisungsbefugniß kann das Centrum nicht stimmen. Die Ausweisung hat ihren Zweck nicht erreicht - sie hat im Gegentheil die Grundsätze der Socialdemokratie in immer weitere Kreise getragen. Die socialdemokratischen An­schauungen sind gemeingefährlich. Leider geht die Wissenschaft immer mehr auf diese Ideen ein, die ja für die großen Massen sehr angenehm sind. Es wäre zu wünschen gewesen, daß die Socialdemokratie mit größerer Entschiedenheit gegen die Anarchisten Front gemacht hätte, als es geschehen ist- wir sind Gegner der Socialdemokratie und bleiben es. Die Schulen sind heute schon nicht mehr darnach beschaffen, um die Socialdemokratie zu bekämpfen. Religion muß erhalten werden, wo sie noch ist und wieder aufgerichtet werden, wo sie nicht mehr ist. Aber die modernen Staatsmänner scheinen zu glauben, daß Religion nur noch vom Staate gelehrt wer­den müsse. Ein theilweiser Umschwung ist in Preußen eingetreten, aber nicht in ausreichendem Maße. Man gebe uns Freiheit für unsere Kirche und die sociale Gefahr wird sich mildern. Aber der Staat wird das nicht eher glauben, bis es ihm ad oculus demonstrirt wird. Eine strenge Hand­habung der kriminellen Gesetze darf nicht versäumt werden. Auch die Förderung der Arbeiterschutzgesetzgebung würde einen guten Eindruck machen. Ich folge der Regierung gern, wenn sie auf rechte« Wegen ist, aus Irrwegen nie!

Abg. v. Kardorss (Rp.): Der Hinweis des Abg. Windthorst aus das Schulwesen trifft doch nicht zu. Auch in London, wo die Schule vollständig in den Händen des Clerus liegt, wie in Frankreich, gewinnt die Socialdemokratie immer mehr an Boden. Die Reichspartei ist in der Frage der Ausweisungsbefugniß getheilter Meinung. Redner persönlich glaubt, daß die Ausweisungen mehr geschadet als genützt haben. Es wird auch schwerlich für diese Ausweisungsbefug­niß eine Mehrheit im Hause zu erlangen sein.

§ 24, die Ausweisungsbefugniß enthaltend, wird hieraus gegen die Stimmen der Conservativen und einiger Mitglieder der Reichspartei abgelehnt.

Sodann wendet sich die Berathung zu Art. I der Vor­lage, bei der es sich wesentlich um die Fristbestimmung handelt, deren Fortfall die Regierung verlangr.

Abg. Reichensperger (Ctt.) ist gegen die Fristbesei­tigung. Er kann für dieselbe nicht stimmen, obwohl er das Bestreben der Socialdemokratie stets bekämpft.

Abg. Munckel (dfr.): Was an dem Gesetz gemildert wird, das wiegt die Fristbeseitigung nicht auf. Man will aus dem Ausnahme-Gesetz ein Special-Gesetz machen. Nun könne man zwar ein solches Gesetz machen- aber das Gesetz verletzt das Nechtsbewußtsein der Bevölkerung. Was wir von dem Gesetz gesehen haben, das spricht gegen die Behaup­tung, daß es die Socialdemokratie im Zaume halte. Das Gesetz ist lediglich ein Knüppel, um mit dem Abg. Windthorst zu reden, den man den Behörden in die Hand gibt. Das Gesetz ist hochrevolutionär, weil es die bestehende Rechtsord­nung aufhebt. Der Minister des Innern sprach davon, daß die Socialdemokratie die Grundlagen der staatlichen Ordnung uegire- das kann man aber von Vielen sagen. Man hat es vom Centrum und von allen Reichsfeinden gesagt. Wer die staatliche Ordnung verletzt, den strafen wir - aber kein Mensch wird sich doch sagen können: Wer gestohlen hat, der soll wie­der bestohlen werden. Ideen soll man nicht verfolgen- am allerwenigsten durch den Schutzmann, da kommt nur Willkür heraus. Bedenken Sie doch, daß das Gesetz gegen jede Partei angewendet werden kann. Sorgen Sie dafür, daß man die­sem Reichstage nicht einmal uachsage: Er war consequent! Aus einer unbegründeten Besorgniß hervorgegangen, hat er mit einem Acte unbegründeter Besorgniß geendet. (Lebhaftes Zischen und Bravo!)

Abg. Ku le mann (nl.): Mit den allgemeinen Straf­bestimmungen kommt man nicht aus gegenüber einer Partei, welche die Grundlagen der bestehenden Staats- und Gesell­schaftsordnung negirt- einer solchen Partei gegenüber recht­fertigt sich auch das fristlose Gesetz.

Hierauf wird die Debatte geschlossen.

Nach einem Schlußwort des Referenten Abg. Kurtz (cons.) wird über die Fristbeseitigung namentlich abgestimmt. Die­selbe wird mit 166 gegen 111 Stimmen angenommen.

Damit ist die Vorlage in zweiter Lesung genehmigt und die Tagesordnung erledigt.

Nächste Sitzung: Freitag 1 Uhr. Tagesordnung: Rech­nungssachen, Etatsreste, Petitionen.

Schluß 33/4 Uhr.

51. Plenarsitzung. Freitag den 24. Januar 1890, 1 Uhr.

DasEtats - Control - Gesetz pro 1889/90" wird in 3. Lesung genehmigt.

Sodann werden noch einige zurückgestetlte Titel des Etats in 3. Lesung berathen, darunter namentlich die Position Zum Ausbau des Auswärtigen Amtes 187 000 Mk.", welche als Ergänzungs-Etat eingebracht wurde und die cal- culatorisch sestgestellten Beträge der Matrikularbeiträge in Verbindung mit dem Anleihegesetze und Anträgen. Die Etats­positionen werden debattelos bewilligt. Das Etatsgesetz wird in der Gesammtabstimmung genehmigt, ebenso das Anleihe­gesetz. Damit ist die 3. Etatsberathung beendet.

Es folgt die Berathung der zum Etat eiugebrachten An­träge. Es wird debattelos einstimmig angenommen der Antrag Dr. Baumbach und Gen. aus Vorlegung eines Gesetzentwurfs betr. den weiteren Ausbau der Gewerbeord­nung in der Richtung der Beschränkung der Sonntagsarbeit sowie der Frauen- und Kinderarbeit, ferner der Antrag der Budget - Commission bezüglich der Besoldungsverbesserungen der Beamten. Die einzelnen Antragsteller haben ihre An­träge zurückgezogen, die Regierung hat früher bereits er­klärt, daß sie mit dem Commissionsantrage einverstanden sei.

Es folgt die Berathung des Antrages Richter- Schrader betr. die Verbilligung der Eisenbahn-Tarife für ausländische Kohlen. Die Commission hat mit 5 gegen 5 Stimmen beantragt, den Antrag abzulehnen.

Abg. Siegle (nl.) erklärt sich unter Berufung aus das Gutachten verschiedener Handelskammern für den Richterschen Antrag.

Fürst H a tz s e l d t - Trachenberg (Rp.): Nachdem die An­sprüche der Arbeiter ein geradezu sinnloses Maß angenommen haben und die Begehrlichkeit der Arbeiter noch immer weiter geht, kann man sich für den Antrag nicht entschließen. Diese Anforderungen kann man nicht befriedigen, wenn man die heimischen Kohlen durch billige auswärtige Kohlen im Preise herunterdrückt.

Abg. Graf Stolberg-Wernigerode (cons.): Die Frage würde, wenn ein Nothstand vorläge, vor das preußische Abgeordnetenhaus gehören- dort würde nicht bloß die Frage einer Ermäßigung der Kohlentarife, sondern auch für andere Massengüter, wie z. B. Getreide, zu erwägen sein.

Abg. Schrader (dfr.): Nachdem die Verstaatlichung der Eisenbahnen die Möglichkeit gegeben hat, durch eine Tarifermäßigung auf die Gestaltung der Kohlenpreise einzu­wirken, kann man vor einer solchen Maßregel um so weniger Bedenken tragen, als die gegenwärtigen Verhältnisse lediglich zur Folge gehabt haben, daß die deutsche Kohlenindustrie theurer für das Inland aber billig für das Ausland liefert. Gelingt es, dieses Mißverhältniß zu beseitigen, so wird eine Verbilligung der Kohlenpreise möglich sein, ohne daß die' Kohlenindustrie Schaden leidet. Die preußische Regierung möge durch Verbesserung der Verkehrswege in Schlesien und Westfalen Abhülfe schaffen, wenn nicht ernste Calamitäten eintreten sollen. Dem Wagenmangel muß abgeholfen werden, die Tragfähigkeit der Wagen könnte erhöht werden.

Bundescommissar Geh.-Rath Dr. Schultz bestreiket, daß die preußische Regierung ein Monopol in dem Umfange besitze, wie der Abg. Schrader dies dargestellt.

Abg. Graf Kanitz (cons.) bedauert die enorm hohen Kohlenpreise, fürchtet aber, daß der Antrag Schrader kein geeignetes Mittel ist, diese theuren Preise zu beseitigen. Hoffentlich sind diese theuren Preise nur vorübergehende, und durch solche vorübergehende Erscheinungen darf man sich nicht verleiten lassen, Tarif-Aenderungen oder Zolländerungen vorzunehmeu. Bedauerlich ist, daß die Theurung hauptsäch­lich hervorgerufeu wird durch einen ungesunden Zwischen­handel, der sich auf die Kohlenproduction geworfen hat. Aus diesem Grunde empfiehlt sich die Ablehnung des Antrages Richter-Schrader.

Abg. Szmula (Ctr) fürchtet, daß die oberschlesische Kohle durch Verbilligung der englischen Kohle schwere Nach­theile in ihrem Absatzgebiete leiden würde. Die Verkehrs­bahnen in Schlesien sind mangelhaft. Durch ihre Verbesse­rung würde man dem Kohlenmangel entgcgenwirken.

Abg. Stumm (Rp.): Der Wagenmangel war zur Zeit der Privatbahn-Verwaltu:ig viel größer als heute. Alle diese heutigen Mängel entstammen noch aus der früheren Privatbahn-Verwaltung. Dazu kommt, daß der Verkehr einen plötzlichen bedeutenden Aufschwung genommen hat, auf den die Privatbahnen nicht vorbereitet sein konnten. Die gegen­wärtigen Preisverhältnisse sind nicht normal. Aus diesem Grunde hat sich auch der Landeseisenbahnrath geweigert, in diese Verhältnisse durch Tarisänderungen einzugreifen - sobald wir feste, normale Verhältnisse haben, wird auch die Regelung der Tarife erfolgen. Der Antrag Schrader-Richter ist schäd­lich und bittet Redner, diesen Antrag abzulehnen.

Abg. v. Mirbach (cons.): Die hohen Kohlenpreise kommen den großen Waldbesitzern, also Gemeinden, Verbänden u. s. w., zu Gute. Die Kohlen- und Holztarife müssen sich gegenseitig ergänzen. Auch den kleinen Grundbesitzern, welche Torf produciren und daraus einen erheblichen Theil ihrer Baareinnahmen beziehen, kommen theure Kohlenpreise zu Statten.

Nach längerer Debatte wird, dem Vorschläge der Com­mission gemäß, der Antrag Richter-Schrader abgelehnt.

Petitionen, betreffend die deutschen Schutzgebiete in Südwestafrika und die Unterdrückung des Sclavenhandels, werden durch die Etatsberathung und die dort stattgehabte Beschlußfassung für erledigt erachtet.

Eine weitere Petition, betr. Rückgewähr von Roheisen­zoll, wird dem Reichskanzler zur Erwägung überwiesen.

Weitere Petitionen um Berücksichtigung der kleinen land- wirthschastlichen Brennereien bei der Neucontingentirung beantragt die Commission, theils dem Reichskanzler zur Er­wägung zu überweisen, theils durch motivirte Tagesordnung erledigen.

Das Haus beschließt gemäß dieser Anträge nach kurzer Debatte.

Samstag 10 Uhr: Dritte Lesung des Socialisten- gesetzes.

Schluß 43/4 Uhr.