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1890

Donnerstag den 25. September

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Gießener Anzeiger

General-Anzeiger

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Gralisöeikage: Gießener Aamitimßkätter

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Magdeburg, 23. September.

Beim zweiten Theil der

Schießversuche wurde

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schweizerische Bundesver- diesmalige Session durch ein besonderes Interesse

Annahme von Anzcitzin zu der Nachmittag- für den Agenten Tag erscheinenden Nummer bi- vorm. 10 Uhr.

Am Horizonte der russischen Zollpolitik erscheint allmälich der schon längst angekündigte neue Tarif. Derselbe ist dieser Tage von der eigens hierzu eingesetzten Commission im Finanz­ministerium vorgelegt worden, welches ihn zunächst durch die Vertreter des Ministeriums, des Petersburger Börsencomites und der russischen Großindustrie prüfen lassen will, doch wird bereits jetzt das baldige Inkrafttreten des neuen Zolltarifs angekündigt. Ueber seine Einzelheiten verlautet zwar noch nichts Näheres, aber jedenfalls ist nicht im Geringsten zu bezweifeln, daß auch dieser neue Entwurf ganz in das System der consequenten wirtschaftlichen Absperrung Rußlands gegen­über dem Auslande passen wird.

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Oit Gießener W«»1lien5tä1ter «erden dem Anzeiger »rchenklich dreimal beifldtgt.

zur Theilnahme an den erwähnten wurde.

Am Montag ist in Bern "die sammlung zusammengetreten, deren die Vorgänge im Canton Tessin

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Der

-Kheuer Anzeiger erschein, :äglich, *lt Ausnahme deS Montags.

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ob die Anordnungen, welche sie bei dem letzten Wiesen­gang getroffen haben, befolgt worden sind und welche nicht;

welche Anordnungen von den Wiesenvorständen zur Be­seitigung der bei dem diesmaligen Wiesengang vorge­fundenen Mängel von ihnen getroffen worden sind oder vorgeschlagen werden- hierbei wird den Wiesenvorständen besonders empfohlen, ihr Augenmerk namentlich auch auf die Reinigung der Wiesen von Gestrüpp, Gesträuch, Moos re., auf die Entfernung der Herbstzeitlosen, des Erdauswurss aus den Be- und Entwässerungsgräben, aus die Verebenung der Maulwurfshügel und dergleichen und aus die Unterhaltung der Be- und Entwässerungs­gräben zu richten und hierbei nach den bestehenden Bestimmungen zu Verfahren-

Verbesserungsvorschläge in Bezug auf größere Wiesen­fluren, namentlich solche, zu deren Ausführung die Bil­dung von Wassergenossenschaften nach dem Gesetze vom 30. Juli 1887 über die Bäche und nicht ständig fließen­den Gewässer (Regierungs-Blatt S. 159) erforderlich ist.

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Alle Annoncen-Bureaur de- In- und Au-lande- nehm»« Anzeigen für denGießener Anzeiger" entgegen.

Die Mitglieder des Obstbauvereins und alle Freunde des Obstbaues werden zu dieser Versammlung freundlichst eingeladen.

Gießen, den 23. September 1890.

Der Vorsitzende der Section Gießen des Obstbauvereins.

Nebel, Amtmann. e

Versammlung des Obstbauvereins.

Sonntag, den 28. September d. I., Nachmittags 2 Uhr, findet in Lonys Felsenkeller zu Giesten eine Versammlung der Section Gießen des Obstbauvereins für die Wetterau statt. Herr Landwirthschastslehrer Dr. v. Peter von Friedberg wird über das ThemaObstkunde und Obst­ernte, Obstausstellung und Obstmarkt" einen Vortrag halten, unter speciellem Hinweis auf die vom 2. bis 8. October d. I. zu Friedberg stattfindende Obstausstellung.

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Gießen, den 22. September 1890.

Betr.: Den Wiesengang.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Grotzh. Bürgermeistereien des Kreises.

Nach Art. 7 der Wiesenpolizeiordnung ist in diesem Monat der Wiesengang von den Wiesenvorständen unter Zu­ziehung der Feldschützen und Wiesenwärter vorzunehmen.

Wir beauftragen Sie deshalb, dieselben hierzu baldigst aufzusordern und uns die über den Wiesengang auszunehmen­den Protokolle bis längstens 10. October d. I. vorzulegen.

In diesen Protokollen haben die Wiesenvorstände, was Sie denselben noch besonders eröffnen wollen, hauptsächlich folgende Punkte auszunehmen:

Zu Nr. 2 erläutern wir, daß Sie in der Regel, insofern kein besonderer Anstand vorliegt, jedem der betreffenden Wiesenbesitzer speciell eröffnen wollen, welche Mängel der Wiesenvorstand vorgesunden hat und daß diese Mängel binnen der vom Wiesenvorstand zu bestimmenden Frist so gewiß zu beseitigen wären, als sonst die nöthigen Herstellungen aus Kosten der Säumigen angeordnet würden. Nach fruchtlosem Ablauf der gesetzten Frist wollen Sie nach Anhörung des Wiesenvorstandes weitere Anträge stellen. Jedenfalls sind die von Ihnen getroffenen Anordnungen in den von Ihnen einzusendenden Protokollen einstweilen zu erwähnen.

Das Protokoll über den Nundgang ist von allen Theil- nehmern zu unterzeichnen. War ein Mitglied des Wiesen­vorstandes verhindert, am Rundgange Theil zu nehmen, so ist dieses am Schlüsse des Protokolles zu bemerken.

Sollte der Wiesenvorstand, der außer dem Großherzog­lichen Bürgermeister oder Beigeordneten, mindestens noch aus zwei Ortseinwohnern, welche Wiesen besitzen oder solche zu benutzen oder zu verwalten haben, bestehen soll, nicht mehr vollständig sein, so wollen Sie den Gemeinderath wegen Er­gänzung des Wiesenvorstandes vernehmen und uns die Anträge des Gemeinderathes in besonderer Verhandlung vorlegen.

v. Gagern.

7,5 Centimeter-Schnellfeuerkanone, mit der 8,2 (Zentimeter* Broncekanone und mit der 12 Centirneter-Schnellfeuer-Haubitze gegen seemäßige Ziele geschossen. Bei der Besichtigung wurden die Resultate äußerst befriedigend befunden.

Bremen, 23. September. Die Section für Küsten- und Hochsee-Fischerei des deutschen Fischereivereins hielt heute im Conventsaale der Börse eine Versammlung und richtete ein Danktelegramm an den Kaiser für die im In­teresse der Hochsee-Fischerei werthvolle Wiedergewinnung der

Neueste Nachrichten.

WolffS telegraphisches Lorrespondenz-Bureau.

Tangerhütte, 23. September. Den heute fortgesetzten Schießversuchen des Grusonwerks aus dem Schießplätze Tangerhütte wohnten außer den gestern anwesenden auch die rumänische Commission, bestehend aus den Generälen Arion und Berendai, Oberst Poteanu, Major Nasturel bei. Es gelangten bis jetzt zum Versuche: eine 8 Centimeter-Schnell- seuerkanone, eine 3,7 Centimeter-Gebirgskanone, eine 4,7 (Zenti­meter- und eine 5,3 Centimeter-Schnellfeuerkanone. Die beiden letzteren Geschütze schossen gegen eine markirte Schützen­linie.

Detttsches Reich.

Darmstadt, 20. September. Das heute ausgegebene Großherzogliche Regierungsblatt (Beilage Nr. 26) enthält u. A.:

Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen fremder Orden. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht: Am 23. August dem Kammerdiener Johannes Dauch die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen der ihm von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zu Schwarz­burg-Rudolstadt verliehenen Ehren-Medaille in Silber, am 2. September dem Director der Orientalischen Eisenbahnen Adolph Grosholz zu Konstantinopel die Erlaubniß zur An­nahme und zum Tragen des ihm von Seiner Heiligkeit dem Papste Leo XIII. verliehenen Pius-Ordens zweiter Klasse zu ertheilen.

Dienstnachrichten. Seine Königliche Hoheit der Groß­herzog haben Allergnädigst geruht: Am 31. August dem Pfarrer Friedrich Beck zu Mommenheim die zweite evangel. Pfarrstelle zu Alzey zu übertragen. Am 1. September wurden die Dammwärteraspiranten Peter Golz aus Biblis und Jacob Roth aus Erfelden zu Dammwärtern mit dem Wohnsitze zu Lampertheim, resp. Nordheim, ernannt. Dem Pfarrer Stumpf zu Bechtolsheim wurde die katholische Pfarr- stelle zu Sulzheim, mit Wirkung vom 1. October an, über­tragen.

Nachweis der Befähigung zur Uebernahme eines Kirchenamtes. Ueber den Besitz der nach Art. 1 und 4, des Gesetzes vom 5. Juli 1887, die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen betreffend, zur Uebernahme eines Kirchenamtes nothwendigen Eigenschaften ist der Nachweis erbracht worden bezüglich der Candidaten der evangelischen Theologie: Georg Stock aus Alzey, Hermann Bernbeck aus Nieder-Wöllstadt, Georg Ritter aus Grünberg, Wilhelm Türck aus Büdingen, Ernst Freundlich aus Alsfeld, Hugo Frey aus Alsfeld, David Gürtler aus Lauterbach,' Theodor Kempf aus Groß-Gerau, Adolf Lehn aus Büdingen, Edmund Licht aus Arnstadt, Lud­wig Sauerwein aus Kleestadt, Carl Schlich aus Partenheim, Paul Schott aus Dauernheim, Friedrich Wilhelm aus Frei­mersheim und Heinrich Wolf aus Uffhofen.

Ruhestandsversetzungen. Am 5. September wurde der Schullehrer an der Gemeindeschule zu Birklar Johann Christoph Gilbert Seipp auf sein Nachsuchen mit Wirkung vom 1. November an, am 16. September wurde der Schullehrer an der Gemeindeschule zu Beerfelden Friedrich Dähler aus sein Nachsuchen, mit Wirkung vom 1. October an, in den Ruhestand versetzt.

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m-F4. *9 mw fns de« 15. Dctota idi« meüiet ' Smenßraße 12, entgegen.

Achtungsvoll

vierteljährige, A-onnementspreiri 2 Mark 20 Pfg. «K Bringerloyn.

Durch die Post bezog«» 2 Mark 60 Pfg.

Redaktion, Expedttta« und Druckerei:

-chnlstratze 7r.1< Fernsprecher 51.

Bekanntmachung.

Unter der Schafheerde zu Annerod ist die Räude aus­gebrochen. Es wird deßhalo die Sperre über diese Heerde verfugt. Gestattet ist die Ausfuhr von Schafen nur zum Zweck sofortiger Abschlachtung und ist in jedem einzelnen Fall, in welchem dieselbe erfolgen soll, unsere Erlaubniß einzuholen. Zuwiderhandlungen gegen die angeordneten Schutzmaßregeln unterliegen der gesetzlichen Strafe.

Gießen, den 22. September 1890.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Gagern.

Pottttsche Ueberftcht.

Gießen, 24. September.

Kaiser Wilhelm hat seinen Aufenthalt in Schlesien mit dem Besuche beim Grafen Solms in Klitschdorf bei Bunzlau beendigt und sich von Klitschdors aus am Montag Abend nach Ostpreußen begeben, um hier in der Gegend von Trakehnen bis zum 30. September zu jagen. Das Befinden des Kaisers ist trotz der großen Anstrengungen der Fest- und Manövertage in Schlesien ein ganz vorzügliches.

Das kaum erst dementirte Gerücht von dem angeblich bevorstehenden Rücktritte des preußischen Kriegsministers v.Verdy taucht schon wieder auf. Es wird versichert, Herr v. Verdy werde zum 1. October aus seinem Amte scheiden und nennt man hierbei abermals den Commandeur der 2. Garde-In­fanterie-Division, Generallieutenant v. Kaltenborn-Stachau, in erster Linie als seinen muthmaßlichen Nachfolger. Doch auch jetzt noch wird eine Bestätigung dieser Nachricht nach beiden Seiten hin abzuwarten sein.

Der Landtag des Fürstenthums Lippe wird demnächst zusammentretcu, um sich über das Regentschaftsgesetz zu ent­scheiden, welches die Nachfolge für den seit 1875 regierenden 66 jährigen Fürsten Günther Woldernar regeln soll. Die Aussichten für die Annahme des erwähnten Gesetzes durch den Landtag werden indessen schon jetzt als sehr ungünstige bezeichnet, da vor Allem die Bestimmung der Vorlage, daß dem Fürsten allein die Ernennung des Regenten zustehen soll, in den Kreisen der parlamentarischen Vertreter des Ländchens auf Widerspruch stößt. Man hält in denselben an den Be­stimmungen despactum tutorium vom Jahre 1667 fest, wonach im Fürstenthum Lippe die erforderlichen Falles ein­tretende Regentschaft aus einem Anverwandten des regierenden fürstlichen Hauses und vier Mitgliedern der Landstände bestehen soll und will sich, wie verlautet, nur dann entgegenkommender in der Frage des jetzigen Regentschaftsgesetzentwurfes verhalten, wenn die Negierung hinsichtlich der Verwaltung der wichtigen Domainen des Fürstenthums den Laudständen größere Macht­befugnisse zugesteht. Falls sich die Lippe'sche Regierung zu solchen Zugeständnissen nicht herbeilassen sollte, so ist in der Regentschaftssrage ein Conflict mit dem Landtage zu befürchten, der schließlich ein Eingreifen von dritter Seite nöthig machen dürfte.

In Buckau bei Magdeburg haben am Montag die vom Grusonwerke veranstalteten Schießversuche begonnen, zu denen auf Einladung etwa 200 Offiziere fast aller Nationen er­schienen sind. Deutschland ist durch acht höhere Offiziere, Belgien durch die Generallieutenants Brialmont und Nwaise, Oesterreich-Ungarn durch den Feldmarschall-Lieutenant Vogl, die Südafrikanische (Transvaal-)Republik durch den Kriegs­minister General Joubert vertreten. Außerdem sind durch Stabsoffiziere vertreten die Regierungen von Brasilien, China, Chile, Dänemark, Großbritannien, Japan, Italien, Mexiko, Niederlande, Portugal, Rumänien, Rußland, Schweden-Nor­wegen, Schweiz, Siam, Spanien, Türkei und die Vereinigten Staaten von Nord-Amerika. Es fehlen also bemerkenswerther Weise die Vertreter von Frankreich, was wohl daraus zu erklären ist, daß an letztere Macht überhaupt keine Einladung

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n Arbeiter, welcher die Ätifttti det dauernde Beschäftigung, in der Exped. d. Bl.

erlangt hat. Der Nationalrath wie der Ständerath sind denn auch von ihren Präsidenten mit Ansprachen eröffnet worden, in denen der Revolution im Tessin gedacht und dem Vorgehen des Bundesrathes daselbst volle Anerkennung gezollt wurde und man darf hieraus schließen, daß das eidgenössische Parlament auch den ferneren Maßnahmen^er obersten Bundes­behörde im Canton Tessin zustimmen wird. Der Bundesrath wird in seiner Botschaft über^die im Tessin bei

den eidgenössischen Rüthen die ÄchchträgliWWSenehmigung der bewaffneten Intervention u. sLH> sowiWne Ermächtigung beantragen, die getroffenen Bun'desmaßregeln im Tessin auch ferner provisorisch aufrecht erhalten zu dürfen. Weiter sucht der Bundesrath um die Erlaubniß nach, den Bestand der Oecupationstruppen erforderlichen Falls zu vermehren und die Anstrengungen zur Beruhigung der Tessiner Bevölkerung fortzusetzen.

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