1890
Freitag den 25. Juli
Nr. 170
Gießener Anzeiger
Kenerat-Mnzeiger
Amts- und Anzeigeblatt für den Ureis Gieren
Amtlicher Theil
und
den
Wilhelm.
formirt.
§
und 2 des Gesetzes, betreffend die Friedens-
Die §§ 1
Feuilleton
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es ist ja auch gar nicht nöthig.
und
von
Drei Mark soll ich Ihnen leihen? Ich
kenne Sie ja gar nicht!" — Gast:
Annahme von Anzeigen zu der Nachmittag- für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bi- Norm. 10 Uhr.
O, laß mich mitgehen," bat Elise.
Aber wenn das die Mama erführe," wandte LiddH ein,
(Reichs-Gesetzbl. 1887 S. 117) treten mit dem 1. Oetober 1890 außer Kraft.
Die Gießener IlamtlienölLller werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigelegt.
15. Juli 1890. (L. 8.)
„Nun, in Ihrem Jn-
Der
Gießener Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme deS Montags.
trippelte hinweg.
Sie war erhitzt, vor Mattigkeit rann ihr der Schweiß der Stirn nnd draußen pfiff der Wind durch ihr faden
beigedrucktem Kaiserlichen Jnsiegel.
Gegeben an Bord M. D. „Hohenzollern" Nord-Fiord,
Alle Annoncen-Bureaux des In- und Auslandes nehme» Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen.
tereffe, damit ich die Zeche bezahlen kann!"
„O ja," rief Elise, „ich will den armen Leuten auch etwas schenken, ich kaufe ihnen etwas von meinem Taschengelde, was sie recht nöthig brauchen können, komm nur, komm, ich gehe mit."
So gingen denn beide. Elise hielt sich ängstlich an dem Kleide ihrer Cousine an, als sie die dunkle Treppe nach dem Dachstübchen hinanstiegen, wo die alte Nähterin wohnte und ihre Schwester, die gelähmte Dulderin, in reinlichem Bette lag.
Sie klopften an — keine Antwort, sie klopften wieder und wieder, endlich öffnete Liddy leise die Thür.
Da sahen sie das bleiche Gesicht der Gelähmten, Friede lag auf ihrem todten Antlitz, und entseelt, hingesunken am Bette, lag die alte Nähterin, das Haupt in den Händen der Schwester, und an der Thür, gegenüber dem Tode, stand, sprachlos und erschüttert, das blühende Le^en.
„Weißt Du," sprach Liddy weiter, „Du kannst einmal ein halbes Stündchen allein hier bleiben, ich will noch rasch etwas besorgen."
„Was denn?" srug Elise.
„Ich habe mir etwas starken Wein und einige Bratenreste zurechtgestellt," antwortete die Gefragte, „das will ich unserer armen Friederike noch hintragen, denn ich habe vorhin in der Eile vergeßen, es ihr mitzugeben, möchte aber gern, daß sie es noch heute erhält, denn ich sand sie matter und elender als je, und auch ihre arme Schwester ist todt- krank."
)isse
Malt.
Präsenzstärke des deutschen Heeres, vom 11. März 1887
Wohltäterinnen
Ein Bild aus dem Leben von Hans Hagen.
(Schluß.)
In dem halbdunklen Stübchen saß die arme Alte und nähte emsig, die müden, angestrengten Augen schmerzten ihr in dem undeutlichen Dämmerlicht. — Obgleich sie mit verdoppelter Kraft und Energie arbeitete, ihre dürren, schwachen Hände zitterten, und sie sah ein, daß heute vor neun Uhr kein Fertigwerden sei. — Bange Sorge erfüllte ihr Herz, denn daheim lag ihre kranke, gichtbrüchige Schwester, die sie feit zehn Jahren mit ihrer Hände Arbeit erhalten hatte. Es wollte aber jetzt gar nicht mehr recht gehen, denn zu oft spürte sie, daß die Schwäche des Alters sie am allzu raschen Arbeiten verhinderte. Das alles belastete schwer ihre Seele und eine Thräne nach der andern fiel aus ihre Arbeit.
Da trat Liddy ein. Sofort erkundigte sie sich nach der Nähterin kranken Schwester. Die Alte seufzte. Schon seit mehreren Tagen hatte das Gesicht der Siechen eine wachsbleiche Farbe angenommen. Es war zu befürchten, daß die Kranke bald ihrer Auflösung entgegengehen würde und heute, gerade heute hatte ihr die Schwester beim Weggehen mit -einem so wehmüthigen Blicke nachgesehen.
„Sorgen Sie sich nicht, gute Friederike," sagte Liddy, als ihr die Alte ihr Leid geklagt hatte. „Sie können heute schon um halb sieben Uhr nach Hause gehen. Um sechs Uhr brechen die Damen auf und dann fährt meine Tante ins Theater."
„Aber, liebes Fräulein," wandte Friederike ein, „meine Arbeit!"
„Seien Sie unbesorgt, die mache ich fertig," rief Liddy, und verließ das Zimmer.
Im Salon war noch große Bewegung. Ein Kreis von
Bekanntmachung,
Maßregeln gegen die Maul- und Klauenseuche.
Nachdem in Helpershain die Maul- und Klauenseuche erloschen ist, wird die über die Stallungen des Heinrich Hühnergarth IV. und Johannes Hühnergarth V. daselbst verhängte Gehöftsperre, sowie die für die Gemarkung Helpersheim angeordnete Gemarkungssperre aufgehoben.
Der aus den 14.—16. l. M. angesetzte und damals verschobene Biehruarkt z« Ulrichstein (sog. Jacobi- Markt) wird am 28. und 29.1. M. daselbst abgehalten werden. Das Austreiben von Klauenvieh aus den Markt ist nur gestattet, wenn der Führer deffelben mit einem thierärztlichen Gesundheitsschein versehen ift. Schweine sind vor dem
Bekanntmachung.
Nachdem bi/ in dem Gehöft des Pachters Pass avant zu Großen-Buseck ausgebrochen gewesene Maul- und Klauenseuche erloschen ist, haben wir die über dieses Gehöft, sowie die über die Gemarkung Großen-Buseck verhängten Sperrmaßregeln wieder aufgehoben.
Gießen, den 22. Juli 1890.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Gagern.
se ich von heute ab meine mMe.
aller Art, Ltrumpl iNgsstÜcke 2C. K. säNllllt- 4723
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SchutstraßeNr.t. Fernsprecher 51.
Damen aus der seinen Welt war daselbst versammelt. Diese saßen vor ihren porzellanenen Kaffeetaffen, aus einem Tellerchen daneben lag etwas Biskuit, die feinen Hände arbeiteten nachlässig an einem Stückchen Linnen und die Zungen waren in vollster Thätigkeit.
Da erzählte die Frau Majorin aus Offizierskreisen, die Frau Geheimeräthin verurtheilte das Cliquenwesen in den Faeultäten, die Frau Medieinalräthin klagte über die Verbreitung der neuen Krankenkassen, die so vielen jungen Aerzten ihr Auskommen erschwerte, unter der sogar ihr so äußerst begabter Sohn zu leiden hätte. Die Frau Superintendentin sprach von frommen Wohlthätigkeitsstiftungen, an deren Gründung sie betheiligt war, und verbreitete sich lange über das Segensreiche solcher Einrichtungen.
Das erinnerte wieher alle an den Zweck ihres Hierseins und sie arbeiteten wieder emsiger darauf los. Endlich ward aufgebrochen- man bewunderte gegenseitig noch eine Zeitlang seine Leistungen, und jede fühlte beim Weggehen, wie angenehm es doch sei, wohlzuthun.
Die Räthin ertheilte. noch rasch einige Anordnungen, setzte noch einmal das ganze Dienstpersonal in Trab und endlich war sie fort.
„Schnell, Riekchen!" ries LiddH in das Hinterstübchen hinein, „gehen Sie, ich packe schon selbst alles zusammen."
„Ach, Sie Gute," seufzte die müde Alte.
Sie nahm ihre Tasche, legte zitternd ihre Sachen hinein
scheiniges Mäntelchen und trieb ihr nassen Schnee ins Gesicht. III.
Liddy, sowie Elise saßen im Hinterstübchen und nähten an Friederikens hinterlassener Arbeit.
„Aber Du schweigst doch gegen die Mama," mahnte Liddy.
„Selbstverständlich," erwiderte Elise.
Bekanntmachung,
Maßregeln gegen die Maul- und Klauenseuche, hier den Grünberger Jacobimarkt.
Nachdem die in zwei Orten der Umgebung von Grünberg ausgebrochen gewesene Maul- und Klauenseuche als erloschen zu betrachten ist, wird die Abhaltung des am 30. l. M. stattfindenden Grünberger Jacobimarktes gestattet. Oeffentliche Faselschau und Prämiirung findet hierbei jedoch nicht statt. Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß das Befahren des Marktes mit Schweinen verboten ist und es wird auch das Einbringen von Schweinen nach Grünberg zum Zweck des Verkaufes an dem Markttag und den vorhergehenden Tagen, sowie das öffenttiche Feilbieten von Schweinen am Markttag überhaupt untersagt. Zuwiderhandlungen unterliegen der gesetzlichen Strafe.
Gießen, den 24. Juli 1890.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Gagern.
v. Caprivi.
Berlin, 23. Juli. Die beiden letzten Bismarck-Interviews von Friedrichsruh, die Unterredungen des Fürsten Bismarck mit den Herren Rittershaus und Dr. Reichardt, ziehen in der Tagespresse noch immer ihre Kreise, besonders da das Gespräch des Fürsten mit dem zuletzt von ihm empfangenen Herrn Dr. Reichardt mit der zuvor Herrn Ritterhaus gewährten Unterredung in einem gewissen Zusammenhang stand. Leider drohen aber diese interessanten Vorgänge einen sehr bedauerlichen Epilog zu erhalten, insofern, als Herr Rittershaus, der Herausgeber des „Franks. Journals", die Berliner „Post" gerichtlich verklagen will, weil dem Genannten seitens des letzteren Blattes vorgeworsen worden ist, er habe in seiner Wiedergabe der Aeußerungen des Fürsten Bismarck über die Presse bewußte Fälschung begangen. Vielleicht ist es noch möglich, den unerquicklichen Zwischenfall aus eine andere Weise beizulegen, denn es wäre in verschiedener Beziehung bedauerlich, wenn die journalistischen Empfänge von Friedrichsruh noch ein Nachspiel vor Gericht finden sollten.
— Die Vorarbeiten für den neu zu bildenden Colonialrath werden energisch gefördert und darf man hoffen, daß die neue Körperschaft bereits im Herbst ins Leben tritt. Wie die „Münchener Allg. Ztg." vernimmt, ist beabsichtigt, für die Berathung einzelner Punkte, z. B. des Etats, Seetionen zu bilden, welche die einzelnen Colonien umfassen. Die practische Geschäftswelt soll durch ihre Vertretung in diesen Abteilungen besondere Berücksichtigung finden und wird sich dies hoffentlich auch bestätigen. Denn die Heranziehung sachkundiger Männer aus dem praetischen Leben ist um so notwendiger, als das bureaukratische Element in der Colonial- abtheilung des Auswärtigen Amtes bereits mehr als genügend vertreten ist. Darüber, welche Stellung der jetzige Reichs- eommissar Major v. Wißmann im Colonialrathe einnehmen
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§ 4.
Gegenwärtiges Gesetz kommr in Bayern nach näherer Bestimmung des Bündnißvertrages vom 23. November 1870 (Bundes-Gesetzbl. 1871 S. 9) unter III Z 5, in Württemberg nach näherer Bestimmung der Militäreonvention vom 21./25. November 1870 (Bundes-Gesetzbl. 1870 S. 658) zur Anwendung.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift
Marktplatze abzuladen und an der Untersuchungsstelle vorbeizutreiben.
Schotten, den 21. Juli 1890.
Großherzogliches Kreisamt Schotten.
Schönfeld.
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'duft der Emlagen, 10 Deckung r u^ge, josern nur da i
mindestens
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Deutsche» Reich.
Darmstadt, 23. Juli. Militärdienst nach richten. Wagner, Premierlieutenant vom 3. Großh. Jns.-Negt. (Leib-Regt.) Nr. 117, zum überzähligen Hauptmann befördert - Klinker, Seeondelieutenant ä la suite des 1. Großh. Drag.-Regts. (Garde-Drag.-Regts.) Nr. 23, ausgeschieden und zu den Reserveoffizieren des Regiments übergetreten - Weiner, Seeondelieutenant von der Infanterie 2. Aufgebots des LandwehrbezirksII Darmstadt, Kraemer, Seeondelieutenant von der Infanterie 2. Aufgebots, und Grau, Seeondelieutenant von der Feld-Artillerie 2. Aufgebots vom Landwehrbezirk Mainz — der Abschied bewilligt.
Darmstadt, 23. Juli. Die von den Nationalliberalen und Conservativen für Ohly und Wolsskehl aufgestellte Wahlmännerliste für die L a n d t a g s w a h l ging mit großer Mehrheit durch.
Berlin, 23. Juli. Der „Reichsanzeiger" veröffentlicht das Gesetz, betreffend die Friedenspräsenzstärke des deutschen Heeres, vom 15. Juli 1890. Dasselbe lautet:
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen re.
verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstages, was folgt:
§ 1.
Die Friedenspräsenzstärke des deutschen Heeres wird für die Zeit vom 1. Oetober 1890 bis zum 31. März 1894 auf 486 983 Mann festgestellt. Die Einjährig-Freiwilligen kommen aus die Friedenspräsenzstärke nicht in Anrechnung.
§ 2.
Vom 1. Oetober 1890 ab werden
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die Infanterie in die Cavallerie in
538 Bataillone,
465 Eseadrons,
die Feld-Artillerie in
434 Batterien,
die Fuß-Artillerie in
31 Bataillone,
die Pioniere in
20 Bataillone,
der Train in
21 Bataillone


