Cherry.
Sold
if
und die damit bewiesene nie jagen innigen Dank her uoö Frau.
io
1 Virk 10..
6153 verbliebenen.
8960
9450
7870
75.00
405-50 20812 162.70 40-3 4020 1610 1414° 183-40
Mark 2.-,
" 2.25 n 2.75 *■*per Hasche.
jd) Nachmittag 4 Uhr [j aus
Ä«
%£***
st Ai zum 1. August, eoenL WmH früher ein ältere? vrLd-ev von auswärts mit lgriisim zur selbstständigen War- i einjährigen Kindes. 15983 iinit. vaste, Gartenstr. 13 in
zaMtslhüsl
3ell l»»O.
ten die traurige Nach' lieben Gatten, Bater, oßvater gmbel, r i. P.
•C-L^”ni
Mk. i.gy" A-sch,
'cömjT“
' Mäomr.rmll.
.2’- ö. M., AbtÄz, Darmstädter Hav- Commers
6154 gtnt>ttetn$ Gieße».
ein junges Mädchen oon wnd eine Ltelle in einem Mt gesuLt.
je Offerten beliebe man in der ■ 8L unter Chiffre C. H. 15 egen.
,rtinb0 Mark 4.-
Weinen für
'rade-Mark versehen, fä* liessen: > Seltersweg 23.
22- 38,i 2204®
<=*^ 100*
Nr. 169.
Donnerstag den 24. Juli
1890
Der
Kießener Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme deS Montags.
Die Gießener MamIttenötLIter werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigelegt.
Gießener Anzeiger
General-Mnzeiger.
Vierteljähriger ASonnementspretss 2 Mark 20 Pfg. mit Bringerlohn. Durch die Post bezog« 2 Mark 50 Pfg.
Redaction. Expedition und Druckerei:
Kchutstraße Wr.lk.
Fernsprecher 51.
Amts- und Anzeigeblatt für den Areis Gieren.
Gratisbeilage: Gießener Iamilienbtätter
Alle Annoncen-Bureaux des In- und Auslandes nehm» Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen.
Annahme von Anzeigen zu der Nachmittags für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bis Borm. 10 Uhr.
Amtlicher Theil.
Gießen, am 22. Juli 1890. Betr.: Landtagswahlen.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Gr. Bürgermeistereien der Provinzial« Hauptstadt Gießen, deS 3. und 6. Wahlbezirks der Provinz Oberheffen.
Unter Bezugnahme auf unsere Verfügungen vom 2. und 30. Juni l. Js. — Kreisblatt Nr. 126 und 151 — sowie rotn 5. d. Mts. — Kreisblatt Nr. 155 — erinnern wir Sie an die unverzügliche Einsendung der Wahlacten an die Herren Wahlcommiffäre nach Beendigung der morgen stattfindenden Wahlmännerwahl.
Nach § 40 der Wahlanleitung sind dem Wahlprotocoll neben sämmtlichen Beilagen auch die Stimmzettel in versiegeltem Umschlag beizuschließen.
v. Gagern.
Bekanntmachung.
Zu Helpershain (Kreis Schotten) ist die Maul- und .Klauenseuche ausgebrochen.
Gießen, den 22. Juli 1890.
Großherzogliches Kreisamt Gießen- v- Gagern.__________________
Bekanntmachung.
Nachdem die in den Gehöften des Konrad Döring und des Jost Konrad zu Oppenrod ausgebrochen gewesene Maul- und Klauenseuche erloschen ist, heben wir die über die verseuchten Gehöfte, sowie die über die Gemarkung Oppenrod werfügten Sperrmaßregeln wieder auf.
Gießen, den 22. Juli 1890.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v Gagern.
Bekanntmachung.
Nachdem in den sämmtlichen verseuchten Gehöften und unter der Schafheerde zu Hungen die Maul- und Klauenseuche wieder erloschen ist, heben wir die über die verseuchten Gehöfte, die Schafheerde, sowie über die Gemarkung Hungen verhängte Sperre hierdurch auf.
Gleichzeitig werden die wegen des Seuchenausbruchs zu Hungen für die Gemarkungen Langd- Rodheim, Stein-
Feuilleton.
Mohlthäterinnen-
Ein Bild aus dem Leben von Hans Hagen.
(Nachdruck verboten.)
I.
„Liddy, Du wirst Dich nie für ein großes Werk be- -geistern können," sagte die Commerzienräthin Mehnert zu Ihrer Nichte.
Das junge Mädchen blickte fast zornig auf.
„In dieser Weise, das ist schon möglich," erwiderte sie. „Was willst Du damit sagen?" rief die Räthin heftig. „Nun, Tante, erzürnen wollte ich Dich nicht," entgegnete Liddy ruhig, „aber wenn Du mir so wenig idealen Sinn zu- ckraust, darf ich mich wohl Vertheidigen."
Die Räthin würdigte sie keines Wortes mehr, sie ging in den Salon, um die Vorbereitungen zu einem Wohlthätig- keitskasiee zu treffen. Denn es war Freitag, und an jedem Freitag Nachmittag sand eine Vereinigung von Damen statt, welche sich die Aufgabe gestellt hatten, für die Armen zu nähen. Diesem Vereine gehörte auch die Räthin an.
Heute nun fand die Versammlung in ihrem Hause statt und soeben war der Vereinskorb, welcher die in Arbeit befindlichen Nähereien enthielt und jedesmal von einem Hause zum andern wanderte, angekommen.
Zwei Knaben, jüngere, noch nicht schulpflichtige Kinder der Räthin, hatten eine Kurzweil darin gesunden, sich auf den geflochtenen Deckel des Korbes zu setzen und, ihn als Kahn benutzend, in jeder Hand eine demselben entnommene Elle, „Ruderns" zu spielen.
Aber die See mußte natürlich auch einmal hoch gehen, unb als sie einmal etwas sehr hoch ging, schlug der provisorische Kahn um und eine Menge Packetchen und Wickelchen kollerten in der Stube herum.
heim, Inheiden, Trais-Horloff angeordneten Maßregeln wieder aufgehoben.
Hiernach ist in diesen Gemarkungen, sowie zu Hungen der Verkehr mit Rindvieh, Schafen, Ziegen und Schweinen wieder freigegeben, jedoch bedürfen die Händler beim Transport des vorschriftsmäßigen thierärztlichen Gesundheitsscheines.
Gießen, am 22. Juli 1890.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Gagern.
Bekanntmachung.
Vom 18. bis 21. September l. I. wird in Mainz, in der Stadthalle und Umgebung, eine landwirthschaftliche Ausstellung mit Prämiirung veranstaltet werden. Die Bestimmungen der Ausstellungs- und Prämiirungs-Ordnung werden nachstehend unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Anmeldebogen, Programme von der Geschäftsstelle des landwirthschaftlichen Vereins in Worms bezogen werden können und daß von dieser Stelle auch weitere Auskunft über die Art und Weise der Veranstaltung der Ausstellung erthellt werden wird.
Gießen, den 17. Juli 1890.
Der Direttor des landwirthschafllichen Bezirksvereins Gießen. Jost, Regierungsrath.
Allgemeine Ausstellungs- u. Krämiirungs-Ordnung.
I. Zweck der Ausstellung.
§ 1. Die Ausstellung soll ein möglichst vollständiges und getreues BUd von dcm heutigen Stand der Landwlrthschast im GroßherzogthuM Hessen, insbesondere Rheinhessen, den Augen der Besucher darbteten; sie soll unseren Landwirrhen Gelegenheit geben zu sehen, welche Erfolge durch Fleiß, durch Anwendung aller wissenschaftlichen und practischen Lehren, durch Energie und Ausdauer zu erreichen sind; sie soll Anregung geben zu weiterem Streben und neuem Schaffen auf dem Gebiete der Landwtrthschaft.
II. umfang und Gliederung der Ausstellung.
§ 2. Die Ausstellung zerfällt in folgende Abtheilungen und Gruppen:
Abtheilung I Wissenschaftliches.
Gruppe A: Unterrichts- und Versuchswesen, Statistik und Buchführung.
Gruppe B: Eulturtechmk und landw. Bauwesen.
Gruppe C: Genossenschasts- und Versicherungswesen.
Gruppe D: Thierveilkunde, Hufbeschlag und Thterfchutz. Abtheilung II. Landwir thschaftltcheGeräthe und Maschinen.
(Ausschließlich Bienen- und Molkereigeräthe).
Gruppe A: Feldgeräthe.
Gruppe B: Hofgeräthe.
Gruppe C: Gerothe für Weinbau und Kellerwirthschaft.
Gruppe D; Stallgeläthe.
Gruppe E; Hausgeräthe.
Abtheilung III. Landwirthschaftliche Rohstoffe.
Abtheilung IV. Products des Pflanzenbaues.
Gruppe A: Ackerbau.
Gruppe B: Garten-, Feldgemüsebau, Conserven.
Gruppe C: Obstbau und Obstoerwerthung.
Eine Gruppe: Weinbau ist nicht vertreten, weil im September eine weinbauliche Ausstellung gelegentlich des Wetnbau-Eongresses in Worms stattfindet.
Abtheilung V. Thierhaltung.
Gruppe A: Pferde.
Gruppe B: Rindvieh.
Gruppe C: Schweine.
Gruppe D: Ziegen.
Gruppe E: Nutzgeflügel.
Gruppe Ft Fische.
Gruppe G: Bienen.
Abtheilung VI. Molkereiwesen.
HI. Ort, Zeit und Dauer der Ausstellung.
§ 3. Ausstellungsraum ist die Stadthalle und der Halleplatz.
§ 4. Die Ausstellung beginnt Donnerstag, den 18. September l. I. und schließt Sonntag, den 21. September.
Die Ausstellung von lebendem Vieh (Pferde, Rindvieh, Schweine, Ziegen) findet nur am 18. September statt.
Die übrigen Ausstellungsgegenstände bleiben sämmtlich 4 Tage
ausgestellt.
V. Zulassung.
§ 9. Zur Preisbewerbung sind in den Abtheilunaen I, II und III auch Nichthessen zugelassen, in den Abtheilungen IV, V und VI concurriren nur Hessen.
§ 10. Händler, d. h. Personen, die gekaufte Waare, ohne sie zu verändern, wieder verkaufen, sind ausgeschlossen. Samenhändler können zwar ausstellen, aber nicht beim Wettbewerb um Preise concurriren. ...
V. Vl Anmeldung und Einlieferung.
8 11. Die Anmeldung von sämmtlichen Ausstellungs-Objecten hat längstens bis 1. August l. I. bei der Geschäftsstelle des land- wirthschaftltchen Vereins für die Provinz Rheinhessen zu erfolgen.
Es wird alsdann den Ausstellern ein Auskunftsbogen zur Ausfüllung zugehen, der binnen 3 Tagen nach Empfang wieder zurückgesandt werden muß.
Der Einlieferungstermin wird den Ausstellern für die einzelnen Objecte speciell mitgetheilt.
Deutsches Reich.
Berlin, 21. Juli. Es ist bereits bekannt, daß Herr Bebel, der hervorragendste Führer der deutschen Socialdemokratie, nach Ablauf des- Socialistengesetzes, seinen Wohnsitz von Plauen bei Dresden nach Berlin verlegen wird. Es beabsichtigen jedoch noch andere einflußreiche Persönlichkeiten der socialdemokratischen Partei zu dem gedachten Zeitpunkt ihren bauernden Aufenthalt in Berlin zu nehmen, so die Herren Liebknecht, Singer, Auer und noch einige andere führende Mitglieder der genannten Partei, so daß also wahrscheinlich
„Nun müssen wir schwimmend unsere Habe retten," rief der Aelteste, legte sich platt auf den Fußboden und versuchte durch Strampeln mit Händen und Füßen sich fortzubewegen. So hatten sie schon vielerlei wieder in den gestrandeten Korb eingebracht, da — o weh! — erschien die Mutter.
Entsetzt blieb sie in der Thür des Kinderzimmers stehen.
„Liddy, Liddy!" rief sie vorerst.
Diese kam herbeigesprungen.
„Ich zittere am ganzen Körper vor Aerger — hier diese Verwüstung!" fuhr die Räthin fort, „und wer ist an allem schuld? — Du! — Konntest Du nicht auf die Kinder acht geben? Ich habe Dich ins Haus genommen, in dem guten Glauben, eine Stütze an Dir zu haben, aber Du kannst Dich für nichts interessiren, weder für die Kinder noch für die Wirtschaft, noch sonst für eine höhere Sache."
„Liddy, Liddy, wo bleibst Du denn?"
Mit diesen Worten trat Elise, das dreizehnjährige Töchterchen der Räthin, ins Zimmer und unterbrach den Redefluß der Mutter.
„Ach ja, Dein Aufsatz," sagte Liddy.
„Was ist mit Deinem Aussatz? Hast Du Deine Schularbeiten vergessen?" eiferte die Mutter.
„Nein, Mama," entschuldigte sich Elise, „es ist für meine französische Stunde- Liddy war eben so gut und sah mir meine Arbeit durch. In zehn Minuten muß ich fort, denn um drei Uhr beginnt meine Stunde- bitte, Mama, erlaube."
„Nun, da macht aber schnell," entschied die Räthin in etwas gütigerem Tone, „es geschieht eben nie eine Sache zur rechten Zeit. Liddy weiß nie die Zeit einzutheilen."
Die Knaben hatten sich aus dem Bereiche der Mutter entfernt, denn sie hatten wohl bemerkt, daß das Schwimmen der Sauberkeit ihrer Kleidung großen Eintrag gethan hatte. Strafe bekamen sie aber nicht, nur mußte sie das Stubenmädchen umkleiden.
Liddy sah rasch Elisens Schularbeiten durch und nahm sich dann der gestrandeten Wäsche an, während sich die Räthin in ihr Boudoir zurückzog, um sich, ehe die Damen kamen, ein wenig von den Anstrengungen zu erholen, denen eine Frau, die sich dem öffentlichen Wohle widmet, begreiflicherweise unterworfen ist. ,
II.
Das Hinterstübchen, welches, verdunkelt durch die Hofgebäude, einen recht düsteren Eindruck machte, hatte den hochtönenden Namen „Wirthschaftszimmer". Es wurde darin Wäsche gelegt, geplättet und ausgebessert.
In diesem Zimmer saß an jedem Freitag die alte Nähterin Friederike. Sie war unverheirathet, war ohne männliche Stütze durchs Leben gegangen, und die vielen Falten in ihrem mageren Gesicht hatte nicht die Sorge um liebe Kinder, sondern der Kampf ums tägliche Brot eingegraben. Es begann zu dunkeln und noch lag ein großer Berg Arbeit vor ihr. Da öffnete sich die Thür und die Räthin trat herein.
„Mamsell Friederike," ries sie, „sehen Sie nur, welch ein Malheur! Haben die Kinder Schwimmens gespielt und ihre Anzüge dabei zerrissen. Sehen Sie doch, 9aß Sie.dieselben rasch in Ordnung bringen können."
„Aber, Frau Räthin!" sagte erschrocken die Nähterin, „da muß ich etwas anders liegen lassen, sonst ist es mir unmöglich, fertig zu werden."
„Nun, da geben Sie ein halbes Stündchen zu, darauf wird es doch nicht ankommen," erwiderte die Räthin und eilte aus dem Zimmer.
„Rosa!" ries sie auf dem Corridör dem Stubenmädchen zu, „rasch zünden Sie die Lampen an, die Damen können nichts mehr sehen."
„Ja, gleich, ich will nur der Nähfrau die Lampe hineintragen," entgegnete das Mädchen.
„Aber daö hat doch Zeit, der Salon geht vor!" rief die Räthin gereizt.
(Schluß folgt.)


